Drucksache - 1351/VI  

 
 
Betreff: Zur Situation an der Dahlmann-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Metwally, Hassan 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
30.04.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Herr Metwally, möchten Sie ihre Drucksache 1351 begründen? Möchte er nicht begründen. Dann hat, denke ich, Herr Komoß wieder das Wort zur Situation an der Dahlman-Schule.

 

Herr Komoß:

Ja, sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Verordnete, sehr geehrte Herr Metwally. Ich versuch das, nachdem wir einiges schon diskutiert haben, vielleicht in gebotener, aber angemessener Kürze.

Zur ersten Frage: Anmeldung Sekundarstufe 1:

Die Dahlmann-Schule hat gar keine Anmeldung entgegennehmen können, da die Schule am 5. März die Information erhaltet hat, dass keine neuen 7. Klassen eingerichtet werden können.

Zur Frage zwei: Wie viele Schüler in der aktuellen 6. Klasse haben den Förderungsbedarf aberkannt bekommen?
Also, hier hat uns die Außenstelle der Senatsverwaltung die Antwort geliefert. Der Begriff einer externen Prüfung ist in diesem Zusammenhang nicht verständlich. Die Verordnung Sonderpädagogen sieht detailliert vor, wer sonderpädagogischen Förderbedarf aberkennt bzw. zuerkennt und auf welcher Grundlage dies geschieht. Hatte ich in der früheren Antwort an dem heutigen Tag auch schon zitiert. In diesem Schuljahr wurde bei 26 Schülerinnen und Schülern der jetzigen 6. Klassen eine unterschiedliche Bewertung beim Feststellen Förderbedarf „Sprache“ aber auch auf der Grundlage der von Dahlmann erstellten Diagnostik festgestellt.
In wie vielen Fällen wurde gegen einen solchen Bescheid Widerspruch eingelegt. Gegen einen Bescheid wird zurzeit eine Klage vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Dieser Beschwerde liegt ein logopädisches Gutachten bei, in dem auf eine Lese- Rechtschreibstörung hingewiesen wird, die aber keinen Bezug zu einem sonderpädagogischen Förderungsbedarf „Sprache“ hat. Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sprache“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die ausschließlich wegen einer erheblichen Sprachbehinderung ihre Fähigkeiten und Anlagen in der Schule ohne diese Förderung nicht angemessen entwickeln können. Die Lese-Rechtschreibförderung wird in der Allgemeinen Schule durch vielfältige Maßnahmen gefördert. Diese Maßnahmen werden in der Grundschulverordnung bzw. Sek 1- Verordnung in den Paragrafen 16 bzw. 14 dargestellt. Oder anders gesprochen, das weist hier die Antwort der Außenstelle aus, sollte diese Klage Erfolg haben, stellt die Klage fest, dass eine Lese-Rechtschreibschwäche vorliegt, was wiederum keine Begründung dafür ist, ist eine Sonderschule „Sprache“ zu besuchen.

 

Zur dritten Frage: Aus welchen anderen Bezirken wurden Kinder beschult?

Ich habe hier die letzten Schuljahre, also,

2003/04 aus Lichtenberg neun, aus Brandenburg zwei;

2004/05 für die ganzen Schulen;

2004/05 fünf aus Lichtenberg, keiner aus Brandenburg;

2005/06 drei aus Lichtenberg, einer aus Brandenburg;

2006/07 sechs aus Lichtenberg, drei aus Brandenburg;

2007/08 keiner aus Lichtenberg, zwei aus Brandenburg;

2008/09 fünf aus Lichtenberg und noch einmal aus Lichtenberg, also sechs aus

              Lichtenberg.

Das macht im Durchschnitt, weil das ja die gesamte Schule mit 10 Klassen betrifft bzw. Entschuldigung mit 8 Klassen betrifft, nicht mal einen pro Klasse, als jemand der außerhalb des Bezirks diese Schule besucht.

Wegen der vielen Zahlen biete ich gerne an, dass wir auch schriftlich Beantwortung vornehmen.

 

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Schönen Dank Herr Komoß. Gibt es Redebedarf? Herr Metwally.

 

Herr Metwally:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Gäste und Verordnete der demokratischen Parteien, Herr Komoß den Begriff externe Prüfung haben Sie hier das erste Mal in der letzten BVV-Sitzung verwandt, als Sie uns darüber informiert haben, dass so eine Prüfung stattfinden wird, und haben Sie auch im Ausschuss so genannt „externe Prüfung“. Und deswegen habe ich den Begriff auch verwandt, aber mit dem Zusatz sogenannte „externe Prüfung“. Der Vorgang dessen, dass jetzt an der Dahlmann-Schule keine Bewerbungen für die Sek 1 angenommen werden, finde ich dann ein bisschen komisch. Weil, hier wurde argumentiert, es wurde keine Siebente aufgemacht, es soll neu keine Siebente aufgemacht werden. Weil, es gibt nicht genug Bedarf dafür. Jetzt sagt man, es kann aber kein Bedarf entstehen bzw. der Bedarf der formuliert wird, wird ignoriert, weil man sagt, wir machen ja keine Siebente auf.

Denn es gab durchaus den Versuch von Eltern, an der Dahlmann-Schule ihre Kinder für die Sek 1 anzumelden. Den Kindern wurden dann aber im Rahmen des Unterrichts die Bewerbungsunterlagen einfach wieder auf den Tisch gelegt. Was ich auch ein eigenartiges Vorgehen von Seiten der Schule bzw. der Senatsschulverwaltung finde. Aber wir haben uns ja in der letzten Zeit öfter mit der Dahlmann-Schule beschäftigt. Und zuletzt haben wir hier beschlossen, dass das BA für die Schülerinnen der aktuellen Klassen ein Konzept, einen Übergang in die Regelschulen erarbeiten soll. Das betrifft vor allem die, die unstrittig einen entsprechenden Förderbedarf „Sprache“ haben. Anlass war dann eben die Information, es gibt nicht genug Schüler, um an der Dahlmann-Schule selbst die Kinder weiter zu beschulen. In den letzten Wochen sind dann aufgrund dieser Information vermehrt Eltern der betroffenen Kinder an Frau Thomas und auch an mich herangetreten. Und Anlass war vor allen Dingen ihre Empörung über das Prüfungsverfahren, dass Sie so wahrgenommen haben, wie ich es in der Mündlichen Anfrage sozusagen widergespiegelt habe.

 

Sollte das nicht so stattgefunden haben, das Prüfungsverfahren, wie es die Eltern mir und Frau Thomas geschildert haben, sondern in der von Ihnen in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage in Weitergabe der Information, die Sie von der Außenstelle bekommen haben, stattgefunden haben, muss man wohl konstatieren, dass es da eklatante Kommunikationsstörungen zwischen der Schule bzw. der Senatsaußenstelle und den Eltern gibt. Die haben das ganz anders wahrgenommen, wie da die Prüfung stattgefunden hat.

Der wichtigste Punkt aber war, und das war das Hauptproblem und das Hauptanliegen der Eltern, dass sie jetzt eben angefangen haben zu gucken, wo können sie ihre Kinder für die 7. Klasse anmelden - und sind dann eben an die Regelschulen gegangen. Und dort wurde ihnen gesagt, natürlich, sie können ihr Kind bei uns anmelden. Ihnen muss aber auch klar sein, wir können ihr Kind hier nicht fördern. Das wurde den Eltern so in den Schulen in den Gesprächen gesagt. Sie können ihr Kind hier anmelden, aber fördern können wir es nicht. Und damit realisiert sich letztendlich das, wovor wir in den ganzen Diskussionen um das Thema Sonderschulen bzw. die Frage der Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Regelschulen immer gewarnt haben. Es kann nicht gelingen sie zu intrigieren, solange an den Regelschulen überhaupt nicht die Voraussetzungen und die Bedingungen dafür geschaffen sind, den Kindern die ihnen individuell zustehende und die von ihnen benötigte Förderung zu geben. Das kann nicht gelingen. Und Sie haben auch gerade gesagt, es gibt bis jetzt von Seiten des Bezirksamtes auch noch keinen Ansatz, ein entsprechendes Konzept, solche Kinder in der Regelschule zu integrieren. Wir haben aber jetzt hier das Problem. Es gibt jetzt aber Kinder, die haben hier in dem Bezirk keine Möglichkeit, weiter in die Schule zu gehen, wo sie dann entsprechend gefördert werden sollen. Denn an der „Dahlmann“ sollen sie nicht - in die Regelschulen können sie nicht. Da stellt sich die Frage, was tun wir mit diesen Kindern.

 

Und aus diesem Grunde möchte ich dann auch hier den Initiativantrag formulieren, dass dem BA empfohlen wird, sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass an der Dahlmann-Schule auch im kommenden Schuljahr eine 7. Klasse eingerichtet wird.

 

Denn ich denke, es gibt durchaus genug Kinder, um hier eine neue 7. Klasse aufzumachen. Vor allen Dingen, wenn man weiß, es ist zumindest die Information, die ich habe, dass auch aus Lichtenberg vier Anmeldungen vorliegen. Oder was heißt Vorliegen? Dass es das Interesse gibt.

