Drucksache - 0989/V  

 
 
Betreff: Neues Berliner Rechnungswesen (NBR); Herstellung der IT Infrastruktur für den Einsatz des IT Verfahren ProFiskal P3; Wechsel V-Linie auf P-Linie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin GesSozPersAusschuss für Haushalt und Grundstücke
Verfasser:Dr. Manuela SchmidtMätz, Klaus
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeMitteilung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
20.08.2003 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV überwiesen   
Ausschuss für Haushalt und Grundstücke13.10.2004 Vorberatung
11.09.2003 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Grundstücke zur Kenntnis genommen     
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Entscheidung
17.09.2003 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Vorlage liegt elektronisch nicht vollständig vor.

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                                                                  15.08.2003

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.08.2003

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:                  Neues Berliner Rechnungswesen (NBR); Herstellung der IT Infrastruktur für den Einsatz des IT Verfahren ProFiskal P3; Wechsel V-Linie auf P-Linie

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 12.08.03 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 689/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Dr. Schmidt

Stellvertretende

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Anlage

 

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                                                               31.07.200318.07.01

Serviceeinheit Organisation und Informationstechnik                                                                                       2450     

OrgIT L

 

 

   

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 689/ II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:                       Neues Berliner Rechnungswesen (NBR); Herstellung der IT Infrastruktur für den Einsatz des IT Verfahren ProFiskal P3; Wechsel V-Linie auf P-Linie

 

B. Berichterstatter:                                       stellv. Bezirksbürgermeisterin Frau Dr. Schmidt

 

C.1 Beschlussentwurf:                                 Das Bezirksamt beschließt, die IT Maßnahme -Herstellung der IT Infrastruktur für den Einsatz von ProFiskal Linie P3-, wie in der Anlage ausgewiesen, zu realisieren.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:                    Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:                                            siehe Anlage

 

E. Rechtsgrundlage:                                     § 4 Abs. 2, § 15, §36 Abs. 2 Buchstabe a, b und f und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG);

 

F. Haushaltsmäßige                                    

    Auswirkungen:                                         Erwerb von Hardware in Höhe von insgesamt: 35.000,00 €.
Die Finanzierung erfolgt unter Einhaltung der im Ergänzungsplan zum Bezirkshaushalt 2002/2003 (BA Vorlage 532/II ) ausgewiesenen Ansätze aus dem Kapitel 3307 Titel 511 43. Die IT Maßnahme ist im IT Plan 2003 enthalten. 

 

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:                                        keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:                                        keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:                                         keine

 

 

 

Dr. Schmidt

stellv. Bezirksbürgermeisterin

 

Anlage

 


Anlage zur BA Vorlage Nr. 689 / II

 

Begründung

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in Vertretung des Landes Berlin am 30. Juli 2001 einen Vertrag über die Nachfolgeversion der für das Neue Berliner Rechnungswesen (NBR) eingesetzten Standardsoftware ProFiskal geschlossen. Die Notwendigkeit des Upgrade auf ProFiskal P3 hat die Senatsverwaltung für Finanzen in dem Projektrundschreiben Nr. 1/2001 zum NBR ausgewiesen (Anlage 1). Nach dem Zeitplan ist die Umstellung des Verfahrens von der V-Linie auf die P-Linie im HHJ. 2003 als Gesamtprozess abzuschließen.


Die lokale Implementierung der Software und der damit verbundene Wechsel von der Ver-sion V3 auf die Version P3 wird als Stichtagsumstellung am 03.09.2003 vollzogen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die IT Infrastruktur, die die Betriebsicherheit von ProFiskal P3 gewährleistet, herzustellen (siehe Anlage 2 Auszug aus DV SenInn – Q C S – DV mit dem HPR zu ProFiskal P3 vom 04.07.2002-Anlage 2 der DV Eckwerte Zeitplan und Anlage 3 Schreiben Sen Fin II F 1 vom 16.06.2003).

