Drucksache - 1406/VI
Das
Bezirksamt wird um Auskunft gebeten: Im Amtsblatt Nr. 15 vom 03.04.2009
schrieb das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten
extern und unter ZeP-Nr. 12777 intern aus. Es gibt Bedenken, das die
Ausschreibung einen Verstoß gegen § 21 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)
darstellt. Die Stelle wurde in der Ausschreibung mit beliebigen Arbeitsinhalten
überfrachtet, so dass die Gleichstellungsarbeit im Interesse der Bürgerinnen
infrage gestellt wird. Zusätzliche Tätigkeitsbereiche, wie
„bürgerschaftliches Engagement“, „Partnerschaften“ und eine Fülle anderer Tätigkeiten zu
Themen (Religion, Behinderung, Alter, ethnische Herkunft) lassen die Stelle
überfrachtet erscheinen. Der Begriff Gleichstellung ist im
Grundgesetz und der Berliner Verfassung eindeutig definiert. Es geht um
Diskriminierungstatbestände gegenüber Frauen, also der Gleichstellung von
Frauen und Männern.
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