Drucksache - 0991/VI  

 
 
Betreff: Zur Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Ulmenschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Uhlich, ChristianeUhlich, Christiane
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.07.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument

An der Ulmenschule ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt

An der Ulmenschule ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Auf dem Schild in Richtung Hultschiner Damm ist die Geschwindigkeitsbegrenzung zeitlich begrenzt, auf dem Schild auf der gegenüber liegenden Straßenseite ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zeitlich eingeschränkt.

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Was ist der Grund für die einseitige generelle Geschwindigkeitsbegrenzung?

 

 

 
 

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