Drucksache - 1375/VI  

 
 
Betreff: Zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Tielebein, Björn 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.05.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Wir kommen zu den Großen Anfragen. Drucksache 1375.
Herr Tielebein, möchten Sie Ihre Anfrage begründen?
Das möchte Herr Tielebein nicht.

Dann möchte Frau Dr. Schmidt gerne beantworten, stimmt´s? Danke.

 

Frau Schmidt:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Tielebein,
zu Ihrer großen Anfrage, die erste Frage:
Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gewährung von Hilfen zur Erziehung unter Angabe der Veränderungen seit 2002 aus?

Hilfen zur Erziehung sind vom öffentlichen Jugendhilfeträger also, vom Jugendamt, angebotene Sozialleistungen zugunsten Minderjähriger und ihrer Familien. Rechtsgrundlage dieser Leistung ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz, und zwar sind es hier im SGB 8 die §§ 27 bis 42, das den Leistungsberechtigten bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen, so heißt es eben, einen zwingenden Rechtsanspruch einräumt. Danach besteht ein Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Wesentliche Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen war die Aufnahme des § 8 a, der den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung beinhaltet. Zur Umsetzung des § 8a wurde im Land Berlin ein behörden- und systemübergreifendes Netzwerk „Kinderschutz§ implementiert.

Weitere Veränderungen sind stetige Kostensteigerung der Entgelte für die Jugendhilfeträger aufgrund des Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in Einrichtungen

DHV Jug 2008 um 2%, 2009 um 1,5 %, sowie unter anderem die Erhöhung der Barleistung und Taschengelder für die zu betreuenden Kinder und Jungendlichen.

Das hat natürlich auch immer Auswirkungen auf die Budgets der Bezirke. Es handelt sich hier also zum Einen im Wesentlichen um ein Bundesgesetz, und was die Entgelte und die Finanzierung betrifft, um Landesrecht.

Ihre zweite Frage: Wie hat sich das Ausgabevolumen bei den Hilfen zur Erziehung seit dem Jahre 2002 in Berlin und im speziellen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf entwickelt?

Das sind sehr spezielle Zahlen. Ich würde einfach mal die Gesamtzahlen sagen.

Wir haben in 2002 in Berlin 451.493.000 € ausgegeben für Hilfen zur Erziehung.

In Marzahn-Hellersdorf waren das 51,2 Millionen €. Dann gab es eine deutliche Absenkung bereits im Jahr 2003 auf 399 Millionen. In unserem Bezirk waren das

47 Millionen.

2004, da gab es noch mal einen weiteren Knick, waren es in Berlin 360 Millionen €, im Bezirk waren es dann 38 Millionen.

Seit 2005 gibt es wieder einen leichten Anstieg in Berlin insgesamt also, der Tiefststand war in 2006 knapp 319 Millionen, in unserem Bezirk 32,3 Millionen, und der Anstieg vollzieht sich jetzt mit dem Endergebnis des Jahres 2008 auf 363 knapp 364 Millionen €. In dem Bezirk waren das 37,2 Millionen €.

Und wenn man sich dann das vorläufige oder das hochgerechnete Ist für das Jahr 2009 anguckt, dann wird prognostiziert, dass wir deutlich wieder über 400 Millionen € liegen werden in ganz Berlin.

Ihre dritte Frage: Welche Einflussmöglichkeiten hat das Bezirksamt bei der Ausgaben- und Mengenentwicklung der Hilfen zur Erziehung und welche nicht?

Auf die Fallzahlen kann das Jugendamt nur sehr begrenzt Einfluss nehmen, da es im Bereich der Hilfen zur Erziehung einen Rechtsanspruch nach dem Bundesgesetz umsetzen muss. Dennoch sind Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung von Erziehungshilfen bedingt gegeben. Diese Einflussmöglichkeiten sind zum Beispiel

intensive Überprüfung der Art und des Umfangs entsprechend des erzieherischen Bedarfs im Einzelfall, Auswahl des Jugendhilfeträgers unter dem Aspekt der Qualität und der Kosten, ist natürlich auch die Prüfung des Orts der Unterbringung. Hier gibt es die Anweisung in unserem Jugendamt, vorrangig in Berlin und Brandenburg unterzubringen, auch, um die mögliche Zusammenführung von Kind und Familie wieder zu ermöglichen, weil das am Ende ja immer als Ziel steht. Und eine weitere Einflussmöglichkeit, je nach Bedarf: im Einzelfall haben die ambulanten Hilfen Vorrang vor den kostenintensiven stationären Unterbringungen, oder es wird die ambulante Krisenintervention und Clearing genutzt, um einen Verbleib in der Familie zu prüfen und zu ermöglichen. Also diese Prüfung steht vor jeder anderen Hilfegewährung, der familiäre Kontext.

In den letzten Jahren ist dem Jugendamt Marzahn-Hellersdorf ein umfassender Umsteuerungsprozess bei den Hilfen zur Erziehung gelungen.

Von 2002 bis 2006, wenn Sie sich erinnern, 51 Millionen zu 32 Millionen konnten wir die Ausgaben deutlich verringern. Allerdings haben sich seitdem auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verändert. Seit 2007 steigen die Fallzahlen wieder an in unserem Bezirk, aber eben auch in ganz Berlin. Diese Steigerung hat zwei Seiten. Ist zum einen auch auf die steigende Anzahl von Meldungen und Fällen der Kindeswohlgefährdung im Zusammenhang mit diesen Kinderschutzparagrafen, mit dem Paragrafen 8a des SGB VIII in Zusammenhang zu bringen, und seit 2007 führen wir eben auch statistische Erhebungen. Diese belegen, dass 2007 im Jugendamt 248 Meldungen mit 385 betroffenen Kindern eingegangen sind und davon sind immerhin 177 Fällen im Falle von Kindeswohlgefährdung vorgegangen. Also wird deutlich, dass hier sehr oft Handlungsbedarf auch vorlag. Im Falle der Meldung in 2008 waren es dann schon 396 Fälle mit 591 betroffenen Kindern, und hier lag in 275 Fällen Kindeswohlgefährdung vor. Kindeswohlgefährdung heißt dann wirklich harte Intervention in diesem Falle.

Aber nicht nur in den Fällen einer akuten Kindeswohlgefährdung werden Hilfen erforderlich, dass kann auch in jenen Fällen notwendig sein, die zunächst dem so genannten Graubereich zugeordnet werden. Diese gesellschaftlich gewollte stärkere Beachtung des Kinderschutzthemas in der Öffentlichkeit ist eben auch mit aktuell steigenden Kosten verbunden, also, höhere Fallzahlen bedeuten nun mal höhere Kosten.

 

Und zum Anderen eben auch die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die eben auch zu höheren Problemfeldern und vor allem zu multiplen Problemfeldern in den Familien führen. Allerdings, und das ist ein deutliches Ergebnis von Steuerungsmaßnahmen, in unserem Bezirk haben wir im Berliner Vergleich sehr günstige Fallkosten, weil wir sehr genau im Einzelfall prüfen, wo Kinder wie Hilfe erhalten.

Ihre vierte Frage, wie bewertet das Bezirksamt das derzeitige Zuweisungsmodell und wie sollte dies aus Sicht des Bezirksamtes gegebenenfalls deformiert werden?

