Drucksache - 0319/VI  

 
 
Betreff: Berufung der Mitglieder des Beirates für Migrantinnenangelegenheiten des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin GesSozPersBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
24.05.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    25.04.2007

 

 

 

  

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 24.05.2007

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Berufung der Mitglieder des Beirates für Migrant/-innenangelegenheiten des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin für die laufende Legislaturperiode

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 24.04.2007 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 85/III der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dagmar Pohle     

Bezirksbürgermeisterin             

 

 

Anlage

 

        

 

    

 

 


 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin      18.04.2007

MigrB       2060

    

 

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 85/III

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Berufung der Mitglieder des Beirates für Migrant/-innenangelegenheiten des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin für die laufende Legislaturperiode

 

B. Berichterstatter/in:      Bezirksbürgermeisterin Frau Pohle

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt folgt der einstimmigen Empfehlung des bisherigen Beirates für Migrant/-innenangelegenheiten und beschließt die Berufung der Mitglieder für die laufende Legislaturperiode (Anlage 1).    

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      Auf die in der Anlage 2 beigefügten Begründung wird verwiesen.

 

E. Rechtsgrundlage:      §§ 15, 36 Abs. 2 Buchstabe b, f und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      Bereitstellung von Sitzungsgeldern in Höhe von 2.400 € (Kapitel 3300, Titel 41201 für 2007, ab 2008 Titel 41210) für anspruchsberechtigte Mitglieder gemäß Senatsbe-schluss Nr. 5175/94 vom 20.09.1994.

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      Das Geschlechterverhältnis im Beirat ist 50:50

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      Fortführung der Arbeit der Interessenvertretung der Migrantinnen und Migranten im Bezirk.

 

 

Dagmar Pohle

 

 

Anlagen

      Anlage 1

 

Geschäftsstelle des

Beirates für Migrant/-innenangelegenheiten

des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin

 

 

 

Beschluss

aus

der Sitzung des Beirates am 07.03.2007

 

 

Im Ergebnis des durchgeführten Auswahlverfahrens unter den eingegangenen 23 Bewerbungen wird dem Bezirksamt empfohlen, folgende 15 Bewerberinnen und Bewerber als Mitglieder des Beirates für Migrant/-innenangelegenheiten des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf für die laufende Legislaturperiode zu berufen. Darunter haben 10 Bewerber/-innen einen Migrationshintergrund.

 

Die Geschäftsordnung des Beirates (Anlage 2) wurde entsprechend den neuen Rahmenbedingungen überarbeitet und abgestimmt.

 

 

Begründung:

 

Am 22.01.2007 rief die Bezirksbürgermeisterin öffentlich zur Bewerbung von Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks für eine Berufung als stimmberechtigte Mitglieder des Beirates für Migrant/-innenangelegenheiten des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf auf.

 

Fristgerecht bis zum 12.02.2007 gingen 23 Bewerbungen ein. Gemäß der Vorgabe des Senatsbeschlusses 5175/94 vom 20.09.1994 zur zulässigen Zusammensetzung bezirklicher Ausländerbeiräte stehen Marzahn-Hellersdorf 15 berufene Mitglieder zu.

 

In seiner Sitzung am 07.03.2007 hat der bisherige Beirat in geheimer Abstimmung eine Präferenzliste aus den eingegangenen Bewerbungen als Empfehlung zur Berufung durch das Bezirksamt erstellt. Im Auswahlverfahren wurde die Bereitschaft zur Arbeit in den Arbeitsgruppen des Beirates, die Qualifikation, die bisherige Mitwirkungsintensität sowie ein ausgeglichen Verhältnis der Geschlechter berücksichtigt. Alle Bewerber/-innen haben ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit sowie eine Erklärung zum Datenschutz abgegeben.

 

Die in der BVV vertretenen demokratischen Parteien delegierten folgende Vertreter/-innen: Die Linke.PDS: Marina Tischer; SPD: Günther Krug (Vertretung: Gordon Lemm; / Bündnis 90/Die Grünen: Beate Buchwald; CDU: Maria Derr und FDP: Viviana Reim.

 

 

Mitteilung der Geschäftsstelle:

 

Beschlussfassung am 07.03.2007:  einstimmig

                                                         keine Gegenstimme

                                                         keine Enthaltung

 

Elena Marburg

Geschäftsführerin

 


 

Votierung für Mitglieder des Beirates für Migrant/-innenangelegenheiten 2007

 

I.                    Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund

 

Name

Migrationshintergrund

Qualifikation /

Tätigkeit

nteressensgebiete /

Interesse für Mitarbeit in AG

1.      Dr. Mekonnen Shiferaw,

geb. 1957

 

 

 

m

Äthiopien

Dipl. Journalist, Dr. rer. Pol.

Geschäftsführer von BABEL e.V.

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

1993-2002: Stellv. Vorsitzender des Migrantenbeirates He, Mitglied des Beirates Ma; 2002-2007 Stellv. Vorsitzender des Beirates für Migrant/-innen-angelegenheiten Ma-He;

AG Arbeitsmarkt

 

Interkulturelle Arbeit, Integrationsarbeit

Antidiskriminierungsarbeit

 

AG Arbeitsmarkt

AG Integrationskonzept

2.      Carl Chung

geb. 1963

 

 

 

 

 

m

 

2. Generation / bikulturelle Herkunft und Familie

Dipl.-Politologe; Trainer für interkulturelle Verständigung und politische Erwachsenenbildung

 

Projektleiter des MBT „Ostkreuz“

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

Berufenes Mitglied,

AG REX

 

Rechtsextremismus, Rassismus und Ethnozentrismus, Interkulturelle und antirassistische Arbeit, Managing Diversity

 

 

 

AG REX

AG Integrationskonzept

 

3.       Dr. Alena Gawron

geb. 1955

 

 

w

Slowakei

Kulturwissenschaftlerin, Dr. Phil.

Übersetzerin / Dolmetscherin

Leiterin des Tschechow-Theaters

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

berufenes Mitglied

AG Aussiedler

Interkulturelle Arbeit, Kulturförderung

 

 

 

 

AG Aussiedler/-innen

AG Integrationskonzept

4.      Thu Bui Xuan

geb. 1978

 

 

m

Vietnam

Dipl. Wirtschaftsmathematiker

Ehrenamtlich tätig bei Reistrommel e.V.

Ethnische Ökonomien, Interkulturelles Projektmanagement, Arbeit mit jugendlichen Migrant/-innen,

 

AG Flüchtlinge

AG Vietnames/-innen

 

5.      Thomas Bryant

geb. 1979

 

 

m

2. Generation / bikulturelle Herkunft

Zeitgeschichtler

(Neue und Neuste Geschichte)

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

berufenes Mitglied

AG Integrationskonzept

 

Integrationsförderung, interkulturelle Arbeit

 

 

AG Integrationskonzept

AG Schwarz-Afrikaner

6.      Alexander Reiser

geb. 1962

                                               

 

 

m

Aussiedler /

Russland

 

Journalist, Schriftsteller, ehrenamtlich Engagierter

Redakteur von „Nachbarn online“

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

berufenes Mitglied

AG Aussiedler

 

Selbstorganisation, Selbstvertretung und Selbsthilfe, Kulturförderung,

Interkulturelle Arbeit, Integration

 

AG Aussiedler/-innen

AG Integrationskonzept

AG Öffentlichkeitsarbeit

 

7.      Julia Merian

geb. 1958

 

 

w

Ukraine / Israel

Diplom-Slawistin, Übersetzerin,

Projektmanagerin

 

Projektleiterin im M-Ost in den Ringkolonnaden

 

Interkulturelle Arbeit, Integrationsarbeit, Sprachförderung, Berufsberatung

 

AG Aussiedler/-innen

AG Arbeitmarkt

 

8.      Eleonora Frank

geb. 1959

 

 

w

Spätaussiedlerin / Ukraine

Dipl. Slawistin, Hochschuldozentin im Herkunftsgebiet

Sozialarbeiterin im Projekt „Daheim“

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

ständiger Gast

AG Aussiedler

Gesundheitsförderung, Psychosoziale Beratung von Migrant/-innen, Interkulturelle Arbeit

 

AG Aussiedler/-innen

9.      Anna Mittelstädt

geb. 1950

 

 

w

Bulgarien

beeidigte Dolmetscherin, Sprachlehrerin,

Sozialpädagogin

 

Mitarbeit in verschiedenen Projekten im Bezirk, VHS-Dozentin

 

Sprachförderung, Integrationsförderung,

bürgerschaftliches Engagement

 

AG Integrationskonzept

AG Aussiedler/-innen

 

10.  Susanne Al-Housseini

geb. 1964

 

 

w

2. Generation / bikulturelle Herkunft

Diplomslawistin, Managementberaterin

Beraterin im JobGate Marzahn

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

ständiger Gast

AG Aussiedler

 

Integrationsarbeit, Sprachförderung, Berufsberatung

 

AG Aussiedler/-innen

AG Arbeitsmarkt

 

Nachrücker/-innen

 

 

 

 

11.  Peter Botzian

geb. 1967

 

 

m

 

Aussiedler /Polen

Dipl. Sozialpädagoge mit Spezialisierung Interkulturelle Pädagogik

Leiter der Jugendmigrationsdienste des Caritasverbandes

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

Berufenes Mitglied

AG Integrationskonzept

Interkulturelle Sozialarbeit, Integrationsförderung

 

 

 

AG Intergrationskonzept

12.  Natalja Riel

geb. 1956

 

 

w

Spätaussiedlerin / Russland

 

Bürokauffrau

Mitarbeiterin in verschiedenen Projekten im Bezirk

Ehrenamtlich tätig bei „Meridian“,

Plattenverbund e.V.

Integrationsförderung, Frauen- und Mädchenarbeit, Familienarbeit

 

 

AG Aussiedler/-innen

13.  Le Thi Cuc Phuong

geb. 1950

 

w

 

Vietnam

Dipl.Ing. Maschinenbau

Sozialberaterin / Familienhelferin

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

berufenes Mitglied

AG Flüchtlinge

Soziale Beratung, Familienarbeit, Familienhilfen

 

 

AG Flüchtlinge

AG Vietnames/-innen

II.        Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund

 

Name

 

Qualifikation/ Tätigkeit

Interessensgebiete /AG

Dr. Jürgen Koch

geb. 1952

 

 

 

 

m

Hochschulökonom, Dipl. Gesellschaftswissenschaftler, Dr. phil.

Geschäftsführer urban-social gGmbH

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

berufenes Mitglied

AG Flüchtlinge, AG Integrationskonzept

AG Arbeitsmarkt (Sprecher)

 

Arbeitsmarkt, Flüchtlinge

Integrationskonzept

 

 

 

AG Flüchtlinge

AG Integrationskonzept

Elke Hegewald

geb. 1955

 

 

w

Diplom-Slawistin, Projektmanagerin

Projektleiterin bei ABC Integration

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

berufenes Mitglied

AG Arbeitsmarkt, AG Aussiedler

 

Berufsförderung von Migrant/-innen, Interkulturelle Arbeit, Integrationsarbeit

 

AG Arbeitsmarkt

AG Integrationskonzept

Dagobert Morische

geb. 1945

 

 

 

 

m

Dipl. Jurist mit Anwaltszulassung

Langjährige Tätigkeit in der Beratungstätigkeit für Migrant/-innen

Mitarbeiter im bezirklichen Migrationssozialdienst

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

berufenes Mitglied

Vertreter des Beirates im JobCenter-Beirat, AG Arbeitsmarkt

 

Integrationsarbeit; Stärkung der Migrant/-innen und ihrer Rechte

 

 

AG Arbeitsmarkt

Marion Köhler

geb. 1953

 

 

 

 

w

Bauingenieurin

Mitbegründerin des ehrenamtlichen Projektes ZusammenLEBEN, Koordinatorin der kirchlichen Arbeit mit Aussiedler/-innen

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

berufenes Mitglied

AG Aussiedler von Beginn an

 

Integrationsarbeit, Arbeit mit Aussiedler/-innen

Bürgerschaftliches Engagement

 

 

 

AG Aussiedler/-innen

Dr. Lutz Prieß

       geb. 1951

 

 

m

Historiker und Publizist mit Auslandserfahrung (Europa, Asien, Afrika, Lateinamerika), transnationale Projekte, insb. mit GUS

 

Konzipierung und Führung von Projekten, Ehrenamt (Auszeichnung BVV Ma-He 2005)

 

Öffentlichkeitsarbeit, politische Bildung, Integrationsarbeit

 

 

AG Aussiedler/-innen

AG Integrationskonzept

 

Nachrücker/-innen

 

 

 

Dr. Eckhard Kienast

geb. 1938

 

 

 

m

Sozialarbeiter/Sozialpädagoge, Dr. habil.

