Drucksache - 0645/VI
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.10.07 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 29.11.07 1. Gegenstand der Vorlage: Kommission für Kunst im öffentlichen
Raum des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
23.10.07 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 352/III der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dr. Manuela Schmidt Stefan
Komoß Bezirksstadträtin für Jugend und
Familie Bezirksstadtrat für
Bildung, für die Bezirksbürgermeisterin Kultur und Sport Norbert
Lüdtke Bezirksstadtrat
für Ökologische
Stadtentwicklung Anlage Anlage
zur BA-Vorlage Nr.: 352/III Satzung der Kommission für Kunst im öffentlichen Raum des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf Die
Kommission berät den Bezirk, Künstlerinnen und Künstler sowie auch private
Investoren in allen Fragen zu Kunst am Bau / Kunst im öffentlichen Raum. Sie
wird aktiv, sofern sie einen Handlungsbedarf in dieser Hinsicht erkennt. Bei der
Erarbeitung von städtebaulichen Verträgen arbeitet sie beratend mit. Grundlagen: Die
Ermöglichung von Ausgaben für künstlerische Gestaltungen in und an Bauwerken,
in Grünanlagen und im Stadtraum in den Kosten für die Baumaßnahmen regelt in
Berlin die Anweisung Bau in ihrer Fassung vom 31.März 1998 und ihrer
Fortschreibung vom 19. Januar
2006. Hiermit ist die Vorraussetzung zur Realisierung künstlerischer Projekte
am Bau und im Stadtraum im Bezirk gegeben. Da bei
jeder Baumaßnahme des Hoch-, Tief-, und Landschaftsbaus Mittel für Kunst am Bau
eingestellt werden müssen, informiert die für das Bauen zuständige
Bezirksverwaltung jährlich die bezirkliche Kulturverwaltung über alle baulichen
Projekte. Abweichungen müssen schriftlich begründet werden. Die Information
erfolgt so früh wie möglich, spätestens im September eines jeden Jahres, und
wird der bezirklichen Kommission für Kunst im öffentlichen Raum vorgelegt. Die Ansätze
für Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum umfassen in der Regel die Durchführung
von Kunstwettbewerben und anderen Auswahlverfahren, die Künstler-honorare, die
bauseitigen Material –und Herstellungskosten bzw. Produktionskosten sowie
Aufwendungen für Dokumentation und Information. Für die
Höhe der Ausgaben für Künstlerhonorare – sowie für Material- und
Herstellungskosten, einschließlich Verfahrenskosten – werden
bei
Hochbaumaßnahmen folgende Richtsätze empfohlen: Bis 1.000.000 Euro 1,0% mindestens 3
750 Euro für Künstlerhonorar + 1,0% für
Material und Herstellungskosten ------------------------------------------------------------------------------------------------- 2,0%
gesamt Über 1.000.000 Euro 0,5% mindestens 10.000 Euro, höchstens 250.000
Euro für Künstlerhonorar 0,5% für
Material und Herstellungskosten ------------------------------------------------------------------------------------------------- 1,0%
gesamt Innerhalb
der Gesamtsummen können – je nach Projekt – die Anteile verändert
werden, wobei als untere Grenze für das Künstlerhonorar ein Fünftel der
Gesamtsumme zu sichern ist. Bewirtschaftungskosten
und Kosten der baulichen Unterhaltung sind in diesen Ansätzen nicht enthalten. Die
Vergabe, die
Bewirtschaftung und die Kosten der baulichen Unterhaltung der Kunstwerke
obliegen derjenigen Behörde oder Einrichtung, die für Bewirtschaftungs- und
bauliche Unterhaltungsmaßnahmen des in ihr Eigentum befindlichen oder zur
Nutzung überlassenen Bauwerks oder der Außenanlage zuständig ist. Die
Kommission für Kunst im öffentlichen Raum trägt die Verantwortung für -
die
Auswahl der Baumaßnahmen, die Kunst rechtfertigen, -
die
Auswahl des Verfahrens -
die
künstlerische Aufgabenstellung im Einzelfall, -
die
Wahl der künstlerischen Mittel, -
die
Auswahl von Künstlern, Künstlerinnen und Sachverständigen, -
die
der Kunst angemessene Besetzung von Preisgerichten, Beiräten und anderen
Auswahlgremien. Ein
Vorschlagsrecht über die Kunst am Bau steht dem Verfasser des baulichen
Entwurfes zu. Bei der
Auswahl von Kunst am Bau - und Kunst im Stadtraum - Projekten sollen alle
Ausdrucksformen zeitgenössischer bildender Kunst berücksichtigt werden. Die
Kommission setzt sich zusammen aus den politisch Verantwortlichen im Bezirk,
den zuständigen Mitarbeitern aus den Fachbereichen Stadtplanung und Kultur,
sowie Künstlerinnen und Künstlern, Kunstsachverständigen und Architekten als
ausgewiesene Fachleute für die Kunst im öffentlichen Raum. Die Kommission ist
durch einfache Stimmenmehrheit beschlussfähig sobald mindestens fünfzig Prozent
der Mitglieder anwesend sind. Mitglieder
der Kommission für Kunst im öffentlichen Raum sind: Vorsitzende
Stefan
Komoß Bezirksstadtrat
für Bildung, Kultur und Sport Norbert
Lüdtke Bezirksstadtrat für ökologische Stadtentwicklung Mitglieder
Ellena
Olsen Bildende Künstlerin Thorsten
Goldberg Bildender Künstler Rolf
Nickel Bildender Künstler Andreas
Sommerer Architekt Martin
Schönfeld Kulturwerk des Berufsverbandes Bildender Künstler, Büro für Kunst im öffentlichen Raum Beate
Heinrich Stadtplanungsamt, Geschäftsführung Karin
Scheel FB Kultur, Geschäftsführung Leitung der
Geschäftsstelle der Kommission Entsprechend
den aktuellen Projekten werden Sachverständige aus anderen Fachbereichen wie
z.B. Hochbauamt und Tiefbauamt, Sachverständige, sowie Nutzer und Verfasser von
Bauvorhaben zu den Beratungen der Kommission eingeladen. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 16.10.07 Kult 12 -4131 Bearbeiterin:
Frau Scheel Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 352/III A. Gegenstand der Vorlage: Kommission für Kunst im öffentlichen
Raum des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf B. Berichterstatter/in: Bezirksstadtrat Herr Komoß
und Bezirksstadtrat Norbert Lüdtke C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt die
Satzung der Kommission für Kunst im öffentlichen Raum des Bezirkes
Marzahn-Hellersdorf und die Berufung ihrer Mitglieder. C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung: Das
Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage E. Rechtsgrundlage: §§ 15, 36 Abs. 2b, f und
Abs. 3 BezVG F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Stefan
Komoß Norbert
Lüdtke Bezirksstadtrat
für Bildung, Bezirksstadtrat
für Kultur
und Sport Ökologische
Stadtentwicklung |
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