Drucksache - 1351/VI
Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: Herr
Metwally, möchten Sie ihre Drucksache 1351 begründen? Möchte er nicht
begründen. Dann hat, denke ich, Herr Komoß wieder das Wort zur Situation an der
Dahlman-Schule. Herr
Komoß: Ja, sehr
geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Verordnete, sehr geehrte Herr Metwally.
Ich versuch das, nachdem wir einiges schon diskutiert haben, vielleicht in
gebotener, aber angemessener Kürze. Zur ersten
Frage: Anmeldung Sekundarstufe 1: Die
Dahlmann-Schule hat gar keine Anmeldung entgegennehmen können, da die Schule am
5. März die Information erhaltet hat, dass keine neuen 7. Klassen eingerichtet
werden können. Zur Frage
zwei: Wie viele Schüler in der aktuellen 6. Klasse haben den Förderungsbedarf
aberkannt bekommen? Zur dritten
Frage: Aus welchen anderen Bezirken wurden Kinder beschult? Ich habe
hier die letzten Schuljahre, also, 2003/04 aus
Lichtenberg neun, aus Brandenburg zwei; 2004/05 für
die ganzen Schulen; 2004/05
fünf aus Lichtenberg, keiner aus Brandenburg; 2005/06
drei aus Lichtenberg, einer aus Brandenburg; 2006/07
sechs aus Lichtenberg, drei aus Brandenburg; 2007/08
keiner aus Lichtenberg, zwei aus Brandenburg; 2008/09
fünf aus Lichtenberg und noch einmal aus Lichtenberg, also sechs aus Lichtenberg. Das macht
im Durchschnitt, weil das ja die gesamte Schule mit 10 Klassen betrifft bzw.
Entschuldigung mit 8 Klassen betrifft, nicht mal einen pro Klasse, als jemand
der außerhalb des Bezirks diese Schule besucht. Wegen der
vielen Zahlen biete ich gerne an, dass wir auch schriftlich Beantwortung vornehmen. Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: Schönen
Dank Herr Komoß. Gibt es Redebedarf? Herr Metwally. Herr
Metwally: Sehr
geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Gäste und Verordnete der demokratischen
Parteien, Herr Komoß den Begriff externe Prüfung haben Sie hier das erste Mal
in der letzten BVV-Sitzung verwandt, als Sie uns darüber informiert haben, dass
so eine Prüfung stattfinden wird, und haben Sie auch im Ausschuss so genannt
„externe Prüfung“. Und deswegen habe ich den Begriff auch verwandt,
aber mit dem Zusatz sogenannte „externe Prüfung“. Der Vorgang
dessen, dass jetzt an der Dahlmann-Schule keine Bewerbungen für die Sek 1
angenommen werden, finde ich dann ein bisschen komisch. Weil, hier wurde
argumentiert, es wurde keine Siebente aufgemacht, es soll neu keine Siebente
aufgemacht werden. Weil, es gibt nicht genug Bedarf dafür. Jetzt sagt man, es
kann aber kein Bedarf entstehen bzw. der Bedarf der formuliert wird, wird
ignoriert, weil man sagt, wir machen ja keine Siebente auf. Denn es gab
durchaus den Versuch von Eltern, an der Dahlmann-Schule ihre Kinder für die Sek
1 anzumelden. Den Kindern wurden dann aber im Rahmen des Unterrichts die
Bewerbungsunterlagen einfach wieder auf den Tisch gelegt. Was ich auch ein
eigenartiges Vorgehen von Seiten der Schule bzw. der Senatsschulverwaltung
finde. Aber wir haben uns ja in der letzten Zeit öfter mit der Dahlmann-Schule
beschäftigt. Und zuletzt haben wir hier beschlossen, dass das BA für die
Schülerinnen der aktuellen Klassen ein Konzept, einen Übergang in die
Regelschulen erarbeiten soll. Das betrifft vor allem die, die unstrittig einen
entsprechenden Förderbedarf „Sprache“ haben. Anlass war dann eben
die Information, es gibt nicht genug Schüler, um an der Dahlmann-Schule selbst
die Kinder weiter zu beschulen. In den letzten Wochen sind dann aufgrund dieser
Information vermehrt Eltern der betroffenen Kinder an Frau Thomas und auch an
mich herangetreten. Und Anlass war vor allen Dingen ihre Empörung über das
Prüfungsverfahren, dass Sie so wahrgenommen haben, wie ich es in der Mündlichen
Anfrage sozusagen widergespiegelt habe. Sollte das
nicht so stattgefunden haben, das Prüfungsverfahren, wie es die Eltern mir und
Frau Thomas geschildert haben, sondern in der von Ihnen in der Beantwortung der
Mündlichen Anfrage in Weitergabe der Information, die Sie von der Außenstelle
bekommen haben, stattgefunden haben, muss man wohl konstatieren, dass es da
eklatante Kommunikationsstörungen zwischen der Schule bzw. der
Senatsaußenstelle und den Eltern gibt. Die haben das ganz anders wahrgenommen,
wie da die Prüfung stattgefunden hat. Der
wichtigste Punkt aber war, und das war das Hauptproblem und das Hauptanliegen
der Eltern, dass sie jetzt eben angefangen haben zu gucken, wo können sie ihre
Kinder für die 7. Klasse anmelden - und sind dann eben an die Regelschulen
gegangen. Und dort wurde ihnen gesagt, natürlich, sie können ihr Kind bei uns
anmelden. Ihnen muss aber auch klar sein, wir können ihr Kind hier nicht
fördern. Das wurde den Eltern so in den Schulen in den Gesprächen gesagt. Sie
können ihr Kind hier anmelden, aber fördern können wir es nicht. Und damit
realisiert sich letztendlich das, wovor wir in den ganzen Diskussionen um das
Thema Sonderschulen bzw. die Frage der Integration von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in die Regelschulen immer gewarnt haben. Es
kann nicht gelingen sie zu intrigieren, solange an den Regelschulen überhaupt
nicht die Voraussetzungen und die Bedingungen dafür geschaffen sind, den
Kindern die ihnen individuell zustehende und die von ihnen benötigte Förderung
zu geben. Das kann nicht gelingen. Und Sie haben auch gerade gesagt, es gibt
bis jetzt von Seiten des Bezirksamtes auch noch keinen Ansatz, ein
entsprechendes Konzept, solche Kinder in der Regelschule zu integrieren. Wir
haben aber jetzt hier das Problem. Es gibt jetzt aber Kinder, die haben hier in
dem Bezirk keine Möglichkeit, weiter in die Schule zu gehen, wo sie dann
entsprechend gefördert werden sollen. Denn an der „Dahlmann“ sollen
sie nicht - in die Regelschulen können sie nicht. Da stellt sich die Frage, was
tun wir mit diesen Kindern. Und aus
diesem Grunde möchte ich dann auch hier den Initiativantrag formulieren, dass
dem BA empfohlen wird, sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür einzusetzen,
dass an der Dahlmann-Schule auch im kommenden Schuljahr eine 7. Klasse
eingerichtet wird. Denn ich
denke, es gibt durchaus genug Kinder, um hier eine neue 7. Klasse aufzumachen.
Vor allen Dingen, wenn man weiß, es ist zumindest die Information, die ich
habe, dass auch aus Lichtenberg vier Anmeldungen vorliegen. Oder was heißt
Vorliegen? Dass es das Interesse gibt. Die
Anmeldungen wurden ja nicht angenommen. Und ich sage auch, wenn wir das so
beschließen würden, würden wir damit auch dem gestrigen Beschluss des
Bezirkschulbeirats folgen, der das Gleiche gefordert hat. Ich glaube, hier gibt
es, es ist unstrittig, dass wir letztendlich alle anstreben, die volle
Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die
Regelschulen. Aber wie gesagt, wir können nicht den zweiten Schritt vorm ersten
tun. Also, geben wir diesen Kindern der Dahlmann-Schule jetzt erst mal die
Chance, angemessen gefördert zu werden. Und kümmern
uns darum, dass sie in Zukunft dann in die Regelschulen intrigiert werden können,
wenn dort die entsprechenden Bedingungen geschaffen sind. Vielen
Dank. Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: Herr Lemm. Herr
Lemm: Vorsteherin,
meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Metwally, Also, wenn
Sie Herrn Komoß sozusagen vorwerfen, auch gerade in der ersten Antwort, nicht
korrekt geantwortet zu haben auf Ihre erste Frage, liegt das aber nur daran,
dass Sie Ihre Frage dementsprechend gestellt haben. Sie haben gefragt, wie
viele Anmeldungen liegen vor, wurden jemals gestellt oder gab es Bedarf, wie
auch immer. Sondern, Sie fragen, wie viele Anmeldungen liegen vor. Der Schule
können, wie Herr Komoß gesagt hat, selbstverständlich keine Anmeldungen vorliegen,
für etwas, was es nicht gibt. Insofern ist die Frage natürlich richtig
beantwortet. Sie haben jetzt noch mal nachgefragt, vielleicht sagt der Stadtrat
noch mal was dazu, dem Bezirksamt weiterhin vorzuwerfen, ob und wie Eltern
etwas wahrnehmen. Kann man natürlich machen und es auch mit Kommunikation
entschuldigen. Aber die Frage ist natürlich auch, in wie fern das Bezirksamt
dazu korrekt Stellung nehmen kann. Sie hatten zum Schluss noch ausgeführt,
dass, so war zumindest die Argumentation, dass die Schülerinnen und Schüler an
der Dahlmann-Schule die Sekundarstufe nicht besuchen können und an keiner
einzigen Regelschule angenommen werden können. Genau - darum nicht gefördert -
nehmen können und deswegen eben nicht dort hingehen können. Trifft das denn
tatsächlich zu, dass an keiner einzigen Schule, so wie Sie es gerade
dargestellt haben, wenn nicht, ich gebe ja nur Ihre Worte wieder, dass würde
mich nämlich tatsächlich wundern, dass es an keiner einzigen Schule möglich
sein sollte. Wenn das so ist, dass es vielleicht nicht an jeder Schule
zutreffen kann, dann ist es noch eine andere Sache. Dann ist aber die Polemik,
die Sie da an den Tag legen, vielleicht auch ein wenig übertrieben. Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: Jetzt erst
mal die Minuten zählen. Also, die Verordneten haben insgesamt noch zwei
Minuten. Die müssten sich Frau Thomas und Herr Dahler teilen. Herr Komoß,
wollen Sie die beiden erst noch hören? Ja. Also, dann beachten Sie, dass Sie
sich die zwei Minuten jetzt teilen. Frau
Thomas: Frau
Vorsteherin, meine Damen und Herren, Herr Lemm, Sie haben das jetzt falsch
verstehen wollen. Die Eltern haben sich angemeldet und haben von den Schulen
erfahren, dass dort keine Förderung besteht. Und der Quatsch wird noch
quätscher, wenn es Eltern gibt, die dann noch einen Förderbedarf wollen. Wurde
gestern im Bezirksschulbeirat gesagt. Wird jetzt geprüft, ob der umgewidmet
werden kann. Das heißt
also, Kinder die einen Förderbedarf „Sprache“ haben, kriegen jetzt
möglicherweise sozial-imosoziale (???)
Störung. Also, ich weiß nicht, fachlich ist das einfach, ich will jetzt nicht
sagen neben der Spur, aber ich war gestern im Bezirksschulbeirat. Die Eltern
haben dort auch gesprochen. Die Eltern sind wirklich in Sorge, weil die Kinder
dort diesen Förderbedarf nicht bekommen. So, und darum geht es. Die müssen ja
in die Regelschulen. Sie haben jetzt gerade gefordert, sie sollen bessere
Abschlüsse bekommen. Wie können sie bessere Abschlüsse bekommen, wenn sie dort
nicht gefördert werden. Also, irgendwo müssen Sie mal überlegen was Sie wollen,
Herr Lemm, wirklich. Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: Herr
Dahler. Herr
Dahler: Frau
Vorsteherin, meine Damen und Herren, ich bedauere, dass es jetzt hier eine
politische Diskussion wird und, dass wir als Verordnete und
Bezirksverordnetenversammlung uns nicht um diese Kinder sorgen. Dies muss ich
Ihnen wirklich sagen, Kinder, die beeinträchtig sind, Kinder, die Menschen mit
Behinderung sind. Die verdienen besondere Fürsorge der öffentlichen Hand und
des Staates. So, und darum geht es. Und es geht nicht darum, ob Herr Komoß
jetzt dafür verantwortlich ist oder ob die SPD-Fraktion dafür verantwortlich
ist oder wer auch immer. Es ist ganz klar entsprechend der Geschäftsverordnung
im Initiativantrag gesagt worden, dem Bezirksamt wird empfohlen, gegenüber dem
Land Berlin, also, der Außenstelle tätig zu werden. Insofern trifft Ihre
Argumentation überhaupt nicht zu, dass das Bezirksamt doch nicht eine eigene
Klasse aufmachen kann. Ich finde da sollte man hier ein bisschen fairer
miteinander umgehen. Zumal Sie nichts dazu gesagt haben, was wir denn jetzt den
Eltern und den Kindern sagen sollen, wie sie denn in der Regelschule
aufgenommen werden sollen. Wenn die Schulleiter und die Pädagogen einschätzen,
dass Sie den Förderbedarf nicht umsetzen können in ihrer Schule wegen der
Klassenstärke, wegen der fachlichen Qualifikation der Pädagogen, weil die
Voraussetzung in der Schule nicht geschaffen worden sind, dann können wir das
doch nicht einfach hier wegpacken und sagen, nein wir haben jetzt da momentan
noch keine Lösung für diese Kinder. Dann lassen wir diese Kinder fallen. Herr
Komoß hat zu Recht formuliert, es geht um Integration dieser Kinder in
Regelschulen und wir wollen die Voraussetzung dafür schaffen. Dann lassen Sie
uns das doch machen, aber gestatten Sie, dass für die Kinder, die heute davon
betroffen sind, Übergänge geschaffen werden können, um das zu machen. Und
wirken Sie darin mit, dass wir das Land Berlin dazu auch bringen, dass sie
vernünftig damit umgehen. Eine letzte
Bemerkung zur Kommunikation zwischen Eltern und den entsprechenden Behörden.
Ich sage noch mal dazu, wir sind gemeinsam, der Stadtrat, die Außenstelle, die
Schulräte und die Pädagogen daran gehalten, dass Eltern und Kinder in die
Prozesse mit einbezogen werden. Die Rot-Rote Koalition hat ein sehr modernes
Schulgesetz verabschiedet, leider verabschiedet sie sich auch bei solchen
Debatten davon, es umzusetzen. Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: So, Herr
Komoß hat noch das Wort und dann werden wir in das Abstimmungsverfahren
eintreten. Herr
Komoß: Ja, sehr
geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte, alle die sich geäußert haben. Zu Herrn
Metwally wollte ich vielleicht beginnen und sagen, in Ihrem Beitrag haben Sie
sehr stark vermischt, was einmal mit dem Inkakonzept im Bereich der
Sonderschulen 'Lernen’ angestrebt wird, wo es ein begleitendes Konzept
gibt. Das ich geschildert habe, wo ich im Zusammenhang mit diesem Konzept
gesagt habe, es gibt gegenwärtig noch kein Angebot im Oberschulbereich. Sie
haben daraus in Ihrem Beitrag gemacht, ich hätte gerade gesagt, es gibt kein
Angebot für die Kinder der Dahlmann-Schule. Da handelte es sich aber um eine völlig
andere Beeinträchtigung oder Behinderung, nämlich im Bereich
„Sprache“. Dazu hatte ich mich überhaupt nicht geäußert. Insofern
