Drucksache - 0696/VI  

 
 
Betreff: Vertrag über die weitere Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (BA-Vorlage Nr. 0374/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin GesSozPersBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:BzBmin/BzStRin GesSozPers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
13.12.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme, BzBmin PDF-Dokument

Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb0374/III", liegt elektronisch nicht vollständig vor

Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb0374/III", liegt elektronisch nicht vollständig vor.

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                         28.11.2007

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 13.12.2007

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:     Vertrag über die weitere Ausgestaltung und Kooperation

                                                 der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk

                                                 Marzahn-Hellersdorf

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 27.11.2007 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 374/III der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dagmar Pohle                                                   

Bezirksbürgermeisterin                                     

 

 

 

Anlage


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                              .11.07

Soz L                                                                                                                         4410

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 374/III

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:          Vertrag über die weitere Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf

 

B. Berichterstatter:                        Bezirksbürgermeisterin Frau Pohle

 

C.1 Beschlussentwurf:                 Das Bezirksamt beschließt:

                                                     1. Der als Anlage beigefügte Vertrag wird inhaltlich unter-

                                                     stützt und die BzBmin wird die Vertragsunterzeichnung

                                                     vornehmen.

                                                     2. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2008/2009 im Abgeordnetenhaus von Berlin und der Feststellung des Haushaltsplanes 2008/2009  durch die Verkündung des Haushaltsgesetzes werden für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 jeweils Haushaltsmittel in Höhe von 535.170 € zur Verfügung gestellt. Erst mit Unterrichtung des BA durch SenFin nach AV Nr. 1.1 zu § 34 LHO gilt die Ermächtigung zur Bewirtschaftung als erteilt.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:       Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:                             siehe Präambel und § 1 des Vertrages

 

E. Rechtsgrundlage:                     §§ 15, 36 Abs. 2 b, f Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

F. Haushaltsmäßige                     

    Auswirkungen:                           Bereitstellung von jeweils 535.170 Euro in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 aus dem Kapitel 3910,

                                                     Titel 684 48

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:                          entsprechend der Zielsetzung des Vertrages

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:                          entsprechend der Zielsetzung des Vertrages

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:                           entsprechend der Zielsetzung des Vertrages

 

 

Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeisterin

 

Anlage

 


 

 Vertrag

 

über die weitere Ausgestaltung und Kooperation

der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im

Bezirk Marzahn–Hellersdorf

 

 

 

 

zwischen dem

 

 

 

Land Berlin,

vertreten durch das Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf von Berlin,

12591 Berlin,

 

nachfolgend Bezirk genannt,

 

 

 

 

und den Verbänden

 

 

 

PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband

Landesverband Berlin e.V.

Brandenburgische Str. 80, 10713 Berlin,

vertreten durch Herrn Dr. E. Löhnert

 

AWO Berlin,

Kreisverband Marzahn-Hellersdorf e.V.

Kastanienallee 53/55, 12627 Berlin

vertreten durch Herrn H. Spitzer

 

CARITASVERBAND für das Erzbistum Berlin e.V.

Residenzstr. 90, 13409 Berlin

vertreten durch Herrn F.-H. Fischler

 

 

 

nachfolgend Verbände genannt,

 

 

 

 

wird der nachstehende Vertrag zur Weiterentwicklung der Nachbarschafts– und Gemeinwesenarbeit sowie des Migrationssozialdienstes im Bezirk Marzahn-Hellersdorf geschlossen:

 

 

Präambel

 

Mit den bisher abgeschlossenen Verträgen ist  eine soziale Infrastruktur geschaffen worden, die  die Grundlage sowohl für eine Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Stadtteilen bildet,  als auch der drohenden Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen von gesellschaftlicher Teilhabe entgegenwirkt.

 

Aufbauend auf dem bis zum 31.12.2007 gültigen Rahmenvertrag über die weitere Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf dient dieser Vertrag der qualitativen Weiterentwicklung eines wohnortnahen Netzes von selbsthilfe- und nachbarschaftsfördernden Einrichtungen - sogenannten Stadtteilzentren - in den Stadtteilen.

 

Für die nachhaltige Wirkung sozialer Einrichtungen, Dienste und Leistungen ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ebenso wichtig wie die Träger von Einrichtungen. Die weitere kontinuierliche Entwicklung einer stärkeren Beteiligung und Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern steht daher im Mittelpunkt der Arbeit der Stadtteilzentren. Mit der Weiterentwicklung von Stadtteilzentren als wichtige Orte zur Entfaltung von lokalem Engagement und Eigeninitiative soll dem bürgerschaftlichen Engagement durch eine kompetente, professionelle und leistungsfähige Unterstützung Rechnung getragen werden.

 

Durch eine generationsübergreifende, interkulturelle und bedarfsorientierte Angebotsgestaltung wirken sie als kompetente Ansprechpartner in Angelegenheiten freiwilligen sozialen Engagements integrativ, motivierend, koordinierend und sozial-gestalterisch im Stadtteilleben.

 

Ihre inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich an dem Konzept: „Stadtteilzentren als komplexes System einer sozialen Grundversorgung Marzahn-Hellersdorf sowie an den inhaltlichen Orientierungen des gesamtstädtischen 2. Folgevertrages Stadtteilzentren. Die Stadtteilzentren tragen weiter dazu bei, eine Stärkung des Zusammenhalts aller Bevölkerungsgruppen zu fördern und den Boden für Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus zu entziehen.

 

Mit den Aufgaben und Zielen   der Stadtteilzentren und der Vernetzung mit dem Migrationssozialdienst soll in spezifischer Weise aktiv an der Umsetzung des Integrationskonzeptes für Berlin im Bezirk mitgewirkt werden.

 

Finanzielle Mittel der öffentlichen Hand, Eigenleistungen bzw. -mittel der Träger    sowie der Verbände sollen für Projekte im Stadtteil eingesetzt werden und sich in ihrer Wirkung ergänzen. Durch ihre Vernetzung sollen Synergieeffekte erreicht werden.

 

Stadtteilarbeit verlangt Kontinuität und bedarfsgerechte Weiterentwicklung, um für die Bürgerinnen und Bürger wirksam zu sein und deren Selbsthilfepotentiale sowie ihr Engagement zu erhalten und weiterzuentwickeln.

 

Dieser anzustrebenden Kontinuität und Stabilität sowie der qualitativen Weiterentwicklung der Leistungen der Stadtteilzentren im Bezirk dient dieser  Folgevertrag.

 

 


§1

 

Zielsetzung, Vertragsgegenstand und Zusammenwirken der Vertragsparteien

 

 

(1)    Zielsetzung  und Gegenstand des Vertrages ist es, die Arbeit in den Stadtteilzentren auf der Grundlage des „Rahmenkonzeptes Soziale Stadtteilzentren zur Sicherung von Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf   (Anlage 1) bedarfsgerecht zu sichern, qualitativ weiter zu entwickeln und die  bezirklichen Stadtteilzentren dahingehend zu fördern. Insbesondere sollen die Rahmenbedingungen für Partizipation, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement weiter ausgestaltet und die Integrationsbedingungen für Bürgerinnen und Bürger aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen insgesamt verbessert werden.

Durch eine gezielte Nutzung sozialräumlicher Ressourcen, die Herstellung verbesserter Rahmenbedingungen sowie eine sinnvolle Vernetzung der Angebote soll die Teilhabe aller Menschen im Stadtteil ermöglicht werden.

 

 

(2)   Im Bezirk Marzahn–Hellersdorf wird diesbezüglich in jeweils 8 Stadtteilen ein Stadtteilzentrum qualitativ weiter entwickelt, das in Kooperation mit weiteren     freien und öffentlichen Trägern bürgerschaftliches Engagement erschließt und fördert und an der niedrigschwelligen sozialen Grundversorgung für die Bürgerinnen und Bürger mitwirkt. Zielstellung ist es, im Vertragszeitraum auch im Stadtteil Kaulsdorf ein Stadtteilzentrum zu realisieren.

 

     Maßgeblich eingebunden in die Arbeit der Stadtteilzentren sind der Regionale

     Sozialdienst des bezirklichen Sozialamts und  die Fachstelle für Wohnungsnotfälle

     des Sozialamtes. Mit dem Jugendamt wurde für die Zusammenarbeit in den

     Stadtteilen eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. 

 

 

(3)    Wesentliche Ziele der Arbeit in den Stadtteilzentren sind:

 

- eine stärkere Beteiligung und Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürger zur

  Entfaltung von bürgerschaftlichen Engagement im Bezirk,

- das Bereitstellen vernetzter und offener Angebote für die Bürgerinnen und Bür-

  ger in hoher Qualität und die Aktivierung der Menschen im Stadtteil für die Lö-

  sung vorhandener Probleme durch Stärkung von Nachbarschafts- und Selbst-

  hilfepotentialen,

- eine Stärkung des Zusammenhaltes aller Bevölkerungsgruppen und damit die

  Verhinderung von Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus

  und

- eine Verbesserung der Integrationsbedingungen für Bürgerinnen und Bürger

  aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen.

 

 

Das Leistungsprofil der Stadtteilzentren ergibt sich grundsätzlich aus der als Anlage beigefügten Rahmenleistungsbeschreibung (Anlage 2) und wird entsprechend  sich verändernder Rahmenbedingungen  fortgeschrieben.

 

 

 

     Sowohl die Ziele als auch die zu erbringenden Leistungen sind stadtteilbezogen 

     und bedarfsgerecht zu definieren und im Rahmen einer Zielvereinbarung (Anlage

     3 - Musterzielvereinbarung) mit jedem Stadtteilzentrum festzuschreiben.

     Wesentliche Grundlage hierfür bilden die Basisdaten aus der Gesundheits- und

     Sozialberichterstattung. Qualitätssicherung und –entwicklung ist in jedem

     Stadtteilzentrum eine dauerhaft wahrzunehmende Aufgabe und beinhaltet eine  

     Orientierung der Leistungsplanung und –erbringung auf Grundlage der 

     abzuschließenden Zielvereinbarung (s. § 1 (8) dieses Vertrages). 

 

 

(4)    Bei der Umsetzung des Vertrages berücksichtigen die Stadtteilzentren die  

      unterschiedlichen Lebenssituationen von Migrantinnen und Migranten,

      Spätaussiedlern, Menschen mit Behinderungen sowie Frauen und Männern

      durch bedarfsgerechte Angebote und sichern dadurch die barrierefreie Teilhabe

      dieser Personenkreise.

      Insoweit arbeiten die Stadtteilzentren eng mit den entsprechenden Fachdiensten 

      und den Beauftragen zusammen. Die spezielle Arbeit des  Migrations- 

      sozialdienstes wird durch die Zusammenarbeit der damit beauftragten

      Träger als vernetztes Angebot umgesetzt und mit speziellen Beratungs-

      angeboten der Träger von Sozialdiensten der Migrationsarbeit verknüpft.

      Eingebunden wird  hier ebenfalls der Jugendmigrationsdienst, dessen Angebote

      sich speziell an junge Migrantinnen und Migranten im Alter zwischen 12 und 27

      Jahren richtet, sowie die Migrationserstberatung.

      Die durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf am 12.12.2006 (BA-Beschluss Nr.

      15/III) beschlossenen Kriterien der Beauftragten für Gleichstellung, Integration

      und  Menschen mit Behinderungen sind entsprechend zu berücksichtigen.

      Soweit für die fachliche Umsetzung des Vertrages grundsätzliche Regelungen zu

      treffen sind, werden diesbezüglich auf der Grundlage fachlicher Erkenntnisse im

      Kooperationsgremium Empfehlungen für die Umsetzung erarbeitet.

 

 

(5)   Auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes „Stadtteilzentren“ sind derzeit folgende

Einrichtungen in das „Netzwerk Stadtteilzentren“ eingebunden:

 

 

 

Stadtteil

Stadtteilzentrum

Marzahn-Nord

Kieztreff Marzahn-West

Marzahn-Mitte

Kiez-Treff Interkulturell

Marzahn-Süd

STZ

Stadtteilzentrum „MOSAIK“

Hellersdorf-Nord

SOS-Familienzentrum

AWO-Begegnungsstätte

an der Kastanienallee

Hellersdorf-Ost

Kiezpoint

Hellersdorf-Süd

Klub 74 Stadtteiltreff

Kaulsdorf-Nord

Biesdorf

Schloss Biesdorf

Kaulsdorf/Mahlsdorf

Stadtteilzentrum  Pestalozzi-Treff

Stadtteiltreff Mahlsdorf-Süd

 

 

 

(6)  Das Kooperationsgremium (s. § 4 dieses Vertrages) erarbeitet 

      Vorschläge, wie  durch die Aufarbeitung der Ergebnisse

      der durchzuführenden Evaluation der Arbeit in den Stadtteilzentren  

      die Fortschreibung des Gesamtkonzeptes Stadtteilzentren erfolgen soll. Es soll

      dargestellt werden, wie durch ein integriertes Zusammenwirken von

      Einrichtungen und Projekten den Bürgerinnen und Bürgern weitere Orte und Ge-

      legenheiten für Engagement und Eigeninitiative erschlossen werden können. Da-

      mit soll ein tolerantes, friedliches Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen ge-

      stärkt werden.

 

 

(7)  Die Stadtteilzentren kooperieren in den zutreffenden Quartieren im Rahmen der

      zur Verfügung stehenden Resourcen mit dem vom Senat des Landes Berlin 

      geförderten Quartiersmanagement; insbesondere bei der Aktivierung und

      Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, bei der Netzwerkbildung sowie der

      Entwicklung von Projekten zur Integration, Bildung und Arbeit.

 

 

(8) Zur Umsetzung der Leistungen wird auf Grundlage des bezirklichen  

      Rahmenkonzeptes zwischen dem Sozialamt und dem jeweiligen Stadtteilzentrum 

      eine Zielvereinbarung abgeschlossen.

      Empfehlungen für die Zielvereinbarungen werden im Kooperationsgremium ab-

      gestimmt.

 

 

§ 2

 

Aufgaben und Pflichten der Vertragspartner

 

 (1) Zur Erfüllung der in  § 1  genannten allgemeinen Zielsetzung, sowie der auf der 

      Grundlage der stadtteilbezogen abzuschließenden Zielvereinbarungen,  stellt das  

      Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf im Rahmen des geltenden Haushalts- und

      Zuwendungsrechts in Abhängigkeit von der bezirklichen Haushaltssituation 

      jährlich Mittel zur Verfügung. Diese werden auf der Grundlage des 

      Budgetergebnisses   jährlich neu festgelegt.    

     

      Entsprechend der Beschlussfassung der BVV beabsichtigt das Bezirksamt für die

      Haushaltsjahre 2008 und 2009 jeweils einen Betrag in Höhe von 535.170,--- €

      zur Verfügung zu stellen.

      

      Über die Mittelverteilung und die zu fördernden Träger entscheidet das 

      Bezirksamt. Bei der Entscheidung über die Mittelverteilung werden die 

      Empfehlungen des Kooperationsgremiums berücksichtigt.

      

      Wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen sowie die Ergebnisse 

      der Evaluation in den Stadtteilzentren sind im Kooperationsgremium zu beraten.

      Die Träger der Stadtteilzentren können diesbezüglich im Kooperationsgremium

      angehört werden.

 

(2) Die Verbände sind darüber hinaus bemüht Mittel zur Verfügung zu stellen, die der 

 zusätzlichen Angebotsentwicklung sowie der Qualitätssicherung dienen.

   

(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, sich gegenseitig in allen Angelegenheiten,

      die für die Arbeit der Einrichtungen und für Planungs- und Berichtszwecke

      sowie für die Finanzen von Bedeutung sind, umfassend zu informieren.

 

(4) Der Bezirk stellt den Vertragspartnern Materialien zur Verfügung, die für eine

      konzeptionelle Weiterentwicklung der Stadtteilzentren und eine Erfolgskontrolle

      erforderlich sind.

      Hierzu gehören insbesondere Materialien der Gesundheits-, Sozial- und Jugend-

      hilfeplanung, bzw. -berichterstattung.

 

(5)  Die Verbände und der Bezirk entwickeln einvernehmlich das bezirkliche Konzept

      der Stadtteilzentren weiter, ebenso Qualitätssicherungsinstrumente,

      standardisierte Berichterstattung der Träger und Verfahren zur Erfolgskontrolle.

      Dabei ist  die Schaffung von Kriterien für eine möglichst wirklich-

      keitsnahe Messbarkeit der geleisteten Arbeit der Stadtteilzentren erforderlich.

 

(6) Zur inhaltlichen Qualifizierung der Arbeit nimmt für die Dauer des Vertrages –

      nach Zustimmung durch das Kooperationsgremium – der Träger des

      Stadtteilzentrums Marzahn-Nord „Kiek in e.V.“ die Aufgaben als 

      „Leiteinrichtung“  wahr und organisiert  zu wesentlichen inhaltlichen  Fragen auf

      der Grundlage des vom Kooperationsgremium beschlossenen Rahmenkonzeptes

      den gegenseitigen Erfahrungsaustausch.

 

(7)  Die Vertragspartner unterstützen die stadtteilübergreifende Zusammenarbeit der

      Stadtteilzentren. Ziele sind insbesondere:

- die stadtteilübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung der Träger der

  Stadtteilzentren zur Bündelung und optimalen Nutzung vorhandener

  Ressourcen,

       - der Erfahrungsaustausch,

       - die Entwicklung von fachlichen Standards,

       - die medienwirksame Öffentlichkeitsarbeit,

       - die Fortbildung und Fachdiskussion,

       - die qualitative Weiterentwicklung des Leistungsprofils der Stadtteilzentren,

       - das „gender–mainstreaming“–spezifische Handeln,

  - die Mitwirkung bei Vorhaben im Rahmen des Bürgerhaushaltes.

 

(8)  Die Verbände unterstützen den Bezirk im Rahmen ihrer Möglichkeiten 

      dahingehend, dass die geförderten Träger die Leistungen im Sinne von § 1 

      erbringen.

 

(9)  Die Bezirksverordnetenversammlung wird über ihre Ausschüsse, insbesondere

       den Ausschuss für Gesundheit und Soziales, über Entwicklungen und Ergeb-

       nisse bei der Umsetzung des Vertrages regelmäßig informiert.

 


§ 3

 

Anwendung des Haushaltsrechts, Zuwendungsgewährung

und Auskunftspflichten

 

      Die Vergabe und Gewährung der im Rahmen der Budgetierung zur Verfügung stehenden Mittel für die Stadtteilzentren erfolgt durch das Bezirksamt im Rahmen von Zuwendungsbescheiden gemäß der jeweils geltenden Fassung der Bestim-

mungen der §§  23, 44  Landeshaushaltsordnung (LHO), der Verwaltungsvor-schriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Beschlüsse der bezirk-

lichen Gremien.

 Bei der Erteilung der Zuwendungsbescheide ist zwingend die Haushaltsnotlage

 entsprechend des Artikel 89 der Verfassung von Berlin (VvB) zu berücksichtigen.

 Der Bezirk behält sich deshalb vor, von der Möglichkeit der eingeschränkten Mit-

 telbewirtschaftung oder -kürzung Gebrauch zu machen, wenn Mittel nicht oder

 nicht in der entsprechenden Höhe zur Verfügung stehen. Auf die Gewährung von

 Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.

 

§ 4

 

Kooperation

 

 

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, diesen Vertrag in gleichberechtigter und  partnerschaftlicher Weise zu realisieren und die genannten Zielsetzungen in vertrauensvoller Zusammenarbeit umzusetzen und weiterzuentwickeln.

