Drucksache - 0180/VI  

 
 
Betreff: Änderung der Planungsziele im Bebauungsplanverfahren XXI-32b "Habichtshorst-Ost" für das Gelände zwischen der Apollofalterallee, der Straße Alt-Biesdorf, der Straße Wuhletal, der Wuhle, dem Pollnower Weg und dem Stadtteilpark Habichtshorst sowie der Grundstücke Wuhletal 26 - 30, Abschnitte der Apollofalterallee und der Straße Alt-Biesdorf und ihrer nördlichen Verbreiterung sowie den Stadtteilpark Habichtshorst im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 59/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Lemke, Peter 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeMitteilung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
14.03.2007    6. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Entscheidung
10.04.2007 
Öffentliche Sitzung des Aussschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt erledigt   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Entscheidung
11.04.2007 
7. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument
2. Mitteilung AS ÖkStadt PDF-Dokument

Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb59/III

Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb59/III." , liegt elektronisch nicht vollständig vor.

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        26.02.07

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.03.07

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Änderung der Planungsziele im Bebauungsplanverfahren XXI-32b „Habichtshorst-Ost“ für das Gelände zwischen der Apollo-falterallee, der Straße Alt-Biesdorf, der Straße Wuhletal, der Wuhle, dem Pollnower Weg und dem Stadtteilpark Habichtshorst sowie der Grundstücke Wuhletal 26 – 30, Abschnitte der Apollo-falterallee und der Straße Alt-Biesdorf und ihrer nördlichen Verbreiterung sowie den Stadtteilpark Habichtshorst im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 20.02.07 beschlossen, die
BA-Vorlage Nr. 59/III der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist als Anlage beigefügt.

 

 

Dagmar Pohle                        Norbert Lüdtke

Bezirksbürgermeisterin         Bezirksstadtrat für

                        Ökologische Stadtentwicklung

 

 

Anlage


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 13.02.07

Abt. Ökologische Stadtentwicklung              5221

Stapl BPL 17

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 59/III

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Änderung der Planungsziele im Bebauungsplanverfahren XXI-32b „Habichtshorst-Ost“ für das Gelände zwischen der Apollofalterallee, der Straße Alt-Biesdorf, der Straße Wuhletal, der Wuhle, dem Pollnower Weg und dem Stadtteilpark Habichtshorst sowie der Grundstücke Wuhletal 26 – 30, Abschnitte der Apollofalterallee und der Straße Alt-Biesdorf und ihrer nördlichen Verbreiterung sowie den Stadtteilpark Habichtshorst im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf

 

B. Berichterstatter/in:      Bezirksstadtrat für Ökologische Stadtentwicklung,
Herr Lüdtke

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt beschließt, der Änderung der Planungsziele im Bebauungsplan XXI-32b für den o.g. räumlichen Bereich zuzustimmen.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      siehe Anlage

 

E. Rechtsgrundlage:      § 1 Abs. 3 BauGB;
§ 15, § 36 Abs. 2 Buchstaben b, f und Abs. 3
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      siehe Anlage

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

 

 

Norbert Lüdtke

Bezirksstadtrat für

Ökologische Stadtentwicklung

 

Anlagen

 


Anlage 1

zur Beschlussvorlage

Nr. 59/III

 

D. Begründung:

 

Veranlassung

 

Für den bereits festgesetzten Bebauungsplan XXI-32 b „Habichtshorst-Ost“ wurden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. IV, sowie den Entwicklungsträger BauGrund grundlegende Änderungsbedarfe an den Bezirk herangetragen.

Diese beruhen auf einer Änderung des städtebaulichen Konzepts für den Wohnbaustandort Habichtshorst-Ost und -West von derzeit noch verdichtetem Geschosswohnungsbau in Richtung eines sehr kleinteiligen Wohnbaustandortes. Mit der Änderung soll zeitnah dem dringenden wirtschaftlichen Erfordernis der Vermarktung großer Anteile derzeit noch brachliegender landeseigener Bauflächen im Entwicklungsgebiet nachgekommen werden. Die gegenwärtige Vermarktungssituation im Bereich der Entwicklungsmaßnahme weist eine fast ausschließliche Nachfrage nach Einzelgrundstücken zur Einfamilienhausbebauung auf. Entsprechende Erfahrungen mit der sehr erfolgreich verlaufenden Einzelparzellierung und Vermarktung im Bebauungsplan XXI-31c „Gut Champignon“ bestätigen diese Tendenz.

 

Nach intensivem Abstimmungsprozess mit den betroffenen Fachabteilungen des Bezirkes und der Senatsverwaltung wurde bezüglich der vorzunehmenden Bebauungsplanänderungen sowie der Regelung der sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen für den Bezirk folgender Konsens erzielt:

 

Änderungen

 

Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Parzellierungskonzept sollen im Teilbereich westlich der Kohlweißlingstraße und nördlich der Distelfalterstraße folgende Änderungen im Bebauungsplan vorgenommen werden (teilweise gleichlautende Formulierungen zum Änderungsbeschluss XXI-32 c sind beabsichtigt):

 

-   Umwandlung der Flächen für private Erschließung in öffentliche Straßen. Durch die Übernahme der Straßen durch das Tiefbauamt nach Fertigstellung werden verbesserte Voraussetzungen für die Vermarktung der Grundstücke geschaffen. Die Straßen sollen entgegen der ursprünglichen Dimension eine für ein Einfamilienhausgebiet angemessene Breite von 8 m analog „Gut Champignon“ erhalten.
Die Lage der Straßen soll dabei weiterhin dem bisherigen orthogonalen Erschließungsnetz im Bereich Habichtshorst folgen, d.h., die neuen öffentlichen Wohnstraßen befinden sich weitgehend im Bereich der im ursprünglichen Bebauungsplanentwurf für private Erschließung vorgesehenen Flächen des Allgemeinen Wohngebietes. Gleichzeitig soll das bisherige planerische Konzept bezüglich des zusammenhängenden und übergreifenden Fuß- und Radwegesystems und der Sichtachsen im gesamten Bereich Habichtshorst weiter beibehalten werden.

-   Wegfall der öffentlichen Grünflächen: Ursprünglich als „schmaler Grünzug mit integrierter Infrastrukturnutzung“ geplant, werden drei Teilflächen des Grünzuges nördlich der Distelfalterstraße in Bauland umgewandelt. Damit soll dem öffentlichen Belang der Verwertbarkeit der Flächen als Wohnbauland Rechnung getragen werden. Die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen, einschließlich Infrastruktur, als weiterer, zu berücksichtigender öffentlicher Belang kann entsprechend dem erforderlichen Bedarf auf angrenzenden Flächen gewährleistet werden.
Die städtebauliche Gliederung des Gebietes im Sinne des Leitbildes für den Wohnbaustandort Habichtshorst kann durch die Sicherung des orthogonalen Erschließungssystems und der ursprünglichen Sichtachsen erhalten werden.
Die planungsrechtliche Sicherung der Kitafläche bleibt neben der bereits realisierten Kita, entsprechend dem ermittelten Bedarf, erhalten.


2

 

-   Absenkung der Nutzungsmaße: Unter Berücksichtigung des Belanges der Änderung städtebaulicher Strukturen werden die Nutzungsmaße in Anpassung an eine kleinteilige Einzelhausbebauung abgesenkt.

 

Verfahren

 

Der Bebauungsplan XXI-32 b wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom 13.06.2006 festgesetzt. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15.07.2006.

Da mit der beabsichtigten Planänderung die Grundzüge der Planung betroffen sind, wird ein mehrstufiges Bebauungsplanverfahren nach § 3 BauGB, einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltprüfung, erforderlich.

 

Weiteres Vorgehen

 

Der Aufstellungsbeschluss für das neue Bebauungsplanverfahren im Bereich „Habichtshorst-Ost“ soll im 1. Halbjahr 2007 gefasst werden. Die Parzellierung und Vermarktung der Flächen durch den Entwicklungsträger läuft parallel bereits an, bezieht sich aber zunächst nur auf Bereiche, für die laut festgesetztem Bebauungsplan bereits Planungsrecht besteht bzw. planungsrechtliche Befreiungen gemäß § 31 BauGB in Aussicht gestellt werden können. Die Bebauung der in Bauflächen umzuwandelnden Grünflächen ist planungsrechtlich erst zulässig, wenn der Stand des neuen Verfahrens eine Beurteilung nach § 33 BauGB zulässt (Planreife).


 

Anlage 2

zur Beschlussvorlage

Nr. 59/III

F. Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Aus der unter D. beschriebenen Umplanung und nachfolgenden Vermarktung im Bebauungsplanverfahren XXI-32 b ergeben sich Folgeleistungen, deren Absicherung zwischen SenStadt, Abt. IV, und Bezirk verbindlich geregelt werden soll. Dabei geht es im Wesentlichen um

 

-   Maßnahmen des Entwicklungsträgers für die Baureifmachung der Grundstücke (Erschließung, Ausgleich),

-   aus der Umplanung zusätzlich entstehende Planungskosten,

-   Folgekosten für Infrastrukturmaßnahmen.

 

Durch SenStadt, IV D, Referatsleiter Herrn Schulgen, wurde Anfang Januar 2007 zugesichert, dass es eine vertragliche Absicherung zur Sicherung der Grundstückserlöse zur Finanzierung von Maßnahmen im Gebiet Biesdorf-Süd auch nach Entlassung der Flächen aus dem Entwicklungsrecht geben wird.

Für den Bebauungsplanbereich „Habichtshorst-Ost“ geht es um die Absicherung folgender Leistungen:

 

1. Erschließung:

-   Planung und Realisierung aller künftigen öffentlichen Straßen sowie Fuß- und Radwege im Geltungsbereich

Im Zusammenhang mit der Herstellung des gesamten Wohnbaustandortes Habichtshorst ist die Herstellung der Fußwege sowie Verkehrsberuhigung in der Lindenstraße als wichtige fußläufige Verbindung zum U- und Busbahnhof dringend erforderlich.

 

2. Ausgleichsmaßnahmen

-   Ergänzende Überarbeitung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und des Umweltberichts für den Bereich „Habichtshorst-Ost“ aufgrund der Aufgabe des kleinen Grünzuges und der veränderten Flächenanteile

-   Umschichtung der sich aus der überarbeiteten Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ergebenden Mittel zur Aufwertung des Stadtteilparkes Habichtshorst.

 

3. Infrastruktur

-   Realisierung einer Kindertagesstätte zur Bedarfsdeckung für die neu entstehenden Wohnbaustandorte in den Bebauungsplangebieten XXI-31c, XXI-32c und XXI-32b (gesamt ca. 18 ha). Avisiert wird der Standort im Bereich XXI-31c „Gut Champignon“, Stadtgarten.

 

4. Planungskosten

-   Für die weitere Beauftragung der Planungsbüros sowie für erforderliche Gutachtermittel sind durch SenStadt, Abt. IV / BauGrund Mittel bereitzustellen.

 

Die konkrete Darstellung dieser sowie weiterer erforderlicher bebauungsplanübergreifender Maßnahmen wird dem Einleitungsbeschluss zur Planänderung zu entnehmen sein.

 

Der Bezirk geht nunmehr davon aus, dass kurzfristig eine für alle Beteiligten verbindliche vertragliche Regelung geschaffen wird, die die Refinanzierung der Folgekosten auch nach Aufhebung des Entwicklungsrechtes absichert.

 

 

 
 

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