Drucksache - 0696/VI
Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen
"vzb0374/III", liegt elektronisch nicht vollständig vor. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 28.11.2007 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 13.12.2007 1. Gegenstand der Vorlage: Vertrag über die weitere Ausgestaltung und
Kooperation
der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
27.11.2007 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 374/III der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin .11.07 Soz L
4410 Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung – Nr. 374/III A. Gegenstand der Vorlage: Vertrag über die weitere Ausgestaltung
und Kooperation der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf B. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin
Frau Pohle C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt: 1. Der als Anlage
beigefügte Vertrag wird inhaltlich unter-
stützt und die BzBmin wird die Vertragsunterzeichnung
vornehmen.
2. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2008/2009 im
Abgeordnetenhaus von Berlin und der Feststellung des Haushaltsplanes 2008/2009 durch die Verkündung des Haushaltsgesetzes
werden für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 jeweils Haushaltsmittel in Höhe von
535.170 € zur Verfügung gestellt. Erst mit Unterrichtung des BA durch
SenFin nach AV Nr. 1.1 zu § 34 LHO gilt die Ermächtigung zur Bewirtschaftung
als erteilt. C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung: Das
Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Präambel und § 1 des Vertrages E. Rechtsgrundlage: §§ 15, 36 Abs. 2 b, f Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: Bereitstellung
von jeweils 535.170 Euro in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 aus dem Kapitel
3910,
Titel 684 48 G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: entsprechend
der Zielsetzung des Vertrages H. Behindertenrelevante Auswirkungen: entsprechend
der Zielsetzung des Vertrages I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: entsprechend der
Zielsetzung des Vertrages Bezirksbürgermeisterin Vertrag über die weitere Ausgestaltung und
Kooperation der Nachbarschafts- und
Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn–Hellersdorf zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf von
Berlin, 12591 Berlin, nachfolgend Bezirk genannt, und den Verbänden PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V. Brandenburgische Str. 80, 10713 Berlin, vertreten durch Herrn Dr. E. Löhnert AWO Berlin, Kreisverband Marzahn-Hellersdorf e.V. Kastanienallee 53/55, 12627 Berlin vertreten durch Herrn H. Spitzer CARITASVERBAND für das Erzbistum Berlin e.V. Residenzstr. 90, 13409 Berlin vertreten durch Herrn F.-H. Fischler nachfolgend
Verbände genannt, wird der nachstehende
Vertrag zur Weiterentwicklung der Nachbarschafts– und Gemeinwesenarbeit
sowie des Migrationssozialdienstes im Bezirk Marzahn-Hellersdorf geschlossen: Präambel
Mit den bisher abgeschlossenen Verträgen ist eine soziale Infrastruktur geschaffen worden,
die die Grundlage sowohl für eine
Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Stadtteilen bildet, als auch der drohenden Ausgrenzung bestimmter
Bevölkerungsgruppen von gesellschaftlicher Teilhabe entgegenwirkt. Aufbauend auf dem bis zum 31.12.2007 gültigen Rahmenvertrag
über die weitere Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts- und
Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf dient dieser Vertrag der
qualitativen Weiterentwicklung eines wohnortnahen Netzes von selbsthilfe- und
nachbarschaftsfördernden Einrichtungen - sogenannten Stadtteilzentren - in den
Stadtteilen. Für die nachhaltige Wirkung sozialer Einrichtungen, Dienste
und Leistungen ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ebenso wichtig
wie die Träger von Einrichtungen. Die weitere kontinuierliche Entwicklung einer
stärkeren Beteiligung und Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern steht
daher im Mittelpunkt der Arbeit der Stadtteilzentren. Mit der Weiterentwicklung
von Stadtteilzentren als wichtige Orte zur Entfaltung von lokalem Engagement
und Eigeninitiative soll dem bürgerschaftlichen Engagement durch eine
kompetente, professionelle und leistungsfähige Unterstützung Rechnung getragen
werden. Durch eine generationsübergreifende, interkulturelle und
bedarfsorientierte Angebotsgestaltung wirken sie als kompetente Ansprechpartner
in Angelegenheiten freiwilligen sozialen Engagements integrativ, motivierend,
koordinierend und sozial-gestalterisch im Stadtteilleben. Ihre inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich an dem
Konzept: „Stadtteilzentren als komplexes System einer sozialen
Grundversorgung Marzahn-Hellersdorf sowie an den inhaltlichen Orientierungen
des gesamtstädtischen 2. Folgevertrages
Stadtteilzentren. Die Stadtteilzentren tragen weiter dazu bei, eine Stärkung
des Zusammenhalts aller Bevölkerungsgruppen zu fördern und den Boden für Menschenfeindlichkeit,
Rassismus und Rechtsextremismus zu entziehen. Mit den Aufgaben und Zielen
der Stadtteilzentren und der Vernetzung mit dem Migrationssozialdienst
soll in spezifischer Weise aktiv an der Umsetzung des Integrationskonzeptes für
Berlin im Bezirk mitgewirkt werden. Finanzielle Mittel der öffentlichen Hand, Eigenleistungen
bzw. -mittel der Träger sowie der
Verbände sollen für Projekte im Stadtteil eingesetzt werden und sich in ihrer
Wirkung ergänzen. Durch ihre Vernetzung sollen Synergieeffekte erreicht werden. Stadtteilarbeit verlangt Kontinuität und bedarfsgerechte
Weiterentwicklung, um für die Bürgerinnen und Bürger wirksam zu sein und deren
Selbsthilfepotentiale sowie ihr Engagement zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dieser anzustrebenden Kontinuität und Stabilität sowie der
qualitativen Weiterentwicklung der Leistungen der Stadtteilzentren im Bezirk
dient dieser Folgevertrag. §1 Zielsetzung, Vertragsgegenstand und
Zusammenwirken der Vertragsparteien
(1)
Zielsetzung und Gegenstand des Vertrages ist es, die
Arbeit in den Stadtteilzentren auf der Grundlage des „Rahmenkonzeptes
Soziale Stadtteilzentren zur Sicherung von Nachbarschafts- und
Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (Anlage 1) bedarfsgerecht zu sichern,
qualitativ weiter zu entwickeln und die
bezirklichen Stadtteilzentren dahingehend zu fördern. Insbesondere
sollen die Rahmenbedingungen für Partizipation, Ehrenamt und bürgerschaftliches
Engagement weiter ausgestaltet und die Integrationsbedingungen für Bürgerinnen
und Bürger aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen insgesamt verbessert werden.
Durch eine gezielte Nutzung
sozialräumlicher Ressourcen, die Herstellung verbesserter Rahmenbedingungen
sowie eine sinnvolle Vernetzung der Angebote soll die Teilhabe aller Menschen
im Stadtteil ermöglicht werden. (2)
Im
Bezirk Marzahn–Hellersdorf wird diesbezüglich in jeweils 8 Stadtteilen
ein Stadtteilzentrum qualitativ weiter entwickelt, das in Kooperation mit
weiteren freien und öffentlichen
Trägern bürgerschaftliches Engagement erschließt und fördert und an der
niedrigschwelligen sozialen Grundversorgung für die Bürgerinnen und Bürger
mitwirkt. Zielstellung ist es, im Vertragszeitraum auch im Stadtteil Kaulsdorf
ein Stadtteilzentrum zu realisieren. Maßgeblich
eingebunden in die Arbeit der Stadtteilzentren sind der Regionale Sozialdienst des
bezirklichen Sozialamts und die
Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Sozialamtes.
Mit dem Jugendamt wurde für die Zusammenarbeit in den Stadtteilen eine
Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. (3)
Wesentliche
Ziele der Arbeit in den Stadtteilzentren sind: - eine stärkere Beteiligung und
Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürger zur
Entfaltung von bürgerschaftlichen Engagement im Bezirk, - das Bereitstellen vernetzter und
offener Angebote für die Bürgerinnen und Bür-
ger in hoher Qualität und die Aktivierung der Menschen im Stadtteil für
die Lö-
sung vorhandener Probleme durch Stärkung von Nachbarschafts- und Selbst-
hilfepotentialen, - eine Stärkung des Zusammenhaltes
aller Bevölkerungsgruppen und damit die
Verhinderung von Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus
und - eine Verbesserung der
Integrationsbedingungen für Bürgerinnen und Bürger
aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Das Leistungsprofil der
Stadtteilzentren ergibt sich grundsätzlich aus der als Anlage beigefügten
Rahmenleistungsbeschreibung (Anlage 2) und wird entsprechend sich verändernder Rahmenbedingungen fortgeschrieben. Sowohl die Ziele
als auch die zu erbringenden Leistungen sind stadtteilbezogen und
bedarfsgerecht zu definieren und im Rahmen einer Zielvereinbarung (Anlage 3 -
Musterzielvereinbarung) mit jedem Stadtteilzentrum festzuschreiben. Wesentliche Grundlage hierfür bilden die
Basisdaten aus der Gesundheits- und
Sozialberichterstattung. Qualitätssicherung und –entwicklung ist
in jedem Stadtteilzentrum
eine dauerhaft wahrzunehmende Aufgabe und beinhaltet eine Orientierung der
Leistungsplanung und –erbringung auf Grundlage der
abzuschließenden Zielvereinbarung (s. § 1 (8) dieses Vertrages). (4)
Bei
der Umsetzung des Vertrages berücksichtigen die Stadtteilzentren die
unterschiedlichen Lebenssituationen von Migrantinnen und Migranten, Spätaussiedlern,
Menschen mit Behinderungen sowie Frauen und Männern durch
bedarfsgerechte Angebote und sichern dadurch die barrierefreie Teilhabe dieser
Personenkreise. Insoweit
arbeiten die Stadtteilzentren eng mit den entsprechenden Fachdiensten und den
Beauftragen zusammen. Die spezielle Arbeit des
Migrations- sozialdienstes
wird durch die Zusammenarbeit der damit beauftragten Träger als
vernetztes Angebot umgesetzt und mit speziellen Beratungs- angeboten der
Träger von Sozialdiensten der Migrationsarbeit verknüpft. Eingebunden
wird hier ebenfalls der
Jugendmigrationsdienst, dessen Angebote sich speziell an
junge Migrantinnen und Migranten im Alter zwischen 12 und 27 Jahren richtet,
sowie die Migrationserstberatung. Die durch das
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf am 12.12.2006 (BA-Beschluss Nr. 15/III)
beschlossenen Kriterien der Beauftragten für Gleichstellung, Integration und
Menschen mit Behinderungen sind entsprechend zu berücksichtigen. Soweit für die
fachliche Umsetzung des Vertrages grundsätzliche Regelungen zu treffen sind,
werden diesbezüglich auf der Grundlage fachlicher Erkenntnisse im Kooperationsgremium
Empfehlungen für die Umsetzung erarbeitet. (5)
Auf
der Grundlage des Rahmenkonzeptes „Stadtteilzentren“ sind derzeit
folgende Einrichtungen in das „Netzwerk
Stadtteilzentren“ eingebunden:
(6) Das
Kooperationsgremium (s. § 4 dieses Vertrages) erarbeitet Vorschläge,
wie durch die Aufarbeitung der
Ergebnisse der
durchzuführenden Evaluation der Arbeit in den Stadtteilzentren die
Fortschreibung des Gesamtkonzeptes Stadtteilzentren erfolgen soll. Es soll dargestellt
werden, wie durch ein integriertes
Zusammenwirken von Einrichtungen
und Projekten den Bürgerinnen und Bürgern weitere Orte und Ge- legenheiten für
Engagement und Eigeninitiative erschlossen werden können. Da- mit soll ein
tolerantes, friedliches Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen ge- stärkt werden. (7) Die
Stadtteilzentren kooperieren in den zutreffenden Quartieren im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Resourcen mit dem vom Senat des Landes Berlin geförderten
Quartiersmanagement; insbesondere bei der Aktivierung und Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger, bei der Netzwerkbildung sowie der Entwicklung von
Projekten zur Integration, Bildung und Arbeit. (8) Zur Umsetzung der Leistungen wird auf Grundlage des
bezirklichen Rahmenkonzeptes
zwischen dem Sozialamt und dem jeweiligen Stadtteilzentrum eine
Zielvereinbarung abgeschlossen. Empfehlungen für
die Zielvereinbarungen werden im Kooperationsgremium ab- gestimmt. § 2 Aufgaben und Pflichten der Vertragspartner
(1) Zur Erfüllung der
in § 1
genannten allgemeinen Zielsetzung, sowie der auf der Grundlage der
stadtteilbezogen abzuschließenden Zielvereinbarungen, stellt das
Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf im Rahmen des geltenden Haushalts- und Zuwendungsrechts
in Abhängigkeit von der bezirklichen Haushaltssituation jährlich Mittel
zur Verfügung. Diese werden auf der Grundlage des
Budgetergebnisses jährlich neu
festgelegt. Entsprechend der
Beschlussfassung der BVV beabsichtigt das Bezirksamt für die Haushaltsjahre
2008 und 2009 jeweils einen Betrag in Höhe von 535.170,--- € zur Verfügung zu
stellen. Über die
Mittelverteilung und die zu fördernden Träger entscheidet das Bezirksamt. Bei
der Entscheidung über die Mittelverteilung werden die Empfehlungen des
Kooperationsgremiums berücksichtigt. Wesentliche
Veränderungen der Rahmenbedingungen sowie die Ergebnisse der Evaluation
in den Stadtteilzentren sind im Kooperationsgremium zu beraten. Die Träger der
Stadtteilzentren können diesbezüglich im Kooperationsgremium angehört werden. (2) Die Verbände sind darüber hinaus bemüht Mittel zur
Verfügung zu stellen, die der zusätzlichen Angebotsentwicklung sowie der
Qualitätssicherung dienen. (3) Die Vertragspartner verpflichten sich, sich gegenseitig
in allen Angelegenheiten, die für die
Arbeit der Einrichtungen und für Planungs- und Berichtszwecke sowie für die
Finanzen von Bedeutung sind, umfassend zu informieren. (4) Der Bezirk stellt den Vertragspartnern Materialien zur
Verfügung, die für eine konzeptionelle
Weiterentwicklung der Stadtteilzentren und eine Erfolgskontrolle erforderlich
sind. Hierzu gehören
insbesondere Materialien der Gesundheits-, Sozial- und Jugend- hilfeplanung,
bzw. -berichterstattung. (5) Die Verbände und
der Bezirk entwickeln einvernehmlich das bezirkliche Konzept der
Stadtteilzentren weiter, ebenso Qualitätssicherungsinstrumente, standardisierte
Berichterstattung der Träger und Verfahren zur Erfolgskontrolle. Dabei ist die Schaffung von Kriterien für eine möglichst
wirklich- keitsnahe
Messbarkeit der geleisteten Arbeit der Stadtteilzentren erforderlich. (6) Zur inhaltlichen Qualifizierung der Arbeit nimmt für die
Dauer des Vertrages – nach Zustimmung
durch das Kooperationsgremium – der Träger des
Stadtteilzentrums Marzahn-Nord „Kiek in e.V.“ die Aufgaben
als
„Leiteinrichtung“
wahr und organisiert zu
wesentlichen inhaltlichen Fragen auf der Grundlage
des vom Kooperationsgremium beschlossenen Rahmenkonzeptes den gegenseitigen
Erfahrungsaustausch. (7) Die
Vertragspartner unterstützen die stadtteilübergreifende Zusammenarbeit der
Stadtteilzentren. Ziele sind insbesondere: - die stadtteilübergreifende
Zusammenarbeit und Vernetzung der Träger der
Stadtteilzentren zur Bündelung und optimalen Nutzung vorhandener
Ressourcen, - der
Erfahrungsaustausch, - die
Entwicklung von fachlichen Standards, - die
medienwirksame Öffentlichkeitsarbeit, - die
Fortbildung und Fachdiskussion, - die
qualitative Weiterentwicklung des Leistungsprofils der Stadtteilzentren, - das
„gender–mainstreaming“–spezifische Handeln,
- die Mitwirkung bei Vorhaben im Rahmen des Bürgerhaushaltes. (8) Die Verbände
unterstützen den Bezirk im Rahmen ihrer Möglichkeiten dahingehend,
dass die geförderten Träger die Leistungen im Sinne von § 1 erbringen. (9) Die
Bezirksverordnetenversammlung wird über ihre Ausschüsse, insbesondere den Ausschuss
für Gesundheit und Soziales, über Entwicklungen und Ergeb- nisse bei der
Umsetzung des Vertrages regelmäßig informiert. § 3 Anwendung des Haushaltsrechts, Zuwendungsgewährung und Auskunftspflichten Die Vergabe und Gewährung
der im Rahmen der Budgetierung zur Verfügung stehenden Mittel für die
Stadtteilzentren erfolgt durch das Bezirksamt im Rahmen von
Zuwendungsbescheiden gemäß der jeweils geltenden Fassung der Bestim- mungen der §§ 23, 44
Landeshaushaltsordnung (LHO), der Verwaltungsvor-schriften zur
Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Beschlüsse der bezirk- lichen Gremien. Bei der Erteilung der Zuwendungsbescheide ist
zwingend die Haushaltsnotlage entsprechend des Artikel 89 der Verfassung von
Berlin (VvB) zu berücksichtigen. Der Bezirk behält sich deshalb vor, von der
Möglichkeit der eingeschränkten Mit- telbewirtschaftung oder -kürzung Gebrauch zu
machen, wenn Mittel nicht oder nicht in der entsprechenden Höhe zur Verfügung
stehen. Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. § 4 Kooperation (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, diesen Vertrag in
gleichberechtigter und
partnerschaftlicher Weise zu realisieren und die genannten Zielsetzungen
in vertrauensvoller Zusammenarbeit umzusetzen und weiterzuentwickeln. (2) Zu diesem Zweck wird ein Kooperationsgremium gebildet. Dieses
besteht aus je einem
Vertreter/Vertreterin der einzelnen Verbände und drei
Vertretern/Vertreterinnen und des Bezirkes. Die Verbände benennen darüber hinaus
je eine(n) Stellvertreter/Stellvertreterin, der Bezirk benennt drei
Stellvertreter/Stellvertreterinnen, die
im Fall der Verhinderung der berufenen Vertreter/Vertreterinnen an der Sitzung
teilnehmen. Der Vorsitz liegt bei
dem/der fachlich zuständigen Bezirksstadtrat/Bezirksstadträtin. Sollte kein
Konsens gefunden werden, treffen der/die Vorsitzende mit dem/der
Stellvertreter/-in einvernehmlich eine Entscheidung. Der/die Stellvertreter/-in
sollte durch a) die Geschäftsordnung
bestimmt oder b) aus der Reihe der Vertreter/Vertreterinnen
der Wohlfahrtsverbände im Kooperationsgremium benannt werden. (3) Das
Kooperationsgremium hat - außerhalb der originären bezirklichen Zuständigkeiten
im Rahmen des Haushalts- und Zuwendungsrechts - folgende Aufgaben: ·
Beratung
über bezirkliche Planungen und Rahmenvorgaben sowie sich daraus ergebender
Konsequenzen für die Arbeit der Stadtteilzentren, ·
Empfehlung
über geplante Veränderungen (Neuaufnahme, Erweiterung oder Beendigung) von
Einzelprojekten im Rahmen der Stadtteilarbeit, ·
Abstimmung
zum Evaluationskonzept und Bewertung der Ergebnisse der in den Stadtteilzentren
durchgeführten Evaluation ·
Beratung
und Bewertung von Konzepten der Stadtteilzentren, ·
Beratung
und Abstimmung des Rahmenkonzeptes Stadtteilzentren. ·
Empfehlung
über die Vergabe von Zuwendungen an die Stadtteilzentren, (4) Im Kooperationsgremium
vereinbaren die Vertragspartner bis Ende Februar 2008 Arbeitsschwerpunkte für den
Vertragszeitraum. Die im Kooperations- gremium
getroffenen Festlegungen sind für die Vertragspartner verbindlich und stellen eine
weitere Konkretisierung und Ausgestaltung des Vertrages dar. (5) Das Kooperationsgremium gibt sich eine Geschäftsordnung,
die mit allen Vertragspartnern
einvernehmlich abgestimmt ist. § 5 Beirat Zur Mitwirkung bei der Umsetzung
dieses Vertrages wird ein Beirat gebildet. Aufgabe des Beirates ist es, die
Mitglieder des Kooperationsgremiums in grundsätzlichen Fragen der Umsetzung des
Vertrages zu beraten. Der Beirat kann diesbezügliche Empfehlungen an die
Mitglieder des Kooperationsgremiums richten. Der Beirat setzt sich zusammen aus
drei Bezirksverordneten der BVV, den Beauftragten für Gleichstellung, Migration
und Integration und für Menschen mit Behinderungen, sowie einem/eine
Vertreter/Vertreterin der Träger der Stadtteilzentren. Die
Vertreter/Vertreterinnen der BVV werden für die Dauer einer Legislaturperiode von der
Bezirksverordnetenversammlung gewählt. § 5 Vertragsdauer, Änderung und
Beendigung des Vertrages (1) Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft und endet
am 31.12.2009. Der Vertrag
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der
Vertragspartner den Vertrag bis zum 30.09.des jeweiligen Jahres schrift-
lich kündigt. (2) Mündliche Verabredungen haben
nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wer-
den. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. § 6 Sonstige Vertragsbedingungen
(1)
Die
Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des
übrigen Vertragsinhaltes. Die Vertragsschließenden verpflichten sich, im Zuge
einer Vereinbarung unwirksame Bestimmungen durch gleichwertige wirksame
Vorschriften zu ersetzen. (2)
Sollten
bei der Erfüllung des Vertrages ergänzende Bestimmungen notwendig werden, so
treffen die Vertragsparteien die erforderlichen Vereinbarungen in
partnerschaftlicher Weise. Gleiches gilt auch bei Streitigkeiten über die
Auslegung und Anwendung dieses Vertrages. (3)
Die
diesem Vertrag beigefügten Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Änderungen und Ergänzungen, die den Inhalt der Anlagen zu diesem Vertrag
berühren, bedürfen der vorherigen Abstimmung zwischen den Vertragsparteien. Sie
sind schriftlich festzuhalten. (4)
Gerichtsstand
bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Berlin. § 7 Vertragsbestandteile
Der Vertrag umfasst
10 Seiten und 3 Anlagen. Der Vertrag wurde in 4 Exemplaren ausgefertigt, von denen
das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, der AWO-Kreisverband Marzahn-Hellersdorf,
der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband und der CARITASVERBAND jeweils ein
unterschriebenes Exemplar erhalten. Berlin, Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf D. Pohle für Gesundheit, Soziales und
Personal PARITÄTISCHER Arbeiterwohlfahrt
Berlin, Wohlfahrtsverband Kreisverband Dr. Eberhard
Löhnert H.
Spitzer CARITASVERBAND für das Erzbistum Berlin e.V. __________________________ F.-H.Fischler Anlagen: (1) Rahmenkonzept Soziale Stadtteilzentren zur Sicherung von
Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit in Marzahn-Hellersdorf „ (2) Rahmenleistungsbeschreibung (3) Muster - Zielvereinbarung
Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Gesundheit, Soziales und Personal
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Seite |
Präambel |
1 |
1. Was sind Stadtteilzentren? |
2 |
2. Grundsätze der Nachbarschaftsarbeit |
2 |
3.
Zielstellung der Arbeit der Stadtteilzentren 4. Stadtteilorientierte
Budgetierung |
3 4 |
5. Leistungsprofil der Stadtteilzentren 5.1. Leistungsbereiche 5.2. Stadtteilmanagement |
5 6 7 |
6. Verbund der Stadtteilzentren 7.
Bedarfsorientierte Stadtteilarbeit |
8 10 |
8 Träger- und Standortübersicht |
13 |
9.
Übersichtskarte Stadtteilzentren |
15 |
Stand: August 2007
Präambel
Berlin hat mit den Verträgen zur Förderung von
Stadtteilzentren seit 1999 wichtige Schritte zur Steuerung und Bündelung
vorhandener Ressourcen auf dem Gebiet der Nachbarschafts- und Selbsthilfearbeit
unternommen. Aus diesem Vertrag werden in jedem Berliner Bezirk mindestens ein
Stadtteilzentrum und eine Selbsthilfekontaktstelle finanziell gefördert.
Für einen Bezirk, der mit rund 250.000 Einwohnern die
Dimension einer Großstadt hat, haben sich kleinräumigere Ansätze für die
Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit bewährt. Ausgehend von dem bezirklichen
Konzept „Soziale Stadtteilzentren zur Sicherung von Nachbarschafts- und
Gemeinwesenarbeit in Marzahn- Hellersdorf“ entstand durch den gebündelten
Einsatz von Mitteln der öffentlichen Hand, Eigenmitteln der Träger sowie der
Wohlfahrtsverbände und des Senats von Berlin ein Netz von insgesamt 8
Stadtteilzentren unter freier Trägerschaft, in das die senatsgeförderten
Stadtteilzentren integriert sind. Zielstellung ist die Schaffung und Erhaltung
je eines Stadtteilzentrums für jeden Stadtteil. In Abhängigkeit von der
Sozialstruktur und der räumlichen Ausdehnung des Stadtteils werden ein bzw.
mehrere Standorte durch ein Stadtteilzentrum betrieben.
Veränderungen der demografischen und sozialen Lage in den
Regionen erfordern eine breit gefächerte, niederschwellige soziale Arbeit in
den Stadtteilen, die im Rahmen der Arbeit der Stadtteilzentren geleistet wird.
Wachsende Armut, Arbeitslosigkeit, soziale Probleme,
besonders in den Großsiedlungen und die anhaltend angespannte
Haushaltssituation in den Bezirken erfordern die weitere Fortführung der Handlungsstrategien auf bezirklicher Ebene,
die alle Selbsthilfe- und Mitwirkungspotenziale einbeziehen und damit alle
Ressourcen für ein kleinräumiges, generationsübergreifendes,
interkulturelles und bedarfsorientiertes
System sozialer Grundversorgung bündeln.
In 2007 wurde der „Rahmenvertrag über die weitere
Ausgestaltung und Kooperation der
Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit sowie des Migrationssozialdienstes im
Bezirk Marzahn- Hellersdorf“ zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das
Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf, und den Verbänden Paritätischer
Wohlfahrtsverband, der AWO und dem Caritasverband unterzeichnet.
Die
Finanzierung der Stadtteilzentren erfolgt durch den gebündelten Einsatz von
Mitteln der öffentlichen Hand, Eigenleistungen bzw. -mitteln der Träger sowie
der Wohlfahrtsverbände und des Senats
von Berlin, wobei die Wohlfahrtsverbände im Rahmen ihrer Möglichkeiten
zusätzliche Fördermittel für zusätzliche Aufgaben zur Verfügung stellen und die
fachliche Arbeit und die Qualitätssicherung der Stadtteilzentren unterstützen.
Der Migrationssozialdienst (MSD) wirkt seit 2005 in
Zusammenarbeit mit den Stadtteilzentren in spezifischer Weise an der Umsetzung
des Integrationskonzeptes für Berlin mit. Dabei ist zu bemerken, dass sich die
strukturelle Verankerung der Migrationssozialarbeit und der interkulturellen
Arbeit in die Stadtteilarbeit positiv auf die Integrationsbedingungen im Bezirk
auswirkt.
Senats-
und bezirklich geförderte Stadtteilzentren bilden gemeinsam ein
flächendeckendes Netz zur wohnortnahen Sicherung der Nachbarschafts-,
Gemeinwesen- und Selbsthilfearbeit im Bezirk.
Wichtige Grundlagen für die stadtteilorientierte
Arbeit der Stadtteilzentren sind die Beschlüsse des Bezirksamtes zur
Stadtteilstrukturierung, Stadtteilbudgetierung und Sozialberichterstattung
(32/I, 199/II, 820/II).
1. Was sind
Stadtteilzentren? |
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Stadtteilzentren sind multifunktionale, im Gemeinwesen
vernetzte Infrastruktureinrichtungen und Verbundsysteme, die für die Förderung
von Nachbarschaftsarbeit, Selbsthilfe und bürgerschaftlichem Engagement die
notwendigen Rahmenbedingungen bieten.
Als Träger der Stadtteilzentren arbeiten Vereine der Jugend-
und Sozialarbeit mit dem Regionalen Sozialdienst des Bezirksamtes und anderen
Akteuren in den Regionen zusammen.