 

(2) Zu diesem Zweck wird ein Kooperationsgremium gebildet. Dieses besteht aus je einem  Vertreter/Vertreterin der einzelnen Verbände und drei Vertretern/Vertreterinnen und des Bezirkes. Die Verbände benennen darüber hinaus je eine(n) Stellvertreter/Stellvertreterin, der Bezirk benennt drei Stellvertreter/Stellvertreterinnen,  die im Fall der Verhinderung der berufenen Vertreter/Vertreterinnen an der Sitzung teilnehmen.     Der Vorsitz liegt bei dem/der fachlich zuständigen Bezirksstadtrat/Bezirksstadträtin. Sollte kein Konsens gefunden werden, treffen der/die Vorsitzende mit dem/der Stellvertreter/-in einvernehmlich eine Entscheidung.

      Der/die Stellvertreter/-in sollte durch

      a) die Geschäftsordnung bestimmt oder

      b) aus der Reihe der Vertreter/Vertreterinnen der Wohlfahrtsverbände im 

          Kooperationsgremium benannt werden.

(3)  Das Kooperationsgremium hat - außerhalb der originären bezirklichen    

      Zuständigkeiten im Rahmen des Haushalts- und Zuwendungsrechts - folgende 

      Aufgaben:

·         Beratung über bezirkliche Planungen und Rahmenvorgaben sowie sich daraus ergebender Konsequenzen für die Arbeit der Stadtteilzentren,

·         Empfehlung über geplante Veränderungen (Neuaufnahme, Erweiterung oder Beendigung) von Einzelprojekten im Rahmen der Stadtteilarbeit,

·         Abstimmung zum Evaluationskonzept und Bewertung der Ergebnisse der in den Stadtteilzentren durchgeführten Evaluation

·         Beratung und Bewertung von Konzepten der Stadtteilzentren,

·         Beratung und Abstimmung des Rahmenkonzeptes Stadtteilzentren.

·         Empfehlung über die Vergabe von Zuwendungen an die Stadtteilzentren,

 

(4)  Im Kooperationsgremium vereinbaren die Vertragspartner bis Ende Februar 

2008 Arbeitsschwerpunkte für den Vertragszeitraum. Die im Kooperations-

      gremium getroffenen Festlegungen sind für die Vertragspartner verbindlich und

      stellen eine weitere Konkretisierung und Ausgestaltung des Vertrages dar.

 

(5) Das Kooperationsgremium gibt sich eine Geschäftsordnung, die mit allen 

     Vertragspartnern einvernehmlich abgestimmt ist.

 

 

§ 5 Beirat

 

Zur Mitwirkung bei der Umsetzung dieses Vertrages wird ein Beirat gebildet. Aufgabe des Beirates ist es, die Mitglieder des Kooperationsgremiums in grundsätzlichen Fragen der Umsetzung des Vertrages zu beraten. Der Beirat kann diesbezügliche Empfehlungen an die Mitglieder des Kooperationsgremiums richten.

 

Der Beirat setzt sich zusammen aus drei Bezirksverordneten der BVV, den Beauftragten für Gleichstellung, Migration und Integration und für Menschen mit Behinderungen, sowie einem/eine Vertreter/Vertreterin der Träger der Stadtteilzentren.

 

     Die Vertreter/Vertreterinnen der BVV werden für die Dauer einer Legislaturperiode

     von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.

 

§ 5

 

Vertragsdauer, Änderung und Beendigung des Vertrages

 

(1) Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft und endet am       31.12.2009. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner den Vertrag bis zum 30.09.des jeweiligen Jahres schrift-

      lich kündigt.

 

(2) Mündliche Verabredungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wer-

     den. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

§ 6

 

Sonstige Vertragsbedingungen

 

(1)   Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes. Die Vertragsschließenden verpflichten sich, im Zuge einer Vereinbarung unwirksame Bestimmungen durch gleichwertige wirksame Vorschriften zu ersetzen.

 

(2)   Sollten bei der Erfüllung des Vertrages ergänzende Bestimmungen notwendig werden, so treffen die Vertragsparteien die erforderlichen Vereinbarungen in partnerschaftlicher Weise. Gleiches gilt auch bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung dieses Vertrages.

 

(3)   Die diesem Vertrag beigefügten Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen und Ergänzungen, die den Inhalt der Anlagen zu diesem Vertrag berühren, bedürfen der vorherigen Abstimmung zwischen den Vertragsparteien. Sie sind schriftlich festzuhalten.

 

(4)   Gerichtsstand bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Berlin.

 

§ 7

 

Vertragsbestandteile

 

Der Vertrag umfasst  10 Seiten und 3 Anlagen.

 

 

 

Der Vertrag wurde in 4 Exemplaren ausgefertigt, von denen das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, der AWO-Kreisverband Marzahn-Hellersdorf, der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband und der CARITASVERBAND jeweils ein unterschriebenes Exemplar erhalten.


 

Berlin,                                                 

 

 

 

Land Berlin, vertreten durch

das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

 

 

                                                           

D. Pohle                                                                                
Bezirksbürgermeisterin und Bezirksstadträtin

für Gesundheit, Soziales und Personal

 

 

PARITÄTISCHER                                                       Arbeiterwohlfahrt Berlin,

Wohlfahrtsverband                                                     Kreisverband  
Landesverband Berlin e.V.                                          Marzahn-Hellersdorf e.V.

 

 

                                                                                                                                   

Dr. Eberhard Löhnert                                                  H. Spitzer

 

 

 

CARITASVERBAND für

das Erzbistum Berlin e.V.

 

 

__________________________

F.-H.Fischler

 

 

Anlagen:

 

(1) Rahmenkonzept Soziale Stadtteilzentren zur Sicherung von Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit in Marzahn-Hellersdorf „

 

(2) Rahmenleistungsbeschreibung

 

(3) Muster - Zielvereinbarung


 

 

 

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Abteilung Gesundheit, Soziales und Personal

PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V.

Geschäftsstelle Bezirke

 

Arbeiterwohlfahrt Berlin

Kreisverband Marzahn-Hellersdorf e.V.

 

 

CARITASVERBAND für das Erzbistum Berlin e.V.

 

 

 

soziale Stadtteilzentren

zur Sicherung von Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit in Marzahn-Hellersdorf

 

 

Seite

Präambel

1

1.    Was sind Stadtteilzentren?

2

2.   Grundsätze der Nachbarschaftsarbeit

2

3.   Zielstellung der Arbeit der Stadtteilzentren

4.   Stadtteilorientierte Budgetierung

3

4

5.   Leistungsprofil der Stadtteilzentren

5.1. Leistungsbereiche

5.2. Stadtteilmanagement

5

6

7

6.   Verbund der Stadtteilzentren

7.  Bedarfsorientierte Stadtteilarbeit

8

10

8   Träger- und Standortübersicht

13

9. Übersichtskarte Stadtteilzentren

15

 

 

Stand: August 2007

 

Präambel

 

 

 

Berlin hat mit den Verträgen zur Förderung von Stadtteilzentren seit 1999 wichtige Schritte zur Steuerung und Bündelung vorhandener Ressourcen auf dem Gebiet der Nachbarschafts- und Selbsthilfearbeit unternommen. Aus diesem Vertrag werden in jedem Berliner Bezirk mindestens ein Stadtteilzentrum und eine Selbsthilfekontaktstelle finanziell gefördert. 

Für einen Bezirk, der mit rund 250.000 Einwohnern die Dimension einer Großstadt hat, haben sich kleinräumigere Ansätze für die Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit bewährt. Ausgehend von dem bezirklichen Konzept „Soziale Stadtteilzentren zur Sicherung von Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit in Marzahn- Hellersdorf“ entstand durch den gebündelten Einsatz von Mitteln der öffentlichen Hand, Eigenmitteln der Träger sowie der Wohlfahrtsverbände und des Senats von Berlin ein Netz von insgesamt 8 Stadtteilzentren unter freier Trägerschaft, in das die senatsgeförderten Stadtteilzentren integriert sind. Zielstellung ist die Schaffung und Erhaltung je eines Stadtteilzentrums für jeden Stadtteil. In Abhängigkeit von der Sozialstruktur und der räumlichen Ausdehnung des Stadtteils werden ein bzw. mehrere Standorte durch ein Stadtteilzentrum betrieben.

 

Veränderungen der demografischen und sozialen Lage in den Regionen erfordern eine breit gefächerte, niederschwellige soziale Arbeit in den Stadtteilen, die im Rahmen der Arbeit der Stadtteilzentren geleistet wird.

Wachsende Armut, Arbeitslosigkeit, soziale Probleme, besonders in den Großsiedlungen und die anhaltend angespannte Haushaltssituation in den Bezirken erfordern die weitere Fortführung der  Handlungsstrategien auf bezirklicher Ebene, die alle Selbsthilfe- und Mitwirkungspotenziale einbeziehen und damit alle Ressourcen für ein kleinräumiges, generationsübergreifendes, interkulturelles  und bedarfsorientiertes System sozialer Grundversorgung bündeln.

 

 

In 2007 wurde der „Rahmenvertrag über die weitere Ausgestaltung  und Kooperation der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit sowie des Migrationssozialdienstes im Bezirk Marzahn- Hellersdorf“ zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf, und den Verbänden Paritätischer Wohlfahrtsverband, der AWO und dem Caritasverband unterzeichnet.

 

Die Finanzierung der Stadtteilzentren erfolgt durch den gebündelten Einsatz von Mitteln der öffentlichen Hand, Eigenleistungen bzw. -mitteln der Träger sowie der Wohlfahrtsverbände und des  Senats von Berlin, wobei die Wohlfahrtsverbände im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusätzliche Fördermittel für zusätzliche Aufgaben zur Verfügung stellen und die fachliche Arbeit und die Qualitätssicherung der Stadtteilzentren unterstützen.

 

Der Migrationssozialdienst (MSD) wirkt seit 2005 in Zusammenarbeit mit den Stadtteilzentren in spezifischer Weise an der Umsetzung des Integrationskonzeptes für Berlin mit. Dabei ist zu bemerken, dass sich die strukturelle Verankerung der Migrationssozialarbeit und der interkulturellen Arbeit in die Stadtteilarbeit positiv auf die Integrationsbedingungen im Bezirk auswirkt.

Senats- und bezirklich geförderte Stadtteilzentren bilden gemeinsam ein flächendeckendes Netz zur wohnortnahen Sicherung der Nachbarschafts-, Gemeinwesen- und Selbsthilfearbeit im Bezirk.

 

Wichtige Grundlagen für die stadtteilorientierte Arbeit der Stadtteilzentren sind die Beschlüsse des Bezirksamtes zur Stadtteilstrukturierung, Stadtteilbudgetierung und Sozialberichterstattung (32/I, 199/II, 820/II).

 

 

1. Was sind Stadtteilzentren?

 

 

 

Stadtteilzentren sind multifunktionale, im Gemeinwesen vernetzte Infrastruktureinrichtungen und Verbundsysteme, die für die Förderung von Nachbarschaftsarbeit, Selbsthilfe und bürgerschaftlichem Engagement die notwendigen Rahmenbedingungen bieten.

Als Träger der Stadtteilzentren arbeiten Vereine der Jugend- und Sozialarbeit mit dem Regionalen Sozialdienst des Bezirksamtes und anderen Akteuren in den Regionen zusammen.

In Stadtteilzentren werden generationsübergreifende, zielgruppenspezifische und interkulturelle Angebote zusammengeführt, die die Möglichkeit der gemeinsamen Freizeitgestaltung schaffen, soziale Dienste ermöglichen, Eigeninitiative und bürgerschaftliches Engagement fördern und Selbst- und Nachbarschaftshilfe initiieren. Damit werden die Menschen darin unterstützt, durch Teilhabe am öffentlichen Leben ihre eigene Lebenswirklichkeit bewusst gestalten zu können. Mit Hilfe der Entwicklung von sozialer Verantwortung beim einzelnen kann das friedliche, gleichberechtigte und demokratische Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Generationen, Geschlechter, Weltanschauungen, Herkunft und sozialer Lage gefördert werden. Den Bürger/innen wird ermöglicht, die eigene Kompetenz und Kreativität für das Leben im Stadtteil nutzbar zu machen und Verantwortung für das Gemeinwesen zu entwickeln, indem sie in Entscheidungsprozesse im Kiez, im Stadtteil und im Bezirk einbezogen werden können.

Ein wichtiges Ziel der Stadtteilzentren ist es, alle Träger der sozialen Arbeit im Stadtteil zur bedarfsgerechten, kooperativen und vernetzten Zusammenarbeit zu gewinnen. Damit werden Synergieeffekte und eine optimale Ressourcennutzung erreicht.

 

 

2. Grundsätze der Nachbarschaftsarbeit

 

 

Bei der Weiterentwicklung der Stadtteilzentren wird von folgenden Grundsätzen ausgegangen:

 

1.    Stadtteilzentren entstehen aus bürgerschaftlichem Engagement und leben vom 
 bürgerschaftlichen Engagement.

2.    Bürgermitwirkung und lokales Umfeld erfordern eine Vielfalt von Nachbarschaftsarbeit
 mit Sozialraumnähe.

3.     Prinzipien der Nachbarschaftsarbeit sind:

Ø       Sicherung der Einbindung und der Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am Stadtteilleben, sowohl als Nutzer/innen von Angeboten, als auch als Mitgestalter/innen der Entwicklung der Stadtteilarbeit unter Beachtung des am 12.12.2006 (Nr. 15/III) durch das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf beschlossenen Kriterienkataloges der Beauftragten für Gleichstellung, Integration und Menschen mit Behinderung

Ø       Initiierung kommunikationsfördernder, generationsübergreifender und integrierender Angebote

Ø       mit den Stärken der einzelnen Personen arbeiten und ihre kreativen Potenziale entwickeln, wobei besonders auf die Einbeziehung benachteiligter Gruppen, wie sozial Schwacher, Menschen mit Behinderung und Migranten zu achten ist

 

 

 

 

 

 

Ø       Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (der ehrenamtlichen bzw. freiwilligen Arbeit)

Ø       Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen freien Trägern und Institutionen, insbesondere mit dem MSD , mit dem Ziel einer optimalen Ressourcennutzung für Gemeinwesenarbeit

Ø       individuelle Hilfeleistung durch Beratung oder geeignete Unterstützung durch eigene Dienstleistungsangebote oder durch ihre Vermittlung, insbesondere zu den entsprechenden Fachdiensten wie MSD, BfB, Fachstelle für Wohnungsnotfälle, Schuldnerberatungen usw.

Ø       Kooperation mit dem Jugendamt und enge Zusammenarbeit mit den Sozialarbeitern des Regionalen Sozialdienstes im Bezirksamt, Abschluss und Weiterentwicklung von Kooperationsvereinbarungen

Ø       Transparenz und öffentliche Zugänglichkeit der Angebote

Ø       Bedarfsgerechte und behindertengerechte Räumlichkeiten, die das Wohlbefinden fördern und vielfältige Aktivitäten auch für Menschen mit Behinderung ermöglichen

Ø       Regionalität (überschaubares Einzugsgebiet) und Berücksichtigung gewachsener Strukturen

4.      Die Region - der Stadtteil, der Sozialraum - ist der wichtigste Bezugspunkt für das Wirken des Stadtteilzentrums.

5.      Stadtteilzentren arbeiten regional unterschiedlich und orientieren sich an den Bedarfen in ihren Kietzen, unterschiedliche "Typen" von Stadtteilzentren sind denkbar und wünschenswert

6.      Bündelung von Angeboten, Multifunktionalität in den Stadtteilzentren, ermöglichen  Synergieeffekte.

7.      Die Angebote eines Stadtteilzentrums sollen möglichst viele, den besonderen Anforderungen im Stadtteil gerecht werdende, Einrichtungen und Dienste bieten, die die Bürger/innen in dem speziellen Stadtteil erwarten und die in einem sozialkulturellen Zusammenhang stehen.

 

3. Zielstellung der Arbeit der Stadtteilzentren

 

 

Ziel ist die Bewältigung bzw. Milderung sozialer Problemlagen und die Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil durch aktive Nachbarschaftsarbeit und Förderung der Selbsthilfe.

Die Aktivierung der Bürger/innen zu eigenverantwortlichem sozialen und bürgerschaftlichen Engagement ist dabei ein vordergründiges Gestaltungsprinzip, um eine langfristige und nachhaltige Entwicklung in den Stadtteilen zu ermöglichen. Dazu gehört die Integration von allen benachteiligten Gruppen, insbesondere von Migranten und Spätaussiedlern, die in den Großsiedlungen z.T. große Gruppen bilden, in die Mehrheitsgesellschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es geht im Wesentlichen um:

 

-     die Entwicklung von Nachbarschaftsbeziehungen und sozialen Bindungen im Stadtteil

-     die Schaffung von Möglichkeiten der Selbstorganisation und Übernahme 

      sozialer Verantwortung,

-     die Bewältigung bzw. Milderung sozialer Problemlagen durch Nachbarschaftshilfe,

      Beratung, Betreuung sowie Initiierung von Selbsthilfe;

-          die Integration von benachteiligten Gruppen, Migranten und Spätaussiedlern in enger Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Gleichstellung, Menschen mit Behinderung und Integration

-          die Förderung der Identifikation mit dem Gemeinwesen und die Verantwortung für den Stadtteil

-          Nutzung der Potentiale älterer Bürger für gemeinwesenorientierte Arbeit;

-          die Ermittlung und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, Arbeitsplätzen und Praktika in den Stadtteilen, insbesondere für sozial Benachteiligte, wie z. B. Menschen mit Behinderung, allein erziehende Mütter und Väter und Migranten/innen

-          das frühzeitige Erkennen von sozialen Problemlagen und deren räumlichen Schwerpunkten, Hinweise und Reagieren auf Bedarfe.

 

 

 

                                     4. Stadtteilorientierte Budgetierung                                                  

 

 

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist in 9 Stadtteile gegliedert, die sich hinsichtlich ihrer sozialen Problemlagen, ihrer Wohnsituationen und Nachbarschaften z.T. deutlich voneinander unterscheiden. Während in der Großsiedlung die Bewohnerschaft in, zum großen Teil sanierten, mehrgeschossigen Plattenbauten und Hochhäusern lebt, setzt sich der Wohnungsbestand in den Siedlungsgebieten Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf aus Einfamilienhäusern und Stadthäusern und -villen zusammen. Daher ist es fachlich und wirtschaftlich sinnvoll, die Finanzierung der sozialen Arbeit an dem Bedarf des jeweiligen Stadtteils auszurichten.

 

Zur Erfüllung der Ziele und Aufgaben der Stadtteilzentren ist eine finanzielle Grundausstattung pro Stadtteil notwendig, die eine kontinuierliche Arbeit gewährleistet. Dabei erfolgt die differenzierte, bedarfsorientierte Ausstattung der Stadtteilzentren in Abhängigkeit von  

 

-          der Sozialstruktur und der daraus resultierenden sozialen Belastung der Stadtteile,

-          der zielgruppenspezifischen Besonderheiten in den einzelnen Stadtteilen,

-          der bereits vorhandenen sozialen Infrastruktur im Stadtteil

 

 und unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der senatsgeförderten Stadtteilzentren.

 

Grundlagen für die bedarfsorientierte Ausstattung bilden als Ausgangsbasis

 

-          der Basisbericht Demografie

-          der Basisbericht Soziale Lage

-          der Bericht Soziale Infrastruktur

-          die Auswertung der Einschuluntersuchungen

 

 

 

 

Für die im Rahmen der Zuwendungen zu vergebenden Mittel bilden die Konzepte und die Sachberichte der Stadtteilzentren, die Stellungnahmen der in den Stadtteilen tätigen Sozialarbeiterinnen des Regionalen Sozialdienstes, sowie die jährlich zwischen den beteiligten Vertragspartnern durchzuführenden Evaluationsgespräche die wesentlichen Grundlage.

 

 

5. Leistungsprofil der Stadtteilzentren

 

Das Profil der Stadtteilzentren wird im Wesentlichen in zwei Bereiche strukturiert:

 

1.      Leistungsbereiche / Angebote
Sie beinhalten die Leistungen und Angebote, die für die Bürger/innen im Stadtteil 

      vorzuhalten sind bzw. die die Bürger/innen selbst mittragen.

      Sie dienen der Initiierung und Unterstützung ihrer aktiven gemeinwesenorientierten

      Mitwirkung in folgenden Bereichen:

 

a)      Förderung von Ehrenamt, Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe

b)      Generationsübergreifende und interkulturelle Leistungen

c)      Angebote zur Unterstützung der Familien

d)      Beratung, Betreuung und Vermittlung

e)      Beschäftigungsförderung

f)        Freizeitangebote

     

 

2.      Stadtteilmanagement durch Nachbarschaftsarbeit
Das Stadtteilmanagement unterscheidet die Stadtteilzentren von den anderen Trägern im Stadtteil. Schwerpunkt des Stadtteilmanagements ist es, mit den Einrichtungen der sozialen Arbeit im Stadtteil zu kooperieren und die Zusammenarbeit zu vernetzen, um Ressourcen zu bündeln, sie optimal zu nutzen, Angebotsüberschneidungen und -defizite zu vermeiden und eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur zu sichern.  Hierzu gehören insbesondere:

 

a)      Bedarfsermittlung

b)      Ressourcenbeschaffung

c)      Vernetzung

d)      Öffentlichkeitsarbeit

e)      Qualität

f)        Freizeitangebote

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.1.  Zu den einzelnen Leistungsbereichen

 

 

Die Stadtteilzentren, d.h. Nachbarschaftseinrichtungen und Selbsthilfekontaktstellen, erbringen stadtteilbezogen, wohnortnah in Zusammenarbeit mit anderen freien und öffentlichen Trägern folgende Leistungen und Angebote:

 

1. Angebote zur Unterstützung der Familie

 

Ø        Beratung/Hilfen im Konfliktfall - Mediation

Ø        Vermittlung von Nachbarschaftshilfe zur Familienunterstützung

Ø        Informationsveranstaltungen/Kurse

Ø        Unterstützung des Erfahrungsaustausches zwischen jungen und älteren Familien zur Bewältigung des Alltagslebens

Ø        Angebote zur Sicherung der Familie und weitere familienunterstützende Maßnahmen

 

 

2.      Beratung, Betreuung und Vermittlung

 

Ø        Niedrigschwelliges soziales Beratungsangebot

Ø        Vermittlung an Fachberatungsstellen (Suchtberatung, Schuldnerberatung, Jugendamt, RSD, BfB, SpD,  MSD usw.)

Ø        Niedrigschwellige Begleitung langfristiger Problemfälle in Zusammenarbeit mit Fachabteilungen des Bezirksamtes, wie z.B.  Jug. ,Ges. und Soz., mit dem Jobcenter sowie mit den Beauftragten für Gleichstellung, Integration, Behinderte.

 

 

3.      Förderung von Ehrenamt, Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe

 

Ø        Information, Beratung und Vermittlung zu o. g. Themen

Ø        Anregung und praktische Unterstützung bei Gründung von Selbsthilfegruppen/ Interessengruppen

Ø        Anregung, Gewinnung, Beratung, Vermittlung und Qualifizierung ehrenamtlicher Tätigkeit

Ø        Vermittlung von Nachbarschaftshilfe und Bereitstellung gemeinschaftlich nutzbarer Infrastruktur

Ø        Mobilisierung/Einbeziehung der Bewohner in Stadtteilarbeit, Partizipation bei Entscheidungen

Ø        Mediation von Konflikten

 

4. Freizeitangebote

 

Ø        Generationsübergreifende Angebote

Ø        Multikulturelle Angebote

Ø        Zielgruppenspezifische Angebote für Kinder, Senioren, Behinderte, Frauen, Migranten 

Ø        Angebote für Familien

Ø        Unterstützung der sozialkulturellen Selbstorganisation und kultureller und kreativer Eigenbeteiligung von Bürger/innen

 

 

 

5.    Beschäftigungsförderung

Ø        Einstiegshilfen ins Arbeitsleben, insbesondere für sozial Benachteiligte wie z. B. alleinerziehende Mütter und Väter, Menschen mit Behinderung, Migranten und Spätaussiedler (Unterstützung und niedrigschwellige Beratung, ggf. Begleitung)

Ø        ÖBS

Ø        Beschäftigungsmöglichkeiten (auch unentgeltlich) im Stadtteil

Ø        Praktika

 

Die oben genannten Aufgaben sind bedarfsorientiert in jedem Stadtteil zu erbringen. Dies kann auch in Zusammenarbeit mit oder durch andere Träger erfolgen.

 

 

5.2. Stadtteilmanagement

 

1.  Bedarfsermittlung
    

Ø        Problemfeldanalyse, unterteilt nach sozialen Problemlagen und lokalen Schwerpunkten, unter Berücksichtigung der Materialien der Sozialberichterstattung des Bezirkes

Ø        Aufzeigen von Defiziten in der sozialen Infrastruktur

Ø        Fortschreibung stadtteil- und sozialraumbezogener Bedarfe

Ø        Erfassen spezifischer Zielgruppen, die Hilfe, Beratung und Unterstützung benötigen bzw. erwarten

2. Ressourcenbeschaffung

Ø        Erschließung vielfältiger Finanzierungsquellen wie:                                                                 

- Beschaffung von privaten Spenden-, Stiftungs- und Erbschaftsmitteln

- Beschaffung von Mitteln aus öffentlichen Fonds

Ø        Entwicklung von Kooperationen mit lokalen Gewerbetreibenden und Unternehmen

Ø        Gewinnung ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger für die Stadtteilarbeit

 

3.Vernetzung

                                                                            

Ø        Gremienarbeit zur Abstimmung von Angeboten mit Projekten und Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft im Stadtteil

·        Koordination der Angebote der verschiedenen Träger der STZ mit anderen auch überregionalen Trägern der Stadtteilarbeit

·        Erstellung einer Angebotsübersicht für den Stadtteil

·        Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten von Projekten und Einrichtungen im Stadtteil         

Ø        Weiterentwicklung sozialer Angebotsstrukturen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt     

·    Zusammenarbeit mit dem regionalen Sozialdienst (Sozialamt)

·    Kooperation mit dem Jugendamt entsprechend den abgeschlossenen 

            Kooperationsvereinbarungen

Ø        Fachliche Vernetzung, Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch im Stadtteil bzw. engerem Einzugsgebiet insbesondere

·    Vernetzung mit den Trägern psycho-sozialer Arbeit auf informeller und kooperativer
     Ebene z. B. MSD, BfB, SpD

·    Zusammenarbeit mit   Trägern von Projekten  für, Menschen
     mit Behinderungen Gleichstellung und Integration

·   Einbeziehung der fachlichen Ausarbeitungen und Berichte der Plan- und Leitstelle für 

     Gesundheit und Soziales in die Arbeit der Stadtteilzentren z. B. bei der Planung von 

     Gesundheitsprojekten, Altenplanung, usw.

 

 

 

Ø        Kooperation mit dem vom Senat des Landes Berlin geförderten Quartiersmanagement bei der Netzwerkbildung in den entsprechenden Regionen

Ø        Beteiligung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Einwohnerversammlungen durch Bereitstellung von Räumen, techn. Hilfsmitteln sowie durch kulturelle und fachliche Beiträge.

 

3.      Öffentlichkeitsarbeit

 

Ø        Herstellung und Vertrieb von Informationsmaterialien

Ø        Arbeit mit lokalen Medien

Ø        Nutzung Internet

                                                                       

5.  Qualität der Arbeit          

Ø        Teilnahme und Initiierung von Fortbildungen und Fachtagungen

Ø        Durchführung von themenbezogenen, einrichtungsübergreifende Arbeitskreise  

Ø        Leistungsdokumentation und -statistik         

Ø        Nutzerbefragung und Nutzerbeteiligung       

Ø        Selbstevaluation und Bereitschaft zur Außenevaluation

Ø        Qualitätsentwicklung (fachliche Standards)

 

 

6.  Der Verbund der Stadtteilzentren

 

Für die 9 Stadtteile des Bezirkes gibt es derzeit  8 Stadtteilzentren  mit 10 Standorten

 

Stadtteilzentren 

Einrichtungen

 

Stadtteilzentrum Marzahn-Nord

 Kieztreff Marzahn

 

Stadtteilzentrum Marzahn-Mitte

Kieztreff interkulturell

 

Stadtteilzentrum Marzahn-Süd

Stadtteilzentrum „Mosaik“

 

Stadtteilzentrum Hellersdorf-Nord

SOS-Familienzentrum
AWO - Begegnungsstätte

 

Stadtteilzentrum Hellersdorf-Ost

Kiez-Point

 

Stadtteilzentrum Hellersdorf-Süd

Klub 74
Stadtteiltreff Kaulsdorf-Nord

 

Stadtteilzentrum Biesdorf

Kaulsdorf/Mahlsdorf              

Schloss Biesdorf

Stadtteiltreff 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für den ganzen Bezirk ist die Selbsthilfekontaktstelle der Wuhletal gGmbH Kooperationspartner für die Koordinierung und Unterstützung von Selbsthilfeinitiativen und
–gruppen in den Stadtteilzentren und sozialen Projekten.

 

Das Gremium der Zusammenarbeit ist der „Verbund Stadtteilzentren“. 

 

Ziele des Verbundes ist die Gestaltung eines lebendigen Erfahrungsaustausches zur

-          stadtteilübergreifenden Zusammenarbeit und Vernetzung,

-          Bündelung und optimalen Nutzung der Ressourcen,

-          Austausch und Kommunikation über  die Entwicklung der konzeptionellen Ausgestaltung,
der  sozialen Stadtteilarbeit in thematisch ausgerichteten Verbundsitzungen ca. alle 8
Wochen,

-          Festsetzung der Jahresplanung mit Schwerpunktthemen,

-          Informationsaustausch mit dem Bezirksamt,

-          Entwicklung fachlicher Standards unter Hinzuziehung von Fachdiensten, die in den Verbundssitzungen als Gäste referieren,

-          Planung gemeinsamer Vorhaben im Verbund der Stadtteilzentren und mit anderen Trägern,

-          Öffentlichkeitsarbeit,

-          Qualitative Weiterentwicklung des Leistungsprofils der Stadtteilzentren.

 

 

Im Sinne einer Leiteinrichtung wird ein Träger benannt*, der folgende Aufgaben im Rahmen des Verbundes erfüllen soll:

-          Kommunikationsstelle für fachliche Inputs im Sinne der Aufgaben der Stadtteilzentren,

-          Konsultationsstelle in Bezug auf Methodik im Sinne der Aufgaben von Stadtteilzentren,

-          Initiierung von offenen Gesprächsrunden zum Austausch für Stadtteilzentren, auch mit anderen Trägern,

-          Zentrale Ressourcenbeschaffung für alle Stadtteilzentren als Beschäftigungsträger in Zusammenarbeit mit dem JobCenter Marzahn-Hellersdorf.

 

 

 


Jedes Stadtteilzentrum wird durch besondere Angebote geprägt, welche auf die demografischen und sozialen Strukturen im Stadtteil ausgerichtet sind.

 

Diese fachliche Kompetenz stellt der jeweilige Träger allen anderen Stadtteilzentren zur Verfügung und gibt Impulse für die Weiterentwicklung der Arbeit. Dies erfolgt durch Fachdiskussionen im Rahmen der Verbundarbeit, die durch den jeweiligen Kompetenzträger initiiert werden.

 

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe in den Regionen einerseits und den unterschiedlichen Ressourcen der Träger der Stadtteilzentren (Sachmittel, Personalkapazitäten) andererseits, sind für die qualitative Weiterentwicklung der Stadtteilarbeit die Abschlüsse von Zielvereinbarungen zwischen dem Bezirksamt und den Stadtteilzentren ein geeignetes Mittel, um aus dem Gesamtspektrum an Leistungsforderungen Schwerpunkte für einen bestimmten Zeitraum herauszukristallisieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7. Bedarfsorientierte Stadtteilarbeit 

 

Die Erbringer stadtteilorientierter Leistungen der kommunalen Daseinsfürsorge haben im Rahmen der bedarfsorientierten Stadtteilarbeit unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, das die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am Stadtteilleben sowohl als Nutzer/Nutzerin von Angeboten, als auch als Mitgestalter der weiteren Entwicklung in den Stadtteilen möglich ist.

Diesbezüglich sind die entsprechenden Vorraussetzungen zu gewährleisten und im Rahmen der Berichtslegung nachvollziehbare Aussagen zu treffen. Zur Sicherung der oben genannten Aussagen sind - unabhängig von den genannten Schwerpunkten der Stadtteilarbeit - folgende Voraussetzungen zu schaffen bzw. zu qualifizieren.

 

 

a.)    Arbeit mit Migrantinnen und Migranten

 

.

Integration ist eine Aufgabe des Bezirksamtes, der Wohlfahrtsverbände und der Akteure in den Stadtteilen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde 2005 der MSD in Marzahn Hellersdorf als Fachstelle installiert. Eingebunden ist der Jugendmigrationsdienst, der seine Beratungsangebote speziell an junge Migrantinnen und Migranten im Alter zwischen 12 und 17 Jahren richtet sowie die Migrationserstberatungstelle. Die Neuausrichtung des MSD soll der Gestaltung der bezirklichen Integration der Menschen mit Migrationshintergrund und des gesellschaftlichen Umgangs mit kultureller Vielfalt im Bezirk neue Impulse verleihen und die niedrigschwellige Beratung in allen Stadtteilzentren   ergänzen.
 
Mit der Einordnung des Migrationssozialdienstes in den bezirklichen „Vertrag über die weitere Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit“ entstehen günstigere Bedingungen, sowohl die Migrationssozialarbeit strukturell zu verankern als auch die Teilhabe der Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund in allen Stadtteilen des Bezirkes zu verbessern und zu sichern.
 
Durch die enge Zusammenarbeit von Bezirksamt und Wohlfahrtsverbänden, sowie der Kooperation aller beteiligten Akteure in den Stadtteilen entstehen zukünftig weitere Ressourcen für Beratung und Partizipation von Migrantinnen und Migranten in allen Stadtteilen. Darüber hinaus sind bisher noch isoliert arbeitende Fachdienste im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten   einzubeziehen und für die stadtteilorientierte Arbeit zu nutzen.
Um dies zu gewährleisten, arbeitet der MSD als Fachstelle eng mit den Stadtteilzentren, den Jugendhilfezentren, den Fachdiensten und allen anderen Akteuren in den Stadtteilen zusammen, wobei die Stadtteilzentren als wohnortnahe Anlaufpunkte von allen Bürgern/innen genutzt werden können.

 
Die strukturelle Verankerung des MSD und der interkulturellen Arbeit in die Stadtteilarbeit wirkt sich positiv auf die Integrationsbedingungen im Bezirk aus.
Die konkrete Umsetzung des Integrations- und Gleichstellungsgedankens in den Stadtteilen orientiert sich am Kriterienkatalog der Beauftragten laut BA Beschluss Nr. 15/III vom 12.12.2006 soweit sie die Arbeit der Stadtteilzentren betreffen.

 


 

Mit der Integration des Migrationssozialdienstes in die Stadtteilarbeit wird die regionale Vernetzung und Bündelung vorhandener Ressourcen verbessert und eine bedarfsgerechte stadtteilbezogene Versorgung ausgebaut. In diesem Sinne können Stadtteilzentren in allen Stadtteilen des Bezirkes sowohl als Clearingstellen im Rahmen einer niedrigschwelligen Beratung für MigrantInnen als auch als Orte für interkulturelle Bildung, Begegnungen und Veranstaltungen sowie als Impulsgeber für Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement für alle Bevölkerungsgruppen wirksam werden. Diesbezügliche unterstützt der Migrationssozialdienst die Stadtteilzentren beim Ausbau der vorhandenen niedrigschwelligen Beratungsangebote, insbesondere in Bezug auf relevante Informationen zur Migrationsberatung und die Gewinnung von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, Selbsthilfegruppen u.a. Initiativen

Die spezielle, professionelle Arbeit des MSD wird durch die Zusammenarbeit der damit beauftragten Träger als vernetztes Angebot umgesetzt.

 

b.) Angebote für mit Menschen mit Behinderung

 

Zur Sicherung der Einbindung und der Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind die Angebote in den Stadtteilzentren in Bezug auf Nutzbarkeit durch diese Bevölkerungsgruppe unter Einbeziehung der Behindertenorganisationen und des Behindertenbeauftragten des Bezirksamtes zu prüfen und den sich wandelnden Anforderungen ggf. anzupassen.

In den Stadtteilzentren werden, je nach örtlicher Gegebenheit, entsprechende barrierefreie Räumlichkeiten vorgehalten, damit Selbsthilfegruppen der Behindertenarbeit regelmäßige Treffen durchführen können. Bei Bedarf ist diesen Selbsthilfegruppen technische und organisatorische Hilfe zu leisten.

Um hilfsbedürftigen Besuchern die Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen, ist deren Mobilität entsprechend zu unterstützen. Zielstellung für den Vertragszeitraum ab dem 01.01.2008 ist die Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs zu allen Stadtteilzentren im Bezirk.  In diesem Zusammenhang  ist eine enge Zusammenarbeit mit den bezirklichen Mobilitätshilfediensten für alle Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen.

 

Spezielle Beratungsangebote für diese Zielgruppe, wie zum Beispiel Sozial- und Rentenberatung, sind bei entsprechendem Bedarf in den Stadtteilzentren vorzuhalten.

 

 

c.)  Geschlechterspezifische Angebote - Gender Mainstream

 

Insbesondere Mädchen, allein Erziehende, Langzeitarbeitslose, Grundsicherungs-empfängerinnen, Existenzgründerinnen  und Migrantinnen sind sowohl als Nutzerinnen, als auch als Mitgestalterinnen in die Stadtteilarbeit einzubeziehen.

Alle Entscheidungen in den Stadtteilzentren sind auf ihre geschlechterrelevanten Auswirkungen unter Einbeziehung der in den Stadtteilen wirkenden Selbsthilfegruppen und Fraueninitiativen, sowie der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirksamtes zu überprüfen.

 


Die Umsetzung des bezirklichen Integrationskonzeptes und des BA-Beschlusses Nr. 15/III vom 12.12.06   wird in ihrer Relevanz für die Stadtteilarbeit im Vertragszeitraum evaluiert und turnusmäßig Erfahrungen in den Verbundssitzung ausgetauscht mit dem Ziel der Verbesserung bzw. Verstetigung der Integrationsarbeit.


