Drucksache - 1487/VI
1.
Wie schätzt das Bezirksamt die aktuelle Situation der Kitas in
Marzahn-Hellersdorf ein, und in welchem Umfang haben sich in diesem Bereich,
nach den bundesweiten Protesten bzw. Streiks, Veränderungen ergeben bzw. sind
solche zu erwarten? Am
9.9.09 stimmte der Jugendhilfeausschuss der Fortschreibung des
Kita-Entwicklungsplanes (Stand Mai 2009) zu. Die
Kita-Standortnetzplanung ist die konsequente Fortführung der Jugendhilfeplanung
zur Gewährleistung und Sicherstellung der Bedarfe in der Versorgung mit
Kita-Plätzen und Plätzen in der Tagespflege des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf
und das entsprechend aus quantitativer und qualitativer Sicht. Der
Bereich Tagesbetreuung von Kindern gewährleistet gemäß § 1 KitaFöG ein
unterstützendes und begleitendes Angebot zur Betreuung, Bildung und Erziehung
der Kinder. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an
den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Dabei
ist der Gestaltung von Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und die
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben größte Aufmerksamkeit zu schenken
und als eine gesellschaftspolitische Aufgabe zu verstehen. Der qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Ausbau
der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf geplant und unterstützt. Das
erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Kooperation insbesondere mit
den freien Trägern und dem Eigenbetrieb Kindergärten NordOst von Berlin in
gemeinsamer Verantwortung bzw. sie als Leistungserbringer. Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist insgesamt
festzustellen, dass bereits seit 2007 ein Anstieg der Bedarfe und insbesondere
der Bedarfe für Kinder unter 3 Jahren zu verzeichnen ist. Bis zum Jahr 2012 ist
in dieser Altersgruppe mit einem weiteren Anstieg von ca. 15 % zu rechnen. Für
Kinder mit einem Rechtsanspruch (Altersgruppe 3 bis unter 6 Jahren) wird ein
Anstieg von ca. 10% prognostiziert. Der
Bezirk ist von einem hohen Bedarf an Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung in den
Altersgruppen der 0- bis unter 6-Jährigen gekennzeichnet. Er hat von allen
Bezirken vergleichsweise den höchsten Anteil der unter 6-Jährigen, die Hilfe
zur Erziehung benötigen. Um
den qualitativen und steigenden Anforderungen auch gerecht zu werden, sind die
Rahmenbedingungen in den Kindertagesstätten zu verbessern, damit der Bildungs-
und Erziehungsauftrag adäquat erfüllt werden kann. Das schließt zum einen die
Ausbildung in seiner Spezifik als Erzieher/in für den Bereich der
Kindertagesstätten und zum anderen den
anerkennenden Rahmen hinsichtlich der personellen Ausstattung und Vergütung
ein. Für
die Verbesserung der Rahmenbedingungen (Verbesserung der Personalausstattung,
Vor und- Nachbereitungszeiten der Erzieher/innen, etc.) setzt sich seit langem
auch das Berliner Kitabündnis ein. Der
Senat hat eine Vorlage zur Änderung der Kitagesetzes beschlossen. Dieser
Beschluss sieht, wie auch in den Medien berichtet, keine Personalverbesserungen
im Bereich der Kindertagesstätten vor. 2.
Wie viele alternative Angebote der Tagesbetreuung (z.B. durch Tagesmütter)
innerhalb Marzahn-Hellersdorf sind dem Bezirksamt bekannt und wie umfangreich
sind diese? Im
Bezirk wurden zum Stichtag April 2009
8498 Kinder in 70 Kitas, die von 23 Trägern betrieben werden und 216
Kinder in 45 Tagespflegestellen (davon 15 Kinder in kitaergänzender Betreuung)
betreut. Die
Kindertagespflege (§23 SGB VIII) ist ein eigenständiges familienunterstützendes
Angebot, welches die unterschiedlichsten Bedürfnisse von Kindern, vorrangig in
der Altersgruppe von 0 bis unter 3 Jahren und deren Familien abdeckt. Im
Rahmen des Bundesprogramms zum Ausbau der Betreuungsplätze für unter
Dreijährige ist der Ausbau von Tagespflegeplätzen entsprechend der
Bedarfssituation im Bezirk für das Jahr 2009 um weitere 15 Plätze geplant. 3.
Welche Qualifizierungen sind für die
Tagesbetreuung erforderlich? Das
Kindertagesförderungsgesetz sowie die Verordnung zur Gewährleistung eines
bedarfsgerechten Angebotes von Plätzen in Tageseinrichtungen und
Kindertagespflege und zur Personalausstattung in Tageseinrichtungen
(Kindertagesförderungsverordnung- VOKitaFöG) verweisen darauf, dass
Sozialpädagogisches Fachpersonal (Fachpersonal, Fachkräfte) im Sinne des § 10
KitaFöG staatlich anerkannte Erzieherinnen oder Erzieher,
Diplom-Sozialarbeiterinnen oder Diplom-Sozialarbeiter,
Diplom-Sozialpädagoginnen oder Diplom-Sozialpädagogen sind sowie Inhaber von
gleichwertig anerkannten Abschlüssen (durch die Aufsicht nach § 45 SGB VIII). In
begründeten Einzelfällen können andere Kräfte unter Anrechnung auf den
Personalschlüssel beschäftigt werden, wenn dies auf Grund der besonderen
Konzeption der Einrichtung, insbesondere bei einer bilingualen Ausrichtung,
erforderlich ist und im Rahmen der Personalausstattung im Übrigen die
durchgehende Anwesenheit von Fachpersonal in der Einrichtung hinreichend
gewährleistet ist. Diese
Kräfte bzw. Mitarbeiter/innen sollen sich regelmäßig vertraglich zu einer
einschlägigen Ausbildung oder zumindest angemessenen Fortbildung verpflichten
und diese innerhalb eines Jahres beginnen. (VOKitaFöG § 11) Die
Mindestpersonalausstattung ist maßgeblich für die Erlaubnis und Untersagung des
Betriebs von Tageseinrichtungen gemäß § 45 SGB VIII in Verbindung mit § 30 des
Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Dr. Manuela Schmidt |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin