Drucksache - 1348/VI
Zu den
Verhandlungen mit der BIM beantwortet das Bezirksamt die Fragestellungen der o.
g. Großen Anfrage wie folgt: 1. Welche
Gründe haben einen Vertragsabschluss mit der BIM bisher verhindert? Zu 1.: Es gibt keine Verhinderungsgründe für einen
Vertragsabschluss mit der BIM, aber eben doch eine Reihe von Klärungsbedarfen, angefangen
von der Abstimmung des abzugebenden Portfolios bis zum Umfang, den Konditionen
und der Wirtschaftlichkeit der Rückmietung. Darüber hinaus war mit der
Senatsfinanzverwaltung die Mietenfinanzierung und mit der BIM zu klären, welche
Verwaltungsleistungen zu den
Rückmietungsobjekten im Bezirk verbleiben, wie mit nutzerseitig notwendig
werdenden Baubedarfen umgegangen wird, welche Leistungen mit der Kaltmiete
abgegolten werden und welche Leistungen dann vom Bezirk zusätzlich aufgebracht
bzw. finanziert werden müssen. 2. Wann
kann das Bezirksamt der BVV das Vertragsangebot vorlegen? Zu 2.: Wenn die BIM bei ihrer Zusage bleibt und mit ihrem objektbezogenen
Mietvertragsangebot nicht neue Fragen aufwirft, könnte dieses noch vor der
Sommerpause der BVV zur Kenntnis gebracht werden. 3. Welche
Auswirkungen haben die bisherigen Verzögerungen auf die Einhaltung des
Konsolidierungskonzeptes? Zu 3.: Das Konsolidierungskonzept des Bezirkes sah
vor, durch die Abgabe von Bürodienstgebäuden an die BIM ab 2008 jährlich einen Betrag
von 60,- T€ einzusparen. Da die BIM die dafür angebotenen Objekte nun
voraussichtlich erst zum 01.01.2010 übernehmen wird, summiert sich dieser
Fehlbetrag auf 120,- T€ gegenüber dem Planansatz. Soweit im Konsolidierungsplan die Übertragung der
Ringkolonnaden Nord an die BIM zu einem Gewinn von 153,- T€ ausgewiesen
wurde, muss hier mitgeteilt werden, dass dieser Gewinn nicht realisierbar ist.
Die Ringkolonnaden Nord befinden sich derzeit im Finanzvermögen und sollen im
Sommer 2009 an den Liegenschaftsfonds Berlin übertragen werden. Zudem übernimmt
die BIM keine Objekte aus dem
Finanzvermögen, weil das Land Berlin an allen Objekten im Finanzvermögen die
fachliche Nutzung aufgegeben hat und deshalb keine eigene Nutzung mehr stattfindet.
Die BIM bewirtschaftet die Gebäude des Landes Berlins, für den Verkauf aufgrund
fehlender fachlicher Nutzung ist aber primär der Liegenschaftsfonds Berlin
zuständig. St. Richter Bezirksstadtrat
für Bildung, Kultur und Immobilien |
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