Drucksache - 1226/VI
Die
BVV möge beschließen: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass sich das Arbeitslosengeld II für arbeitslose Antragsteller von 351,- Euro
auf 380,- Euro, für (Angehörige der Bedarfsgemeinschaft) deren Kinder vom Tag
der Geburt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auf 380,- Euro und Partner
ab dem 19. Lebensjahr von 316,- Euro auf 330,- Euro je Monat erhöht. Begründung: Im Jahre
2005 wurde das Arbeitslosengeld II für Langzeitarbeitslose eingeführt, und die
monatliche Regelleistung hat sich so gut
wie nicht erhöht, obwohl sich die allgemeinen Preise (Lebensmittel,
Energie, Kleidung, Mehrwertsteuer, usw.) seit damals stark erhöht haben. Für
Kinder verbraucht man mehr Geld (für Windeln, Kleidung, Bildung, usw.) z. B.
schon deshalb, weil sie wachsen. |
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