Drucksache - 0016/VI  

 
 
Betreff: Änderungsanträge zur Geschäftsordnung der BVV / VI. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:ÄnderungsantragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.10.2006 
1. (konstituierende) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin in der VI. Wahlperiode ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Änderungsantrag zu Drs 0001/VI PDF-Dokument

Erster Änderungsantrag: Fraktion DIE LINKE

Erster Änderungsantrag: Fraktion DIE LINKE.PDS zu § 25 (1) GO BVV:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Nach dem ersten Satz wird folgender Satz eingefügt:

 

„Die Anzahl der Großen Anfragen in der Sitzung der BVV wird auf eine pro Fraktion beschränkt.“

 

 

Zweiter Änderungsantrag: Fraktion der SPD zu § 25 (1) GO BVV:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Nach dem zweiten Satz wird folgender Satz eingefügt:

 

„Die Anfragen dürfen maximal fünf Unterfragen enthalten.“

 

 

Dritter Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 2 GO BVV:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Der § 2 erhält folgenden Wortlaut:

 

„Die BVV wählt in der ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte die Vorsteherin, die stellvertretende Vorsteherin und vier Schriftführerinnen.“

Begründungen zu o

Begründungen zu o. g. Änderungsanträgen:

 

zum ersten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PDS:

Auf Grund der Anzahl der Fraktionen und der Erfahrungen aus der letzten Wahlperiode ist diese Einschränkung für eine effektive Arbeit unabdingbar.


zum zweiten Änderungsantrag der Fraktion der SPD:

ergibt sich aus dem Ergebnis der Beratung der Fraktion der SPD

 

 

zum dritten Änderungsantrag der Fraktion der SPD:

Die Wahl von vier Schriftführerinnen soll die Arbeitsfähigkeit des BVV-Vorstands auch bei personellen Engpässen sichern. In der Vergangenheit war zeitweise ein Verfahren nach § 7 (3) der GO (neu) notwendig geworden, nachdem die Fraktionen eine Schriftführerin nachbenennen mussten. Dies soll künftig soweit möglich vermieden werden, um den flüssigen Ablauf der BVV sicherzustellen.


 

 

 
 

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