Die Zuweisung der Hilfen zur Erziehung erfolgte bislang im Rahmen der Globalzuweisung über das Produktsummenbudget, dabei wurden die Planmengen mit dem Zuweisungspreis multipliziert. Allerdings, und das ist das Problem, liegen die Planmengen extrem unter den Ist-Mengen, heißt also, die Budgetzuweisung liegt regelmäßig unter dem tatsächlichen Bedarf. Jedoch sind die tatsächlichen Fallkosten, also unsere Ist-Stückkosten hier im Bezirk im Verhältnis zum Zuweisungspreis, nicht die Ursache für die hohen Ausgaben der Hilfen zur Erziehung, weil wir, wie bereits gesagt, bei allen Hilfearten kostengünstige Hilfen installieren konnten und damit unter dem Zuweisungspreis liegen. Unser Problem sind tatsächlich die sehr hohen Fallzahlen die deutlich über dem von SenFin doch bisher willkürlich definierten Planmengen liegen. Das derzeitige Zuweisungsmodel berücksichtigt die tatsächlich zu finanzierenden Fallzahlen nur zu 50 %. Und daraus folgt für 2010 und 2011, dass 2.749 Mengen, das entspricht 13 % der Mengen von 2008 im Vergleich zum Ist 2008, nicht berücksichtigt werden - 13 %.

Durch SenFin erfolgt zur Einhaltung des Gesamtplanfonds ein weiterer Abzug von 851 Mengen, das entspricht 4 % der Ist-Mengen 2008, in Summe 13 % ca. 7 Millionen, 4 % ca. 2,3 Millionen. Das ist aber dann immer die Definition des Zielbudgets durch SenFin.

Für die Mittelzuweisung 2010/2011 hat das zur Folge, dass gegenüber den Ausgaben 2008 für 2010 deutlich weniger zugewiesen worden sind und damit eben auch ein Haushaltsrisiko automatisch entsteht.

Deshalb gab es ja auch die Arbeitsgruppe der Finanz- und Jugendstadträte, die das Positionspapier „Finanzierung der Hilfen zur Erziehung in Berlin“ erarbeitet haben, und der Rat der Bürgermeister hat am 23.02. diesen Jahres dieses Zuweisungsmodel, was in diesem Papier erarbeitet wurde, einstimmig beschlossen. Danach sollen die Transferkosten aus dem jetzigen Budgetierungsverfahren herausgelöst werden. Durch das Land Berlin soll das Haushaltsrisiko im Zusammenhang mit den Planmengenabweichungen getragen werden, da die Bezirke hierauf keinen Einfluss haben. Wir erwarten von einem neuen Zuweisungsmodel, dass die Mittel ausreichend zur Verfügung gestellt werden, um die Einhaltung der gesetzlich übertragenen Aufgaben an die Bezirke zu gewährleisten. Vorschlag ist, dass die Zuweisung auf der Grundlage der Ist-Menge des vorletzten Jahres Mediankosten pro Produkthilfe zur Erziehung zugewiesen werden. Also nicht die Planmenge, sondern die tatsächliche Menge. Bei der Veranschlagung im Haushaltsplan werden die Bezirke verpflichtet, mindestens ihre tatsächlichen Fallkosten anzusetzen, maximal die zugewiesenen Mediankosten. Für die Bezirke entsteht dadurch der Anreiz, die Produktkosten, also die Kosten pro Fall zu reduzieren, da bei Unterschreitung des zugewiesenen Budgets die Differenz für andere Leistungen eingesetzt werden kann.

 

Überschreitungen des zugewiesenen Budgets sollen zu 75 % durch das Land Berlin getragen werden und zu 25 % durch die Bezirke. Damit besteht für die Bezirke der Anreiz die zugewiesenen Mittel nicht zu überschreiten und die Bezirke erkennen damit auch die begrenzten Steuerungsmöglichkeiten bei den Ausgaben für die Hilfe zur Erziehung an.

Herr Komoß und ich haben uns sehr für dieses Papier engagiert. Leider hat es für die Zuweisung für den Doppelhaushalt 2010/2011 bisher keine Berücksichtigung gefunden, aber, ich denke Sie haben Herrn Komoß und mich gut genug kennen gelernt und wissen, dass wir da nicht eher Ruhe geben werden, als bis für den Bezirk eine tatsächlich befriedigende Lösung gefunden wird.

