Drucksache - 1375/VI
Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: Wir kommen
zu den Großen Anfragen. Drucksache 1375. Dann möchte
Frau Dr. Schmidt gerne beantworten, stimmt´s? Danke. Frau
Schmidt: Sehr
geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Tielebein, Hilfen zur
Erziehung sind vom öffentlichen Jugendhilfeträger also, vom Jugendamt, angebotene
Sozialleistungen zugunsten Minderjähriger und ihrer Familien. Rechtsgrundlage
dieser Leistung ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz, und zwar sind es hier im
SGB 8 die §§ 27 bis 42, das den Leistungsberechtigten bei Vorliegen der
Tatbestandsvoraussetzungen, so heißt es eben, einen zwingenden Rechtsanspruch
einräumt. Danach besteht ein Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem
Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet
und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Wesentliche
Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen war die Aufnahme des § 8 a, der
den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung beinhaltet. Zur Umsetzung des § 8a
wurde im Land Berlin ein behörden- und systemübergreifendes Netzwerk
„Kinderschutz§ implementiert. Weitere
Veränderungen sind stetige Kostensteigerung der Entgelte für die
Jugendhilfeträger aufgrund des Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in
Einrichtungen DHV Jug
2008 um 2%, 2009 um 1,5 %, sowie unter anderem die Erhöhung der Barleistung und
Taschengelder für die zu betreuenden Kinder und Jungendlichen. Das hat
natürlich auch immer Auswirkungen auf die Budgets der Bezirke. Es handelt sich
hier also zum Einen im Wesentlichen um ein Bundesgesetz, und was die Entgelte und
die Finanzierung betrifft, um Landesrecht. Ihre zweite
Frage: Wie hat sich das Ausgabevolumen bei den Hilfen zur Erziehung seit dem
Jahre 2002 in Berlin und im speziellen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
entwickelt? Das sind
sehr spezielle Zahlen. Ich würde einfach mal die Gesamtzahlen sagen. Wir haben
in 2002 in Berlin 451.493.000 € ausgegeben für Hilfen zur Erziehung. In
Marzahn-Hellersdorf waren das 51,2 Millionen €. Dann gab es eine
deutliche Absenkung bereits im Jahr 2003 auf 399 Millionen. In unserem Bezirk
waren das 47
Millionen. 2004, da
gab es noch mal einen weiteren Knick, waren es in Berlin 360 Millionen €,
im Bezirk waren es dann 38 Millionen. Seit 2005
gibt es wieder einen leichten Anstieg in Berlin insgesamt also, der Tiefststand
war in 2006 knapp 319 Millionen, in unserem Bezirk 32,3 Millionen, und der
Anstieg vollzieht sich jetzt mit dem Endergebnis des Jahres 2008 auf 363 knapp
364 Millionen €. In dem Bezirk waren das 37,2 Millionen €. Und wenn
man sich dann das vorläufige oder das hochgerechnete Ist für das Jahr 2009
anguckt, dann wird prognostiziert, dass wir deutlich wieder über 400 Millionen
€ liegen werden in ganz Berlin. Ihre dritte
Frage: Welche Einflussmöglichkeiten hat das Bezirksamt bei der Ausgaben- und
Mengenentwicklung der Hilfen zur Erziehung und welche nicht? Auf die
Fallzahlen kann das Jugendamt nur sehr begrenzt Einfluss nehmen, da es im
Bereich der Hilfen zur Erziehung einen Rechtsanspruch nach dem Bundesgesetz
umsetzen muss. Dennoch sind Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung von
