Drucksache - 1486/VI
Gemäß dem Protokoll zur Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 17.09.09 ist die o. g. DS ausschließlich schriftlich zu beantworten. Das Bezirksamt gibt wie folgt Auskunft: Zu 1. Stellungnahme Frau Kanacher
(Schulleiterin der Dahlmann-Schule) Am ersten Schultag des Schuljahres 2009/2010 fand auf Initiative von Eltern der ehemaligen 6. Klassen eine Kundgebung vor der Schule statt. Die Schule war über diese Aktivität der Eltern nicht informiert und hat die Polizei nicht beauftragt, an diesem Tag in der Schule präsent zu sein. Zu keiner Zeit wurde weder den Schülern, noch den Eltern der Zutritt zur Schule durch die Polizei oder die Schule selbst verwehrt. Nach Rücksprache mit dem anwesenden Polizisten wurde die Schule darüber informiert, dass die Polizei die Aufgabe hatte, eine durch Herrn Fabian (Elternteil der ehemaligen 6. Klasse) bei der Berliner Polizei angemeldete Kundgebung abzusichern, da sie auf einer öffentlichen Straße geplant war. Die Kundgebung wurde von den Eltern und Schülern zum Unterrichtsbeginn beendet. Die Schüler der 7. Klasse gingen in den Klassenraum und begannen mit dem Unterricht. Den Eltern, deren Kinder nicht mehr Schüler der Schule sind, gab die Schulleitung die Möglichkeit, im Schulgebäude ein Gespräch mit Herrn Rau, Gruppenleiter Schulorganisation des Bezirksamtes, über die Beschulung ihrer Kinder zu führen. Zu 2. Siehe zu 1. Zu 3. An dieser Stelle wird auf die Beantwortung der Großen Anfrage 1481/VI – Zu den Auswirkungen des Sonderschulurteils – verwiesen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am 26.08.09 mit einer
einstweiligen Anordnung den Bezirk Marzahn-Hellersdorf verpflichtet mit
Schuljahrsbeginn 2009/10 für sechs Kinder mit dem sonderpädagogischem
Förderbedarf Sprache an der Dahlmann Schule einzurichten. Das Bezirksamt hatte
angesichts der geringen Schülerzahl die Nichteinrichtung einer 7. Klasse
beschlossen. Durch das Schul- und Sportamt des Bezirks ist die
Einrichtung mit dem Schuljahresbeginn am 31.08.09 vorgenommen worden. Der Bezirk wird dennoch gezwungen sein, die finanziellen
und schulorganisatorischen Probleme aus dem Urteil zu lösen. Insbesondere die
erhebliche Unterfinanzierung einer solch kleinen Klasse kann vom Bezirk
dauerhaft nicht alleine bewältigt werden. Hier steht das Land Berlin in der
Pflicht. In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung hat das Schul- und Sportamt beschlossen, auf die
Einlegung möglicher Rechtsmittel gegen die einstweilige Anordnung zu
verzichten. Nach Beginn des Schuljahres ist es nicht vertretbar Eltern und
Kinder durch die Fortführung des juristischen Verfahrens zu verunsichern. Für das Schuljahr 2009/10 können die sechs Kinder damit
den Unterricht wie begonnen fortsetzen. |
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