Und ich denke, da schließt sich auch Ihre fünfte Frage an. Wie bewertet das Bezirksamt die Position des Finanzsenators zum Zuweisungsmodell des Rates der Bürgermeister, dass eine allein auf Vorjahreswerten basierende Bemessung des Teilplanfonds tatsächlich einen Fehlanreiz zur Ausgabensteigerung darstellen würde?
Ich sag es mal mit meinen Worten etwas drastisch. Ich glaube, dass Herr Sarrazin nicht  weiß, wovon er redet. Er redet als Finanzsenator, aber nicht als, ja, als sozial fühlender denkender Mensch, das will ich einfach mal so deutlich sagen.

Was mich aber noch viel mehr … (Wort unverständlich) an der Stelle, ist die Haltung des Fachsenators für Jugend. Also, Jugend gehört ja zur Senatsveraltung für Bildung, Wissenschaft  und Forschung, findet im Namen nicht statt, findet in der Realität aber auch nicht statt. Also, bisher gibt es keine Äußerung des Senators, Professor Zöllner, im Interesse der Jugendhilfe und der Hilfen zur Erziehung im Besonderen.

 

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Schönen Dank, Frau Dr. Schmidt. Es gibt Redebedarf dazu, Herr Tielebein.

 

Herr Tielebein:

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren,
danke Frau Dr. Schmidt für die Beantwortung der Anfrage. Ich habe eine Nachfrage. Sie sagten ja, dass es eine massive Kostensenkung gegeben hat zwischen 2002 und 2006. Nun würde mich natürlich interessieren, ob die Steigerung letztlich auch irgendwas wieder mit der Senkung letztlich zu tun hat, weil natürlich, wenn ich am Anfang bei einer Hilfe spare, dann kann’s mir natürlich gut passieren, dass ich dann Jahre später das Problem habe, dann viel teurere Hilfe bezahlen zu müssen, weil die eben nicht gegriffen hat am Anfang. Also das zur Frage und als Letztes: Die 75 %ige Abfederung ist prinzipiell erst mal ein großer Schritt, den Sie da erreicht haben als ganzes Bezirksamt. Und ich denke, wir können auch relativ stolz auf unsere Stadträtin an der Stelle sein, denn es hat hier auch schon Debatten gegeben, wo noch bezweifelt wurde, dass so eine Abfederung notwendig wird. Es hat auch Debatten hier im Bezirk gegeben, wo darüber gesprochen wurde, wie steuerbar diese Hilfen angeblich seien. Und eine 75 %ige Abfederung ist ja auch ein Zeichen, dass Anerkannt wurde, dass da eben nur begrenzt Möglichkeit zur Steuerung ist. Trotzdem muss ich natürlich sagen, auch eine 75 %ige Abfederung hat immer noch die Aussage dabei: 25 % trägt der Bezirk. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich, aus meiner Sicht ist es ein Stückweit eine Aufforderung vom Senat an die Bezirke zum Rechtsbruch.

Denn, wenn ich am Ede nur nach Budget schaue und immer Gefahr laufe, dass ich dann letztlich auch noch eine große Summe von Mehrkosten selbst tragen muss als Bezirk, dann fordert das natürlich indirekt auch Kolleginnen und Kollegen auf, dann möglicherweise die eine oder andere Hilfe nicht zu gewähren. Und das wäre das Schlimmste was wohl passieren könnte, wenn ein Kind diese Hilfe nicht bekommt, die es an der Stelle auch braucht. Denn es ist eben nicht nur eine Frage nach Budget. Denn man kann sich nicht aussuchen, wie viele Menschen kommen ins Jugendamt und wollen diese Hilfe, die ihnen auch rechtlich zusteht, in Anspruch nehmen.
Und als letztes zum Finanzsenator. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, seine Disziplinierungsversuche, gerade in so einem Bereich, muss ich ganz ehrlich sagen, muss ich für meine Fraktion auch konsequent zurückweisen. Also ich denke, es ist nicht geholfen, wenn man so tut, als müsste man den Bezirken an der Stelle immer wieder auf die Finger klopfen, denn die Kolleginnen und Kollegen, die da im Jugendamt sitzen, dass sind keine Leute, die großes Interesse haben, viel Geld auszugeben, sondern die haben großes Interesse daran, fachlich die Leistungen zu gewähren, die notwenig sind. Und damit wir sie in die Situation versetzen können, das auch wirklich mit gutem Gewissen zu tun, sollte man Ihnen hier den Rücken stärken und nicht noch mal nachklopfen und sagen, na ihr könnt es ja doch noch bisschen billiger machen. Danke.