In Stadtteilzentren werden generationsübergreifende,
zielgruppenspezifische und interkulturelle Angebote zusammengeführt, die die
Möglichkeit der gemeinsamen Freizeitgestaltung schaffen, soziale Dienste
ermöglichen, Eigeninitiative und bürgerschaftliches Engagement fördern und
Selbst- und Nachbarschaftshilfe initiieren. Damit werden die Menschen darin
unterstützt, durch Teilhabe am öffentlichen Leben ihre eigene
Lebenswirklichkeit bewusst gestalten zu können. Mit Hilfe der Entwicklung von
sozialer Verantwortung beim einzelnen kann das friedliche, gleichberechtigte
und demokratische Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Generationen,
Geschlechter, Weltanschauungen, Herkunft und sozialer Lage gefördert werden.
Den Bürger/innen wird ermöglicht, die eigene Kompetenz und Kreativität für das
Leben im Stadtteil nutzbar zu machen und Verantwortung für das Gemeinwesen zu
entwickeln, indem sie in Entscheidungsprozesse im Kiez, im Stadtteil und im
Bezirk einbezogen werden können.
Ein wichtiges Ziel der Stadtteilzentren ist es, alle Träger
der sozialen Arbeit im Stadtteil zur bedarfsgerechten, kooperativen und
vernetzten Zusammenarbeit zu gewinnen. Damit werden Synergieeffekte und eine
optimale Ressourcennutzung erreicht.
2. Grundsätze der Nachbarschaftsarbeit
Bei der
Weiterentwicklung der Stadtteilzentren wird von folgenden Grundsätzen
ausgegangen:
1. Stadtteilzentren entstehen aus
bürgerschaftlichem Engagement und leben vom
bürgerschaftlichen Engagement.
2. Bürgermitwirkung und lokales Umfeld erfordern eine
Vielfalt von Nachbarschaftsarbeit
mit Sozialraumnähe.
3. Prinzipien der Nachbarschaftsarbeit sind:
Ø Sicherung der Einbindung und der
Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am Stadtteilleben, sowohl als Nutzer/innen
von Angeboten, als auch als Mitgestalter/innen der Entwicklung der
Stadtteilarbeit unter Beachtung des am 12.12.2006 (Nr. 15/III) durch das
Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf beschlossenen Kriterienkataloges der
Beauftragten für Gleichstellung, Integration und Menschen mit Behinderung
Ø Initiierung
kommunikationsfördernder, generationsübergreifender und integrierender Angebote
Ø mit den Stärken der einzelnen
Personen arbeiten und ihre kreativen Potenziale entwickeln, wobei besonders auf
die Einbeziehung benachteiligter Gruppen, wie sozial Schwacher, Menschen mit
Behinderung und Migranten zu achten ist
Ø Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements (der ehrenamtlichen bzw. freiwilligen Arbeit)
Ø Zusammenarbeit und Vernetzung mit
anderen freien Trägern und Institutionen, insbesondere mit dem MSD , mit dem
Ziel einer optimalen Ressourcennutzung für Gemeinwesenarbeit
Ø individuelle Hilfeleistung durch
Beratung oder geeignete Unterstützung durch eigene Dienstleistungsangebote oder
durch ihre Vermittlung, insbesondere zu den entsprechenden Fachdiensten wie
MSD, BfB, Fachstelle für Wohnungsnotfälle, Schuldnerberatungen usw.
Ø Kooperation mit dem Jugendamt und
enge Zusammenarbeit mit den Sozialarbeitern des Regionalen Sozialdienstes im
Bezirksamt, Abschluss und Weiterentwicklung von Kooperationsvereinbarungen
Ø Transparenz und öffentliche
Zugänglichkeit der Angebote
Ø Bedarfsgerechte und
behindertengerechte Räumlichkeiten, die das Wohlbefinden fördern und
vielfältige Aktivitäten auch für Menschen mit Behinderung ermöglichen
Ø Regionalität (überschaubares
Einzugsgebiet) und Berücksichtigung gewachsener Strukturen
4. Die Region - der Stadtteil, der
Sozialraum - ist der wichtigste Bezugspunkt für das Wirken des
Stadtteilzentrums.
5. Stadtteilzentren arbeiten regional
unterschiedlich und orientieren sich an den Bedarfen in ihren Kietzen,
unterschiedliche "Typen" von Stadtteilzentren sind denkbar und
wünschenswert
6. Bündelung von Angeboten,
Multifunktionalität in den Stadtteilzentren, ermöglichen Synergieeffekte.
7. Die Angebote eines Stadtteilzentrums
sollen möglichst viele, den besonderen Anforderungen im Stadtteil gerecht
werdende, Einrichtungen und Dienste bieten, die die Bürger/innen in dem
speziellen Stadtteil erwarten und die in einem sozialkulturellen Zusammenhang
stehen.
3. Zielstellung der Arbeit
der Stadtteilzentren
Ziel ist die Bewältigung bzw. Milderung sozialer
Problemlagen und die Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil durch aktive
Nachbarschaftsarbeit und Förderung der Selbsthilfe.
Die Aktivierung der Bürger/innen zu eigenverantwortlichem
sozialen und bürgerschaftlichen Engagement ist dabei ein vordergründiges
Gestaltungsprinzip, um eine langfristige und nachhaltige Entwicklung in den
Stadtteilen zu ermöglichen. Dazu gehört die Integration von allen
benachteiligten Gruppen, insbesondere von Migranten und Spätaussiedlern, die in
den Großsiedlungen z.T. große Gruppen bilden, in die Mehrheitsgesellschaft.
Es geht im Wesentlichen um:
- die Entwicklung
von Nachbarschaftsbeziehungen und sozialen Bindungen im Stadtteil
- die Schaffung
von Möglichkeiten der Selbstorganisation und Übernahme
sozialer
Verantwortung,
- die Bewältigung
bzw. Milderung sozialer Problemlagen durch Nachbarschaftshilfe,
Beratung,
Betreuung sowie Initiierung von Selbsthilfe;
-
die
Integration von benachteiligten Gruppen, Migranten und Spätaussiedlern in enger
Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Gleichstellung, Menschen mit
Behinderung und Integration
-
die
Förderung der Identifikation mit dem Gemeinwesen und die Verantwortung für den
Stadtteil
-
Nutzung
der Potentiale älterer Bürger für gemeinwesenorientierte Arbeit;
-
die
Ermittlung und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, Arbeitsplätzen und
Praktika in den Stadtteilen, insbesondere für sozial Benachteiligte, wie z. B.
Menschen mit Behinderung, allein erziehende Mütter und Väter und
Migranten/innen
-
das
frühzeitige Erkennen von sozialen Problemlagen und deren räumlichen
Schwerpunkten, Hinweise und Reagieren auf Bedarfe.
4.
Stadtteilorientierte Budgetierung
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist in 9 Stadtteile
gegliedert, die sich hinsichtlich ihrer sozialen Problemlagen, ihrer
Wohnsituationen und Nachbarschaften z.T. deutlich voneinander unterscheiden.
Während in der Großsiedlung die Bewohnerschaft in, zum großen Teil sanierten,
mehrgeschossigen Plattenbauten und Hochhäusern lebt, setzt sich der
Wohnungsbestand in den Siedlungsgebieten Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf aus
Einfamilienhäusern und Stadthäusern und -villen zusammen. Daher ist es fachlich
und wirtschaftlich sinnvoll, die Finanzierung der sozialen Arbeit an dem Bedarf
des jeweiligen Stadtteils auszurichten.
Zur Erfüllung der Ziele und Aufgaben der Stadtteilzentren
ist eine finanzielle Grundausstattung pro Stadtteil notwendig, die eine
kontinuierliche Arbeit gewährleistet. Dabei erfolgt die differenzierte,
bedarfsorientierte Ausstattung der Stadtteilzentren in Abhängigkeit von
-
der
Sozialstruktur und der daraus resultierenden sozialen Belastung der Stadtteile,
-
der
zielgruppenspezifischen Besonderheiten in den einzelnen Stadtteilen,
-
der
bereits vorhandenen sozialen Infrastruktur im Stadtteil
und unter
Berücksichtigung der finanziellen Mittel der senatsgeförderten
Stadtteilzentren.
Grundlagen für die bedarfsorientierte Ausstattung bilden als
Ausgangsbasis
-
der
Basisbericht Demografie
-
der
Basisbericht Soziale Lage
-
der
Bericht Soziale Infrastruktur
-
die
Auswertung der Einschuluntersuchungen
Für die im Rahmen der Zuwendungen zu vergebenden Mittel
bilden die Konzepte und die Sachberichte der Stadtteilzentren, die
Stellungnahmen der in den Stadtteilen tätigen Sozialarbeiterinnen des
Regionalen Sozialdienstes, sowie die jährlich zwischen den beteiligten
Vertragspartnern durchzuführenden Evaluationsgespräche die wesentlichen Grundlage.
5. Leistungsprofil der
Stadtteilzentren
Das Profil der Stadtteilzentren wird im Wesentlichen
in zwei Bereiche strukturiert:
1.
Leistungsbereiche
/ Angebote
Sie beinhalten die Leistungen und Angebote, die für die Bürger/innen im
Stadtteil
vorzuhalten sind bzw. die die Bürger/innen
selbst mittragen.
Sie dienen
der Initiierung und Unterstützung ihrer aktiven gemeinwesenorientierten
Mitwirkung
in folgenden Bereichen:
a)
Förderung
von Ehrenamt, Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe
b)
Generationsübergreifende
und interkulturelle Leistungen
c)
Angebote
zur Unterstützung der Familien
d)
Beratung,
Betreuung und Vermittlung
e)
Beschäftigungsförderung
f)
Freizeitangebote
2.
Stadtteilmanagement
durch Nachbarschaftsarbeit
Das Stadtteilmanagement unterscheidet die Stadtteilzentren von den anderen
Trägern im Stadtteil. Schwerpunkt des Stadtteilmanagements ist es, mit den
Einrichtungen der sozialen Arbeit im Stadtteil zu kooperieren und die
Zusammenarbeit zu vernetzen, um Ressourcen zu bündeln, sie optimal zu nutzen,
Angebotsüberschneidungen und -defizite zu vermeiden und eine bedarfsgerechte
Angebotsstruktur zu sichern. Hierzu
gehören insbesondere:
a)
Bedarfsermittlung
b)
Ressourcenbeschaffung
c)
Vernetzung
d)
Öffentlichkeitsarbeit
e)
Qualität
f)
Freizeitangebote
5.1. Zu
den einzelnen Leistungsbereichen
Die Stadtteilzentren, d.h. Nachbarschaftseinrichtungen und
Selbsthilfekontaktstellen, erbringen stadtteilbezogen, wohnortnah in
Zusammenarbeit mit anderen freien und öffentlichen Trägern folgende Leistungen
und Angebote:
1. Angebote zur
Unterstützung der Familie
Ø
Beratung/Hilfen
im Konfliktfall - Mediation
Ø
Vermittlung
von Nachbarschaftshilfe zur Familienunterstützung
Ø
Informationsveranstaltungen/Kurse
Ø
Unterstützung
des Erfahrungsaustausches zwischen jungen und älteren Familien zur Bewältigung
des Alltagslebens
Ø
Angebote
zur Sicherung der Familie und weitere familienunterstützende Maßnahmen
2.
Beratung, Betreuung und Vermittlung
Ø
Niedrigschwelliges
soziales Beratungsangebot
Ø
Vermittlung
an Fachberatungsstellen (Suchtberatung, Schuldnerberatung, Jugendamt, RSD, BfB,
SpD, MSD usw.)
Ø
Niedrigschwellige
Begleitung langfristiger Problemfälle in Zusammenarbeit mit Fachabteilungen des
Bezirksamtes, wie z.B. Jug. ,Ges. und
Soz., mit dem Jobcenter sowie mit den Beauftragten für Gleichstellung,
Integration, Behinderte.
3. Förderung von Ehrenamt, Selbsthilfe,
Nachbarschaftshilfe
Ø
Information,
Beratung und Vermittlung zu o. g. Themen
Ø
Anregung
und praktische Unterstützung bei Gründung von Selbsthilfegruppen/
Interessengruppen
Ø
Anregung,
Gewinnung, Beratung, Vermittlung und Qualifizierung ehrenamtlicher Tätigkeit
Ø
Vermittlung
von Nachbarschaftshilfe und Bereitstellung gemeinschaftlich nutzbarer
Infrastruktur
Ø
Mobilisierung/Einbeziehung
der Bewohner in Stadtteilarbeit, Partizipation bei Entscheidungen
Ø
Mediation
von Konflikten
4. Freizeitangebote
Ø
Generationsübergreifende
Angebote
Ø
Multikulturelle
Angebote
Ø
Zielgruppenspezifische
Angebote für Kinder, Senioren, Behinderte, Frauen, Migranten
Ø
Angebote
für Familien
Ø
Unterstützung
der sozialkulturellen Selbstorganisation und kultureller und kreativer
Eigenbeteiligung von Bürger/innen
5. Beschäftigungsförderung
Ø
Einstiegshilfen
ins Arbeitsleben, insbesondere für sozial Benachteiligte wie z. B.
alleinerziehende Mütter und Väter, Menschen mit Behinderung, Migranten und
Spätaussiedler (Unterstützung und niedrigschwellige Beratung, ggf. Begleitung)
Ø
ÖBS
Ø
Beschäftigungsmöglichkeiten
(auch unentgeltlich) im Stadtteil
Ø
Praktika
Die oben genannten Aufgaben sind bedarfsorientiert in
jedem Stadtteil zu erbringen. Dies kann auch in Zusammenarbeit mit oder durch
andere Träger erfolgen.
5.2. Stadtteilmanagement
1. Bedarfsermittlung
Ø
Problemfeldanalyse,
unterteilt nach sozialen Problemlagen und lokalen Schwerpunkten, unter
Berücksichtigung der Materialien der Sozialberichterstattung des Bezirkes
Ø
Aufzeigen
von Defiziten in der sozialen Infrastruktur
Ø
Fortschreibung
stadtteil- und sozialraumbezogener Bedarfe
Ø
Erfassen
spezifischer Zielgruppen, die Hilfe, Beratung und Unterstützung benötigen bzw.
erwarten
2. Ressourcenbeschaffung
Ø
Erschließung
vielfältiger Finanzierungsquellen wie:
- Beschaffung von privaten Spenden-,
Stiftungs- und Erbschaftsmitteln
- Beschaffung von Mitteln aus
öffentlichen Fonds
Ø
Entwicklung
von Kooperationen mit lokalen Gewerbetreibenden und Unternehmen
Ø
Gewinnung
ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger für die Stadtteilarbeit
3.Vernetzung
Ø
Gremienarbeit
zur Abstimmung von Angeboten mit Projekten und Einrichtungen in kommunaler und
freier Trägerschaft im Stadtteil
·
Koordination
der Angebote der verschiedenen Träger der STZ mit anderen auch überregionalen
Trägern der Stadtteilarbeit
·
Erstellung
einer Angebotsübersicht für den Stadtteil
·
Entwicklung
gemeinsamer Aktivitäten von Projekten und Einrichtungen im Stadtteil
Ø
Weiterentwicklung
sozialer Angebotsstrukturen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt
· Zusammenarbeit mit dem
regionalen Sozialdienst (Sozialamt)
· Kooperation mit dem Jugendamt
entsprechend den abgeschlossenen
Kooperationsvereinbarungen
Ø
Fachliche
Vernetzung, Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch im Stadtteil bzw. engerem
Einzugsgebiet insbesondere
· Vernetzung mit den Trägern
psycho-sozialer Arbeit auf informeller und kooperativer
Ebene z. B. MSD, BfB, SpD
· Zusammenarbeit mit Trägern von Projekten für, Menschen
mit Behinderungen Gleichstellung und
Integration
· Einbeziehung der fachlichen
Ausarbeitungen und Berichte der Plan- und Leitstelle für
Gesundheit und Soziales in die
Arbeit der Stadtteilzentren z. B. bei der Planung von
Gesundheitsprojekten, Altenplanung, usw.
Ø
Kooperation
mit dem vom Senat des Landes Berlin geförderten Quartiersmanagement bei der
Netzwerkbildung in den entsprechenden Regionen
Ø
Beteiligung
bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von
Einwohnerversammlungen durch Bereitstellung von Räumen, techn. Hilfsmitteln
sowie durch kulturelle und fachliche Beiträge.
3.
Öffentlichkeitsarbeit
Ø
Herstellung
und Vertrieb von Informationsmaterialien
Ø
Arbeit
mit lokalen Medien
Ø
Nutzung
Internet
5. Qualität der Arbeit
Ø
Teilnahme
und Initiierung von Fortbildungen und Fachtagungen
Ø
Durchführung
von themenbezogenen, einrichtungsübergreifende Arbeitskreise
Ø
Leistungsdokumentation
und -statistik
Ø
Nutzerbefragung
und Nutzerbeteiligung
Ø
Selbstevaluation
und Bereitschaft zur Außenevaluation
Ø
Qualitätsentwicklung
(fachliche Standards)
6. Der Verbund der Stadtteilzentren
Für die 9
Stadtteile des Bezirkes gibt es derzeit
8 Stadtteilzentren mit 10
Standorten
Stadtteilzentren |
Einrichtungen |
|
Stadtteilzentrum
Marzahn-Nord |
Kieztreff Marzahn |
|
Stadtteilzentrum
Marzahn-Mitte |
Kieztreff
interkulturell |
|
Stadtteilzentrum
Marzahn-Süd |
Stadtteilzentrum
„Mosaik“ |
|
Stadtteilzentrum
Hellersdorf-Nord |
SOS-Familienzentrum |
|
Stadtteilzentrum
Hellersdorf-Ost |
Kiez-Point |
|
Stadtteilzentrum
Hellersdorf-Süd |
Klub 74 |
|
Stadtteilzentrum
Biesdorf Kaulsdorf/Mahlsdorf |
Schloss Biesdorf Stadtteiltreff |
|
|
|
|
|
|
|
Für den ganzen Bezirk ist die Selbsthilfekontaktstelle
der Wuhletal gGmbH Kooperationspartner für die Koordinierung und Unterstützung
von Selbsthilfeinitiativen und
–gruppen in den Stadtteilzentren und sozialen Projekten.
Das Gremium der
Zusammenarbeit ist der „Verbund Stadtteilzentren“.
Ziele des Verbundes ist die
Gestaltung eines lebendigen Erfahrungsaustausches zur
-
stadtteilübergreifenden
Zusammenarbeit und Vernetzung,
-
Bündelung
und optimalen Nutzung der Ressourcen,
-
Austausch
und Kommunikation über die Entwicklung
der konzeptionellen Ausgestaltung,
der sozialen Stadtteilarbeit in
thematisch ausgerichteten Verbundsitzungen ca. alle 8
Wochen,
-
Festsetzung
der Jahresplanung mit Schwerpunktthemen,
-
Informationsaustausch
mit dem Bezirksamt,
-
Entwicklung
fachlicher Standards unter Hinzuziehung von Fachdiensten, die in den
Verbundssitzungen als Gäste referieren,
-
Planung
gemeinsamer Vorhaben im Verbund der Stadtteilzentren und mit anderen Trägern,
-
Öffentlichkeitsarbeit,
-
Qualitative
Weiterentwicklung des Leistungsprofils der Stadtteilzentren.
Im Sinne
einer Leiteinrichtung wird ein Träger benannt*, der folgende
Aufgaben im Rahmen des Verbundes erfüllen soll:
-
Kommunikationsstelle
für fachliche Inputs im Sinne der Aufgaben der Stadtteilzentren,
-
Konsultationsstelle
in Bezug auf Methodik im Sinne der Aufgaben von Stadtteilzentren,
-
Initiierung
von offenen Gesprächsrunden zum Austausch für Stadtteilzentren, auch mit
anderen Trägern,
-
Zentrale
Ressourcenbeschaffung für alle Stadtteilzentren als Beschäftigungsträger in
Zusammenarbeit mit dem JobCenter Marzahn-Hellersdorf.
Jedes Stadtteilzentrum wird durch besondere Angebote
geprägt, welche auf die demografischen und sozialen Strukturen im Stadtteil
ausgerichtet sind.
Diese
fachliche Kompetenz stellt der jeweilige Träger allen anderen Stadtteilzentren
zur Verfügung und gibt Impulse für die Weiterentwicklung der Arbeit. Dies
erfolgt durch Fachdiskussionen im Rahmen der Verbundarbeit, die durch den
jeweiligen Kompetenzträger initiiert werden.
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe
in den Regionen einerseits und den unterschiedlichen Ressourcen der Träger der
Stadtteilzentren (Sachmittel, Personalkapazitäten) andererseits, sind für die
qualitative Weiterentwicklung der Stadtteilarbeit die Abschlüsse von
Zielvereinbarungen zwischen dem Bezirksamt und den Stadtteilzentren ein
geeignetes Mittel, um aus dem Gesamtspektrum an Leistungsforderungen
Schwerpunkte für einen bestimmten Zeitraum herauszukristallisieren.
7. Bedarfsorientierte Stadtteilarbeit
Die Erbringer stadtteilorientierter Leistungen der
kommunalen Daseinsfürsorge haben im Rahmen der bedarfsorientierten
Stadtteilarbeit unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten dafür Sorge zu
tragen, das die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am Stadtteilleben sowohl als
Nutzer/Nutzerin von Angeboten, als auch als Mitgestalter der weiteren
Entwicklung in den Stadtteilen möglich ist.
Diesbezüglich sind die entsprechenden Vorraussetzungen
zu gewährleisten und im Rahmen der Berichtslegung nachvollziehbare Aussagen zu
treffen. Zur Sicherung der oben genannten Aussagen sind - unabhängig von den
genannten Schwerpunkten der Stadtteilarbeit - folgende Voraussetzungen zu
schaffen bzw. zu qualifizieren.
a.) Arbeit mit Migrantinnen und Migranten
.
Integration
ist eine Aufgabe des Bezirksamtes, der Wohlfahrtsverbände und der Akteure in
den Stadtteilen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde 2005 der MSD
in Marzahn Hellersdorf als Fachstelle installiert. Eingebunden ist der
Jugendmigrationsdienst, der seine Beratungsangebote speziell an junge
Migrantinnen und Migranten im Alter zwischen 12 und 17 Jahren richtet sowie
die Migrationserstberatungstelle. Die Neuausrichtung des MSD soll der
Gestaltung der bezirklichen Integration der Menschen mit Migrationshintergrund
und des gesellschaftlichen Umgangs mit kultureller Vielfalt im Bezirk neue
Impulse verleihen und die niedrigschwellige Beratung in allen
Stadtteilzentren ergänzen.
Mit der Einordnung des Migrationssozialdienstes in den bezirklichen
„Vertrag über die weitere Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts-
und Gemeinwesenarbeit“ entstehen günstigere Bedingungen, sowohl die
Migrationssozialarbeit strukturell zu verankern als auch die Teilhabe der
Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund in allen Stadtteilen des Bezirkes
zu verbessern und zu sichern.
Durch die enge Zusammenarbeit von Bezirksamt und Wohlfahrtsverbänden, sowie der
Kooperation aller beteiligten Akteure in den Stadtteilen entstehen zukünftig
weitere Ressourcen für Beratung und Partizipation von Migrantinnen und
Migranten in allen Stadtteilen. Darüber hinaus sind bisher noch isoliert
arbeitende Fachdienste im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten
einzubeziehen und für die stadtteilorientierte Arbeit zu nutzen.
Um dies zu gewährleisten, arbeitet der MSD als Fachstelle eng mit den
Stadtteilzentren, den Jugendhilfezentren, den Fachdiensten und allen anderen
Akteuren in den Stadtteilen zusammen, wobei die Stadtteilzentren als
wohnortnahe Anlaufpunkte von allen Bürgern/innen genutzt werden können.
Die strukturelle Verankerung des MSD und der interkulturellen Arbeit in die
Stadtteilarbeit wirkt sich positiv auf die Integrationsbedingungen im Bezirk
aus.
Die konkrete Umsetzung des Integrations- und Gleichstellungsgedankens in den
Stadtteilen orientiert sich am Kriterienkatalog der Beauftragten laut BA
Beschluss Nr. 15/III vom 12.12.2006 soweit sie die Arbeit der Stadtteilzentren
betreffen.
Mit
der Integration des Migrationssozialdienstes in die Stadtteilarbeit wird die
regionale Vernetzung und Bündelung vorhandener Ressourcen verbessert und eine
bedarfsgerechte stadtteilbezogene Versorgung ausgebaut. In diesem Sinne können
Stadtteilzentren in allen Stadtteilen des Bezirkes sowohl als Clearingstellen
im Rahmen einer niedrigschwelligen Beratung für MigrantInnen als auch als Orte für
interkulturelle Bildung, Begegnungen und Veranstaltungen sowie als Impulsgeber
für Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement für alle Bevölkerungsgruppen
wirksam werden. Diesbezügliche unterstützt der Migrationssozialdienst
die Stadtteilzentren beim Ausbau der vorhandenen niedrigschwelligen
Beratungsangebote, insbesondere in Bezug auf relevante Informationen zur
Migrationsberatung und die Gewinnung von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und
Bürgern, Selbsthilfegruppen u.a. Initiativen
Die spezielle, professionelle Arbeit des MSD wird durch die Zusammenarbeit der
damit beauftragten Träger als vernetztes Angebot umgesetzt.
b.) Angebote für
mit Menschen mit Behinderung
Zur
Sicherung der Einbindung und der Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind die
Angebote in den Stadtteilzentren in Bezug auf Nutzbarkeit durch diese
Bevölkerungsgruppe unter Einbeziehung der Behindertenorganisationen und des
Behindertenbeauftragten des Bezirksamtes zu prüfen und den sich wandelnden
Anforderungen ggf. anzupassen.
In
den Stadtteilzentren werden, je nach örtlicher Gegebenheit, entsprechende
barrierefreie Räumlichkeiten vorgehalten, damit Selbsthilfegruppen der
Behindertenarbeit regelmäßige Treffen durchführen können. Bei Bedarf ist diesen
Selbsthilfegruppen technische und organisatorische Hilfe zu leisten.
Um
hilfsbedürftigen Besuchern die Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen, ist
deren Mobilität entsprechend zu unterstützen. Zielstellung für den
Vertragszeitraum ab dem 01.01.2008 ist die Gewährleistung eines barrierefreien
Zugangs zu allen Stadtteilzentren im Bezirk.
In diesem Zusammenhang ist eine
enge Zusammenarbeit mit den bezirklichen Mobilitätshilfediensten für alle
Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen.
Spezielle
Beratungsangebote für diese Zielgruppe, wie zum Beispiel Sozial- und
Rentenberatung, sind bei entsprechendem Bedarf in den Stadtteilzentren
vorzuhalten.
c.) Geschlechterspezifische Angebote - Gender
Mainstream
Insbesondere
Mädchen, allein Erziehende, Langzeitarbeitslose, Grundsicherungs-empfängerinnen,
Existenzgründerinnen und Migrantinnen
sind sowohl als Nutzerinnen, als auch als Mitgestalterinnen in die
Stadtteilarbeit einzubeziehen.
Alle
Entscheidungen in den Stadtteilzentren sind auf ihre geschlechterrelevanten
Auswirkungen unter Einbeziehung der in den Stadtteilen wirkenden
Selbsthilfegruppen und Fraueninitiativen, sowie der Gleichstellungsbeauftragten
des Bezirksamtes zu überprüfen.
Die Umsetzung des bezirklichen Integrationskonzeptes und des BA-Beschlusses Nr.
15/III vom 12.12.06 wird in ihrer
Relevanz für die Stadtteilarbeit im Vertragszeitraum evaluiert und turnusmäßig
Erfahrungen in den Verbundssitzung ausgetauscht mit dem Ziel der Verbesserung
bzw. Verstetigung der Integrationsarbeit.
8. STADTTEILZENTREN / SH / MSD IN
MARZAHN-HELLERSDORF
Stadtteil |
Einrichtung |
Träger |
a)
Geschäftsführer / Geschäftsf. Vorst. Ansprechpartnerin |
Standort |
Marzahn- Nord |
Kieztreff West |
Kiek in
E.V. Berlin |
a) Bärbel Kramer |
Ahrensfelder
Chaussee 148 12689
Berlin Tel.: 93
66 42 75 Email: baerb el.kramer@verein-kiekin.de |
Marzahn- Mitte |
Stadtteilzentrum
Marzahn-Mitte Kieztreff interkulturell |
Volks- Solidarität LV Berlin e.V. |
a) Peter
Stawenow b) Renate Spindler |
Marzahner
Promenade 38 12679
Berlin Tel.: 9
98 95 02 Fax: 99
90 29 70 Email:
r.spindler@kieztreff.de Web: www.kieztreff.de |
Marzahn- Süd |
Stadtteilzentrum Mosaik |
Wuhletal gGmbH |
a)
Dr.Thomas Pfeifer b) Manfred Bahr |
Altlandsberger
Platz 2 12685
Berlin Tel.: 54
98 81 83 Fax: 54
98 84 94 Email: mosaik@wuhletal.de |
Hellersdorf- Nord |
SOS-Familienzentrum |
SOS-Kinder- dorf e.V. |
a) Thomas
Walter b) Frau Westkott |
Alte
Hellersdorfer Straße 77 12629
Berlin Tel.: 56
89 10 00 Fax: 56 89 10 10 Email:
fz-berlin@sos-kinderdorf.de Web:
www.sos-familienzentrum-berlin.de |
AWO-Begegnungs- stätte |
AWO |
Herr Spitzer |
Kastanienallee 53/55 12627 Berlin Tel.: 99 28 21 09 Fax: 99 28 21 08 Email: awohellersdorf@aol.com |
|
Hellersdorf- Ost |
Kiezpoint |
Mitten-drin in Hellers-dorf e.V. |
a) Ursula Gobes b) Herr
Granzow |
Albert-Kuntz-Straße
58 12627
Berlin Tel.: 9
98 81 60 Fax: 9 98 81 60 Email:
ursulagobes@ev-mittendrin.de |
Hellersdorf-Süd |
Klub 74 |
Klub 74 e.V. |
a) Günter
Böhm und Dr. Horst Noack |
Am
Baltenring 74 12619
Berlin Tel.: 5
63 09 93 Fax: 5 63
09 93 Email: klub74@web.de |
Stadtteiltreff Kaulsdorf-Nord |
Klub 74 e.V. |
b) Jörg Lampe |
Teterower Ring 168/170 12619 Berlin Tel.: 56 49 74 06 Fax: 56 49 74 07 Email: stt@klub74.de |
|
Stadtteil
Biesdorf |
Schloss Biesdorf |
BALL e.V. |
a) Frank
Holzmann b) Peter Bielig |
Alt-Biesdorf
55 12683
Berlin Tel.: 5
14 37 36 Fax: 56
73 23 46 Email:
schloss.biesdorf@ball-ev-berlin.de |
Stadtteil |
Einrichtung |
Träger |
Ansprechpartner/ Ansprechpartnerin |
Standort |
Kaulsdorf/ Mahlsdorf |
Pestalozzi-Treff |
MUT gGmbH |
a) Dr. Schick b) Cordula Krause Marina Römer |
Pestalozzistraße 1A 12623 Berlin Tel.: 56 58 69 20 Fax: 56 58 88 32 Email:
pestalozzitreff@mut-gesundheit.de |
Stadtteiltreff Mahlsdorf-Süd |
AWO |
b) Marianne Kiezmann |
Hultschiner
Damm 98 12623
Berlin Tel.: 56
69 83 95 Fax: 56
69 83 96 E-mail: awohellersdorf@aol.com |
Migrationssozialdienst Marzahn-Hellersdorf |
Ansprechpartner/ Ansprechpartnerin |
Standort |
Koordinator
Migrationssozialdienst Marzahn-Hellersdorf Träger: Volkssolidarität LV Berlin e.V. |
Gudrun
Israel i.V. Bernhard Thies |
Alfred-Jung-Straße
17 10367
Berlin Tel.: 30
86 92 33 Fax: 2 79 24 69 Email:
gudrun.israel@volkssolidaritaet.de |
Caritasverband
für das Erzbistum Berlin e.V. |
Irina Rosin |
Borkheider
Straße 30 12689
Berlin Tel.: 66
63 36 70 0178/3 27 09 73 Email: j.gerstenberger@caritas-berlin.de |
Paritätischer
Trägerverbund (Volkssolidarität
LV Berlin e.V., Babel e.V., Wuhlgarten e.V.) |
Dagobert Morische |
Marzahner
Promenade 38 12679
Berlin Tel.: 93
02 52 40 Fax: 99
90 29 70 Email: msd@wuhletal.de |
urban-consult
gGmbH |
Hans-Harald Müller |
Kastanienallee 53 12627 Berlin Tel.: 9 95 31 42/99 40 21 55 Fax: 99 40 21 56 Email:
info@urban-consult-ggmbh.de |
NBW Kastanie AWO
Marzahn-Hellersdorf
Karte
Stadteilzentren fehlt.
Rahmenleistungsbeschreibung
der
Stadtteilzentren
bei der weiteren Ausgestaltung und Kooperation
der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
1. Personenkreis und Zielgruppen
Die Stadtteilzentren sind offen für alle im Bezirk
Marzahn – Hellersdorf wohnenden Bürgerinnen und Bürger, fördern die
Entfaltung von bürgerschaftlichen Engagement, Eigeninitiative, Selbsthilfe sowie die Teilhabe aller
Bevölkerungsgruppen am Stadtteilleben
und bieten Rat und Hilfestellung.
.
2. Ziele der Tätigkeit der
Stadtteilzentren
Die wesentlichen Ziele der Arbeit der
Stadtteilzentren sind:
- eine
stärkere Beteiligung und Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern zur
Entfaltung von bürgerschaftlichem Engagement im Bezirk,
- das
Bereitstellen vernetzter und offener Angebote für die Bürgerinnen und
Bürger in hoher Qualität und die Aktivierung der Menschen im Stadtteil für
die Bewältigung bzw. Milderung sozialer Problemlagen und die Verbesserung
der Lebensqualität im Stadtteil durch Stärkung von Nachbarschafts- und
Selbsthilfepotentialen,
- eine
Stärkung des Zusammenhalts aller Bevölkerungsgruppen und damit die
Verhinderung von Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus
und
- eine
Verbesserung der Integrationsbedingungen für Bürgerinnen und Bürger aus
benachteiligten Bevölkerungsgruppen.
3. Leistungsbereiche
3.1 Leistungsbereiche / Angebote
- Angebote
zur Unterstützung der Familie
- Beratung, Betreuung und
Vermittlung
- Förderung
von Ehrenamt, Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe
·
Freizeitangebote
3.2 Stadtteilmanagement durch
Nachbarschaftsarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Qualität
der Arbeit
Bei den
vorgenannten Leistungsbereichen handelt es sich um Aufgabenschwerpunkte,
die sich aus der
Rahmenkonzeption ergeben. Diese Bereiche sind stadtteilbezogen und
bedarfsgerecht
zu untersetzen. Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit
Behinderungen,
Menschen mit Migrationshintergrund und von Männern und Frauen sind
im Rahmen der
gegebenen Möglichkeiten hierbei besonders zu berücksichtigen.
Bei der
Umsetzung sind die nachstehend genannten Mindeststandards als
verbindliche
Grundlage anzusehen.
4. Mindeststandards
Standard Zielgruppen- und
sozialraumorientierte Angebote der Stadtteilzentren
Die Stadtteilzentren sichern, dass
- sich
ihre Angebote an den Bedarfen im Sozialraum und in der Region orientieren,
- sie
sowohl zielgruppenspezifische, als auch zielgruppenübergreifende
Aktivitäten anbieten.
Standard Erfassung von Bedarfen
Die Stadtteilzentren sichern, dass sie
- im
Dialog mit Nutzer/- innen und Aktiven im Stadtteil ermitteln, welche
Wünsche und Anforderungen an das Zentrum gestellt werden,
- auf
interne und externe Erfordernisse eingehen,
- die
Bedarfserhebung bei der Angebotsplanung berücksichtigen.
Standard Bedarfe umsetzen
Die
Stadtteilzentren sichern, dass sie nach vorheriger Überprüfung der
Ressourcen
die ermittelten Bedarfe
- im
konzeptionellen Kontext ihrer Einrichtung
- zielgruppengerecht
- zeitnah
umsetzen.
Standard Beratung, Information
und Vermittlung
Die
Stadtteilzentren sind Erstkontaktstellen für Menschen mit unterschiedlichen
Anliegen. Sie
sichern, dass sie
- kompetent
beraten und vermitteln,
- ihre
beratungsrelevanten Daten pflegen,
- verbindliche
Sprechzeiten und geeignete Räume vorhalten.
Standard Kooperation und
Vernetzung
Die Stadtteilzentren sichern, dass sie
- Kooperation
und Netzwerke pflegen,
- gemeinwesenorientierte
Aktivitäten durch Kooperation und Vernetzung in der Region entwickeln,
- die
Ziele der Kooperation regelmäßig überprüfen.
Standard Selbsthilfe
Die Stadtteilzentren sichern, dass
- Räume
für Gruppentreffen sowie Beratungsangebote zur Selbsthilfeunterstützung
vorhanden sind,
- Interessierte
sich über das örtliche Angebot an Selbsthilfegruppen informieren können,
- Interessierte
Unterstützung bei der Gründung und Organisation von Gruppen oder
Initiativen erhalten.
Standard Multifunktional
Die Stadtteilzentren sichern, dass
- bedarfsgerechte
Öffnungs- und Sprechzeiten bestehen und ein leicht zugängliches
Informationssystem vorhanden ist,
- die
Ausstattung der Einrichtung multifunktional und flexibel nutzbar ist,
- es
für die Nutzung klare Regelungen und Verantwortlichkeiten gibt.
Standard Gremienarbeit
Die Stadtteilzentren sichern, dass sie
- an
fachlichen und politischen Gremien auf bezirklicher und überbezirklicher
Ebene teilnehmen,
- Inhalte
und Ziele der Gremienarbeit in der Einrichtung bekannt sind,
- Teilnahme
und Mitarbeit regelmäßig auf ihren Nutzen hin überprüft werden.
Standard Öffentlichkeitsarbeit
Die
Stadtteilzentren sichern, dass sie ihre Angebote für Bürger/- innen des
Einzugsbereiches
- aktuell,
- übersichtlich
strukturiert,
- bedarfsorientiert
veröffentlichen und zur Mitwirkung einladen.
Standard Ehrenamt
Die Stadtteilzentren sichern, dass sie
- aktiv
zur Anregung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil
beitragen,
- ehrenamtliche
Mitarbeiter/- innen unterstützen und in erforderlichem Maße an relevanten
Prozessen und Entscheidungen beteiligen,
- das
ehrenamtliche Engagement anerkennen und Möglichkeiten zur
Weiterentwicklung anbieten.
Standard Dokumentation
Die Stadtteilzentren sichern, dass
- die
Dokumentation den gesetzlichen und einrichtungsinternen Anforderungen
entspricht,
- interne
und externe Aufzeichnungen systematisch erfasst und gelenkt werden,
- die
Dokumentation der jeweiligen Zielgruppe ermöglicht, die relevanten Inhalte
und Informationen nachzuvollziehen.
Standard Beschwerdemanagement
Die
Stadtteilzentren besitzen klare Regelungen zum Umgang mit Beschwerden, die
festlegen,
dass
- Anregungen,
Wünsche und Kritik (auch anonym) aufgenommen und ernst genommen werden,
- Aus
den Anregungen und der Kritik Verbesserungsvorschläge abgeleitet werden.
Standard Nutzerbeteiligung
Die Stadtteilzentren können belegen,
dass ihre Strukturen
- die
Mitgestaltung der Nutzer/- innen fördern,
- Möglichkeiten
der Beteiligung und Mitwirkung bieten.
5. Grundlagen
für die Leistungserbringung
(1) Die sich aus den
in Ziff. 3. genannten Leistungsbereichen ergebenden Leistungen sind
in jedem
Stadtteil in Abhängigkeit von der
sozialen Situation und im Rahmen der zur
Verfügung
stehenden Ressourcen zu erbringen und bedarfsgerecht zu gestalten.
(2) Auf Grundlage
des bezirklichen Rahmenkonzeptes und dieser Rahmen-
leistungsbeschreibung, erstellt jedes Stadtteilzentrum für die
stadtteilorientierte
Arbeit eine
Konzeption. Die Konzeptionen der einzelnen Stadtteilzentren werden nach
Maßgabe der
tatsächlichen Veränderungen überprüft,
weiterentwickelt und fortge-
schrieben.
(3) Zur Umsetzung und Abrechnung der erbrachten
Leistungen wird mit jedem Stadtteil-
zentrum eine Zielvereinbarung
abgeschlossen.
(4) Im Rahmen von
Evaluation und Controlling ist Qualitätsentwicklung eine dauerhaft
wahrzunehmende
Aufgabe des Bezirksamtes und der Stadtteilzentren und
beinhaltet
eine permanente Orientierung der Leistungsplanung und – erbringung auf
Grundlage des
bezirklichen Rahmenkonzeptes.
(5) Im Rahmen des
Berichtswesens wird der standardisierte Sachbericht verwendet.
Insbesondere
erfolgt im Rahmen des „Gender Budgeting“ durch die Stadtteilzentren
die
geschlechterdifferenzierte Datenerhebung (Erfassung der Zahl der
Besucherinnen und
Besucher bzw.
der Angebotsnutzerinnen und Angebotsnutzer).
(6) Personenbezogene
Daten, die ggf. bei Bürgerinnen und
Bürgern erhoben werden,
dürfen an
andere Stellen nur weitergegeben werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger
damit
einverstanden sind. Die Einwilligung ist schriftlich einzuholen.
Zielvereinbarung
über Leistungen im Rahmen des
Rahmenvertrages über die weitere Ausgestaltung und Kooperation der
Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
zwischen dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin,
Sozialamt,
im Folgenden “Sozialamt“
genannt,
und
im Folgenden "Träger"
genannt.
§ 1
Grundlage der Vereinbarung
Das
Sozialamt und der Träger schließen in
Ausführung des Vertrages über die
weitere Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts- und
Gemein-wesenarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ( § 1) eine Zielvereinbarung mit dem Geltungsbereich
Projekt / Standort:
§ 2
Allgemeine
Aufgaben des Trägers
(1)
Der
Träger verpflichtet sich, im Rahmen seiner regionalen Wirksamkeit
folgende
Zielstellungen umzusetzen und verfolgt während des
Vertragszeitraumes eine langfristige Schwerpunktzielsetzung:
·
Vernetzung
und Kooperation im Stadtteil
Strategische Schwerpunktsetzung für den
Vertragszeitraum 01.01.2008 – 31.12.2009 |
·
Integration,
Partizipation, Quartiersentwicklung und Verbesserung der Lebensqualität
Strategische Schwerpunktsetzung für den
Vertragszeitraum 01.01.2008 – 31.12.2009:
|
·
Förderung
von freiwilligem bürgerschaftlichem
Engagement
Strategische Schwerpunktsetzung für den
Vertragszeitraum 01.01.2008 – 31.12.2009: |
·
Qualitätsentwicklung
Strategische Schwerpunktsetzung für den
Vertragszeitraum 01.01.2008 – 31.12.2009: |
·
Modellhafte
Vorhaben
Ziele
für den Vertragszeitraum 01.01.2008
– 31.12.2009: |
(2)
Der
Träger setzt die o.g. Zielstellungen stadtteilbezogen und dem Charakter seiner
Einrichtung angemessen um. Er entwickelt unter der Berücksichtigung von
spezifischen Rahmenbedingungen und Bedarfslagen bedarfsbezogene Konzepte und
definiert Einzelziele.
(3)
Der Träger verpflichtet sich zur
Zusammenarbeit mit dem Sozialamt, in allen Belangen, die diese
Zielvereinbarung betreffen.
(4)
Der
Träger verpflichtet sich, die Zielvereinbarung in direkter Abstimmung und
Kooperation
unter Beachtung bezirklicher Schwerpunkte
umzusetzen.
§ 3
Spezielle Aufgaben des
Trägers
(1) Die speziellen Aufgaben des
Trägers im Rahmen der Stadtteilarbeit sind auf Ziele zur konzeptionellen
Weiterentwicklung der Einrichtungen im Rahmen der Stadtteilarbeit gerichtet.
(2)
Der Träger vereinbart mit dem Sozialamt im Zeitraum 2008 bis 2009 folgende
Ziele:
1.
Ziele für den Vertragszeitraum 01.01.2008 – 31.12.2009 : |
2. Begründung des Handlungsbedarfs
(Ausgangslage, Ist-Zustand): |
3.
Adressat (z. B. Zielgruppen, Beteiligte, Betroffene): |
4. Wesentliche Handlungsansätze (Maßnahmen,
Vorgehensweise): |
5.
Zeitrahmen (inkl. Meilensteine, Etappen): |
6.
Aufwand (Mittel, einzusetzende Ressourcen): |
7.
Indikatoren für die Zielerreichung: |
§ 4
Umsetzung der
Zielvereinbarung, Abrechnung
(1)
Der
Träger legt seine Leistungen im Rahmen der Umsetzung dieser Zielvereinbarung in
den Jahren 2008 und 2009 in Form einer Berichterstattung dar.
(2)
Der
Träger erstellt bis zum 30.06.2010 einen standardisierten Abschlussbericht. Der
Bericht enthält Angaben zur Zielerreichung, zu Gründen und Bedingungen
eventueller Nichterreichung von Zielen sowie zur Entwicklung statistisch
relevanter quantitativ vergleichbarer Angaben.
(3)
Sollte
der Träger im Laufe seiner Projektarbeit feststellen, dass Ziele nicht zu
erreichen sind, so legt er dies zeitnah, einschließlich der entsprechenden
Begründungen dem Zuwendungsgeber dar. Gleiches trifft dann zu, wenn der Träger
feststellt, dass im Interesse einer bedarfsgerechten Angebotsgestaltung
Neudefinitionen von Zielen erforderlich sind. In solchen Fällen ist die
Begründungs- und Berichtspflicht analog gegeben.
§ 5
Dauer
(1)
Die Zielvereinbarung wird auf der Grundlage des Rahmenvertrages und
der
in diesem Zusammenhang gewährten
Zuwendungen abgeschlossen.
(2)
Die Zielvereinbarung wird am
. .2008 wirksam. Sie endet
am 31.12.2009
durch Fristablauf.
(4) Die Zielvereinbarung endet unabhängig davon zu
dem Zeitpunkt, in dem die
Voraussetzungen
für die Gewährung von Zuwendungen nicht mehr vorliegen.
Berlin, den Berlin,
den
__
Willi Buhl Unterschriftsberechtigte/r
des
Leiter des Sozialamtes Trägers
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