Drucksache - 1011/VI  

 
 
Betreff: Zur Lärmbelästigung zwischen Südspitze und Poelchaustraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR ÖkStadt
Verfasser:Lüdtke, NorbertLüdtke, Norbert
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.07.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Vorläufige schriftliche Beantwortung PDF-Dokument
Antwort der Senatsverwaltung  

Vorläufige Beantwortung der Mündlichen Anfrage

Vorläufige Beantwortung der Mündlichen Anfrage

 

Wie gewünscht, übermittle ich Ihnen hier die Antwort zu o.g. Drucksache in schriftlicher Form:

 

Frage 1:

Sind Befürchtungen der Anwohnerinnen berechtigt, im Zuge einer geplanten Bebauung der ehemaligen Parkplatzfläche an der Märkischen Allee (ca. in Höhe der Hausnummern 74 bis 86) zwischen Allee der Kosmonauten und Südspitze (im Gespräch ist ein Autohaus) könnte durch die Entfernung von Bäumen und Grün der Lärmpegel noch verstärkt werden? (Eine Kennzeichnung mit Vermessungspunkten bestärkt diese Befürchtung.)

 

Es ist nicht beabsichtigt, die in der Anfrage benannte ehemalige Parkplatzfläche längs der Wohnbebauung Märkische Allee 74 – 88 zu bebauen.

Es besteht die Absicht, diesen ca. 150 m langen und ca. 20 m breiten Streifen durch die Eigentümerin der Wohnbebauung (Wohnungsbaugenossenschaft DPF e.G.) zu erwerben.

 

Zutreffend ist jedoch, dass Einvernehmen erzielt wurde, dass die westlich an diesen Streifen angrenzende Fläche, weiterhin begrenzt von der Märkischen Allee im Westen, der Zufahrt zur Allee der Kosmonauten im Norden sowie dem vorhandenen Parkplatz an der Märkischen Allee im Süden, vom Liegenschaftsfonds Berlin zur Errichtung eines Autohauses verkauft werden kann.

Bebauungskonzepte oder Anträge auf Baugenehmigung liegen noch nicht vor.

 

Die Veräußerung dient dem Ziel der Verlagerung des an der Märkischen Allee, nördlich der Märkischen Spitze, ansässigen Autohandels.

Diese Flächen werden durch das Land Berlin zur Sicherung einer beabsichtigten S-Bahntrasse parallel zur TVO Richtung Köpenick benötigt.

 

Die beabsichtigte Ansiedlung des Autohandels bietet keinen Grund zu Befürchtungen bezüglich zusätzlicher Lärmbelastungen.

Im Rahmen eines noch ausstehenden Baugenehmigungsverfahrens wäre deshalb festzulegen:

·         Die Zu- und Abfahrten des Betriebes müssen ausschließlich zur Märkischen Allee hin erfolgen.
Reparaturen, d.h. Arbeiten an Motoren, Klempnerarbeiten u.a., dürfen unter Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes nur in geschlossenen Werkstatträumen durchgeführt werden.

·         Die Bebauung ist so zu planen, dass vorhandener Baumbestand weitestgehend erhalten werden kann.
Die Größe des Baugrundstückes wurde auch deshalb gewählt, um große Ausstellungsflächen im Freien zu ermöglichen.

 

Vorhaben dieser Art wären nach der Baunutzungsverordnung in Mischgebieten, d.h. solchen Gebieten, in denen gerade auch eine Mischung von Wohn- und Gewerbenutzung beabsichtigt ist, generell zulässig, da derartige Vorhaben bei Einhaltung der genannten Auflagen im Genehmigungsverfahren die gesetzlich festgelegten Obergrenzen der Geräuschbelastung einhalten.

Diese Obergrenzen liegen unterhalb der tatsächlichen Lärmbelästigung der Wohnbebauung durch die Verkehrstrassen Märkische Allee und Bahn.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass durch die Ansiedlung des Betriebes keine zusätzlichen Lärmbelastungen ausgelöst werden.

 

Aus Sicht des Natur- und Umweltamtes kann aufgrund der fachlichen Erfahrungen mitgeteilt werden, dass die Entfernung von Baumbewuchs nur eine sehr geringe Änderung des Lärmpegels nach sich zieht. Jedoch kann die Bebauung selbst hier zu Änderungen führen. Ein Gebäude, das dann zwischen der Verkehrsstraße und der bereits bestehenden Bebauung errichtet würde, hätte zunächst eine Barrierewirkung. Zu beachten ist jedoch eine mögliche Änderung durch ein eventuell entstehendes zusätzliches Verkehrsaufkommen durch die Nutzung der Bebauung selbst (Kunden- und Lieferverkehr).

 

Frage 2:

Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die Gesundheitsgefährdung durch Verkehrslärm für die Anwohnerinnen einzudämmen bzw. nicht zusätzlich zu erhöhen?

(Kontaktaufnahme mit der Deutschen Bahn AG wurde durch das Bezirksamt bereits zugesagt, kann aber nicht als kurzfristige Lösung wirksam werden.)

 

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Lärmprobleme an der Märkischen Allee liegt bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz, Abt. Umweltpolitik. Ich habe Ihre Anfrage an die genannte Adresse weitergeleitet und die Senatsverwaltung gebeten, zu dem Problem der Lärmschutzmaßnahmen Stellung zu nehmen. Sobald mir die diesbezügliche Antwort vorliegt, werde ich Ihnen diese zur Kenntnis geben.

 

 

 

 

Lüdtke

 

 
 

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