Drucksache - 0741/VI
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft: Vorbemerkungen: Die
Versorgung mit Schulmilch an den Grundschulen gehört nicht zu den
Pflichtaufgaben des Bezirkes. Finanzielle Mittel sind daher auch nicht
eingeplant. Eine
Schulmilchversorgung obliegt der Eigeninitiative der Schulen. Da weder
beim Schulträger noch bei der Schulaufsicht Angaben zur Schulmilchausgabe an
Grundschulen vorliegen, wurden zur Beantwortung der Drucksache alle 27
Grundschulen und 8
Sonderschulen angeschrieben und um Mitwirkung gebeten. zu 1.
zu 2. Von den 10
meldenden Schulen, die eine Milchversorgung in ihrer Schule gewährleisten,
liegen folgende Angaben zu den Fragen vor:
Komoß |
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