Drucksache - 1406/VI  

 
 
Betreff: Zur Stelle der bezirklichen Gleichstellungsbeauftragten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Brettin, Ulrich 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
16.07.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

Im Amtsblatt Nr. 15 vom 03.04.2009 schrieb das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten extern und unter ZeP-Nr. 12777 intern aus.

Es gibt Bedenken, das die Ausschreibung einen Verstoß gegen § 21 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) darstellt. Die Stelle wurde in der Ausschreibung mit beliebigen Arbeitsinhalten überfrachtet, so dass die Gleichstellungsarbeit im Interesse der Bürgerinnen infrage gestellt wird.

Zusätzliche Tätigkeitsbereiche, wie „bürgerschaftliches Engagement“, „Partnerschaften“

und eine Fülle anderer Tätigkeiten zu Themen (Religion, Behinderung, Alter, ethnische Herkunft) lassen die Stelle überfrachtet erscheinen.

Der Begriff Gleichstellung ist im Grundgesetz und der Berliner Verfassung eindeutig definiert. Es geht um Diskriminierungstatbestände gegenüber Frauen, also der Gleichstellung von Frauen und Männern.   

 

 

  1. Ist diese Stelle mit ihren kritisierten Inhalten noch in der Ausschreibung, oder wurde die Ausschreibung zurückgezogen?

  2. Ist oder wird diese Stelle in anderer, der ursprünglichen Bedeutung gerecht werdenden Form, ausgeschrieben?

  3. Ist mit der getätigten Ausschreibung eine andere Tätigkeit als die der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gemeint gewesen, und wird dann die eigentliche Stelle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ausgeschrieben bzw. besetzt?

 

 
 

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