 

 

                   8. STADTTEILZENTREN / SH / MSD IN MARZAHN-HELLERSDORF              

 

Stadtteil

Einrichtung

Träger

a) Geschäftsführer / Geschäftsf. Vorst.
b) Ansprechpartner

Ansprechpartnerin

Standort

Marzahn-

Nord

Kieztreff West

Kiek in E.V.

Berlin

a) Bärbel Kramer

Ahrensfelder Chaussee 148

12689 Berlin

Tel.: 93 66 42 75

Email: baerb el.kramer@verein-kiekin.de

Marzahn-

Mitte

Stadtteilzentrum Marzahn-Mitte

Kieztreff interkulturell

Volks-

Solidarität

LV Berlin e.V.

a) Peter Stawenow

b) Renate Spindler

Marzahner Promenade 38

12679 Berlin

Tel.: 9 98 95 02

Fax: 99 90 29 70

Email:  r.spindler@kieztreff.de

Web:   www.kieztreff.de

Marzahn-

Süd

Stadtteilzentrum

Mosaik

Wuhletal

gGmbH

a) Dr.Thomas Pfeifer

b) Manfred Bahr

Altlandsberger Platz 2

12685 Berlin

Tel.: 54 98 81 83

Fax: 54 98 84 94

Email: mosaik@wuhletal.de

Hellersdorf-

Nord

SOS-Familienzentrum

SOS-Kinder-

dorf e.V.

a) Thomas Walter

b) Frau Westkott

Alte Hellersdorfer Straße 77

12629 Berlin

Tel.: 56 89 10 00

Fax: 56 89 10 10

Email:  fz-berlin@sos-kinderdorf.de

Web:    www.sos-familienzentrum-berlin.de

AWO-Begegnungs-

stätte

AWO

Herr Spitzer

Kastanienallee 53/55

12627 Berlin

Tel.: 99 28 21 09

Fax: 99 28 21 08

Email: awohellersdorf@aol.com

Hellersdorf-

Ost

Kiezpoint

Mitten-drin in Hellers-dorf e.V.

a) Ursula Gobes

b) Herr Granzow

Albert-Kuntz-Straße 58

12627 Berlin

Tel.: 9 98 81 60

Fax: 9 98 81 60

Email: ursulagobes@ev-mittendrin.de

Hellersdorf-Süd

 

 

Klub 74

Klub 74 e.V.

a) Günter Böhm und

Dr. Horst Noack

Am Baltenring 74

12619 Berlin

Tel.: 5 63 09 93

Fax: 5 63 09 93

Email: klub74@web.de

Stadtteiltreff Kaulsdorf-Nord

Klub 74 e.V.

b) Jörg Lampe

Teterower Ring 168/170

12619 Berlin

Tel.: 56 49 74 06

Fax: 56 49 74 07

Email: stt@klub74.de

Stadtteil Biesdorf

Schloss Biesdorf

BALL e.V.

a) Frank Holzmann

b) Peter Bielig

Alt-Biesdorf 55

12683 Berlin

Tel.: 5 14 37 36

Fax: 56 73 23 46

Email: schloss.biesdorf@ball-ev-berlin.de

 

 

 

 

 

 

Stadtteil

Einrichtung

Träger

Ansprechpartner/

Ansprechpartnerin

Standort

Kaulsdorf/

Mahlsdorf

Pestalozzi-Treff

MUT gGmbH

a) Dr. Schick

b) Cordula Krause

    Marina Römer

Pestalozzistraße 1A

12623 Berlin

Tel.: 56 58 69 20

Fax: 56 58 88 32

Email: pestalozzitreff@mut-gesundheit.de

Stadtteiltreff Mahlsdorf-Süd

AWO

b) Marianne Kiezmann

Hultschiner Damm 98

12623 Berlin

Tel.: 56 69 83 95

Fax: 56 69 83 96

E-mail: awohellersdorf@aol.com

 

 

Migrationssozialdienst

Marzahn-Hellersdorf

Ansprechpartner/

Ansprechpartnerin

 

Standort

Koordinator Migrationssozialdienst

Marzahn-Hellersdorf

Träger: Volkssolidarität LV Berlin e.V.

Gudrun Israel

i.V. Bernhard Thies

Alfred-Jung-Straße 17

10367 Berlin

Tel.: 30 86 92 33

Fax: 2 79 24 69

Email: gudrun.israel@volkssolidaritaet.de

Caritasverband für das

Erzbistum Berlin e.V.

Irina Rosin

Borkheider Straße 30

12689 Berlin

Tel.: 66 63 36 70

        0178/3 27 09 73

Email: j.gerstenberger@caritas-berlin.de

Paritätischer Trägerverbund

(Volkssolidarität LV Berlin e.V., Babel e.V.,

Wuhlgarten e.V.)

Dagobert Morische

Marzahner Promenade 38

12679 Berlin

Tel.: 93 02 52 40

Fax: 99 90 29 70

Email: msd@wuhletal.de

urban-consult gGmbH

 

Hans-Harald Müller

Kastanienallee 53

12627 Berlin

Tel.: 9 95 31 42/99 40 21 55

Fax: 99 40 21 56

Email: info@urban-consult-ggmbh.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

NBW Kastanie

AWO

 
Marzahn-Hellersdorf

 

Karte Stadteilzentren fehlt.

 


Rahmenleistungsbeschreibung

 

 

der  Stadtteilzentren

 bei der weiteren Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf

 

 

 

 

 

1.      Personenkreis und Zielgruppen

 

Die Stadtteilzentren sind offen für alle im Bezirk Marzahn – Hellersdorf wohnenden Bürgerinnen und Bürger, fördern die Entfaltung von bürgerschaftlichen Engagement, Eigeninitiative,  Selbsthilfe sowie die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen   am Stadtteilleben und bieten  Rat und Hilfestellung.

 

.

 

2.      Ziele der Tätigkeit der Stadtteilzentren

 

            Die wesentlichen Ziele der Arbeit der Stadtteilzentren sind:

 

  • eine stärkere Beteiligung und Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern zur Entfaltung von bürgerschaftlichem Engagement im Bezirk,
  • das Bereitstellen vernetzter und offener Angebote für die Bürgerinnen und Bürger in hoher Qualität und die Aktivierung der Menschen im Stadtteil für die Bewältigung bzw. Milderung sozialer Problemlagen und die Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil durch Stärkung von Nachbarschafts- und Selbsthilfepotentialen,
  • eine Stärkung des Zusammenhalts aller Bevölkerungsgruppen und damit die Verhinderung von Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus und
  • eine Verbesserung der Integrationsbedingungen für Bürgerinnen und Bürger aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen.

 

 

3.      Leistungsbereiche

 

3.1      Leistungsbereiche / Angebote

              

  • Angebote zur Unterstützung der Familie
  • Beratung, Betreuung und Vermittlung
  • Förderung von Ehrenamt, Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe

·         Freizeitangebote

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.2      Stadtteilmanagement durch Nachbarschaftsarbeit

  • Öffentlichkeitsarbeit

 

  • Qualität der Arbeit

 

      Bei den vorgenannten  Leistungsbereichen  handelt es sich um   Aufgabenschwerpunkte, 

      die sich aus der Rahmenkonzeption ergeben. Diese Bereiche sind stadtteilbezogen und

      bedarfsgerecht zu untersetzen. Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit

      Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund und von Männern und Frauen sind

      im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten hierbei besonders zu berücksichtigen.

      Bei der Umsetzung sind die nachstehend genannten Mindeststandards als

      verbindliche Grundlage anzusehen.

     

 

4.      Mindeststandards

 

         Standard Zielgruppen- und sozialraumorientierte Angebote der Stadtteilzentren

 

         Die Stadtteilzentren sichern, dass

 

  • sich ihre Angebote an den Bedarfen im Sozialraum und in der Region orientieren,
  • sie sowohl zielgruppenspezifische, als auch zielgruppenübergreifende Aktivitäten anbieten.  

 

        Standard Erfassung von Bedarfen

 

        Die Stadtteilzentren sichern, dass sie

 

  • im Dialog mit Nutzer/- innen und Aktiven im Stadtteil ermitteln, welche Wünsche und Anforderungen an das Zentrum gestellt werden,
  • auf interne und externe Erfordernisse eingehen,
  • die Bedarfserhebung bei der Angebotsplanung berücksichtigen.

 

         Standard Bedarfe umsetzen

 

         Die Stadtteilzentren sichern, dass sie nach vorheriger Überprüfung der

         Ressourcen die ermittelten Bedarfe

 

  • im konzeptionellen Kontext ihrer Einrichtung
  • zielgruppengerecht
  • zeitnah 

 

         umsetzen.

 

 

 

 

 

 

         Standard Beratung, Information und Vermittlung

 

         Die Stadtteilzentren sind Erstkontaktstellen für Menschen mit unterschiedlichen

         Anliegen. Sie sichern, dass sie

 

  • kompetent beraten und vermitteln,
  • ihre beratungsrelevanten Daten pflegen,
  • verbindliche Sprechzeiten und geeignete Räume vorhalten.

 

         Standard Kooperation und Vernetzung

 

         Die Stadtteilzentren sichern, dass sie

 

  • Kooperation und Netzwerke pflegen,
  • gemeinwesenorientierte Aktivitäten durch Kooperation und Vernetzung in der Region entwickeln,
  • die Ziele der Kooperation regelmäßig überprüfen.   

 

         Standard Selbsthilfe

 

         Die Stadtteilzentren sichern, dass

 

  • Räume für Gruppentreffen sowie Beratungsangebote zur Selbsthilfeunterstützung vorhanden sind,
  • Interessierte sich über das örtliche Angebot an Selbsthilfegruppen informieren können,
  • Interessierte Unterstützung bei der Gründung und Organisation von Gruppen oder Initiativen erhalten.

 

         Standard Multifunktional

 

         Die Stadtteilzentren sichern, dass

 

  • bedarfsgerechte Öffnungs- und Sprechzeiten bestehen und ein leicht zugängliches Informationssystem vorhanden ist,
  • die Ausstattung der Einrichtung multifunktional und flexibel nutzbar ist,
  • es für die Nutzung klare Regelungen und Verantwortlichkeiten gibt.

      

         Standard Gremienarbeit

 

         Die Stadtteilzentren sichern, dass sie

 

  • an fachlichen und politischen Gremien auf bezirklicher und überbezirklicher Ebene teilnehmen,
  • Inhalte und Ziele der Gremienarbeit in der Einrichtung bekannt sind,
  • Teilnahme und Mitarbeit regelmäßig auf ihren Nutzen hin überprüft werden.

 

 

 

 

 

 

        Standard Öffentlichkeitsarbeit

 

        Die Stadtteilzentren sichern, dass sie ihre Angebote für Bürger/- innen des   

        Einzugsbereiches

 

  • aktuell,
  • übersichtlich strukturiert,
  • bedarfsorientiert

 

        veröffentlichen und zur Mitwirkung einladen.

 

        Standard Ehrenamt

 

        Die Stadtteilzentren sichern, dass sie

 

  • aktiv zur Anregung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil beitragen,
  • ehrenamtliche Mitarbeiter/- innen unterstützen und in erforderlichem Maße an relevanten Prozessen und Entscheidungen beteiligen,
  • das ehrenamtliche Engagement anerkennen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung anbieten.

 

        Standard Dokumentation

 

        Die Stadtteilzentren sichern, dass

 

  • die Dokumentation den gesetzlichen und einrichtungsinternen Anforderungen entspricht,
  • interne und externe Aufzeichnungen systematisch erfasst und gelenkt werden,
  • die Dokumentation der jeweiligen Zielgruppe ermöglicht, die relevanten Inhalte und Informationen nachzuvollziehen.

 

        Standard Beschwerdemanagement

 

        Die Stadtteilzentren besitzen klare Regelungen zum Umgang mit Beschwerden, die

        festlegen, dass

 

  • Anregungen, Wünsche und Kritik (auch anonym) aufgenommen und ernst genommen werden,
  • Aus den Anregungen und der Kritik Verbesserungsvorschläge abgeleitet werden.

 

        Standard Nutzerbeteiligung

 

        Die Stadtteilzentren können belegen, dass ihre Strukturen

 

  • die Mitgestaltung der Nutzer/- innen fördern,
  • Möglichkeiten der Beteiligung und Mitwirkung bieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

5.    Grundlagen für die Leistungserbringung

 

(1)   Die sich aus den in Ziff. 3. genannten Leistungsbereichen ergebenden Leistungen  sind

        in jedem Stadtteil in Abhängigkeit von der  sozialen Situation und im Rahmen der zur 

        Verfügung stehenden Ressourcen  zu erbringen und bedarfsgerecht zu gestalten.

 

(2)    Auf Grundlage des bezirklichen Rahmenkonzeptes und dieser Rahmen-

        leistungsbeschreibung, erstellt jedes Stadtteilzentrum für die stadtteilorientierte

        Arbeit eine Konzeption. Die Konzeptionen der einzelnen Stadtteilzentren werden nach

        Maßgabe der tatsächlichen Veränderungen überprüft,  weiterentwickelt und fortge-

        schrieben.

 

(3)   Zur Umsetzung und Abrechnung der erbrachten Leistungen wird mit jedem Stadtteil-

       zentrum eine Zielvereinbarung abgeschlossen.

 

(4)   Im Rahmen von Evaluation und Controlling ist Qualitätsentwicklung eine dauerhaft  

        wahrzunehmende Aufgabe des Bezirksamtes und der Stadtteilzentren und

        beinhaltet eine permanente Orientierung der Leistungsplanung und – erbringung auf

        Grundlage des bezirklichen Rahmenkonzeptes.

 

(5)    Im Rahmen des Berichtswesens wird der standardisierte Sachbericht verwendet.

        Insbesondere erfolgt im Rahmen des „Gender Budgeting“ durch die Stadtteilzentren die

        geschlechterdifferenzierte Datenerhebung (Erfassung der Zahl der Besucherinnen und

        Besucher bzw. der Angebotsnutzerinnen und Angebotsnutzer).

 

(6)   Personenbezogene Daten, die ggf. bei   Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden,

       dürfen an andere Stellen nur weitergegeben werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger

       damit einverstanden sind. Die Einwilligung ist schriftlich einzuholen.

 


 

Zielvereinbarung über Leistungen im Rahmen des
Rahmenvertrages über die weitere Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf

 

 

zwischen dem  Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Sozialamt,

im Folgenden “Sozialamt“ genannt,

 

und

 

 

 

im Folgenden "Träger" genannt.

 

§ 1

Grundlage der Vereinbarung

 

Das Sozialamt  und der Träger schließen in Ausführung des Vertrages  über die weitere Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts- und Gemein-wesenarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ( § 1) eine Zielvereinbarung  mit dem Geltungsbereich

 

Projekt / Standort:

 

 

 

§ 2

Allgemeine Aufgaben des Trägers

 

(1)     Der Träger verpflichtet sich, im Rahmen seiner regionalen Wirksamkeit

       folgende Zielstellungen umzusetzen und verfolgt während des

       Vertragszeitraumes eine langfristige Schwerpunktzielsetzung:

 

·         Vernetzung und Kooperation im Stadtteil

 

Strategische Schwerpunktsetzung für den Vertragszeitraum 01.01.200831.12.2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·         Integration, Partizipation, Quartiersentwicklung und Verbesserung der Lebensqualität

 

 

Strategische Schwerpunktsetzung für den Vertragszeitraum 01.01.200831.12.2009:     

                                                    

 

 

·         Förderung von  freiwilligem bürgerschaftlichem Engagement

 

Strategische Schwerpunktsetzung für den Vertragszeitraum 01.01.200831.12.2009:

 

 

 

·         Qualitätsentwicklung

 

Strategische Schwerpunktsetzung für den Vertragszeitraum 01.01.200831.12.2009:

 

 

 

·         Modellhafte Vorhaben

 

 

Ziele für den Vertragszeitraum  01.01.200831.12.2009:

 

 

 

(2)     Der Träger setzt die o.g. Zielstellungen stadtteilbezogen und dem Charakter seiner Einrichtung angemessen um. Er entwickelt unter der Berücksichtigung von spezifischen Rahmenbedingungen und Bedarfslagen bedarfsbezogene Konzepte und definiert Einzelziele.

 

(3)      Der Träger verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem  Sozialamt,   in allen Belangen, die diese Zielvereinbarung betreffen.

(4)     Der Träger verpflichtet sich, die Zielvereinbarung in direkter Abstimmung und 

       Kooperation unter Beachtung bezirklicher Schwerpunkte  umzusetzen.

 

 

§ 3

Spezielle Aufgaben des Trägers

 

(1) Die speziellen Aufgaben des Trägers im Rahmen der Stadtteilarbeit sind auf Ziele zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Einrichtungen im Rahmen der Stadtteilarbeit gerichtet.
 

(2) Der Träger vereinbart mit dem Sozialamt im Zeitraum 2008 bis 2009 folgende Ziele:


  

 

 

 

1. Ziele für den Vertragszeitraum 01.01.200831.12.2009 :

 

 

 

 2. Begründung des Handlungsbedarfs (Ausgangslage, Ist-Zustand):

    

 

 

3. Adressat (z. B. Zielgruppen, Beteiligte, Betroffene):

 

 

 

4. Wesentliche Handlungsansätze (Maßnahmen, Vorgehensweise):

 

 

 

 

5. Zeitrahmen (inkl. Meilensteine, Etappen):

 

 

 

6. Aufwand (Mittel, einzusetzende Ressourcen):

 

 

 

7. Indikatoren für die Zielerreichung: 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

§ 4

Umsetzung der Zielvereinbarung,  Abrechnung

 

(1)   Der Träger legt seine Leistungen im Rahmen der Umsetzung dieser Zielvereinbarung in den Jahren 2008 und 2009 in Form einer Berichterstattung dar.

 

(2)   Der Träger erstellt bis zum 30.06.2010 einen standardisierten Abschlussbericht. Der Bericht enthält Angaben zur Zielerreichung, zu Gründen und Bedingungen eventueller Nichterreichung von Zielen sowie zur Entwicklung statistisch relevanter quantitativ vergleichbarer Angaben.

 

(3)   Sollte der Träger im Laufe seiner Projektarbeit feststellen, dass Ziele nicht zu erreichen sind, so legt er dies zeitnah, einschließlich der entsprechenden Begründungen dem Zuwendungsgeber dar. Gleiches trifft dann zu, wenn der Träger feststellt, dass im Interesse einer bedarfsgerechten Angebotsgestaltung Neudefinitionen von Zielen erforderlich sind. In solchen Fällen ist die Begründungs- und Berichtspflicht analog gegeben.

 

 

§ 5

Dauer

 

(1)  Die Zielvereinbarung wird auf der Grundlage des Rahmenvertrages und der  

       in diesem Zusammenhang gewährten Zuwendungen abgeschlossen.

 

(2)  Die Zielvereinbarung wird am   .   .2008 wirksam. Sie endet am  31.12.2009 

      durch Fristablauf.

 

(4)    Die Zielvereinbarung endet unabhängig davon zu dem Zeitpunkt, in dem die 

      Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen nicht mehr vorliegen.
 

 

 

 

 

Berlin, den                                                       Berlin, den                              

 

 

 

 

                                                                                                                        __

Willi Buhl                                                         Unterschriftsberechtigte/r des

Leiter des Sozialamtes                                   Trägers

                                                 

 

 

 

 

 

 

 
 

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