Drucksache - 1570/VI  

 
 
Betreff: Zur Aufrechterhaltung der Grundwasserregulierung an den Kaulsdorfer Seen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStR ÖkStadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   BzStR ÖkStadt
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
19.11.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Ist dem Bezirksamt eine Absicht der zuständigen Senatsverwaltung zur Schließung der Pumpanlage zur Grundwasserregulierung an den Kaulsdorfer Seen bekannt und wie positioniert es sich dazu?

 

Das Abgeordnetenhaus von Berlin behandelte die Drucksache 16/2605 vom 01.09.2009 zur Grundwasserregulierung in Mahlsdorf-Kaulsdorf.

 

Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, II E 31, beinhaltet, dass weder eine funktionstüchtige Vorhaltung der Grundwasserregulierungsanlage noch die Verlängerung der wasserbehördlichen Erlaubnis aus den in der Stellungnahme genannten Gründen (Anlage) geboten ist.

 

Nach telefonischer Auskunft beabsichtigt die für die Unterhaltung der Grundwasserregulierungsanlage zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, X OW, den Rückbau der Anlage innerhalb der nächsten zwei Jahre.

 

 

 

 

Norbert Lüdtke


 

Anlage

 

Abschrift

 

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz

- II E 31 –

9(0)25-2006

 

 

Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion der CDU

über

Grundwasserregulierung in Mahlsdorf-Kaulsdorf (Drucksache 16/2605)

 

Im Rahmen des Grundwassermanagements wurde 1999 eine wasserbehördliche Erlaubnis für die Grundwasserregulierung in den Ortsteilen Kaulsdorf-Süd/Mahlsdorf-Süd erteilt, weil das Wasserwerk Kaulsdorf aus Sanierungsgründen Mitte der neunziger Jahre seine Förderung bis auf ca. 3,5 Mio m³ pro Jahr reduziert hatte. Ziel dieser Maßnahme war es, den entsprechend im Umfeld gestiegenen Grundwasserständen entgegen zu wirken. Die errichtete Anlage war zwischen den Jahren 1999 und 2002 sowie in dem sehr niederschlagsreichen Frühjahr 2008 in Betrieb und förderte im gesamten Zeitraum nicht mehr als 0,8 Mio m³ (…).

 

Nach Ertüchtigung des Wasserwerks und Erneuerung der Brunnengalerie werden seit 2002 im Wasserwerk Kaulsdorf zwischen 5,1 und 5,6 Mio m³ Grundwasser pro Jahr gefördert. Damit ist die vorherige Förderung in etwa erreicht.

 

Laut Wasserversorgungskonzept für Berlin und für das von den Berliner Wasserbetrieben versorgte Umland (Entwicklung bis 2040) sollen in diesem Wasserwerk, für das aktuell ein wasserbehördliches Bewilligungsverfahren durchgeführt wird, als Grundlast ebenfalls etwa 6 bis 7 Mio m³ pro Jahr bis zum Jahr 2040 gefördert werden.

 

Somit sind die damaligen Gründe für die Errichtung und den Betrieb der Anlage weder aktuell noch perspektivisch gegeben, auch nicht unter absehbaren klimatischen Bedingungen.

 

Darüber hinaus haben Eigenheimbesitzer nach der aktuellen Rechtsprechung keinen Anspruch auf einen künstlich abgesenkten Grundwasserstand. Vielmehr besteht nach § 13 der Berliner Bauordnung eine Verpflichtung, bauliche Anlagen so herzurichten, dass durch Wasser und Feuchtigkeit keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen.

 

Aus den genannten Gründen ist weder eine funktionstüchtige Vorhaltung dieser Grundwasserregulierungsanlage noch die Verlängerung der wasserbehördlichen Erlaubnis geboten. …

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin