Drucksache - 1252/VI
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft: Die
Beantwortung der Fragen erfolgte zuständigkeitshalber durch die
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Außenstelle
Marzahn-Hellersdorf, und wird hiermit zur Kenntnis gegeben. Grundsätzlich
wird der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Folgendes vorangestellt: Einhergehend
mit § 3 Abs. 3 Nr. 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin ist Ziel der
schulischen Bildung die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, dass sie die
eigene Kultur sowie fremde Kulturen kennen und verstehen lernen, Menschen
anderer Herkunft, Religion und Weltanschauung vorurteilsfrei begegnen und zum
friedlichen Zusammenleben der Kulturen beitragen. Entsprechend sind die
Rahmenlehrpläne in den verschiedenen Klassenstufen ausgelegt. Neben der
Einbeziehung der Thematik in den Fächern Lebenskunde, Geschichte/Politische
Bildung und auch Ethik wurden und werden unzählige Projekte seitens der Schulen
ins Leben gerufen, die dem genannten Thema Rechnung tragen. Frage: Sind an
jeder Grundschule unseres Bezirks Integrationserzieherinnen eingesetzt (genaue
Anzahl pro Schule) und was umfasst deren Tätigkeitsbild? Es sind
nicht an jeder Grundschule Facherzieher/innen (FE) für Integration eingesetzt. An folgenden Schulen arbeiten FE für Integration:
Ein
Anforderungsprofil für die Stelle Facherzieher/in für Integration existiert
nicht. Facherzieher/inne
für Integration nehmen an Grundschulen folgende Aufgaben wahr: -
sie
unterstützen den Integrationsprozess der einzelnen Kinder und fördern deren
Teilnahme am Gruppengeschehen -
sie
führen die mit der Integration des Kindes verbundenen Koordinierungsaufgaben
innerhalb und außerhalb der Schule durch (Zusammenarbeit mit Institutionen und
Ämtern – Gesundheitsamt, Jugendamt, Schulamt, Therapeuten…) -
sie
organisieren und koordinieren das Feststellungsverfahren in der ergänzenden
Betreuung zur Gewährung von Personalzuschlägen -
sie
beraten Gruppenerzieher/innen in der Arbeit mit Integrationskindern, z. B.
indem sie Wissen über Störungen der kindlichen Entwicklung vermitteln -
sie
nehmen an Elterngesprächen teil und beraten Eltern zum Entwicklungsstand ihres
Kindes und individuellen Fördermaßnahmen.
Frage: Welche
zusätzliche Qualifizierung erhielten die Integrationserzieherinnen bzw. sind für
sie vorgesehen, um zukünftig die Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf (der zu schließenden Sonderschulen)
fachgerecht betreuen zu können? Eingesetzt
werden Erzieher/innen mit einer Zusatzqualifikation als Facherzieher/in für Integration
(Zertifikat), wie z.B. vom sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut
Berlin-Brandenburg angeboten wird, ausgebildeten Heilpädagoginnen oder
Sonderschulerzieher/innen. Die in der Region tätigen
Facherzieherinnen für Integration erhalten regelmäßig fachliche Begleitung über
Frau Dr. Schröder vom Schulpsychologischen Beratungszentrum sowie bei
Arbeitstreffen in der Senatsaußenstelle. Gem.
e-mail des Büros der BVV vom 03.03.09 wurden folgende Zusatzfragen eingebracht,
die wiederum zuständigkeitshalber durch die Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf, beantwortet
wurden. Frage: Welche Qualifizierungsmaßnahmen für
Erzieherinnen sind in Vorbereitung der Neustrukturierung der Schule zur
fachgerechten Betreuung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf, die dann an die Grundschulen kommen werden, geplant? Die gemeinsame Erziehung aller
Schülerinnen und Schüler, auch der Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf, ist bereits seit vielen Jahren praktizierter
Alltag in allen Berliner Schulen. Von einer Neustrukturierung der Schule kann
in diesem Zusammenhang nicht die Rede sein.
Alle Pädagoginnen und Pädagogen haben sich in den letzten Jahren dem
gemeinsamen Unterricht geöffnet und es gab auch in der Vergangenheit
entsprechende Möglichkeiten der Qualifizierung. Über diese allgemeine
Veränderung, deren Umsetzung, spätestens seit dem Inkrafttreten des neuen
Schulgesetzes im Januar 2004, für alle Beschäftigten in der Berliner Schule
gesetzlicher Auftrag ist, werden die Kolleginnen und Kollegen, die an dem
Projekt INKA teilnehmen, darüber hinaus spezifische Fortbildungsmaßnahmen
wahrnehmen können. Diese Fortbildungen werden vorrangig nach dem SCHILF-Prinzip
durchgeführt. Frage: Wird durch die Zuordnung der JE an
den Schulen gesichert, dass alle Kinder mit diagnostiziertem Mehrbedarf diesen
auch umfassend erhalten? Die Begrifflichkeit JE
ist bei SenBildWiss, Außenstelle
Marzahn-Hellersdorf, nicht bekannt. Komoß |
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