Drucksache - 0372/VI  

 
 
Betreff: Zur Sporthalle am Baltenring mit Nebenanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR ÖkStadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Dringliche Große AnfrageDringliche Große Anfrage
   Beteiligt:Bezirksverordnete
   BzStR ÖkStadt
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.05.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringliche Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStR ÖkStadt PDF-Dokument

Frage 1: Wer ist zur Zeit Nutzer der Sporthalle

Frage 1: Wer ist zur Zeit Nutzer der Sporthalle?

 

BildKultSport:

Nutzer der Sporthalle ist der FV Rot-Weiss Hellersdorf, mit einem Schlüsselvertrag zur alleinigen Nutzung.

 

Frage 2: Wer ist Nutzer der Außenanlage?

 

BildKultSport:

Für die Außenanlagen gibt es durch den Bereich Schule und Sport keinen Nutzungsbedarf. Am 01.08.06 erfolgte die Grundstücksteilung, wonach lediglich die Sporthalle im Fachvermögen Sport verblieben ist. Der Bolzplatz wurde durch das Natur- und Umweltamt übernommen. Die anderen Flächen wurden in das Finanzvermögen übertragen.

 

Frage 3: In welcher Zuständigkeit wurden die ehemals für den Schulsport nutzbaren

               Außenanlagen (besonders die Tartanspringbahn) abgerissen?

 

NatUm:

Die Abt. Bildung, Kultur und Sport hat entschieden, dass die Anlagen nicht mehr gebraucht werden. Die Abrissarbeiten selbst übernehmen das Hochbauamt und das Natur- und Umweltamt.

 

Frage 4: In welchen Ausschüssen der BVV und wann hat das Bezirksamt in seiner Ver-

               Pflichtung der Berichterstattung gemäß § 15 BezVG über die Führung der Ge-

               schäfte berichtet?

a)      Warum nicht?

b)     Wer finanziert diese Baumaßnahme?

c)      Was ist das Planziel dieser Baumaßnahme?

d)     Welche gärtnerische Planung führte zu dieser für die Bürger/-innen nicht akzeptablen Neugestaltung, besonders der Anschlusspflasterung an einen vorhandenen Weg mit anderem Belag?

e)     Welche Voraussetzungen führten zur Entscheidung bzw. warum wurde der Windschutzstreifen durchbrochen und abgeholzt?

 

BildKultSport

Zu 4. und 4. a

Nach ersten Recherchen gibt es keine BA- bzw. BVV-Vorlage bzw. keine Berichterstattung explizit zur Sporthalle am Baltenring.

Mit der BA-Vorlage Nr. 1553/II wurde am 20.12.05 die Aufhebung der Jules-Verne-Oberschule zum 31.06.07 (Standort Wernerstraße und Filiale in der Lily-Braun-Straße) beschlossen. Nach § 11 Grundstücksordnung ist geregelt, dass eine Übergabe ins Finanzvermögen zu erfolgen hat, wenn keine Fachnutzung mehr gegeben ist.

Wenn eine Fachnutzung z.B. durch eine Sporthalle gegeben ist, erfolgt in der Regel eine Grundstücksteilung, das heißt, dass sich die Fachabteilungen zu den Nutzungen und der Übernahme/Übergabe in ein Fach- bzw. Finanzvermögen verständigen. Sie erfolgt auch am 01.08.06, entsprechend Beantwortung zu 2.

Es handelt sich dabei um normale Verwaltungsabläufe, die keines Beschlusses bedürfen.

 

NatUm

Zu 4. b

Der Abriss wird aus Mittel des Stadtumbaus Ost finanziert.

 

NatUm

Zu 4. c

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Gefahrenbeseitigung. Die Flächen werden an den Liegenschaftsfonds zur wirtschaftlichen Nutzung übergeben.

 

NatUm

Zu 4. d

Der Bolzplatz soll für die Kinder erhalten bleiben. Um einen Zugang aus der öffentlichen Grünanlage heraus zu ermöglichen, wurde der Weg angelegt. Das Pflaster wurde gewählt, um den Zugang, der eine Gefällestrecke überwindet, dauerhaft sicher begehbar und gleichzeitig kostengünstig zu gestalten.

 

NatUm

Zu 4. e

Der Bolzplatz soll für die Kinder vom Windschutzstreifen aus erreichbar sein, da der Zugang vom ehemaligen Grundstück der Abt. Bildung, Kultur und Sport aus nicht mehr besteht. Der Windschutzstreifen wurde nicht abgeholzt. Für den Zugang wurden lediglich 2 Gehölze entfernt.

 

Frage 5: Wie werden zukünftig, nach dem Rückbau der Schuleinrichtungen, die Außen-

               Anlagen der Sporthallen im Bezirk, so vorhanden, erhalten und genutzt?

 

NatUm

Über Sportanlagen entscheidet die Bildung, Kultur und Sport. Soweit von dort die Aufgabe der Flächen festgelegt werden sollte, würde das Natur- und Umweltamt jeweils prüfen, ob Teile der Flächen (wie hier z.B. der Bolzplatz), die zukünftig von der Abt. Bildung, Kultur und Sport nicht mehr in sportlicher Nutzung gehalten werden und die nicht an andere Träger abgegeben werden, im Rahmen der städtebaulichen Ordnung weiterhin öffentlich nutzbar und nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung wirtschaftlich und sparsam in eine öffentliche Grünanlage integriert werden können. Dies ist eher selten der Fall. Hier aber war die Nähe des Windschutzstreifens und damit die Möglichkeit der Integration in die öffentliche Grünanlage ausschlaggebend. Das Ziel war nur zu erreichen, wenn ein Weg gebaut und Gehölze entfernt werden. Um den Kindern das Ballspielen weiterhin zu ermöglichen, wurde dieser Eingriff in den Gehölzbestand billigend in Kauf genommen.

 

 

 

Norbert Lüdtke

 

 

 
 

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