Drucksache - 1180/VI  

 
 
Betreff: Zum Straßenzustand in Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, ChristianGräff, Christian
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
29.01.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

1

1. Wie schätzt das Bezirksamt insgesamt den Zustand der Straßen im Bezirk ein?

 

Durch die seit Jahren nicht bedarfsgerechte Bereitstellung von Straßenunterhaltungsmitteln (nur ca.18 % vom tatsächlichen Bedarf) hat sich der Zustand der Straßen in unserem Bezirk stetig verschlimmert. Das Tiefbauamt hat immer wieder darauf hingewiesen.

Die Situation spitzt sich weiter zu, u.a. auch durch die seit Jahresbeginn andauernden Minustemperaturen mit Frost-Tau-Wechseln. Überall dort, wo durch Fugen und Risse Wasser eindringen kann, besteht die Gefahr, dass durch Abplatzungen die Straßendeckschichten und Beläge zerstört werden. Das passiert leider an vielen Stellen. Die Beseitigung kann unter den zurzeit herrschenden Witterungsbedingungen nur provisorisch erfolgen. Anders als in den Jahren zuvor (ohne Winter) wo diese Arbeiten mit maximal 2 Firmen und der Regiekolonne erledigt werden konnte, sind zum jetzigen Zeitpunkt 7 Firmen mit diesen Arbeiten beauftragt.

 

 

2.  Wie schätzt das Bezirksamt die von der Bundesregierung und dem Senat beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf die Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, hier die Straßeninfrastruktur, ein, und sind dem Bezirk bereits schon Mittel aus diesem Programm zur Verfügung gestellt worden?

 

Bis auf die Mitteilungen in den Printmedien liegen dem Tiefbauamt keine konkreten Informationen dazu vor. Auch auf die Anfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde lediglich ein Programm von Lärmminderungsmaßnahmen mit geringem Umfang in Aussicht gestellt.

 

 

3.  Gibt es im Bezirk noch unbefestigte Straßen, insbesondere in den Ortsteilen Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf?

 

Ja, es gibt im Bezirk noch unbefestigte Straßen:

Biesdorf Nord und Süd      : ca. 6,8 Km (einschließlich Biesenhorst mit 3 Km)

Mahlsdorf/Kaulsdorf Süd   : ca. 2,8 Km

Mahlsdorf/Kaulsdorf Nord  : ca. 1,6 Km

 

 

4.  Welche Straßen wurden in den vergangenen zwei Jahren in den o. g. Ortsteilen befestigt?

 

Folgende Straßen erhielten 2007/2008 eine provisorische Straßenbefestigung:

 

2007

Wulkower Straße (Teil) ●

Am Feldrain (ab Pfarrhufenweg) ●

Kraetkestraße (südlicher Teil  an Wernerstraße) ●

Paul-Wegener-Straße (Stichstraße 10-14)

Buchenhainer Straße

Uhlandstraße

Schrobsdorffstraße (Paul-Wegener-Straße – Bausdorfstraße)

Herderstraße (Bergedorfer Straße und Herweghstraße)

Falkstätter Straße (Deutschhofer Allee - Damerauer Allee)

Grunowstraße (Lehnitzstraße – Bezirksgrenze)

Spitzwegstraße

Zipser Weg ( Nr. 10-Spitzwegstraße)

Durlacher Straße

Ifflandstraße (Spitzwegstraße und Pilsener Straße)

Iglauer Straße

Hochwieser Straße

Rahnsdorfer Straße (Stichstraße 26-28)

Theodorstraße (Sackgasse Karlstraße bis 20)

Banater Straße

Balsaminerweg (Phloxstraße und Goldregenstraße)

 

2008

Wulkower Straße (Teil) ●

Am Weidenbruch ●

Stader Straße ●

Alfelder Straße (von Schwabenallee bis Fortunaallee) ●

Dramburger Straße ●

Anselmstraße ●

Lauchhammer Straße (Teil) ●

Ledebourstraße (von Wolfsberger Straße bis Lehnitzstraße)

Zipser Weg

Landsberger Straße (von Beethovenstraße bis Donizettistraße)

Straußstraße (von Friesackerstraße bis Ende Sackgasse)

Straußstraße (von Beethovenstraße bis Händelstraße)

Langenbeckstraße

 

● alle mit diesem Punkt gekennzeichneten Straßen sind Baumaßnahmen des Tiefbauamtes, alle anderen Straßen sind Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe

 

 

5.  Wie möchte das Bezirksamt bei den noch unbefestigten Straßen, sofern vorhanden, weiter vorgehen?

 

Aus dem Straßenunterhaltungsbudget sind solche Straßenbefestigungen nicht finanzierbar (siehe Punkt 1). Eine Weiterführung der Straßenbefestigung ist nur aus Sondermitteln möglich. Diese sind nach derzeitigem Informationsstand 2009 nicht verfügbar.

 

 

 

Christian Gräff
BzStR WirtBürgTiefOrd

 
 

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