Erziehungshilfen bedingt gegeben. Diese Einflussmöglichkeiten sind zum Beispiel intensive
Überprüfung der Art und des Umfangs entsprechend des erzieherischen Bedarfs im
Einzelfall, Auswahl des Jugendhilfeträgers unter dem Aspekt der Qualität und
der Kosten, ist natürlich auch die Prüfung des Orts der Unterbringung. Hier
gibt es die Anweisung in unserem Jugendamt, vorrangig in Berlin und Brandenburg
unterzubringen, auch, um die mögliche Zusammenführung von Kind und Familie
wieder zu ermöglichen, weil das am Ende ja immer als Ziel steht. Und eine
weitere Einflussmöglichkeit, je nach Bedarf: im Einzelfall haben die ambulanten
Hilfen Vorrang vor den kostenintensiven stationären Unterbringungen, oder es
wird die ambulante Krisenintervention und Clearing genutzt, um einen Verbleib
in der Familie zu prüfen und zu ermöglichen. Also diese Prüfung steht vor jeder
anderen Hilfegewährung, der familiäre Kontext. Von 2002
bis 2006, wenn Sie sich erinnern, 51 Millionen zu 32 Millionen konnten wir die
Ausgaben deutlich verringern. Allerdings haben sich seitdem auch die
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verändert. Seit 2007 steigen die
Fallzahlen wieder an in unserem Bezirk, aber eben auch in ganz Berlin. Diese
Steigerung hat zwei Seiten. Ist zum einen auch auf die steigende Anzahl von
Meldungen und Fällen der Kindeswohlgefährdung im Zusammenhang mit diesen
Kinderschutzparagrafen, mit dem Paragrafen 8a des SGB VIII in Zusammenhang zu
bringen, und seit 2007 führen wir eben auch statistische Erhebungen. Diese
belegen, dass 2007 im Jugendamt 248 Meldungen mit 385 betroffenen Kindern
eingegangen sind und davon sind immerhin 177 Fällen im Falle von
Kindeswohlgefährdung vorgegangen. Also wird deutlich, dass hier sehr oft
Handlungsbedarf auch vorlag. Im Falle der Meldung in 2008 waren es dann schon
396 Fälle mit 591 betroffenen Kindern, und hier lag in 275 Fällen Kindeswohlgefährdung
vor. Kindeswohlgefährdung heißt dann wirklich harte Intervention in diesem
Falle. Und zum
Anderen eben auch die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die
eben auch zu höheren Problemfeldern und vor allem zu multiplen Problemfeldern
in den Familien führen. Allerdings, und das ist ein deutliches Ergebnis von
Steuerungsmaßnahmen, in unserem Bezirk haben wir im Berliner Vergleich sehr
günstige Fallkosten, weil wir sehr genau im Einzelfall prüfen, wo Kinder wie
Hilfe erhalten. Ihre vierte
Frage, wie bewertet das Bezirksamt das derzeitige Zuweisungsmodell und wie
sollte dies aus Sicht des Bezirksamtes gegebenenfalls deformiert werden? Die
Zuweisung der Hilfen zur Erziehung erfolgte bislang im Rahmen der
Globalzuweisung über das Produktsummenbudget, dabei wurden die Planmengen mit
dem Zuweisungspreis multipliziert. Allerdings, und das ist das Problem, liegen
die Planmengen extrem unter den Ist-Mengen, heißt also, die Budgetzuweisung
liegt regelmäßig unter dem tatsächlichen Bedarf. Jedoch sind die tatsächlichen
Fallkosten, also unsere Ist-Stückkosten hier im Bezirk im Verhältnis zum
Zuweisungspreis, nicht die Ursache für die hohen Ausgaben der Hilfen zur
Erziehung, weil wir, wie bereits gesagt, bei allen Hilfearten kostengünstige
Hilfen installieren konnten und damit unter dem Zuweisungspreis liegen. Unser