geht sowieso bei vielen dieser Äußerungen, die Sie getan haben, die
Unterscheidung zwischen Kindern mit einer Beeinträchtigung
„Sprache“ und „Lernen“ verloren. Das Konzept zum
Förderbedarf „Sprache“ bezüglich Dahlmann hat die BVV für Ende Mai
erbeten, das werden wir sicher auch tun. Und insofern gibt es von unserer Seite
auch eine Aussage. Ende Mai ist es nach Anhörung im Ausschuss deshalb gekommen,
weil die Schulleiterin selber gesagt hatte, dass sie erst Ende Mai dazu in der
Lage ist, Ihren Part zuzuarbeiten. Insofern ist auch dies in einem Verfahren,
wo wir uns genau in den gesetzten Fristen und Zeitschienen bewegen. Am Ende gab
es in dem Verfahren von Dahlmann acht Kinder mit Förderbedarf, vier mit
Sprache, zwei mit Lernen und zwei mit sonstiger Behinderung. Ich finde es
überraschend, dass es bei vier Kindern das Ansinnen gibt, eine eigene Klasse
einzurichten. Das wäre sehr sehr merkwürdig, wenn das Bezirksamt jetzt die
Kosten und das Verfahren für die Einrichtung von Klassen in einer solchen
Klassenstärke übernehmen sollte. Unabhängig davon, ob die Senatsaußenstelle
überhaupt bereit wäre, ein solches Verfahren mitzumachen. Ich finde es auch
problematisch, wenn in mehreren Anträgen heute Abend quasi vom Hörensagen
formuliert wird, und ich dann hier stehe, und ich lese Aussagen einer nicht
anwesenden Senatsstelle vor. Ich finde es richtig und dafür haben wir im
Ausschuss ja auch immer Vertreter da, wenn man solche Fragen dann im Ausschuss
mit denjenigen, die die Gespräche führen und die für die Feststellung nach
unseren rechtlichen Regelungen in der Sonderschulverordnung zuständig sind,
auch darüber redet, wie erfolgt Feststellung, wie hat es bisher funktioniert
und welche wissenschaftlichen Verfahren sind tragfähig zum Feststellen eines
Förderbedarfes. Das halte ich für eine wichtige Diskussion, aber ich finde es
nicht zielführend, und das hat, glaube ich, dieses Verfahren der letzten drei
BVV hier auch ergeben, dass man über drei Ecken über Abwesende deren Meinung
hier vortragen lässt. Es gibt klare, rechtliche Regelungen und das wäre das
Hauptargument, glaube ich, auch was man zu dem Beitrag von Frau Thomas und
Herrn Dahler sagen muss. Natürlich haben Eltern ein Anrecht auf eine dem
Förderstatus angemessene Versorgung. Und dafür gibt es ein Verfahren. Und
dieses Verfahren ist auch tragfähig und Gang und Gäbe in diesem Land. Und wenn
jemand eine Rückmeldung von einer Schule bekommen sollte, dass die Schulleitung
gesagt habe, es sei keine Förderung möglich, dann geht das Elternteil oder die
Eltern mit dem Kind gemeinsam zu einer Besprechung in der Außenstelle. Dazu hat
für alle Kinder die Außenstelle auch eingeladen. Und bedauerlicher Weise muss
man einfach mal sagen, dass weniger als die Hälfte der Eltern diesem
Einladungstermin nachgekommen sind, dass die ein zweites Mal mit Einschreiben
geladen werden mussten, damit auch nur annähernd solche Gespräche stattfinden
konnten. Insofern jedem, und das wäre das Angebot an die Eltern, jeden Vater,
jede Mutter, die zu Ihnen kommt, müssten Sie richtiger Weise zur Außenstelle
schicken, damit die dort einen Beratungstermin bekommen können. Eine der
Förderung angemessene Versorgung. Und natürlich haben sie einen rechtlichen
Anspruch darüber, in welchem Umfang in der Regelschule man bei einer bestimmten
Förderung stundenweise gefördert wird. Das ist auch das, was Rechtssicherheit
darstellt. Man muss nur die vorhandenen Verfahren einhalten und dann wird,
glaube ich, auch der besonderen Situation, für die selbstverständlich das
Bezirksamt, wir als BVV und alle die mit Kindern und Pädagogen zu tun haben,
Verantwortung getragen. Letzteres
hat es zu der Bemerkung Rot-Rote Koalition gegeben. Selbstverständlich stehe
ich hinter dem Schulgesetz der Rot-Roten Koalition von 2004, in dem von einer
überwiegenden Beschulung der Regelschule der Fall ist. Danke. F. d. R. Kühne, BVV
1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin