Drucksache - 1576/VI  

 
 
Betreff: Zu außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2009
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Kittler, ReginaKittler, Regina
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:Bezirksverordnete
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
19.11.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument

Herr Richter:

Herr Richter:

Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Frau Kittler.
Ihre Anfrage zu dem Punkt in den über- und außerplanmäßigen Ausgaben zum 1. Halbjahr 2009 kann ich wie folgt antworten. Er betrifft eine Neuanschaffung eines Kaffeeautomaten, zu einem Preis von 15.000,00 €. Und Sie fragen, wie begründet sich denn diese Ausgabe von 15.000,00 € für die Anschaffung eines Kaffeeautomaten. Hierzu kann ich antworten: Dieser Kaffeeautomat ist Inventargegenstand der Kantine Premnitzer Straße 94. Schon seit vielen Jahren stand er dort, und er ist erfasst worden im Pachtvertrag mit dem jetzigen Betreiber. Mit dem Pächter ist er aufgeführt worden als Kantinengegenstand, und der Bezirk hat gegenüber dem Pächter die Verpflichtung abgeschlossen, sämtliche Ausstattungen, die sich als Anlage zu diesem Pachtvertrag befinden (unter Position Nr. 69 bis Nr. 71 befindet sich dieser Kaffeeautomat), hat sich der Bezirk gegenüber dem Pächter verpflichtet, die Ausstattung, die Reparatur sowie die Neu- bzw. die Ersatzbeschaffung auf Grund nutzungsüblichen Verschleißes zu finanzieren.

Der Apparat selbst ist 2007 schon in Überlegung geraten, neu angeschafft zu werden, aber er war auf Grund der vorangegangenen Vielzahl von Funktionsaussetzern und Reparaturen, die dort fällig werden. Damals im Jahre 2007 wurde aber entschieden, dass der Zeitwert des Apparats noch weitere Reparaturen noch rechtfertigen werden, und so wurden Folge dessen Reparaturen durchführt, aber jetzt aktuell oder aktuell im April diesen Jahres, weil es ja im ersten Halbjahr 2009 stattfand, hat sich eine Situation ergeben, wo der Kaffeeautomat auf Grund der Defekte einen sicherheitsgefährdenden Zustand darstellte, und der beauftragte Monteur hat uns eine Rechnung vorgelegt, die uns klar machte, dass jetzt die Reparaturkosten den Zeitwert deutlich überschreiten, so dass hier weitere Reparaturen nicht mehr wirtschaftlich waren und auch Notreparaturen das Gerät nicht mehr beleben konnten. Wir haben dann Firmen angeschrieben, weil wir für Ersatzbeschaffungen verpflichtet sind. Wir haben fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, wir haben die Produktbeschreibung des Kaffeeautomaten, wobei sich es um eine vollautomatische Kolbenkaffeemaschine für den Kantinenbetrieb handelt, aufgefordert, wir haben Angebote erhalten die zwischen 14.280,00 € bis 11.864,00 € lagen. Wir haben uns entschieden, das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen für 11.864,00 € Netto. Wir haben einen Skontobetrag von 282,63 € verhandeln können und haben dann Brutto 13.835,80 € an die Firma bezahlt.

 

Zu der zweiten Frage, die sich ja dann anschließt, und die auch im Hauptausschuss diskutiert wurde, war es denn notwendig, für einen solchen Betrag eine Maschine zu erstehen, gab es denn hier nicht alternative Beschaffungsmöglichkeiten, insbesondere Leasing, oder angeregt war auch, einen Sondervertrag mit einem Kaffeeunternehmen abzuschließen, wobei durch eine  Bezugsabnahmeverpflichtung die Maschine quasi kostenlos bereit gestellt wurde und dann über die Kaffeemengen refinanziert werden sollte. Solche Überlegungen sind auch geprüft, aber als Unwirtschaftlich eingestuft worden. Insbesondere die Sonderverträge mit den Kaffeeunternehmen hätten bedeutet, dass auf Grund der vorauszusetzenden Mengen, die auch für den Lieferanten des Kaffees vorausgesetzt werden (die werden wir in dieser Kantine nicht erreichen, wir haben nicht den Kaffeeumsatz in dieser Kantine), dass sich solch ein Finanzierungsmodell rechnen würde. Hier ist abzusehen gewesen, dass hier zusätzlich, wenn man solche Verträge abschließt, auf Grund der geringen  Umsatzmenge eine Mindermengenabgabe dann eingetreten wäre, welche ca. 26,00 € pro Kg Kaffee betragen hätte, nach den Auskünften. Und dies wäre auch ein Vertrag zu Lasten Dritter gewesen, denn die Bewirtschaftung erfolgt durch einen Träger, der eine Ausbildungskantine dort betreibt. Und wir haben uns zwar verpflichtet, die Ausrüstungsgegenstände der Kantine zu ersetzen, der Pächter arbeitet aber kostenfrei, also wir erheben keine Pacht vom Pächter. Gleichzeitig haben wir ihm aber untersagt, im Prinzip wirtschaftlich zu arbeiten, denn die Kantine ist ausschließlich für die Benutzung der Dienstkräfte des Landes Berlin vorgesehen und nur in speziellen Ausnahmefällen darf auch an Dritte verkauft werden, wodurch der Kaffeeumsatz von vornherein sehr gering ist. Und auch die wirtschaftliche Refinanzierung eines solchen Sondervertrages wäre für den Betreiber dann nicht möglich, wodurch sich dann am Ende nach allen Überlegungen die Neuanschaffung für den Preis von 13.835,80 € als das wirtschaftlichste und optimalste Angebot herausgestellt hat. Zu beachten ist auch, dass der Kaffeeautomat im Rahmen der Ausbildung, die dort stattfindet, notwendig ist. Also wir hatten da wenig Möglichkeiten zu sagen, dann stellen wir da eben nichts rein, also unsere vertraglichen Verpflichtungen zu missachten, das hätte Folgewirkungen gehabt. Und der Kaffeeautomat muss auch bestimmten Bedingungen standhalten, nicht nur sicherheitstechnischen sondern auch arbeitsrechtlichen. Und die Angebote, die wir eingeholt haben, entsprechen auch von der Funktion und vom Inhalt her, vom Anspruch her dem Kaffeeautomaten, der seit über zehn Jahren dort seinen Dienst getan hat.

