Drucksache - 0446/VI
Frage 1: Weshalb ist der Bezirk Marzahn-Hellersdorf nur zu
einem geringen Teil am Anschluss BIOGUT-Entsorgung beteiligt? Frage 2: Welche Maßnahmen sind zur flächendeckenden
BIOGUT-Entsorgung geplant? Ich übersende den direkt
sich thematisch auf die Anfrage beziehenden Abschnitt aus dem Jahresbericht des
Rechnungshofes von Berlin 2007: „Fortgesetzt unwirtschaftliche
Sammlung von Bioabfällen Die Berliner
Stadtreinigungsbetriebe (BSR) führen im Rahmen ihrer öffentlich-rechtlichen
Abfallentsorgungspflicht die getrennte Sammlung von Bioabfällen in Berlin
durch. In einem auf Veranlassung des Senats von den BSR in Auftrag gegebenen
Gutachten wird festgestellt, dass dies vermeidbare Kosten von 6,3 Mio. € pro
Jahr verursacht, ohne dass ein eindeutiger ökologischer Vorteil gegeben ist.
Die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung hat das Abgeordnetenhaus über die
wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens nur unzureichend informiert. Der
Rechnungshof empfiehlt, dass die Bioabfallsammlung eingestellt wird. Die Berliner
Stadtreinigungsbetriebe (BSR) führen im Rahmen ihrer öffentlich-rechtlichen
Abfallentsorgungspflicht die getrennte Sammlung von Bioabfällen, derzeit ganz
überwiegend im Innenstadtbereich, durch. Der Rechnungshof hatte die
Wirtschaftlichkeit der Sammlung und Verwertung von Bioabfällen bereits in den
Jahren 1998 und 2001 geprüft (vgl. Jahresberichte 1999 T 552 bis 567 und 2002 T
414 bis 424). Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat daraufhin aufgefordert zu berichten,
wie vom Jahr 2005 an mit der Sammlung von Bioabfällen verfahren werden soll.
Infolgedessen legte der Senat mit Beschluss vom 1. April 2003 fest, dass zu
untersuchen sei, wie die Entsorgung der häuslichen Bioabfälle über das Jahr
2005 hinaus sichergestellt werden kann. Die BSR beauftragten im September 2003
ein Team mit der Gutachtenerstellung zum Thema „Szenarien der
Bioabfallsammlung in Berlin“. Der letzte Teil der Studie, für die
insgesamt 124 000 € ausgegeben worden sind, wurde im September 2004 vorgelegt.
Der Rechnungshof nahm dieses Gutachten zum Anlass, sich erneut mit der Thematik
zu befassen. Nach einem Vergleich
verschiedener Szenarien (Fortführung der Bioabfallsammlung in bisheriger Form,
Einstellung, Optimierung und Ausweitung, je nach Stadtquartieren differenzierte
Bioabfallsammlung) unter ökonomischen und ökologischen Aspekten kommen die
Gutachter zu dem Ergebnis, dass „jede Form der Bioabfallsammlung ... auch
unter optimierten Bedingungen kostenintensiver als die vollständige Abschaffung“
sei. Die Einstellung der Sammlung sei ökonomisch gegenüber dem Ist-Zustand
sowie der Optimierung vorteilhafter. Die Gutachter bezifferten die Kostenreduzierungen
beim Verzicht auf die Bioabfallsammlung gegenüber dem Status quo mit
Gesamtkosten von 13,6 Mio. € auf 6,3 Mio. € jährlich. Selbst bei
einer Optimierung ergebe sich noch ein Reduzierungspotenzial von 3,5 Mio.
€ pro Jahr. Die Sammelmengen befänden sich immer noch auf einem konstant
niedrigen Niveau. So seien 80 v. H. der Bioabfallgefäße im Innenstadtbereich
nur zum geringen Teil gefüllt; die Sammelfahrzeuge enthielten im Durchschnitt
nur knapp die Hälfte des zulässigen Ladegewichts. Zum ökologischen Nutzen stellen
die Gutachter fest, dass der getrennten Bioabfallsammlung „kein
übergreifender, eindeutiger ökologischer Vorteil gegenüber der hochwertigen
Restmüll-Beseitigung zuzuschreiben“ sei. Dies beruhe u. a. auf den
strengen Abluftreinigungsvorschriften für Müllverbrennungsanlagen und
Mechanisch-Physikalische Stabilisierungs-Anlagen, dem hohen energetischen
Nutzungsgrad moderner Müllverbrennungsanlagen, dem Deponierungsverbot für
unbehandelten Siedlungsabfall seit dem 1. Juni 2005 und dem hohen
Schadstoffeintrag in den Boden durch Kompost. Die ökobilanziellen Daten,
bezogen auf Energie und Emissionen, bildeten kein zwingendes Argument für die
getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfällen. Eine technisch hochwertige
Restabfallentsorgung sei hierzu eine gleichwertige Alternative. Trotz der festgestellten
erheblichen wirtschaftlichen Nachteile und einem nicht eindeutigen ökologischen
Vorteil der Bioabfallsammlung sprechen sich die Gutachter in einer
Schlussempfehlung für deren Beibehaltung unter optimierten Bedingungen aus. Als
Argumente für die Empfehlung werden die Problematik, die Einstellung der
Öffentlichkeit verständlich zu machen sowie die Vorbildfunktion Berlins als
Bundeshauptstadt aufgeführt. Diese Empfehlung steht jedoch im Widerspruch zu
den vorher im Gutachten detailliert dargelegten
ökonomischen und ökologischen Bewertungen der untersuchten Szenarien und ist
auch angesichts der geringen Akzeptanz (vgl. T 221) nicht plausibel. In ihrem Schreiben an den
Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vom 4. April 2005 (rote Nr. 2982) hat die
für Umwelt zuständige Senatsverwaltung wesentliche Aussagen des Gutachtens ganz
oder im Wesentlichen unberücksichtigt gelassen. So ist der Hinweis auf den
nicht nachgewiesenen ökologischen Vorteil der Sammlung gegenüber der
Einstellung nicht enthalten. Die Einstellung der Bioabfallsammlung (und
integrierte Behandlung mit dem Restabfall) wird lediglich kurz und
unkommentiert erwähnt, ohne dies als Alternative zu ihrer Beibehaltung (mit
Optimierungen) weiter zu erörtern, obwohl das Gutachten feststellt, dass eine
Einstellung wirtschaftlich günstiger sei als jede Form der Beibehaltung auch
unter optimierten Bedingungen. Der Rechnungshof hat diese unzureichende
Unterrichtung des Parlaments beanstandet und erneut empfohlen, die
Bioabfallsammlung einzustellen. Die Senatsverwaltung hat
entgegnet, dass Mehrkosten der Bioabfallsammlung von 2 € pro Einwohner
und Jahr für eine umweltgerechte Verwertung sozial verträglich seien. Der
Rechnungshof hält eine rechnerische Verteilung der Mehrkosten über alle
Einwohner jedoch nicht für aussagefähig, da die einzelnen Haushalte sehr
unterschiedlich von Entgelten für die Bioabfallsammlung betroffen sind. Zudem
ist die Sozialverträglichkeit kein Kriterium des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Der Senatsverwaltung
zufolge würden Forschungen zahlreiche positive und wertgebende Eigenschaften
von Bioabfallkompost - insbesondere Humushaushalt der Böden und
Erosionsminderung - belegen, die aus methodischen Gründen im Gutachten nicht
berücksichtigt worden seien. Dem Gut-achten ist jedoch zu entnehmen, dass
positive Effekte der Humuswirtschaft in die ökologische Betrachtung einbezogen
wurden. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Vor- und Nachteile
von getrennter Bioabfallsammlung einerseits und Miterfassung über die Restabfalltonne
andererseits ökologisch die Waage halten. Die Umsetzung der Empfehlung
des Rechnungshofs, die Bioabfallsammlung einzustellen, käme nach Auffassung der
Senatsverwaltung einem Verstoß gegen die bundesgesetzlich verbindlichen
Vorgaben gleich. Dem Rechnungshof ist zwar bekannt, dass im KrW-/AbfG der
Verwertung von Abfällen grundsätzlich der Vorrang vor deren Beseitigung gegeben
wird. Dieser Vorrang ist jedoch nicht absolut, denn die Verwertung muss nach §
5 Abs. 4 KrW-/AbfG auch wirtschaftlich zumutbar sein, d. h. die mit der
Verwertung verbundenen Kosten dürfen nicht außer Verhältnis zu den Kosten
stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären. Die Kosten von
Sammlung, Transport und Verwertung der Bioabfälle betragen laut Gutachten 13,6 Mio.
€ jährlich; eine Abfallbeseitigung über die Restabfalltonne würde dagegen
nur entsprechende Kosten von 7,3 Mio. € jährlich verursachen. Die
Mehrkosten der getrennten Bioabfallsammlung betragen also 6,3 Mio. € und
verdoppeln fast die Kosten, ohne dass ein Zusatznutzen nachgewiesen ist. Damit
ist die Bioabfallsammlung wirtschaftlich nicht zumutbar. Der Rechnungshof beanstandet
zusammenfassend, dass die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung das
Abgeordnetenhaus nur unzureichend informiert und bei ihren Empfehlungen die
Wirtschaftlichkeit außer Acht gelassen hat. Bei ökologischer Gleichwertigkeit
von Fortführung und Einstellung der Sammlung von Bioabfällen ist es aus Sicht
des Rechnungshofs geboten, die wirtschaftlichste Variante zu wählen und damit
die Haushalte von vermeidbaren Mehrkosten zu entlasten. Der Rechnungshof empfiehlt daher, dass die Bioabfallsammlung
eingestellt wird.“ Soweit aus dem Bericht
des Rechnungshofs. Die Aussagen dürften sehr erschöpfend sein. Sachlich ist
noch hinzuzufügen, dass für die Abfallsammlung (einschließlich BIOGUT) die
SenGesUmV zuständig ist. Der Bezirk hat weder die Zuständigkeiten noch die
Mittel, um da etwas zu bewegen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin