Drucksache - 0759/VI
Ich
frage das Bezirksamt: Entsprechend
§ 1 Absatz 4 der Elternzeitverordnung ist eine zeitlich befristete Vereinbarung
möglich, dass Mütter nach der Geburt ihres Kindes per Computer von zu Hause aus
arbeiten können. 1.
Gibt
es im Bezirksamt solche Vereinbarungen, wenn ja: seit wann und wie viele? 2.
Weist
das Bezirksamt werdende Mütter auf die Möglichkeit der Vereinbarung bei
Bekanntgabe der Schwangerschaft hin? |
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