Drucksache - 1576/VI
Herr
Richter: Sehr
geehrter Herr Vorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte
Frau Kittler. Der Apparat
selbst ist 2007 schon in Überlegung geraten, neu angeschafft zu werden, aber er
war auf Grund der vorangegangenen Vielzahl von Funktionsaussetzern und
Reparaturen, die dort fällig werden. Damals im Jahre 2007 wurde aber
entschieden, dass der Zeitwert des Apparats noch weitere Reparaturen noch rechtfertigen
werden, und so wurden Folge dessen Reparaturen durchführt, aber jetzt aktuell
oder aktuell im April diesen Jahres, weil es ja im ersten Halbjahr 2009
stattfand, hat sich eine Situation ergeben, wo der Kaffeeautomat auf Grund der Defekte
einen sicherheitsgefährdenden Zustand
darstellte, und der beauftragte Monteur hat uns eine Rechnung vorgelegt, die
uns klar machte, dass jetzt die Reparaturkosten den Zeitwert deutlich
überschreiten, so dass hier weitere Reparaturen nicht mehr wirtschaftlich waren
und auch Notreparaturen das Gerät nicht mehr beleben konnten. Wir haben dann
Firmen angeschrieben, weil wir für Ersatzbeschaffungen verpflichtet sind. Wir
haben fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, wir haben die
Produktbeschreibung des Kaffeeautomaten, wobei sich es um eine vollautomatische
Kolbenkaffeemaschine für den Kantinenbetrieb handelt, aufgefordert, wir haben
Angebote erhalten die zwischen 14.280,00 € bis 11.864,00 € lagen.
Wir haben uns entschieden, das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen für
11.864,00 € Netto. Wir haben einen Skontobetrag von 282,63 € verhandeln können und haben dann
Brutto 13.835,80 € an die Firma bezahlt. Zu der zweiten
Frage, die sich ja dann anschließt, und die auch im Hauptausschuss diskutiert
wurde, war es denn notwendig, für einen solchen Betrag eine Maschine zu
erstehen, gab es denn hier nicht alternative Beschaffungsmöglichkeiten,
insbesondere Leasing, oder angeregt war auch, einen Sondervertrag mit einem
Kaffeeunternehmen abzuschließen, wobei durch eine Bezugsabnahmeverpflichtung die Maschine quasi
kostenlos bereit gestellt wurde und dann über die Kaffeemengen refinanziert
werden sollte. Solche Überlegungen sind auch geprüft, aber als Unwirtschaftlich
eingestuft worden. Insbesondere die Sonderverträge mit den Kaffeeunternehmen
hätten bedeutet, dass auf Grund der vorauszusetzenden Mengen, die auch für den
Lieferanten des Kaffees vorausgesetzt werden (die werden wir in dieser Kantine
nicht erreichen, wir haben nicht den Kaffeeumsatz in dieser Kantine), dass sich
solch ein Finanzierungsmodell rechnen würde. Hier ist abzusehen gewesen, dass
hier zusätzlich, wenn man solche Verträge abschließt, auf Grund der geringen Umsatzmenge eine Mindermengenabgabe dann
eingetreten wäre, welche ca. 26,00 € pro Kg Kaffee betragen hätte, nach
den Auskünften. Und dies wäre auch ein Vertrag zu Lasten Dritter gewesen, denn
die Bewirtschaftung erfolgt durch einen Träger, der eine Ausbildungskantine
dort betreibt. Und wir haben uns zwar verpflichtet, die Ausrüstungsgegenstände
der Kantine zu ersetzen, der Pächter arbeitet aber kostenfrei, also wir erheben
keine Pacht vom Pächter. Gleichzeitig haben wir ihm aber untersagt, im Prinzip
wirtschaftlich zu arbeiten, denn die Kantine ist ausschließlich für die
Benutzung der Dienstkräfte des Landes Berlin vorgesehen und nur in speziellen
Ausnahmefällen darf auch an Dritte verkauft werden, wodurch der Kaffeeumsatz
von vornherein sehr gering ist. Und auch die wirtschaftliche Refinanzierung eines
solchen Sondervertrages wäre für den Betreiber dann nicht möglich, wodurch sich
dann am Ende nach allen Überlegungen die Neuanschaffung für den Preis von
13.835,80 € als das wirtschaftlichste und optimalste Angebot
herausgestellt hat. Zu beachten ist auch, dass der Kaffeeautomat im Rahmen der
Ausbildung, die dort stattfindet, notwendig ist. Also wir hatten da wenig
Möglichkeiten zu sagen, dann stellen wir da eben nichts rein, also unsere vertraglichen
Verpflichtungen zu missachten, das hätte Folgewirkungen gehabt. Und der
Kaffeeautomat muss auch bestimmten Bedingungen standhalten, nicht nur
sicherheitstechnischen sondern auch arbeitsrechtlichen. Und die Angebote, die
wir eingeholt haben, entsprechen auch von der Funktion und vom Inhalt her, vom
Anspruch her dem Kaffeeautomaten, der seit über zehn Jahren dort seinen Dienst
getan hat. Herr
Eyck: Vielen Dank
Herr Richter. Frau
Kittler Sehr
geehrter Herr Richter, Herr
Eyck: Vielen Dank
Frau Kittler. Herr
Richter Sehr
verehrte Frau Kittler, Herr
Eyck: Frau
Kittler: Unverständlich,
da nicht ins Mirkofon gesprochen! Herr
Richter: Die Nachverhandlungen
führten am Ende, also die Verhandlung mit dem Ausbildungsträger in der Kantine,
ob der Kaffeeautomat überhaupt notwendig ist, führte dazu, dass die
Ersatzbeschaffung dann doch ins Auge gefasst werden musste, weil der Träger
eben darauf bestand, Kaffeeautomaten im Rahmen seiner Ausbildung im Rahmen des
Konzeptes dort weiterhin zu haben, so dass für uns am Ende, weil wir uns ja
dazu verpflichtet haben gegenüber dem Träger, keine andere Möglichkeit bestand,
um diesen Bitten nachzukommen. Wir haben die Kosten, die die Reparaturen
betrugen, 3.000,00 € Netto, aber
im Verhältnis zum Zeitwert der Kaffeemaschine und den zu erwarteten folgenden
Störmeldungen im Hinblick auf die vorangegangenen
Störmeldungen war hier die wirtschaftlichste Entscheidung zu sagen, diese
Reparatur wird nicht mehr beauftragt, weil zu erwarten ist, dass man diesen
3.000,00 € demnächst noch mehr hinterher geben wird. Herr
Eyck: Vielen
Dank, Herr Richter. Herr
Frenzel: Herr
Vorsteher, liebes Bezirksamt, Herr
Eyck: Vielen
Dank, Herr Frenzel. |
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