Drucksache - 0374/VI  

 
 
Betreff: Berufung beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStRin JugFamBzStRin JugFam
Verfasser:Dr. Schmidt, Manuela 
Drucksache-Art:MitteilungMitteilung
   Beteiligt:BzStRin JugFam
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Mitteilung
23.05.2007 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mitteilung BzStRin JugFam PDF-Dokument

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

Gemäß § 35 (7) Nr. 3 i. V. m. (8) schlägt die Bezirksstadträtin für Jugend und Familie, als eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,

 

als beratendes Mitglied   Frau Ulrike Strobel  (VSJ-Streetballteam) und

 

als stellvertretendes beratendes Mitglied   Frau Gabriele Gisa   (JFE „Joker“)  vor.

 

 

Die oben genannten Vorschläge lagen dem Jugendhilfeausschuss vor.

Die genannten Personen sind damit als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss berufen.

 

 
 

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