Drucksache - 0409/VI
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 05.06.07 Vorlage zur
Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 28.06.2007 1. Gegenstand
der Vorlage: Vorlage zur
Kenntnisnahme für die BVV, 2. Die
BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Gemäß der BA-Vorlage Nr. 93/I vom
28.02.2001 und entsprechend der Geschäftsordnung des Kulturbeirates hat sich am
15.05.2007 der Kulturbeirat aus Vertretern freier Träger und Künstler neu
konstituiert und die beiliegende Geschäftsordnung (sh. Anlage 2) beschlossen. Die Übergabe der Benennungsschreiben
erfolgt in der nächsten Kulturbeiratssitzung am 28.08.2007. 1.
Der
Kulturbeirat hat 17 stimmberechtigte Mitglieder (sh. Anlage 1): je
ein Vertreter der künstlerischen Bereiche Bildende
Kunst Musik Literatur Theater Film/Video Regionalgeschichte und
Vertreter von im Kulturbereich tätigen Vereinen. 2.
Nicht
stimmberechtigte Mitglieder des Kulturbeirates sind: BzStR
BildKultSport Stefan
Komoß Fachbereich
Kultur Christina
Dreger Sybille
Zellerhoff Vorsitzende
des Ausschusses für
Bildung, Kultur und Sport Ute
Thomas 3.
Aus
dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder wird im Rahmen der nächsten
Kulturbeiratssitzung am 28.08.07 ein/eine Vorsitzende/r sowie mehrere Stellvertreter/innen
gewählt. Bernd Mahlke Stefan
Komoß Stellvertretender Bezirksstadtrat
für Bildung, Bezirksbürgermeister Kultur
und Sport Anlage 1
Laut Geschäftsordnung des Kulturbeirates werden die Mitglieder durch das Bezirksamt berufen. Für die laufende Legislaturperiode werden folgende Mitglieder für den Kulturbeirat vorgeschlagen
Anlage 2 ‑ Geschäftsordnung – Aufgaben,
Zusammensetzung, Berufungsmodus und Arbeitsweise
des Kulturbeirates Marzahn – Hellersdorf 1.
Aufgaben Der Kulturbeirat ist ein
beratendes Gremium für das fachlich für Kultur zuständige Bezirksamtsmitglied. Er ist anzuhören in wichtigen,
grundsätzlichen konzeptionellen Fragen der Kultur und Kunst im Bezirk und gibt
Anregungen zur Weiterentwicklung von Kunst und Kultur. Der Kulturbeirat äußert
sich insbesondere zu Fragen der Künstlerförderung sowie zu Fragen der
Ausstattung der Kulturarbeit und der Vergabe von Fördermitteln. 2.
Zusammensetzung Der Kulturbeirat hat folgende
stimmberechtigte Mitglieder: -
Vertreterinnen
bzw. Vertreter der künstlerischen Bereiche Bildende Kunst, Musik, Literatur,
Theater, Film/Video sowie der Regional- und Heimatgeschichte -
Vertreterinnen
bzw. Vertreter von im kulturellen Bereich in Marzahn – Hellersdorf
tätigen Vereinen bzw. freien Trägern. Nicht
stimmberechtigte Mitglieder sind: - der/die Vorsitzende des BVV – Ausschusses für
Bildung, Kultur und Sport - der/die für Kultur zuständige Bezirksstadtrat/rätin - drei Vertreter/innen aus dem Amt für Weiterbildung
und Kultur. Der
Beirat kann weitere Vertreter zu Fachfragen hinzuziehen. 3.
Berufungsmodus Der für Kultur zuständige Bezirksstadtrat beruft die
Mitglieder des Kulturbeirates für die Dauer der Legislaturperiode und gibt die
namentliche Benennung dem Bezirksamt und der BVV zur Kenntnis. 4.
Arbeitsweise (1) Die
Geschäftsführung des Beirates erfolgt durch das Kulturamt. (2) Das für die
Kultur zuständige Bezirksamtsmitglied gewährleistet, dass der Kulturbeirat regelmäßig
über die zur Entscheidung anstehenden kulturellen Angelegenheiten informiert
wird. (3) Der Beirat
tagt mindestens viermal im Jahr. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Nach Abstimmung der
stimmberechtigten Mitglieder kann eine Sitzung für nicht öffentlich
erklärt werden. (4) Der Beirat
wählt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder eine/einen Vorsitzenden
und mehrere Stellvertreter/innen. (5) Die
Beschlussfähigkeit des Beirates ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte (6) Der Beirat
fasst seine Beschlüsse in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit (7) Die/der
Vorsitzende des Beirates bestimmt die Tagesordnung. Das Kulturamt hat das Recht, eigene Themen auf die
Tagesordnung setzen zu lassen. |
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