Die Anmeldungen wurden ja nicht angenommen. Und ich sage auch, wenn wir das so beschließen würden, würden wir damit auch dem gestrigen Beschluss des Bezirkschulbeirats folgen, der das Gleiche gefordert hat. Ich glaube, hier gibt es, es ist unstrittig, dass wir letztendlich alle anstreben, die volle Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Regelschulen. Aber wie gesagt, wir können nicht den zweiten Schritt vorm ersten tun. Also, geben wir diesen Kindern der Dahlmann-Schule jetzt erst mal die Chance, angemessen gefördert zu werden.

Und kümmern uns darum, dass sie in Zukunft dann in die Regelschulen intrigiert werden können, wenn dort die entsprechenden Bedingungen geschaffen sind.

Vielen Dank.

 

 

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Herr Lemm.

 

Herr Lemm:

Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Metwally,
Sie haben das sehr äquivalent vorgetragen. Ich will nur auch ein paar, ja, Bemerkungen dazu geben.

Also, wenn Sie Herrn Komoß sozusagen vorwerfen, auch gerade in der ersten Antwort, nicht korrekt geantwortet zu haben auf Ihre erste Frage, liegt das aber nur daran, dass Sie Ihre Frage dementsprechend gestellt haben. Sie haben gefragt, wie viele Anmeldungen liegen vor, wurden jemals gestellt oder gab es Bedarf, wie auch immer. Sondern, Sie fragen, wie viele Anmeldungen liegen vor. Der Schule können, wie Herr Komoß gesagt hat, selbstverständlich keine Anmeldungen vorliegen, für etwas, was es nicht gibt. Insofern ist die Frage natürlich richtig beantwortet. Sie haben jetzt noch mal nachgefragt, vielleicht sagt der Stadtrat noch mal was dazu, dem Bezirksamt weiterhin vorzuwerfen, ob und wie Eltern etwas wahrnehmen. Kann man natürlich machen und es auch mit Kommunikation entschuldigen. Aber die Frage ist natürlich auch, in wie fern das Bezirksamt dazu korrekt Stellung nehmen kann. Sie hatten zum Schluss noch ausgeführt, dass, so war zumindest die Argumentation, dass die Schülerinnen und Schüler an der Dahlmann-Schule die Sekundarstufe nicht besuchen können und an keiner einzigen Regelschule angenommen werden können. Genau - darum nicht gefördert - nehmen können und deswegen eben nicht dort hingehen können. Trifft das denn tatsächlich zu, dass an keiner einzigen Schule, so wie Sie es gerade dargestellt haben, wenn nicht, ich gebe ja nur Ihre Worte wieder, dass würde mich nämlich tatsächlich wundern, dass es an keiner einzigen Schule möglich sein sollte. Wenn das so ist, dass es vielleicht nicht an jeder Schule zutreffen kann, dann ist es noch eine andere Sache. Dann ist aber die Polemik, die Sie da an den Tag legen, vielleicht auch ein wenig übertrieben.

Zu dem Antrag, den Sie stellen wollen: Sie sind ja schon genau so lange im Ausschuss wie ich, Sie wissen natürlich, dass das Bezirksamt selbst keine 7. Klasse einfach aufmachen kann, sondern, dass das eine Frage der Senatsverwaltung ist. Also, selbst wenn Sie, selbst wenn wir einen Antrag beschließen würden, dass das Bezirksamt eine 7. Klasse aufmachen kann, kann es das sowieso nicht machen, müsste sich im besten Fall überhaupt an die Senatsverwaltung wenden mit der Bitte. Ich bin aber dafür, wenn wir das in einem angemessenen Rahmen, auch unter der Hinzunahme von Herrn Langlotz, diskutieren wollen, dass wir, wenn Sie einen solchen Antrag stellen, den im Ausschuss beraten und dann entsprechend beschließen. Vielen Dank.

 

 

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Jetzt erst mal die Minuten zählen. Also, die Verordneten haben insgesamt noch zwei Minuten. Die müssten sich Frau Thomas und Herr Dahler teilen. Herr Komoß, wollen Sie die beiden erst noch hören? Ja. Also, dann beachten Sie, dass Sie sich die zwei Minuten jetzt teilen.

 

 

Frau Thomas:

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Herr Lemm, Sie haben das jetzt falsch verstehen wollen. Die Eltern haben sich angemeldet und haben von den Schulen erfahren, dass dort keine Förderung besteht. Und der Quatsch wird noch quätscher, wenn es Eltern gibt, die dann noch einen Förderbedarf wollen. Wurde gestern im Bezirksschulbeirat gesagt. Wird jetzt geprüft, ob der umgewidmet werden kann.

Das heißt also, Kinder die einen Förderbedarf „Sprache“ haben, kriegen jetzt möglicherweise sozial-imosoziale (???) Störung. Also, ich weiß nicht, fachlich ist das einfach, ich will jetzt nicht sagen neben der Spur, aber ich war gestern im Bezirksschulbeirat. Die Eltern haben dort auch gesprochen. Die Eltern sind wirklich in Sorge, weil die Kinder dort diesen Förderbedarf nicht bekommen. So, und darum geht es. Die müssen ja in die Regelschulen. Sie haben jetzt gerade gefordert, sie sollen bessere Abschlüsse bekommen. Wie können sie bessere Abschlüsse bekommen, wenn sie dort nicht gefördert werden. Also, irgendwo müssen Sie mal überlegen was Sie wollen, Herr Lemm, wirklich.

 

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Herr Dahler.

 

Herr Dahler:

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, ich bedauere, dass es jetzt hier eine politische Diskussion wird und, dass wir als Verordnete und Bezirksverordnetenversammlung uns nicht um diese Kinder sorgen. Dies muss ich Ihnen wirklich sagen, Kinder, die beeinträchtig sind, Kinder, die Menschen mit Behinderung sind. Die verdienen besondere Fürsorge der öffentlichen Hand und des Staates. So, und darum geht es. Und es geht nicht darum, ob Herr Komoß jetzt dafür verantwortlich ist oder ob die SPD-Fraktion dafür verantwortlich ist oder wer auch immer. Es ist ganz klar entsprechend der Geschäftsverordnung im Initiativantrag gesagt worden, dem Bezirksamt wird empfohlen, gegenüber dem Land Berlin, also, der Außenstelle tätig zu werden. Insofern trifft Ihre Argumentation überhaupt nicht zu, dass das Bezirksamt doch nicht eine eigene Klasse aufmachen kann. Ich finde da sollte man hier ein bisschen fairer miteinander umgehen. Zumal Sie nichts dazu gesagt haben, was wir denn jetzt den Eltern und den Kindern sagen sollen, wie sie denn in der Regelschule aufgenommen werden sollen. Wenn die Schulleiter und die Pädagogen einschätzen, dass Sie den Förderbedarf nicht umsetzen können in ihrer Schule wegen der Klassenstärke, wegen der fachlichen Qualifikation der Pädagogen, weil die Voraussetzung in der Schule nicht geschaffen worden sind, dann können wir das doch nicht einfach hier wegpacken und sagen, nein wir haben jetzt da momentan noch keine Lösung für diese Kinder. Dann lassen wir diese Kinder fallen. Herr Komoß hat zu Recht formuliert, es geht um Integration dieser Kinder in Regelschulen und wir wollen die Voraussetzung dafür schaffen. Dann lassen Sie uns das doch machen, aber gestatten Sie, dass für die Kinder, die heute davon betroffen sind, Übergänge geschaffen werden können, um das zu machen. Und wirken Sie darin mit, dass wir das Land Berlin dazu auch bringen, dass sie vernünftig damit umgehen.

Eine letzte Bemerkung zur Kommunikation zwischen Eltern und den entsprechenden Behörden. Ich sage noch mal dazu, wir sind gemeinsam, der Stadtrat, die Außenstelle, die Schulräte und die Pädagogen daran gehalten, dass Eltern und Kinder in die Prozesse mit einbezogen werden. Die Rot-Rote Koalition hat ein sehr modernes Schulgesetz verabschiedet, leider verabschiedet sie sich auch bei solchen Debatten davon, es umzusetzen.

 

 

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

So, Herr Komoß hat noch das Wort und dann werden wir in das Abstimmungsverfahren eintreten.

 

Herr Komoß:

