Wortprotokoll
1557/ VI 38. Sg./ VI 19.11.2009
Zur
Schuldnerberatung im Bezirk
Frau Pohle:
Frau
Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich verweise auch auf die Antworten, die ich schon in der letzten BVV zur Frage
Schuldnerberatung im Bezirk gegeben habe, und möchte in Bezug auf die
Vorbemerkung zur Große Anfrage
feststellen, dass die Zuwendungsentscheidung für 2010 bisher nicht getroffen
ist. Sie wissen, dass Zuwendungsanträge gestellt werden und dann entsprechend
durch das zuständige Fachamt zu entscheiden sind. Die Entscheidung dazu ist
bisher noch nicht gefallen, so dass die Aussage, so wie sie hier steht, nicht
sachgerecht ist.
Ich komme
zur Beantwortung der Fragen.
Nach Aussagen des Geschäftsführers des Arbeitslosenverbandes haben alle
Mitarbeiter/innen bis zum 31.12.09 befristete Arbeitsverträge, das ist ja bei
allen Trägern so, da sie im Rahmen ihres Zuwendungszeitraumes Arbeitsverträge
abschließen und diese eben befristen, so lange sie einen Zuwendungsvertrag
haben. In wie weit der Wechsel sich vollzieht, wird sich zeigen. Sie beziehen
sich ja auf Aussagen, die sich ergeben aus dem Interessenbekundungsverfahren.
Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, das hatte ich das letzte Mal
schon hier erläutert, wird über entsprechende Zuwendungsanträge entschieden.
Ich hatte gerade ausgeführt, dass das bisher nicht passiert ist. Insofern gehen
wir davon aus, da sie mit dem beschlossenen Haushaltsplan ja in gleicher Höhe
Mittel beschlossen haben wie auch für das Jahr 2008/2009, dass im Umfang dieser
zur Verfügung stehenden Mittel entsprechende Beratungstätigkeiten möglich sind,
und insofern auch nach dem 01.01.2010 Beratungsleistungen gewährleistet sind.
In wie weit Übergänge notwendig sind,
wenn es dann eine Entscheidung gegeben hat, wird sich zeigen. Da werde ich
nicht spekulieren, weil das Sachverhalte sind, die Träger, die Zuwendungen
erhalten, oder Träger, die keine Zuwendungen erhalten, regeln müssen. Insofern
kann ich auch die Frage 4 nicht detaillierter beantworten, als ich das auch
schon zur Frage 1 gesagt habe, und wenn Sie in das Internet gehen und googlen
und nach Schuldnerberatung gucken, dann werden Sie feststellen, dass es eine
Vielzahl von Trägern im Land Berlin gibt und im Land Brandenburg, darunter ist
übrigens auch der Arbeitslosenverband, auf den Sie sich beziehen, die an sehr
vielen Orten oder an mehren Orten, das kann man jetzt abwägen wie man das
meint, auch Schuldnerberatung genau so wie andere Beratungen anbieten. Wir
haben ja auch hier im Bezirk noch weitere Leistungen, die der Arbeitslosenverband
anbietet, und insofern stimmt ihre Aussage nicht, dass Marzahn-Hellersdorf
vermutlich, wie sie sagen, der einzige Bezirk ist, in dem Schuldnerberatung
durch einen Träger angeboten wird. Diesen Sachverhalt finden sie für
mehrere Bezirke im Land Berlin.