Drucksache - 1056/VI  

 
 
Betreff: Vereinbarung zur Mitarbeit fraktionsloser Bezirksverordneter in Ausschüssen der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:interfraktionellinterfraktionell
Verfasser:1. Dahler, Klaus-Jürgen
2. Mätz, Klaus
3. Prof. Dr. Stober, Hans-Detlef
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion der FDP
   Fraktion der SPD
   Fraktion DIE LINKE
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.09.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. interfraktioneller Antrag PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Fraktionslose Bezirksverordnete haben das Recht, in einem Ausschuss ihrer Wahl
mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, mitzuwirken.

Für die Teilnahme an den Sitzungen erhalten sie Sitzungsgeld.

Den Ausschuss ihrer Wahl zeigen sie der Vorsteherin der BVV schriftlich an.

Begründung:

Begründung:

Gemäß § 9 (6) BezVG sind fraktionslose Bezirksverordnete berechtigt, in mindestens einem Ausschuss ihrer Wahl mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teilzunehmen. Diese Regelung gilt nicht für den Jugendhilfeausschuss.

Die Teilnahme an weiteren Ausschüssen kann den fraktionslosen Bezirksverordneten eingeräumt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Geschäftordnung der BVV dies vorsieht oder eine Entscheidung der BVV für die jeweilige Wahlperiode per Beschluss getroffen wurde.

 

Eine Vereinbarung zur Verfahrensweise der BVV wurde in der Sitzung des Ältestenrates am 01.09.2008 beraten, und wird hiermit der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Hinweis:
Jede Bezirksverordnete ist gemäß § 9 (5) BezVG berechtigt, als Gast an Sitzungen
weiterer Ausschüsse teilzunehmen und mit Zustimmung des Ausschusses das Wort zu erhalten.

 

 
 

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Postanschrift:
12591 Berlin