Drucksache - 0179/VI
Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb
60/III." , liegt elektronisch nicht vollständig vor. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 26.02.2007 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
22.03.2007 1. Gegenstand der Vorlage: Änderung
der Planungsziele im Bebauungsplanverfahren XXI-32c „Habichtshorst-West“ für
das Gelände zwischen der Apollofalterallee, dem Stadtteilpark Habichtshorst, der
Straße Habichtshorst und der Köpenicker Straße sowie Abschnitte der
Apollofalterallee, der Köpenicker Straße und der Straße Habichtshorst im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 20.02.2007 beschlossen,
die BA-Vorlage Nr. 60/III der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die
Vorlage ist als Anlage beigefügt. Dagmar
Pohle Norbert
Lüdtke Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Ökologische
Stadtentwicklung Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 13.02.07 Abt. Ökologische Stadtentwicklung 5221 Stapl BPL 17 Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung – Nr. 60/III A. Gegenstand der Vorlage: Änderung der
Planungsziele im Bebauungsplanverfahren XXI-32c „Habichtshorst-West“ für das
Gelände zwischen der Apollofalterallee, dem Stadtteilpark Habichtshorst, der
Straße Habichtshorst und der Köpenicker Straße sowie Abschnitte der
Apollofalterallee, der Köpenicker Straße und der Straße Habichtshorst im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf B. Berichterstatter/in: Bezirksstadtrat
für Ökologische Stadtentwicklung, C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt
beschließt, der Änderung der Planungsziele im Bebauungsplan XXI-32c für den
o.g. räumlichen Bereich zuzustimmen. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt
beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und
umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe
Anlage 1 E. Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 3 BauGB; F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: siehe
Anlage 2 G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Norbert Lüdtke Bezirksstadtrat für Ökologische
Stadtentwicklung Anlagen Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 60/III D. Begründung: Veranlassung Im Dezember 2006 wurden durch
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. IV, sowie den
Entwicklungsträger BauGrund grundlegende Änderungsbedarfe für den Bebauungsplan
XXI-32 c „Habichtshorst-West“ an den Bezirk herangetragen. Diese beruhen auf einer
Änderung des städtebaulichen Konzepts für den Wohnbaustandort Habichtshorst-Ost
und -West von derzeit noch verdichtetem Geschosswohnungsbau in Richtung eines
sehr kleinteiligen Wohnbaustandortes. Mit der Änderung soll zeitnah dem
dringenden wirtschaftlichen Erfordernis der Vermarktung großer Anteile derzeit
noch brachliegender landeseigener Bauflächen im Entwicklungsgebiet nachgekommen
werden. Die gegenwärtige Vermarktungssituation im Bereich der Entwicklungsmaßnahme
weist eine fast ausschließliche Nachfrage nach Einzelgrundstücken zur
Einfamilienhausbebauung auf. Entsprechende Erfahrungen mit der sehr erfolgreich
verlaufenden Einzelparzellierung und Vermarktung im Bebauungsplan XXI-31c „Gut
Champignon“ bestätigen diese Tendenz. Nach intensivem
Abstimmungsprozess mit den betroffenen Fachabteilungen des Bezirkes und der
Senatsverwaltung wurde bezüglich der vorzunehmenden Änderungen im Bebauungsplan
XXI-32 c sowie der Regelung der sich daraus ergebenden finanziellen
Auswirkungen für den Bezirk folgender Konsens erzielt: Änderungen Im Zusammenhang mit dem
beabsichtigten Parzellierungskonzept sollen folgende Änderungen im
Bebauungsplan vorgenommen werden: - Umwandlung der Flächen für private Erschließung in
öffentliche Straßen. Durch die
Übernahme der Straßen durch das Tiefbauamt nach Fertigstellung werden
verbesserte Voraussetzungen für die Vermarktung der Grundstücke geschaffen. Die
Straßen sollen entgegen der ursprünglichen Dimension eine für ein Einfamilienhausgebiet
angemessene Breite von 8 m analog „Gut Champignon“ erhalten. - Wegfall der öffentlichen Grünflächen: Ursprünglich als „schmaler Grünzug mit eingestreuter
Infrastrukturnutzung“ geplant, werden zwei Teilflächen des Grünzuges in Bauland
umgewandelt. Damit soll dem öffentlichen Belang der Verwertbarkeit der Flächen
als Wohnbauland Rechnung getragen werden. Die Versorgung mit öffentlichen