 

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Ich würde gerne noch Herrn Frenzel zulassen, Frau Dr. Schmidt?

Na, vielleicht kann man dann gleich auf beides antworten? Ja, gut, Herr Frenzel.

 

Herr Frenzel:

Ja, Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, ich habe eine Frage.
Und zwar, wie haben sich die Fallzahlen und die Gesamtkosten für die Hilfen zur Erziehung im I. Quartal 2009 entwickelt. Was ist da absehbar. Vielen Dank

 

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Jetzt.

 

Frau Dr. Schmidt:

Also vielleicht antworte ich zunächst auf die letzte Frage. Ich glaub, da kann ich ganz schnell drauf reagieren. Ich hab Sie nicht mit Punkt und Komma im Kopf. Ich weiß nur, das wir sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich im

I. Quartal 2009 wieder eine deutliche Fallzahlsteigerung haben im Vergleich zu 2008, zum Vorjahr 2008. Damit auch eine deutliche Kostensteigerung, aber nicht pro Fall, sondern insgesamt aufgrund der steigenden Fallzahlen. Allerdings ist es immer schwierig, nach drei Monaten eine Gesamtaussage für das Jahr zu machen. Ich hatte ja vorhin eine Andeutung gemacht oder voraussichtliches Ist für 2009 prognostiziert für alle Bezirke. Hier gibt es ja auch die Zahlen der Senatsfinanzverwaltung. Und da liegen eben die Bezirke wieder deutlich über 400 Millionen. Allerdings sind dort Fallzahlsteigerungen in den Bezirken enthalten, die, also mir fällt Reinickendorf als Ausreißer ein, mit fast 100 % im stationären Bereich. Ich denke, da muss man einfach auch noch mal kucken, ob das tatsächlich plausibel ist und da, ist dass I. Quartal für eine tatsächliche Hochrechnung noch nicht wirklich plausibel.

 

Die Frage von Herrn Tielebein, hat die Steigerung auch wieder etwas mit der Senkung zu tun in den ersten Jahren? Deutlich nein. Die Senkung der Fallkosten hat deutlich damals mit dem Umsteuerungsprozess zu tun, den wir insgesamt auch durch Managemententscheidungen getroffen haben. Das bezog sich weniger auf die Fallzahlen, als auch auf die Kosten pro Fall. Wir sind ja damals mit einem virtuellen Budget in die Regionen gegangen. Es fiel ja zusammen mit der Umsteuerung, mit der Sozialraumorientierung. Dass wir gesagt haben, es gibt ja ein virtuelles Budget pro Stadtteil, damit den Sozialarbeiterinnen auch bewusster wird, wie viel Geld sie tatsächlich a) als Soll zur Verfügung haben, wie viel sie tatsächlich ausgegeben.

Das ist dann auch noch mal pro Fall evaluiert worden. Wir haben also sukzessive erreicht, dass die Mitarbeiterinnen ein Kostenbewusstsein entwickeln für das, was sie tun. Nichtsdestotrotz gab es immer und gibt es nach wie vor natürlich die Priorität der fachlichen Entscheidung. Und ich finde es auch unverantwortlich, wenn man zulässt, dass Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, die am Ende mit ihrer Unterschrift ja auch vor dem Richter haften müssen, ihre Entscheidung unter dem Druck eines Budgets treffen lässt. Ich denke, dass ist immer hinten anzustellen, wenn die Familie das Recht auf eine Hilfe hat und die Hilfe notwendig ist, dann hat der Sozialarbeiter, die Sozialarbeiterin gegebenenfalls mit dem Team zu prüfen, welche Hilfe die geeignete ist, und welche Bausteine man eben auch dafür einsetzt.

Die Steigerung hat tatsächlich mit der gestiegenen Sensibilisierung von Bevölkerung zu tun. Wir haben im Moment gerade in der Vorbereitung die Auswertung der Meldungen von Kindeswohlgefährdung, wo Nachbarn, wo Schule, wo Kitas angezeigt haben, dass hier aus ihrer Sicht der Verdacht in der Kindeswohlgefährdung vorliegt. Hier haben wir nicht nur die Zahlen zusammengefasst, sondern haben auch noch mal dahinter geschaut, welche Fälle von Kindeswohlgefährdung liegen tatsächlich vor. Wenn die Vorlage vorliegt, dann wird, denke ich, Einiges noch mal viel deutlicher werden, noch mal viel klarer werden an der Stelle, warum wir auch eine Steigerung von Fallzahlen haben. Aber das ist auch immer nur ein Teil der Wahrheit, der andere Teil der Wahrheit ist eben, wenn man sich die Sozialstruktur in einzelnen Stadtteilen anguckt.
Wir hatten gestern Abend die Einwohnerversammlung in Hellersdorf Nord. Hellersdorf Nord ist nach Marzahn Nord der schwierigste Stadtteil in der Sozialstruktur in unserem Bezirk.

Und, wenn wir dort Kieze haben mit über 70 % der Kinder unter 15 Jahren im Sozialhilfebezug, dann ist es eine von steigenden Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung eben nicht mehr unbedingt zu trennen.

 

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Danke. Frenzel.

Frau Maikowski, danach. Habe ich eben erst erfahren.

 

Herr Frenzel:

Ich habe noch eine Nachfrage zu den stationären Hilfen zu der Entwicklung da in diesem Quartal. Nach der Statistik, die uns ja zugeht und die uns ja auch im April das letzte Mal zuging zu dem Quartal 2009, zu dem Ersten, liegen wir bei den stationären Hilfen, ich habe  mir die Zahlen gerade aufgeschrieben, im März 09 bei 134 T€ und im März 08 bei 134 T€ und im März 2009 bei 3,7 Millionen €. Ist es erklärbar oder ist das möglicherweise ein Übermittlungsfehler. Ich meine stationäre Hilfen und den Vergleich zwischen dem ersten Quartal 2008 und dem ersten Quartal 2009. Die erste Zahl ist 134 T und die zweite 3,7 Millionen.

 

Frau Dr. Schmidt:

Das ist dann immer die Schwierigkeit, wenn man einzelne Zahlen raus greift.

Wenn Sie sich die stationären Hilfen insgesamt angucken, werden Sie auch wieder in der Gesamtsumme eine Plausibilität finden. Die hat sich buchungssystematisch noch mal verschoben aus einem Titel in den Nächsten. Aber nehmen Sie alle Titel der stationären Unterbringung zusammen 2008/2009, dann finden Sie etwa eine Annäherung, und dann wird es auch wieder plausibel. Aber den Titel, den Sie gerade benannt haben, der ist zu 2008, zum Ende des Jahres neu eingerichtet worden und wird jetzt voll bebucht im Jahr 2009, dafür ist ein anderer Titel ausgelaufen. Damit hängen dann solche Verschiebungen zusammen.

 

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Frau Markowski: Protokoll. Weiteren Redebedarf - sehe ich nicht.

 

 
 

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