Ja, sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte, alle die sich geäußert haben. Zu Herrn Metwally wollte ich vielleicht beginnen und sagen, in Ihrem Beitrag haben Sie sehr stark vermischt, was einmal mit dem Inkakonzept im Bereich der Sonderschulen 'Lernen’ angestrebt wird, wo es ein begleitendes Konzept gibt. Das ich geschildert habe, wo ich im Zusammenhang mit diesem Konzept gesagt habe, es gibt gegenwärtig noch kein Angebot im Oberschulbereich. Sie haben daraus in Ihrem Beitrag gemacht, ich hätte gerade gesagt, es gibt kein Angebot für die Kinder der Dahlmann-Schule. Da handelte es sich aber um eine völlig andere Beeinträchtigung oder Behinderung, nämlich im Bereich „Sprache“. Dazu hatte ich mich überhaupt nicht geäußert. Insofern geht sowieso bei vielen dieser Äußerungen, die Sie getan haben, die Unterscheidung zwischen Kindern mit einer Beeinträchtigung „Sprache“ und „Lernen“ verloren. Das Konzept zum Förderbedarf „Sprache“ bezüglich Dahlmann hat die BVV für Ende Mai erbeten, das werden wir sicher auch tun. Und insofern gibt es von unserer Seite auch eine Aussage. Ende Mai ist es nach Anhörung im Ausschuss deshalb gekommen, weil die Schulleiterin selber gesagt hatte, dass sie erst Ende Mai dazu in der Lage ist, Ihren Part zuzuarbeiten. Insofern ist auch dies in einem Verfahren, wo wir uns genau in den gesetzten Fristen und Zeitschienen bewegen. Am Ende gab es in dem Verfahren von Dahlmann acht Kinder mit Förderbedarf, vier mit Sprache, zwei mit Lernen und zwei mit sonstiger Behinderung. Ich finde es überraschend, dass es bei vier Kindern das Ansinnen gibt, eine eigene Klasse einzurichten. Das wäre sehr sehr merkwürdig, wenn das Bezirksamt jetzt die Kosten und das Verfahren für die Einrichtung von Klassen in einer solchen Klassenstärke übernehmen sollte. Unabhängig davon, ob die Senatsaußenstelle überhaupt bereit wäre, ein solches Verfahren mitzumachen. Ich finde es auch problematisch, wenn in mehreren Anträgen heute Abend quasi vom Hörensagen formuliert wird, und ich dann hier stehe, und ich lese Aussagen einer nicht anwesenden Senatsstelle vor. Ich finde es richtig und dafür haben wir im Ausschuss ja auch immer Vertreter da, wenn man solche Fragen dann im Ausschuss mit denjenigen, die die Gespräche führen und die für die Feststellung nach unseren rechtlichen Regelungen in der Sonderschulverordnung zuständig sind, auch darüber redet, wie erfolgt Feststellung, wie hat es bisher funktioniert und welche wissenschaftlichen Verfahren sind tragfähig zum Feststellen eines Förderbedarfes. Das halte ich für eine wichtige Diskussion, aber ich finde es nicht zielführend, und das hat, glaube ich, dieses Verfahren der letzten drei BVV hier auch ergeben, dass man über drei Ecken über Abwesende deren Meinung hier vortragen lässt. Es gibt klare, rechtliche Regelungen und das wäre das Hauptargument, glaube ich, auch was man zu dem Beitrag von Frau Thomas und Herrn Dahler sagen muss. Natürlich haben Eltern ein Anrecht auf eine dem Förderstatus angemessene Versorgung. Und dafür gibt es ein Verfahren. Und dieses Verfahren ist auch tragfähig und Gang und Gäbe in diesem Land. Und wenn jemand eine Rückmeldung von einer Schule bekommen sollte, dass die Schulleitung gesagt habe, es sei keine Förderung möglich, dann geht das Elternteil oder die Eltern mit dem Kind gemeinsam zu einer Besprechung in der Außenstelle.

 

Dazu hat für alle Kinder die Außenstelle auch eingeladen. Und bedauerlicher Weise muss man einfach mal sagen, dass weniger als die Hälfte der Eltern diesem Einladungstermin nachgekommen sind, dass die ein zweites Mal mit Einschreiben geladen werden mussten, damit auch nur annähernd solche Gespräche stattfinden konnten. Insofern jedem, und das wäre das Angebot an die Eltern, jeden Vater, jede Mutter, die zu Ihnen kommt, müssten Sie richtiger Weise zur Außenstelle schicken, damit die dort einen Beratungstermin bekommen können. Eine der Förderung angemessene Versorgung. Und natürlich haben sie einen rechtlichen Anspruch darüber, in welchem Umfang in der Regelschule man bei einer bestimmten Förderung stundenweise gefördert wird. Das ist auch das, was Rechtssicherheit darstellt. Man muss nur die vorhandenen Verfahren einhalten und dann wird, glaube ich, auch der besonderen Situation, für die selbstverständlich das Bezirksamt, wir als BVV und alle die mit Kindern und Pädagogen zu tun haben, Verantwortung getragen.

Letzteres hat es zu der Bemerkung Rot-Rote Koalition gegeben. Selbstverständlich stehe ich hinter dem Schulgesetz der Rot-Roten Koalition von 2004, in dem von einer überwiegenden Beschulung der Regelschule der Fall ist. Danke.

 

 

 

F. d. R.

 

Kühne, BVV 1

 

 
 

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