Problem sind tatsächlich die sehr hohen Fallzahlen die deutlich über dem von
SenFin doch bisher willkürlich definierten Planmengen liegen. Das derzeitige
Zuweisungsmodel berücksichtigt die tatsächlich zu finanzierenden Fallzahlen nur
zu 50 %. Und daraus folgt für 2010 und 2011, dass 2.749 Mengen, das entspricht
13 % der Mengen von 2008 im Vergleich zum Ist 2008, nicht berücksichtigt werden
- 13 %. Durch
SenFin erfolgt zur Einhaltung des Gesamtplanfonds ein weiterer Abzug von 851
Mengen, das entspricht 4 % der Ist-Mengen 2008, in Summe 13 % ca. 7 Millionen,
4 % ca. 2,3 Millionen. Das ist aber dann immer die Definition des Zielbudgets
durch SenFin. Deshalb gab
es ja auch die Arbeitsgruppe der Finanz- und Jugendstadträte, die das
Positionspapier „Finanzierung der Hilfen zur Erziehung in Berlin“
erarbeitet haben, und der Rat der Bürgermeister hat am 23.02. diesen Jahres
dieses Zuweisungsmodel, was in diesem Papier erarbeitet wurde, einstimmig
beschlossen. Danach sollen die Transferkosten aus dem jetzigen
Budgetierungsverfahren herausgelöst werden. Durch das Land Berlin soll das
Haushaltsrisiko im Zusammenhang mit den Planmengenabweichungen getragen werden,
da die Bezirke hierauf keinen Einfluss haben. Wir erwarten von einem neuen
Zuweisungsmodel, dass die Mittel ausreichend zur Verfügung gestellt werden, um
die Einhaltung der gesetzlich übertragenen Aufgaben an die Bezirke zu
gewährleisten. Vorschlag ist, dass die Zuweisung auf der Grundlage der
Ist-Menge des vorletzten Jahres Mediankosten pro Produkthilfe zur Erziehung
zugewiesen werden. Also nicht die Planmenge, sondern die tatsächliche Menge.
Bei der Veranschlagung im Haushaltsplan werden die Bezirke verpflichtet,
mindestens ihre tatsächlichen Fallkosten anzusetzen, maximal die zugewiesenen
Mediankosten. Für die Bezirke entsteht dadurch der Anreiz, die Produktkosten,
also die Kosten pro Fall zu reduzieren, da bei Unterschreitung des zugewiesenen
Budgets die Differenz für andere Leistungen eingesetzt werden kann. Überschreitungen
des zugewiesenen Budgets sollen zu 75 % durch das Land Berlin getragen werden
und zu 25 % durch die Bezirke. Damit besteht für die Bezirke der Anreiz die
zugewiesenen Mittel nicht zu überschreiten und die Bezirke erkennen damit auch
die begrenzten Steuerungsmöglichkeiten bei den Ausgaben für die Hilfe zur
Erziehung an. Herr Komoß
und ich haben uns sehr für dieses Papier engagiert. Leider hat es für die
Zuweisung für den Doppelhaushalt 2010/2011 bisher keine Berücksichtigung
gefunden, aber, ich denke Sie haben Herrn Komoß und mich gut genug kennen
gelernt und wissen, dass wir da nicht eher Ruhe geben werden, als bis für den
Bezirk eine tatsächlich befriedigende Lösung gefunden wird. Und ich
denke, da schließt sich auch Ihre fünfte Frage an. Wie bewertet das Bezirksamt
die Position des Finanzsenators zum Zuweisungsmodell des Rates der
Bürgermeister, dass eine allein auf Vorjahreswerten basierende Bemessung des
Teilplanfonds tatsächlich einen Fehlanreiz zur Ausgabensteigerung darstellen
würde? Was mich
aber noch viel mehr … (Wort unverständlich) an der Stelle, ist die
Haltung des Fachsenators für Jugend. Also, Jugend gehört ja zur Senatsveraltung
für Bildung, Wissenschaft und Forschung,
findet im Namen nicht statt, findet in der Realität aber auch nicht statt.