Grünflächen, einschließlich Infrastruktur, als weiterer, zu berücksichtigender
öffentlicher Belang kann, entsprechend dem erforderlichen Bedarf, auf
angrenzenden Flächen gewährleistet werden. Die städtebauliche Gliederung des
Gebietes im Sinne des Leitbildes für den Wohnbaustandort Habichtshorst kann
durch die Sicherung des orthogonalen Erschließungssystems und der
ursprünglichen Sichtachsen erhalten werden. - Absenkung der Nutzungsmaße: Unter Berücksichtigung des Belanges der Änderung
städtebaulicher Strukturen werden vorrangig in den innenliegenden Baufeldern
die Nutzungsmaße in Anpassung an eine kleinteilige Einzelhausbebauung
abgesenkt. Verfahren Der Bezirksamtsbeschluss zur
Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-32c vom 15.09.2005 und zum Entwurf der
Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXI-32c wurde am 01.08.2006
gefasst. Der entsprechende BVV-Beschluss erfolgte am 31.08.2006. Im Anschluss erfolgte das
Anzeigeverfahren gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB bei der zuständigen Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, Abt. II C. Im Ergebnis der Rechtsprüfung wurde der
Bebauungsplan beanstandet. Die Beanstandungen werden derzeitig ausgeräumt. Da mit der beabsichtigten
Planänderung die Grundzüge der Planung betroffen sind, wird eine erneute
eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) und der Behörden
durchgeführt. Im Anschluss erfolgt das erneute Anzeigeverfahren. Die
Festsetzung des Bebauungsplanes und anschließende Entlassung aus der
Entwicklungsmaßnahme ist für September 2007 vorgesehen. Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 60/III F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: Aus der unter D. beschriebenen
Umplanung und nachfolgenden Vermarktung im Bebauungsplanverfahren XXI-32 c
ergeben sich Folgeleistungen, deren Absicherung vor Festsetzung des
Bebauungsplanes zwischen SenStadt, Abt. IV, und Bezirk verbindlich geregelt
werden soll. Dabei geht es im Wesentlichen um - Maßnahmen des Entwicklungsträgers für die
Baureifmachung der Grundstücke (Erschließung, Ausgleich), - aus der Umplanung zusätzlich entstehende
Planungskosten, - Folgekosten für Infrastrukturmaßnahmen. Durch SenStadt, IV D,
Referatsleiter Herrn Schulgen, wurde Anfang Januar 2007 zugesichert, dass es
eine vertragliche Absicherung zur Sicherung der Grundstückserlöse zur
Finanzierung von Maßnahmen im Gebiet Biesdorf-Süd auch nach Entlassung der
Flächen aus dem Entwicklungsrecht geben wird. Für den Bebauungsplanbereich
„Habichtshorst-West“ geht es um die Absicherung folgender Leistungen: Erschließung: - Planung und Realisierung aller künftigen öffentlichen
Straßen sowie Fuß- und Radwege, - Herstellung des Stadtplatzes nördlich des
Schulgrundstückes als Teil des Erschließungskonzepts. Im Zusammenhang mit der
Herstellung des gesamten Wohnbaustandortes Habichtshorst ist die Herstellung
der Fußwege sowie Verkehrsberuhigung in der Lindenstraße als wichtige
fußläufige Verbindung zum U- und Busbahnhof dringend erforderlich. 1. Ausgleichsmaßnahmen - Ergänzende Überarbeitung der
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und des Umweltberichts aufgrund der Aufgabe
des kleinen Grünzuges und der veränderten Flächenanteile. - Umschichtung der sich aus der überarbeiteten
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ergebenden Mittel zur Aufwertung des
Stadtteilparkes Habichtshorst durch Bepflanzungen und Spielplätze (ca. 150
Bäume, 3 kleinere Spielbereiche). 2. Infrastruktur - Realisierung einer Kindertagesstätte zur
Bedarfsdeckung für die neu entstehenden Wohnbaustandorte in den
Bebauungsplangebieten XXI-31c, XXI-32c und XXI-32b (gesamt ca. 18 ha). Avisiert
wird der Standort im Bereich XXI-31c „Gut Champignon“, Stadtgarten. 3. Planungskosten - Für die weitere Beauftragung der Planungsbüros sowie
für erforderliche Gutachtermittel sind durch SenStadt, Abt. IV / BauGrund
Mittel bereitzustellen. Die konkrete Darstellung der
genannten sowie weiteren bebauungsplanübergreifenden erforderlichen Maßnahmen
wird dem Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung zu entnehmen sein. Der Bezirk geht nunmehr davon
aus, dass kurzfristig eine für alle Beteiligten verbindliche vertragliche
Regelung geschaffen wird, die die Refinanzierung der Folgekosten auch nach
Aufhebung des Entwicklungsrechtes absichert. |
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