 

Herr Eyck:

Vielen Dank Herr Richter.
Es gibt eine Nachfrage von Frau Kittler.
Bitte sehr Frau Kittler.

 

Frau Kittler

Sehr geehrter Herr Richter,
sind Sie nicht auch der Meinung, dass das ein Schildbürgerstreich ist, und der Bund der Steuerzahler, wenn er das hören würde, ganz aktiv werden würde? Weil, wenn sie sagen, dass das ganz Unwirtschaftlich ist und da nur ganz geringe Mengen Kaffee abgenommen werden, so dass sich das überhaupt nicht rentieren würde, hier eine Wirtschaftlichkeit herbei zu führen durch einen Leasingvertrag etc. und es ja offensichtlich nicht mal Gespräche mit dem Pächter für einen billigeren Ersatz gab oder?. Dann frage ich mich ja wirklich, wie man eine solche Summe dafür ausgeben kann. Abgesehen davon, wenn sie sagen: 13.835,00 €, frage ich mal, wo sind die restlichen 1.165,00 €? Weil, da stehen 15.000,00 € zu Buche, und sie sagten ja netto, wenn ich das richtig verstanden habe. Und die Reparaturkostenhöhe würde mich dann auch noch Interessieren. Dass die den Zeitwert überschreitet, kann ich ja glauben, aber dass das sicherlich noch unter 15.000,00 € liegt, könnte ich mir auch vorstellen.

 

Herr Eyck:

Vielen Dank Frau Kittler.
Herr Richter bitteschön, Sie haben das Wort.

 

Herr Richter

Sehr verehrte Frau Kittler,
zu den Nachfragen: Also ich denke hier nicht, dass sich das hier um einen Schildbürgerstreich handelt, sondern nach den objektiven Betrachtungen war es die vernünftigste Lösung. Ich würde ihnen aber dahingehend zustimmen, dass der Vertrag, der 2003 von einem Bezirksstadtrat ihrer Fraktion geschlossen wurde, und den ich geerbt habe, dass der nicht ausbalanciert ist und am Ende vielleicht auch zum Schaden für den Bezirk führt. Wir müssen ihn aber erfüllen, weil er uns verpflichtet, ihm die Maschine zu ersetzen. Aber wirtschaftlich ist der Vertrag in den Regelungen nicht. Also ich selber würde ihn so nicht abschließen, aber wenn mich jetzt die BVV beauftragen würde, diesen Vertrag zu canceln und ihn zu kündigen, dann würde ich dem natürlich folgen.

 

Herr Eyck:
Vielen Dank, Herr Richter.
Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen.

Frau Kittler:

Unverständlich, da nicht ins Mirkofon gesprochen!

 

Herr Richter:

Die Nachverhandlungen führten am Ende, also die Verhandlung mit dem Ausbildungsträger in der Kantine, ob der Kaffeeautomat überhaupt notwendig ist, führte dazu, dass die Ersatzbeschaffung dann doch ins Auge gefasst werden musste, weil der Träger eben darauf bestand, Kaffeeautomaten im Rahmen seiner Ausbildung im Rahmen des Konzeptes dort weiterhin zu haben, so dass für uns am Ende, weil wir uns ja dazu verpflichtet haben gegenüber dem Träger, keine andere Möglichkeit bestand, um diesen Bitten nachzukommen. Wir haben die Kosten, die die Reparaturen betrugen,  3.000,00 € Netto, aber im Verhältnis zum Zeitwert der Kaffeemaschine und den zu erwarteten folgenden Störmeldungen im Hinblick  auf die vorangegangenen Störmeldungen war hier die wirtschaftlichste Entscheidung zu sagen, diese Reparatur wird nicht mehr beauftragt, weil zu erwarten ist, dass man diesen 3.000,00 € demnächst noch mehr hinterher geben wird.

 

Herr Eyck:

Vielen Dank, Herr Richter.
Herr Frenzel, bitteschön.

 

Herr Frenzel:

Herr Vorsteher, liebes Bezirksamt,
teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass hier in einer Anfrage ein Vorgang, der die Erfüllung von vertraglichen Vereinbarungen zum Inhalt hatte und in sofern ein normaler und verwaltungsmäßiger Vorgang war, skandalisiert werden soll in einer Weise, die möglicherweise öffentlichkeitswirksam ist, aber in Wahrheit keinen ernsthaften Punkt hat? Und teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass die Anfrage hier der Schildbürgerstreich ist und nicht der Vorgang? Vielen Dank.

 

Herr Eyck:

Vielen Dank, Herr Frenzel.
Möchte jemand antworten?
Das kann ich nicht erkennen.

 
 

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