Also, bisher gibt es keine Äußerung des Senators, Professor Zöllner, im Interesse
der Jugendhilfe und der Hilfen zur Erziehung im Besonderen. Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: Schönen
Dank, Frau Dr. Schmidt. Es gibt Redebedarf dazu, Herr Tielebein. Herr
Tielebein: Frau
Vorsteherin, meine Damen und Herren, Denn, wenn
ich am Ede nur nach Budget schaue und immer Gefahr laufe, dass ich dann
letztlich auch noch eine große Summe von Mehrkosten selbst tragen muss als
Bezirk, dann fordert das natürlich indirekt auch Kolleginnen und Kollegen auf,
dann möglicherweise die eine oder andere Hilfe nicht zu gewähren. Und das wäre
das Schlimmste was wohl passieren könnte, wenn ein Kind diese Hilfe nicht
bekommt, die es an der Stelle auch braucht. Denn es ist eben nicht nur eine Frage
nach Budget. Denn man kann sich nicht aussuchen, wie viele Menschen kommen ins
Jugendamt und wollen diese Hilfe, die ihnen auch rechtlich zusteht, in Anspruch
nehmen. Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: Ich würde
gerne noch Herrn Frenzel zulassen, Frau Dr. Schmidt? Na,
vielleicht kann man dann gleich auf beides antworten? Ja, gut, Herr Frenzel. Herr
Frenzel: Ja, Frau
Vorsteherin, meine Damen und Herren, ich habe eine Frage. Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: Jetzt. Frau Dr.
Schmidt: Also
vielleicht antworte ich zunächst auf die letzte Frage. Ich glaub, da kann ich
ganz schnell drauf reagieren. Ich hab Sie nicht mit Punkt und Komma im Kopf.
Ich weiß nur, das wir sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich im I. Quartal
2009 wieder eine deutliche Fallzahlsteigerung haben im Vergleich zu 2008, zum
Vorjahr 2008. Damit auch eine deutliche Kostensteigerung, aber nicht pro Fall,
sondern insgesamt aufgrund der steigenden Fallzahlen. Allerdings ist es immer
schwierig, nach drei Monaten eine Gesamtaussage für das Jahr zu machen. Ich
hatte ja vorhin eine Andeutung gemacht oder voraussichtliches Ist für 2009
prognostiziert für alle Bezirke. Hier gibt es ja auch die Zahlen der
Senatsfinanzverwaltung. Und da liegen eben die Bezirke wieder deutlich über 400
Millionen. Allerdings sind dort Fallzahlsteigerungen in den Bezirken enthalten,
die, also mir fällt Reinickendorf als Ausreißer ein, mit fast 100 % im
stationären Bereich. Ich denke, da muss man einfach auch noch mal kucken, ob
das tatsächlich plausibel ist und da, ist dass I. Quartal für eine tatsächliche
Hochrechnung noch nicht wirklich plausibel. Die Frage
von Herrn Tielebein, hat die Steigerung auch wieder etwas mit der Senkung zu
tun in den ersten Jahren? Deutlich nein. Die Senkung der Fallkosten hat
deutlich damals mit dem Umsteuerungsprozess zu tun, den wir insgesamt auch
durch Managemententscheidungen getroffen haben. Das bezog sich weniger auf die
Fallzahlen, als auch auf die Kosten pro Fall. Wir sind ja damals mit einem
virtuellen Budget in die Regionen gegangen. Es fiel ja zusammen mit der
Umsteuerung, mit der Sozialraumorientierung. Dass wir gesagt haben, es gibt ja
ein virtuelles Budget pro Stadtteil, damit den Sozialarbeiterinnen auch
bewusster wird, wie viel Geld sie tatsächlich a) als Soll zur Verfügung haben,
wie viel sie tatsächlich ausgegeben. Das ist
dann auch noch mal pro Fall evaluiert worden. Wir haben also sukzessive
erreicht, dass die Mitarbeiterinnen ein Kostenbewusstsein entwickeln für das,
