Drucksache - 0189/VI
Die
BVV möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, auf die Gefahren, die im Zusammenhang mit dem weiteren
Auf- und Ausbau des bereits bestehenden Mobilfunkantennenwaldes in unserem
Bezirks entstehen können, in der Öffentlichkeit konkret hinzuweisen und dementsprechend Maßnahmen festzulegen,
die künftig eine Mitbestimmung des Bezirksamtes auf diesem Gebiet
gewährleisten. Das heißt, der von den Mobilfunkbetreibern vorgesehene
flächendeckende Ausbau der GSM-Netze mit ergänzenden UMTS unterliegt strengeren
Kontrollen. Weiterhin
sollte möglichst in Zusammenwirken mit der Berliner Landesregierung darauf
hingearbeitet werden, dass die gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte (nach
den ICNIRP-Empfehlungen) gesenkt werden. Begründung: Mit der
laufend steigenden Anzahl von Mobilfunkantennen-Sendemasten steigt auch
die Strahlenbelastung in der Umwelt. In der Regel ist nachgewiesen: „Je mehr
Antennen montiert und in Betrieb gesetzt sind, desto höher ist die abgegebene
Strahlenenergie an diesem Ort“. Das viel kritisierte Grenzwertgesetz entspricht
nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die
gesundheitlichen Schäden für den Menschen sind in ihrem Umfang und ihrer
Tragweite noch nicht absehbar. Kann man verschiedenen Studien glauben schenken,
beginnt es meistens mit Schlafstörungen und Endet häufig mit Krebs. Deshalb ist
die Verharmlosung zu diesem Thema nicht mehr zeitgemäß und es muss auf
Bezirksebene gehandelt werden. Siehe dazu
Auszüge (3 Seiten) der Broschüre „Mobilfunk-Strahlung“ (5. überarbeitete
Auflage) vom Umweltinstitut München e.V., Stand November 2006. |
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