 

Leiter der Berliner Freiwilligen Akademie

Mitglied der AG "Migration und Integration" des Bundesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement

 

Bisherige Mitarbeit im Beirat

berufenes Mitglied

 

Bürgerschaftliches Engagement, Integrationsarbeit

 

 

AG Aussiedler/-innen

AG Integrationskonzept

Dr. Friedemann Schlender

geb. 1942

 

 

m

Indologe, Rundfunk- und freier Journalist, Publizist

bis zur Pensionierung 2004 Leiter der Asien-Programme des Hörfunks der Deutschen Welle in Bonn

 

Politische, soziale und ethnische Hintergründe der Konflikt- und Krisengebiete Asiens

 

AG Flüchtlinge

Beatrice

       Morgenthaler

geb. 1949

 

 

w

 

Soziologin

Mitarbeit in Studien über Migrant/-innen

Arbeitsschwerpunkt: Rechtsextremismus - Seminare für Betriebsräte aus dem ver.di-Bereich

 

Integrationsarbeit, Rechtsextremismus

 

 

AG Integrationskonzept

AG REX

Emil Stemberger

 

m

Psychologe

Mitarbeiter im Arbeitslosenverband

 

AG Arbeitsmarkt

 

 


Anlage 2

 

Geschäftsordnung

des Beirates für Migrant/-innenangelegenheiten

des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin

- Überarbeitung März 2007-

 

Der vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf berufene Beirat für Migrant/-innenangelegenheiten gibt sich im Rahmen des BA-Beschlusses zur Berufung folgende Geschäftsordnung:

 

Ziele

 

Die Arbeit des Beirates hat als vorrangige Ziele:

-     der Sichtperspektive der Migrant/-innen zur Bezirkssituation Gehör zu verschaffen und somit ihre Partizipation an Entscheidungsprozessen im kommunalen Geschehen zu befördern;

-          breitere Bevölkerungskreise, insbesondere Migrant/-innen und Migrant/-innengruppen an der Integrationsarbeit zu beteiligen;

-          Migrant/-innen und Migrant/-innengruppen für die Mitarbeit zum Wohle des Gemeinwesens zu aktivieren;

-          alle auf dem Integrationsgebiet tätigen Kräfte zusammenzuführen, zu bündeln und so für ihre Wirkung Synergieeffekte zu ermöglichen;

-          die Verständigung zwischen der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung des Bezirkes zu fördern;

-          Fremdenabwehr, Fremdenhass und Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken;

-          die Umsetzung des Integrationskonzeptes für Berlin in Marzahn-Hellersdorf zu begleiten;

 

Aufgaben

 

1.      Der Beirat setzt sich für die Interessen und für die Verwirklichung berechtigter Forderungen von Migrant/-innen und Migrant/-innengruppen im Bezirk ein;

2.      Der Beirat kann das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung in allen Angelegenheiten beraten, die im Bezirk wohnende und arbeitende Migrant/-innen betreffen;

3.      Der Beirat kann Vertreter/-innen als Gäste in Sitzungen von Ausschüssen der BVV sowie in andere Gremien entsenden und Stellungnahmen zu Anfragen des Bezirksamtes und der BVV abgeben;

4.      Der Beirat kann über seine Vorsitzende dem Bezirksamt problembezogen Anregungen, Empfehlungen und Vorschläge unterbreiten;

5.      Der Beirat ergreift Initiativen und zeigt Maßnahmen auf

-        zur Verbesserung der Lage der Migrant/-innen oder Migrant/-innengruppen;

-        zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens und des toleranten, von gegenseitiger Achtung getragenen Miteinanders von Bürger/-innen mit unterschiedlicher ethnischer Herkunft im Bezirk und somit zur Verbesserung des bezirklichen Integrationsklimas ;

-        gegen Erscheinungen von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus im Bezirk;

-     zur Anregung und Pflege eines breiteren Informations- und Erfahrungsaustausches

zum Themenkomplex Migration und Integration unter Beteiligung von Betroffenen;

-        zu eigener Fortbildung.

 

Stellung des Beirates

 

1.      Der Beirat kann sich mit allen Angelegenheiten befassen, die Migrant/-innen im Bezirk betreffen;

2.      der Beirat wird durch die Vorsitzende bzw. in ihrem Auftrag durch die Geschäftsführerin über alle Grundsatzentscheidungen in der Bezirksverwaltung informiert, welche Migrant/-innen betreffen;

3.      die Vorsitzende erteilt dem Beirat auf Begehr Auskunft über Entscheidungen des Bezirksamtes zu migrantenrelevanten Angelegenheiten;

4.      Beschlüsse, Anregungen und Stellungnahmen des Beirates sind über die Bezirksbürgermeisterin als Informationsvorlagen dem Bezirksamt vorzulegen;

5.      das Bezirksamt sichert die materiellen Voraussetzungen für die Arbeit des Beirates;

6.      die Vorsitzende beantragt gem. § 9 (4) BezVG bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung das Anhören namentlich benannter Beiratsmitglieder als Sachverständige in BVV-Ausschüssen;

7.      die berufenen Mitglieder haben Einsichtsrecht in Drucksachen und Beschlussprotokolle der BVV;

8.      zur Klärung von Sachfragen und zu thematischen Abhandlungen kann der Beirat über die Geschäftsstelle sachkundige Personen einladen. Auf Begehr des Beirates ermöglicht das Bezirksamt die Teilnahme zuständiger Vertretern/-innen der Bezirksverwaltung an der Sitzung des Beirates;

9.      der Beirat ist zu einer eigenen Öffentlichkeitsarbeit berechtigt. Der Vorsitzenden und ihren Stellvertreter/-innen ist es vorbehalten, für den Beirat an die Öffentlichkeit zu treten. Im Auftrag der Vorsitzenden kann dies von der Geschäftsführerin oder von einem beauftragten Mitglied des Beirates übernommen werden;

10.  öffentliche Erklärungen von Beiratsmitgliedern in einem sachlichen Zusammenhang mit der Arbeit des Beirates ohne Wissen und Auftrag des Beirates haben ausschließlich persönlichen Charakter und sind zu unterlassen;

11.  der Beirat nimmt Stellung zu Fragen, die ihm vom Bezirksamt als Ganzes oder von einzelnen Bezirksamtsmitgliedern oder von der BVV und seinen Ausschüssen vorgelegt werden, in einer angemessenen Frist;

12.  der Beirat behandelt unverzüglich Anträge und Anliegen von Migrant/-innen und Migrant/-innenorganisationen und nimmt dazu Stellung;

13.  über die Arbeit des Beirates ist dem Bezirksamt ein jährlicher Bericht im Februar des Folgejahres vorzulegen.

 

Geschäftsführung des Beirates

 

Mit der Geschäftsführung des Beirates wird die Migrationsbeauftragte des Bezirksamtes beauftragt. Die Geschäftsstelle sichert den reibungslosen Ablauf sowie die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, regelt die rechtzeitige Zustellung von Einladungen und Informationen und koordiniert bzw. leistet technisch-organisatorische und auf ausdrücklichen Wünsch auch inhaltliche Unterstützung für die Arbeit von Arbeitsgruppen des Beirates. Im Auftrag der Vorsitzenden bzw. ihrer Stellvertretung kann die Geschäftsführerin den Beirat nach außen vertreten sowie die Leitung von Sitzungen übernehmen. Die Geschäftsstelle arbeitet der Vorsitzenden und ihrer Stellvertretung vor der jeweiligen Sitzung die erforderlichen Materialien zur Tagesordnung zu.

 

Zusammensetzung des Beirates

 

Der Beirat setzt sich zusammen aus:

 

1.        stimmberechtigten Mitgliedern:

     -  15 Einzelpersönlichkeiten, insbesondere Bürger/-innen mit Migrationshintergrund. Das

    Verhältnis 50:50 ist bei der Geschlechterverteilung einzuhalten;

       -  die Vorsitzende des BVV-Ausschusses für Integration und Migration bzw. ein/e vom

                                  vom Ausschuss benannte/r Vertreter/-in;

       -  die Geschäftsführerin des Beirates;

     -  die entsandten Vertreter/innen der in der BVV vertretenen demokratischen Parteien.

 

Die Vielfalt der Nationalitäten im Bezirk ist bei der Entscheidung über die Zusammensetzung des Beirates zu berücksichtigen.

 

Den Vorsitz hat die Bezirksbürgermeisterin inne. Aus den Mitgliedern mit Migrationshintergrund werden zwei Stellvertreter/-innen mehrheitlich gewählt.

 

2.        beratenden Mitgliedern und ständigen Gästen:

-          Vertreter/-innen von den in der bezirklichen Migrationsarbeit engagierten Wohlfahrtsverbände, Kirchen, sozialen Einrichtungen, Vereine und Initiativen;

-          Vertreter/-innen von Abteilungen des Bezirksamtes, z.B. Jugendförderung, soziale Regeldienste;

-          Vertreter/-innen der SenBildJugSport, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf;

-          Vertreter/-innen der Ausschüsse im Bildungsbereich;

-          Vertreter/-innen der bezirklichen Seniorenvertretung;

-          Vertreter/-innen von Wohnungsunternehmen;

-          Vertreter/-innen der Polizei;

-          Vertreter/-innen des AA und JobCenter;

-          Vertreter/-innen des Wirtschaftskreises Marzahn-Hellersdorf;

-          weitere ständige Gäste des Beirates als Einzelpersonen.

 

Berufung/Amtsperiode

 

1.      Zum Mitglied des Beirates können unabhängig von ihrer Nationalität Personen berufen werden, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Marzahn-Hellersdorf haben.

2.      Die Anzahl der berufenen Mitglieder wird auf maximal auf 15 Personen begrenzt, davon 10 mit Migrationshintergrund.

3.      Vertreter/-innen von Parteien, Bürgerbewegungen bzw. Einzelpersonen mit fremdenfeindlichen Positionen und Verhaltensweisen sind von einer Berufung ausdrücklich ausgeschlossen.

4.      Die Mitglieder des Beirates werden vom Bezirksamt für die Dauer der Wahlperiode der BVV berufen. Die Berufung wird der BVV zur Kenntnis gegeben.

5.      Die berufenen Mitglieder erhalten eine Berufungsurkunde von der Vorsitzenden bzw. von ihrem Stellvertreter/-in überreicht. Ihnen wird Ehrenamt im Sinne des Senatsbeschlusses Nr. 5175/94 vom 20.09.1994 zuerkannt, insofern sie nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

 

VII. Abberufung von Mitgliedern/Verzicht

 

1.      Das Bezirksamt kann aus wichtigem Grund, z.B. bei nachhaltiger Störung der Beiratsarbeit Mitglieder nach ihrer Anhörung abberufen. Die Anhörung kann schriftlich erfolgen – in diesem Fall ist eine Frist für die Antwort festzulegen. Bei fehlender Rückmeldung gilt Punkt VII.3.

2.      Eine Abberufung kann aufgrund anhaltender Untätigkeit erfolgen. Als anhaltende Untätigkeit werden das unentschuldigte Fehlen bei mehr als drei aufeinander folgenden Sitzungen sowie die regelmäßig fehlende Bereitschaft zur Mitarbeit in den inhaltlich orientierten Arbeitsgruppen angesehen. Die Geschäftsstelle schreibt vorab die betroffenen Mitglieder diesbezüglich an. Bei fehlender Rückmeldung gilt Punkt VII.3.

3.      Das Ausscheiden aus persönlichen Gründen (Verzicht) ist der Geschäftsstelle mitzuteilen. Als Verzicht gilt ebenso eine fehlende Rückmeldung auf die mitarbeitbezogenen Anschreiben der Geschäftsstelle.

4.      Bei Ausscheiden von Mitgliedern durch Abberufung oder Verzicht hat unverzüglich eine Nachberufung aus der Nachrücker/-innenliste zu erfolgen. Für die Besetzung von Positionen, die eine bestimmte Qualifikation erfordern, kann die Nachberufung auch außerhalb der Nachrücker/-innenliste erfolgen.

 

VIII. Teilnahme an Sitzungen/Arbeitsverfahren

 

1.      Der Beirat für Migrant/-innenangelegenheiten hält mindestens 6 Sitzungen im Jahr ab.

2.      Jedes Mitglied ist zur aktiven und gewissenhaften Mitarbeit sowie zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Bei Verhinderung ist die Geschäftsstelle vorab zu informieren.

3.      Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschlussentwurf als abgelehnt.

4.      Zwecks Zustellung zusammen mit der Einladung sind Entwürfe zur Beschlussfassung, Arbeitsmaterialien der Arbeitsgruppen sowie Vorschläge zu Änderungen der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung der Geschäftsstelle zuzuleiten, Tischvorlagen sind bei dringlichem Handlungsbedarf zulässig.

5.      Der Beirat arbeitet nach einem Jahresarbeitsplan, der bei der ersten Sitzung des jeweiligen Jahres aus den Vorschlägen der Mitglieder mehrheitlich beschlossenen wird. Vorschläge der ständigen Gäste sind bei der Themenplanung grundsätzlich aufzugreifen. Für die Gestaltung der Jahresthemen sind die einreichenden Mitglieder zuständig, ggf. mit Unterstützung der Geschäftsstelle, der bestehenden ständigen oder ggf. von dafür gebildeten zeitweiligen Arbeitsgruppen.

6.      Die Tagesordnung von Sitzungen kann aus wichtigem Grund oder aus aktuellem Anlass verändert bzw. erweitert werden.

7.      Die Sitzungen des Beirates finden regelmäßig an einem festgelegten Wochentag statt, mit Ausnahme einer zweimonatigen Sommerpause. Aus außerordentlichem Anlass können Sondersitzungen außerhalb des Arbeitsrhythmus einberufen werden.

8.      Die Beiratsmitglieder sind jeweils 10 Tage vor der Sitzung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung über die Geschäftsstelle einzuladen. Der Einladung ist das Protokoll der vorangegangenen Sitzung beizufügen. Protokolle als Tischvorlagen am Tag der Sitzung sind zulässig.

9.      Die Leitung der Sitzungen obliegt der Vorsitzenden bzw. bei Abwesenheit einer/einem Stellvertreter/-in oder der Geschäftsführerin.

10.  Der Beirat tagt in der Regel öffentlich. Mit mehrheitlichem Beschluss der anwesenden Mitglieder kann die Öffentlichkeit von einzelnen Besprechungspunkten einer Sitzung ausgeschlossen werden.

11.  Das Rederecht bei öffentlichen Sitzungen wird grundsätzlich auch den ständigen Gästen eingeräumt.

12.  Mit einfacher Mehrheit delegiert der Beirat seine Vertreter/-innen als Gäste in Sitzungen von BVV-Ausschüssen. Die Delegierten sind zur Teilnahme an den Ausschuss-Sitzungen und zur Berichterstattung vor dem Beirat verpflichtet.

 

IX. Arbeitsgruppen

 

1.      Zur Stärkung der inhaltlichen Arbeit bzw. zu aktuellen Sachfragen kann der Beirat ständige oder zeitweilige Arbeitsgruppen unter der organisatorischen Leitung eines Mitgliedes (Sprecher/-innen) bilden. Die Arbeitsgruppen stehen Nichtmitgliedern des Beirates grundsätzlich offen.

2.      Die Arbeitsgruppen arbeiten selbständig. Ihre Arbeitsergebnisse werden im Protokoll festgehalten. Der/die AG-Sprecher/-in leitet die Protokolle bzw. Vorschläge aus den AG-Sitzungen der Geschäftsstelle zu. Die Geschäftsstelle übernimmt den Verteiler für die Arbeitsgruppen.

3.      Aktionen der Arbeitsgruppen mit Wirkung nach Außen bedürfen der Zustimmung des Beirates mittels Beschluss.

4.      Beschlussentwürfe aus den Arbeitsgruppen sind mindestens 14 Tage vor der jeweiligen Beiratssitzung der Geschäftsstelle zuzustellen. Dringende Anlässe lassen Ausnahmen zu, in diesen Fällen sind Tischvorlagen am Tag der Sitzung ausreichend.

 

X. Inkrafttreten der Geschäftsordnung

 

Diese Geschäftsordnung tritt am Tage der Beschlussfassung des Bezirksamtes zur Berufung des Beirates in Kraft. Sie ist bis zur Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung gültig.

 

 

 
 

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