was sie tun. Nichtsdestotrotz gab es immer und gibt es nach wie vor natürlich
die Priorität der fachlichen Entscheidung. Und ich finde es auch
unverantwortlich, wenn man zulässt, dass Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter,
die am Ende mit ihrer Unterschrift ja auch vor dem Richter haften müssen, ihre
Entscheidung unter dem Druck eines Budgets treffen lässt. Ich denke, dass ist
immer hinten anzustellen, wenn die Familie das Recht auf eine Hilfe hat und die
Hilfe notwendig ist, dann hat der Sozialarbeiter, die Sozialarbeiterin
gegebenenfalls mit dem Team zu prüfen, welche Hilfe die geeignete ist, und
welche Bausteine man eben auch dafür einsetzt. Die
Steigerung hat tatsächlich mit der gestiegenen Sensibilisierung von Bevölkerung
zu tun. Wir haben im Moment gerade in der Vorbereitung die Auswertung der
Meldungen von Kindeswohlgefährdung, wo Nachbarn, wo Schule, wo Kitas angezeigt
haben, dass hier aus ihrer Sicht der Verdacht in der Kindeswohlgefährdung
vorliegt. Hier haben wir nicht nur die Zahlen zusammengefasst, sondern haben
auch noch mal dahinter geschaut, welche Fälle von Kindeswohlgefährdung liegen
tatsächlich vor. Wenn die Vorlage vorliegt, dann wird, denke ich, Einiges noch
mal viel deutlicher werden, noch mal viel klarer werden an der Stelle, warum
wir auch eine Steigerung von Fallzahlen haben. Aber das ist auch immer nur ein
Teil der Wahrheit, der andere Teil der Wahrheit ist eben, wenn man sich die
Sozialstruktur in einzelnen Stadtteilen anguckt. Und, wenn
wir dort Kieze haben mit über 70 % der Kinder unter 15 Jahren im
Sozialhilfebezug, dann ist es eine von steigenden Fallzahlen im Bereich der
Hilfen zur Erziehung eben nicht mehr unbedingt zu trennen. Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: Danke.
Frenzel. Frau
Maikowski, danach. Habe ich eben erst erfahren. Herr
Frenzel: Ich habe
noch eine Nachfrage zu den stationären Hilfen zu der Entwicklung da in diesem
Quartal. Nach der Statistik, die uns ja zugeht und die uns ja auch im April das
letzte Mal zuging zu dem Quartal 2009, zu dem Ersten, liegen wir bei den
stationären Hilfen, ich habe mir die
Zahlen gerade aufgeschrieben, im März 09 bei 134 T€ und im März 08 bei
134 T€ und im März 2009 bei 3,7 Millionen €. Ist es erklärbar oder
ist das möglicherweise ein Übermittlungsfehler. Ich meine stationäre Hilfen und
den Vergleich zwischen dem ersten Quartal 2008 und dem ersten Quartal 2009. Die
erste Zahl ist 134 T und die zweite 3,7 Millionen. Frau Dr.
Schmidt: Das ist
dann immer die Schwierigkeit, wenn man einzelne Zahlen raus greift. Wenn Sie
sich die stationären Hilfen insgesamt angucken, werden Sie auch wieder in der
Gesamtsumme eine Plausibilität finden. Die hat sich buchungssystematisch noch
mal verschoben aus einem Titel in den Nächsten. Aber nehmen Sie alle Titel der
stationären Unterbringung zusammen 2008/2009, dann finden Sie etwa eine
Annäherung, und dann wird es auch wieder plausibel. Aber den Titel, den Sie
gerade benannt haben, der ist zu 2008, zum Ende des Jahres neu eingerichtet
worden und wird jetzt voll bebucht im Jahr 2009, dafür ist ein anderer Titel
ausgelaufen. Damit hängen dann solche Verschiebungen zusammen. Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: Frau
Markowski: Protokoll. Weiteren Redebedarf - sehe ich nicht. |
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Legende
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