Drucksache - 1090/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Langfristiges Ziel muss eine kostenlose Betreuung ,
Bildung und Erziehung von Kindern aller Altersstufen sein. Da die
finanzielle Situation in Berlin zum gegenwärtigen Zeitpunkt dem entgegensteht,
wird dem Bezirksamt empfohlen, sich im Rahmen der Überarbeitung des Kita- und
Tagespflegebeteiligungsgesetzes für eine Überarbeitung der Kita-Kostensätze in
folgenden Punkten einzusetzen. -
Die
Betreuung der 0-3-jährigen darf nicht teurer sein als die der 3-6-jährigen. -
Der
Kita-Hort als gleichwertiges Angebot darf nicht teurer sein als der Schulhort. -
Für
Familien mit geringen Einkommen darf es jetzt und zukünftig keine Erhöhungen
der Beiträge geben, insbesondere gilt dies für Einkommen bis 22.500 Euro. Begründung: Der
Kinder- und Jugendgesundheitsbericht der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz hat deutlich gemacht, wie pädagogisch wertvoll
ein Besuch einer Kindertagesstätte für die Entwicklung eines Kindes ist. Dies
gilt insbesondere für die Erlangung sozialer Fähigkeiten. Der
Kinder- und Jugendgesundheitsbericht weist außerdem nach, dass besonders
einkommensschwache Familien sich keinen Kitabesuch ihrer Kinder leisten. Dies
hat nachgewiesener Weise oftmals eine Beeinträchtigung der Entwicklung dieser
Kinder zur Folge. Dieser
Kreislauf ist zu durchbrechen, dass Kinder einkommensschwacher Familien auf
Grund ihrer Herkunft Nachteile erleiden. |
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