Drucksache - 1487/VI  

 
 
Betreff: Zur Situation der Kitas im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBzStRin JugFam
Verfasser:Dr. Schmidt, Manuela 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion der FDP
   BzStRin JugFam
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.09.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

1

1. Wie schätzt das Bezirksamt die aktuelle Situation der Kitas in Marzahn-Hellersdorf ein, und in welchem Umfang haben sich in diesem Bereich, nach den bundesweiten Protesten bzw. Streiks, Veränderungen ergeben bzw. sind solche zu erwarten?

 

Am 9.9.09 stimmte der Jugendhilfeausschuss der Fortschreibung des Kita-Entwicklungsplanes (Stand Mai 2009) zu.

 

Die Kita-Standortnetzplanung ist die konsequente Fortführung der Jugendhilfeplanung zur Gewährleistung und Sicherstellung der Bedarfe in der Versorgung mit Kita-Plätzen und Plätzen in der Tagespflege des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf und das entsprechend aus quantitativer und qualitativer Sicht.

 

Der Bereich Tagesbetreuung von Kindern gewährleistet gemäß § 1 KitaFöG ein unterstützendes und begleitendes Angebot zur Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.

Dabei ist der Gestaltung von Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben größte Aufmerksamkeit zu schenken und als eine gesellschaftspolitische Aufgabe zu verstehen.

 

Der qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Ausbau der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird im Bezirk Marzahn-Hellersdorf geplant und unterstützt.

Das erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Kooperation insbesondere mit den freien Trägern und dem Eigenbetrieb Kindergärten NordOst von Berlin in gemeinsamer Verantwortung bzw. sie als Leistungserbringer.

 

Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist insgesamt festzustellen, dass bereits seit 2007 ein Anstieg der Bedarfe und insbesondere der Bedarfe für Kinder unter 3 Jahren zu verzeichnen ist. Bis zum Jahr 2012 ist in dieser Altersgruppe mit einem weiteren Anstieg von ca. 15 % zu rechnen. Für Kinder mit einem Rechtsanspruch (Altersgruppe 3 bis unter 6 Jahren) wird ein Anstieg von ca. 10% prognostiziert.


 

Der Bezirk ist von einem hohen Bedarf an Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung in den Altersgruppen der 0- bis unter 6-Jährigen gekennzeichnet. Er hat von allen Bezirken vergleichsweise den höchsten Anteil der unter 6-Jährigen, die Hilfe zur Erziehung benötigen.

 

Um den qualitativen und steigenden Anforderungen auch gerecht zu werden, sind die Rahmenbedingungen in den Kindertagesstätten zu verbessern, damit der Bildungs- und Erziehungsauftrag adäquat erfüllt werden kann. Das schließt zum einen die Ausbildung in seiner Spezifik als Erzieher/in für den Bereich der Kindertagesstätten  und zum anderen den anerkennenden Rahmen hinsichtlich der personellen Ausstattung und Vergütung ein.

 

Für die Verbesserung der Rahmenbedingungen (Verbesserung der Personalausstattung, Vor und- Nachbereitungszeiten der Erzieher/innen, etc.) setzt sich seit langem auch das Berliner Kitabündnis ein.

 

Der Senat hat eine Vorlage zur Änderung der Kitagesetzes beschlossen. Dieser Beschluss sieht, wie auch in den Medien berichtet, keine Personalverbesserungen im Bereich der Kindertagesstätten vor.

 

 

2. Wie viele alternative Angebote der Tagesbetreuung (z.B. durch Tagesmütter) innerhalb Marzahn-Hellersdorf sind dem Bezirksamt bekannt und wie umfangreich sind diese?

 

Im Bezirk wurden zum Stichtag April 2009  8498 Kinder in 70 Kitas, die von 23 Trägern betrieben werden und 216 Kinder in 45 Tagespflegestellen (davon 15 Kinder in kitaergänzender Betreuung) betreut.

 

Die Kindertagespflege (§23 SGB VIII) ist ein eigenständiges familienunterstützendes Angebot, welches die unterschiedlichsten Bedürfnisse von Kindern, vorrangig in der Altersgruppe von 0 bis unter 3 Jahren und deren Familien abdeckt.

Im Rahmen des Bundesprogramms zum Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige ist der Ausbau von Tagespflegeplätzen entsprechend der Bedarfssituation im Bezirk für das Jahr 2009 um weitere 15 Plätze geplant.

 

 

3. Welche  Qualifizierungen sind für die Tagesbetreuung erforderlich?

 

Das Kindertagesförderungsgesetz sowie die Verordnung zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes von Plätzen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und zur Personalausstattung in Tageseinrichtungen (Kindertagesförderungsverordnung- VOKitaFöG) verweisen darauf, dass Sozialpädagogisches Fachpersonal (Fachpersonal, Fachkräfte) im Sinne des § 10 KitaFöG staatlich anerkannte Erzieherinnen oder Erzieher, Diplom-Sozialarbeiterinnen oder Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagoginnen oder Diplom-Sozialpädagogen sind sowie Inhaber von gleichwertig anerkannten Abschlüssen (durch die Aufsicht nach § 45 SGB VIII).

 

In begründeten Einzelfällen können andere Kräfte unter Anrechnung auf den Personalschlüssel beschäftigt werden, wenn dies auf Grund der besonderen Konzeption der Einrichtung, insbesondere bei einer bilingualen Ausrichtung, erforderlich ist und im Rahmen der Personalausstattung im Übrigen die durchgehende Anwesenheit von Fachpersonal in der Einrichtung hinreichend gewährleistet ist.

Diese Kräfte bzw. Mitarbeiter/innen sollen sich regelmäßig vertraglich zu einer einschlägigen Ausbildung oder zumindest angemessenen Fortbildung verpflichten und diese innerhalb eines Jahres beginnen. (VOKitaFöG § 11)

 

Die Mindestpersonalausstattung ist maßgeblich für die Erlaubnis und Untersagung des Betriebs von Tageseinrichtungen gemäß § 45 SGB VIII in Verbindung mit § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

 

 

 

Dr. Manuela Schmidt

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin