Drucksache - 0397/VI  

 
 
Betreff: Zum Straßenbelag und den Straßenrändern Debenzer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BürgerinBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:BürgeranfrageBürgeranfrage
   Beteiligt:Bürgerin
   BzStR WirtTiefBürgOrd
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.06.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Bürgeranfrage Fr. Kirschniok PDF-Dokument
2. Beantwortung BzStR WirtTiefBürgOrd PDF-Dokument
3. Nachtrag zur Beantwortung BzStR WirtTiefBürgOrd PDF-Dokument

Beantwortung der Bürgeranfrage Nr

Beantwortung der Bürgeranfrage Nr. 0397/VI

- Zum Straßenbelag und den Straßenrändern Debenzer Straße -

Nachtrag

 

Sehr geehrte Frau Wermke,

 

zu o.g. Bürgeranfrage gibt es noch einen Nachtrag bezüglich der 2 noch offenen Fragen.

 

zu 1.

 

In Übereinstimmung mit den Verwaltungsvorschriften zur StVO werden Gewichtsbeschränkungen für Fahrbahnen auf Anforderung des Straßenbaulastträgers angeordnet. Dies kann zum Beispiel auf Grund der fehlenden Belastbarkeit einer Straße erfolgen. Unter bestimmten Bedingungen kann durch die Straßenbaubehörde die Erlaubnis zur Befahrung mit Fahrzeugen erteilt werden, die ein höheres Gewicht haben.

In der Debenzer Straße ist das jeweils der Fall gewesen für:

·         die Errichtung von Wohngebäuden,

·         Bauarbeiten zur Gestaltung des Baggersees  und

·         Maßnahmen der Berliner Wasserbetriebe (BWB).

      Die Beschränkung gilt auch nicht für Fahrzeuge von Versorgungsunternehmen im Sinne

      des Berliner Straßengesetzes.

     

      Die jeweilige Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden und wird gegebenenfalls als Grundlage für

      Schadenersatzforderungen verwendet.

 

      zu 2.

 

Reparaturen von öffentlichen Straßen gehören immer zu Straßenunterhaltungsmaßnahmen. Diese sind grundsätzlich nicht straßenausbaubeitragspflichtig

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Christian Gräff

 

 
 

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