Drucksache - 0711/VI  

 
 
Betreff: Zu Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Jugendamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStRin JugFam
Verfasser:1. Uhlich, Christiane
2. Dr. Schmidt, Manuela
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   BzStRin JugFam
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
13.12.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStRin JugFam PDF-Dokument

1

1. Wie ist die Zusammenarbeit von Jugendamt und Schulamt?

 

Ich gehe davon aus, dass sich die Anfrage nicht auf die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Schulamt bezieht, sondern auf die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Außenstelle Marzahn-Hellersdorf. Das Schulamt Marzahn-Hellersdorf ist nicht für die inhaltliche Arbeit in den Schulen zuständig.

 

Die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Sen BWF – Außenstelle Marzahn-Hellersdorf gestaltet sich sehr intensiv. Seit ca. 2 Jahren gibt es eine ständige Arbeitsgruppe Jugendhilfe – Schule, die paritätisch besetzt ist.

Ein Höhepunkt der ergebnisorientierten Arbeit dieser AG war der Fachtag im September dieses Jahres. Dieser Fachtag stand unter der Überschrift „Für ein neues Verständnis von Jugendhilfe und Schule – gemeinsam Verantwortung wahrnehmen und handeln“ und wurde von ca. 200 Mitarbeitern/innen aus Jugendamt und Schule wahrgenommen

 

Das Referat von Prof. Thimm von der Evangelischen Fachhochschule Berlin brachte neue Erkenntnisse aber auch Bestätigung des bereits Erarbeiteten.

 

Für die Hand der Schulen und der Sozialarbeiter/innen im Jugendamt wurden im Vorfeld der Tagung umfangreiche Materialien in 5 Unterarbeitsgruppen zu folgenden Themen erarbeitet:

 

-          Zusammenarbeit in der Erziehung / Elterngeld / Kinderschutz

-          Schuldistanz

-          Übergang Kita – Schule

-          Übergang Schule – Beruf

-          Jugendbildung

 

Die Ergebnisse des Fachtages werden nun in der regionalen Zusammenarbeit in der Praxis Grundlage sein.

Die AG Jugendhilfe – Schule arbeitet weiter.

Es gibt regelmäßig Gespräche zur Analyse der gemeinsamen Arbeit und es werden notwendig Projekte initiiert.


 

Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zu den Sozialarbeiter/innen an Schulen:

Nach den Haupt- und Sonderschulen sollen nun auch Grund- und Berufsschulen Unterstützung durch Sozialarbeiter/innen bekommen, später auch Realschulen und Gymnasien. Geplant ist, dass entweder die Schulen Kooperationen mit Jugendhilfeträgern eingehen oder ein Modell wie bei den Gesamtschulen gefahren wird.

 

Beim Einsatz von Sozialarbeiter/innen zeigen die bisherigen Erfahrungen aus 2006 und 2007, dass die Jugendämter nur bei der Auswahl der freien Träger beteiligt wurden, im weiteren Prozess aber außen vor gelassen wurden. Bei den Sozialarbeiter/innen an Hauptschulen liefen viele Weiterbildungen und regionale Gesprächsrunden über Glienicke und das Lisum. Erst nach einem Jahr wurden im Rahmen einer Bilanzveranstaltung die Jugendämter eingeladen. Bei den Sozialarbeiter/innen an Förderschulen hat sich ein Mitarbeiter der Senatsverwaltung, Bereich Bildung dieses Themas der Weiterbildung und thematischen Vernetzung angenommen. Nur durch Zufall erfahren die Mitarbeiter/innen der Jugendämter von Prozessen, die in diesen Bereichen ablaufen.

 

In der Berliner AG „schulbezogene Jugendsozialarbeit“ hatten wir dies im Herbst 2007 zum Thema gemacht und diesbezügliche Fragen an die AG 2 gestellt, z.B.:

-          Gibt es durch die beabsichtigten 3 Mio € zusätzliche Mittel für die Haupt- und Sonderschulen?

-          Welche Rolle soll das Jugendamt in diesem Prozess spielen? (außer Stellungnahmen schreiben)

-          Welcher zeitliche Ablauf ist weiter geplant? (Beginn mit welchem Schultyp, wieder in Kooperation mit freien Trägern, Einbeziehung Jugendämter, u.ä.)

-          Welche Auswirkungen werden durch die Installierung von Sozialarbeiterstellen an Grundschulen auf die Tätigkeit der Schulstationen erwartet?

-          Welche Arbeitsaufgaben werden die Sozialarbeiter an Grundschulen haben – im Vergleich zu den Sozialarbeitern an Haupt- und Sonderschulen? (Berufsorientierung)

 

Bedauerlicherweise konnte auch auf dem Fachtag noch keine Antworten gefunden werden und dies zeigt, dass eine Kommunikation zwischen den Bereichen Bildung und Jugend der Senatsverwaltung dringend erforderlich ist, um diese Schnittstelle Jugendhilfe – Schule effektiv gestalten zu können.

 

 

2. Welche Formen der Zusammenarbeit gibt es?

3. Wie viele Projekte und welche Projekte spiegeln die Zusammenarbeit wider?

4. In welchen Vereinen werden die Projekte durchgeführt?

5. Wie ist der Inhalt dieser Projekte und welche Zielgruppe soll in den einzelnen Projekten angesprochen werden?

 

Diese Fragen werden gemeinsam, jeweils projektbezogen beantwortet.


 

Bezirkliche Projekte an der Schnittstelle Jugendhilfe – Schule


 

1.      Überregionale Hilfen zur Erziehung:

 

-          Tagesgruppe zur Förderung der schulischen Reintegration des JAOe.V. in

Kooperation mit der Bruno - Bettelheim - Grundschule

Klassenstufe: 4 – 6

Ort:            Schleusinger Str.17 (Hortgebäude)

Leiter:       Herr Günther

Tel.            93665548

01736211265

Maßnahme nach § 32 / 10 Plätze

 

-          Tagesgruppe zur Förderung der schulischen Reintegration / Klassen 7 - 10

in Kooperation mit der Thüringen-Oberschule / Gesamtschule/ und der Tandem
gBQGmbH

Ort:            Sella – Hasse - Str. 19-21

Leiterin:    Frau Schiganow

Tel.            93663323

Maßnahme nach § 32 / 10 Plätze

 

-          Sozialtherapeutische Tagesgruppe (§ 35a ) der ajb in Kooperation mit der Jean - Piaget - Oberschule / Hauptschule / Klassen 7 - 10

Ort:            Havelländer Ring 32

Leiter:       Herr Welteroth

Tel.            01797887478

99282874

Maßnahme nach § 32 / 9 Plätze / belegt auch durch andere Bezirke

 

-          Lerntherapeutische Tagesgruppe zur Förderung der schulischen Reintegration des JAO e.V. in Kooperation mit der Jean- Piaget - Oberschule

Klassenstufe: 6 / 7

Ort:            Klausdorfer Str. 6 / Gebäude neben der Hauptschule

Leiter:       Herr Käbitz

Tel.            99277546

Maßnahme nach § 27.3  / 7 Plätze

 

-          Lerntherapeutisches 5- Tage- Wohnprojekt „Fähre 86“, KILELE e.V.

Ort: Quedlinburger Straße 86, 12627 Berlin

Alter:         7 – 10 Jahre

Leiterin:    Frau Nagel

Tel.            99285171

Fax            99285172

Maßnahme nach § 34  / 6 Plätze


 

-          Coole Schule“ Tandem gBQGmbH in Kooperation mit der Jean-Piaget-Oberschule

Gruppe 1              6. – 8.  Schulbesuchsjahr   / 6 Plätze

Gruppe 2              9. – 10.Schulbesuchsjahr   / 10 Plätze

Ort:            Klausdorfer Str.6  / Gebäude neben der Hauptschule

Tel.:           Gruppe 1:       99279825

Gruppe 2:       9935612

Maßnahme nach § 30 (als Gruppenangebot)

 

-          Projekt für die flexible Schuleingangsphase pad e. V. und Barlach - Schule

Ort: Barlach - Schule

Plätze:                  6

Altersgruppe:       Klasse 1 - 3

Zielstellung:          Förderung der Schulfähigkeit

Ansprechpartner:            Frau Dr. Schmid

Tel.                                    54396595

 

-          Projekt für die flexible Schuleingangsphase JAO e.V. und Strittmatter - Schule

Ort: Strittmatter - Schule

Plätze:                  6

Altersgruppe:       Klasse 1 - 3

Zielstellung:          Förderung der Schulfähigkeit

Ansprechpartner:            Frau Szameitat

Tel.                                    99281150

 

Diese Projekte arbeiten z.T. seit  7 Jahren erfolgreich mit schuldistanzierten Schülerinnen und Schülern. Ca. 80 % konnten durch diese Maßnahmen in Schule reintegriert oder auf eine berufliche Maßnahme vorbereitet werden.

Es handelt sich in jedem Fall um Schülerrinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit dem Schwerpunkt „sozial – emotional“, häufig auch kombiniert mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ oder / und dem § 35 a – Bedrohung von seelischer/psychischer Behinderung.

Die Projekte fördern und begleiten Jugendliche und Kinder, deren sozial–emotionale Störung und damit einhergehende Lern-, Leistungs- und Verhaltensprobleme eine reguläre Beschulung unmöglich machen.

Es geht um die Herausbildung und Festigung elementarer Formen eines angemessenen Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens sowie um die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und der Beziehungen zwischen Kindern, Jugendlichen und Eltern.

In diesem Sinne sind die Einrichtungen auch eine schulische und familiäre Prozesse unterstützende und ergänzende Erziehungs- und Bildungsinstanz auf Zeit. In ihnen realisieren Schülerinnen und Schüler ihre Schulpflicht und werden dabei sozialpädagogisch und z. T. therapeutisch unterstützt.

 

Zu allen Projekten gibt es Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Jugendamt, den beteiligten Schulen, der Schulaufsicht, dem Schulamt, der Schulpsychologie und den freien Trägern der Jugendhilfe. Zentrale Fachdienste sind einbezogen.


 

Der Bedarf und die Geeignetheit einer Hilfe zur Erziehung wird durch das Jugendamt in Verantwortung der fallführenden Sozialarbeiterin im Zusammenwirken mit anderen Fachkräften, insbesondere den Schulen, Schulpsychologie und KJPD geprüft. Eine Antragstellung für eine Hilfe zur Erziehung durch die Personensorgeberechtigten ist Voraussetzung für die genannten Hilfen.

 

 

2.      Schulstationen an Grundschulen:

 

-          Schulstation „Selma“ an der Selma – Lagerlöf – Grundschule

-          Schulstation „Bruno“ an der Bruno – Bettelheim – Grundschule

Träger beider Schulstationen: JAO e.V.

Zielgruppe:

Grundschüler/innen, Eltern, Lehrer und Erzieher der Schule

Aufgabenschwerpunkte:

·          Förderung des sozialen Lernens (Projekte, Workshops, Gruppenangebote, Konfliktlotsenausbildung u. a.)

·          Beratung von Schüler/innen, Eltern und Lehrern

·          Unterstützung in Krisensituationen

·          Schulbezogene Hilfen

·          Vernetzung, Kooperation, Gemeinwesenarbeit

·          Arbeitsgemeinschaften, Veranstaltungen, Ferienaktionen u. a.

 

(Aufgabenschwerpunkt ist vorrangig der § 13 KJHG)

Die Finanzierung erfolgt über Zuwendungen durch das Jugendamt.

Es gibt Zielvereinbarungen zwischen Träger und Jugendamt und Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Träger.

 

 

3.      Schülerklubs:

 

-          An der Caspar – David – Friedrich Realschule

Träger:      Förderband e.V.

-          An der Grundschule an der Geißenweide

Träger:      Fipp e. V.

-          An der Kiekemal  - Grundschule

Träger:      Förderverein der Grundschule

Die Finanzierung erfolgt über die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung nur noch bis Ende 2007. Ab 1.1.08 erfolgt die Finanzierung über die Bezirke aus Lottomitteln, die zweckgebunden in den Haushalt eingestellt werden.

 

Aufgabenschwerpunkte:

(Schwerpunkt  ist der § 11 KJHG, die Öffnungszeiten liegen vorrangig am Nachmittag, d.h. im Freizeitbereich.)

 

·        Außerschulische Bildungsangebote

·        Freizeitgestaltung

·        Übergang Schule – Beruf

·        Kooperation mit Lehrkräften / Beratung u.a.

·        Förderung der sozialen Kompetenz u. a.


 

4.      Schulsozialarbeiter/innen an Haupt- und Sonderschulen:

 

Das Land Berlin und unser Jugendamt haben gemeinsam mit freien Trägern der Jugendhilfe und Schule die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ab dem 1. Schulhalbjahr 06 / 07 an jeder Hauptschule ein/e Schulsozialarbeiter/in tätig werden konnte. Auch für Sonderschulen wurden diesbezügliche Anträge gestellt. Der Beginn des Einsatzes ist für Februar 07 geplant.

Die Finanzierung erfolgt aus ESF – Mitteln über das Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Hauptschulen – ein Kooperationsmodell an der Schnittstelle zwischen Schule und Berufswelt.

 

Die Leistungen werden durch folgende Träger realisiert:

 

Tandem gBQGmbH, urban consult gGmbH, Kiek in e.V. und das DRK.

 

Die Konzeptionen wurden miteinander abgestimmt und orientieren sich am Bedarf der Schule vor allem bezogen auf den Förderschwerpunkt „Übergang Schule – Berufswelt“.

Die Basis der Zusammenarbeit sind Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Träger.

 

 

 

5.      Zusammenarbeit von Jugendfreizeiteinrichtungen mit Schulen

 

Eine Erhebung aus dem Sommer 2006 bestätigt, dass alle JFE eng mit Schulen zusammenarbeiten. Ein umfangreiches Material kann bei Bedarf im Jugendamt (Frau Fiedler, Tel. 90293-2434) eingesehen werden.

 

Schwerpunkte der Zusammenarbeit:

-          Projekte zur Jugendbildung, insbesondere zur politischen Jugendbildung, zum sozialen Lernen, zum Kinder- und Jugend- Gesundheitsschutz

-          Konfliktlotsenausbildung

-          Kreativangebote

-          Erlebnispädagogische Angebote

-          Arbeitsweltbezogene Projekte und Angebote

-          Schulhofgestaltung (z.B. Graffiti)

Anti – Gewalt - Projekte

u. a.

-          Vertiefte Berufsorientierung im Schuljahr 2007/08 mit der Agentur für Arbeit, 12 Schulen und den JFE , den freien Trägern Kids&Co, ABU, BBW, TÜV-Akademie und Manege gGmbH

 


 

6.      AG „Jugendhilfe – Schule“

 

Diese AG trat im April 06 erstmalig zusammen. Sie wird von der Leiterin der Fachsteuerung im Jugendamt geleitet und ist paritätisch zusammengesetzt.

 

Die Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung zu folgenden Schwerpunkten der Zusammenarbeit ist Ziel dieser Arbeitsgruppe:

 

·        Hilfen bei Erziehungs- und Familienproblemen

·        Zusammenarbeit bei Kindeswohlgefährdung

·        Schuldistanz

·        Übergang Kita - Schule

·        Übergang Schule – Beruf

·        Jugendbildung

 

Zurzeit werden in Unterarbeitsgruppen die einzelnen inhaltlichen Schwerpunkte der Zusammenarbeit beraten und formuliert.

AG und UAGs bestehen aus Vertreterinnen der Bildung, des Jugendamtes und freien Trägern.

 

 

 

Dr. Manuela Schmidt

 

 
 

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