Der Einsatz von ProFiskal P3 stellt an die PC-Arbeitsplätze folgende Leistungsparameter/ Mindestanforderungen (siehe Anlage 1 Projektrundschreiben Nr. 1/2001 Sen Fin vom 01.08.2001 und Anlage 2 SenInn – Q C S – Anlage 1 der DV mit dem HPR zu ProFiskal P3 vom 04.07.2002):

 

Hardware:       PC mit mind. 64 Mbyte Hauptspeicher
> 300 MHz Prozessor

                                Netzkarte

                                ca. 30 Mbyte Festplatte als Cache-Speicherplatz

 

Software:              Windows NT 4.0 / Client SP6 od
Windows 2000

 

Die Sicherung der IT Infrastruktur für die Betriebsfähigkeit des IT Verfahren ProFiskal P3 obliegt den Bezirksverwaltungen. Die Senatsverwaltung für Finanzen als zentraler Verfahrensverantwortlicher erklärte im Februar 2002, dass für die mit der Einführung von ProFiskal P3 notwendigen IT Aufrüstungs- und Beschaffungsmaßnahmen keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch eine letzte Nachfrage vom 31.07.2003 ergab kein anderweitiges Ergebnis (siehe Anlage 4).

 

Die SE OrgIT hat seit Februar 2002, in Zusammenarbeit mit den Anwendungssystem-betreuern/in des BA, bei sämtlicher Hardware bei der ProFiskal als Anwendung installiert ist, die Einhaltung der technischen Mindestleistungsparameter überprüft. Im Zusammenhang dessen erhielten alle Abteilungen die Aufforderung, die bisher angemeldeten Nutzerkennungen auf ihre Berechtigung hin zu kontrollieren und eine Unterscheidung in Haupt- und Nebennutzer vorzunehmen.

 

Hauptnutzer:         Nutzer, der überwiegend in Profikal arbeitet

Nebennutzer:        Nutzer, die ProFiskal vertretungsweise bzw. informativ anwenden

 

Mit der Einteilung der Nutzer in die jeweiligen Gruppen, waren die Fachbereiche gefordert, unter Beachtung einer wirtschaftlichen Nutzung der Sachmittel, jede Nutzung von ProFiskal auf ihre Notwendigkeit bzw. Unabdingbarkeit hin zu prüfen und ggf. die Abmeldung des Nutzers vom System zu veranlassen.

Die Zuarbeiten der Abteilungen wurden mit den 380 in INVENT erfassten ProFiskal-Arbeitsplätzen und den 330 angemeldeten Nutzerkennungen abgeglichen. Im Ergebnis lag eine korrekte PC- und Nutzeranzahl für das neu zu implementierende IT Verfahren ProFiskal-P3 vor. Altkennungen löschte die zentrale Anwendungssystembetreuung des BA aus dem System.


Unter Beachtung der Haushaltslage des Bezirkes gelten bei der Umstellung auf ProFiskal P3 folgende Grundsätze:

 

1.       Erarbeitung einer Übersicht der Nutzer der einzelnen Verfahrensmodule.

2.       Zuweisung der Anwender/Nutzer in die Gruppen:

Hauptnutzer = H
Der User benötigt das Verfahren täglich zur Bewältigung seiner Arbeitsaufgaben.

Nebennutzer = N
Der User muss nicht ständig über das Verfahren verfügen.

Nutzer entfällt = E
User wendet das Verfahren nicht mehr an. Streichung aus der Anwender-/Nutzerliste.

Neuanwender = N
Der User hatte bisher das Verfahren nicht im Einsatz und ist unabdingbar neu auszustatten. Gilt nur für Hauptnutzer.

3.       Zuweisung der Arbeitsplätze zu den Prioritäten, mit dem Ziel der Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen.

Priorität 0 - User entfällt

Priorität 1 – Ersatz unabdingbar in HHJ 2002
Hardware ist nicht aufrüstbar. Prozessor < 300 MHZ.

Priorität 2 – Umrüstung bzw. Aufrüstung in HHJ 2002 unabdingbar
Hardware ist auf- bzw. umrüstbar. Prozessor >= 300 MHZ ; RAM = 32 MB.

Priorität 3 - Umrüstung bzw. Aufrüstung im Jan. HHJ 2003
Hardware ist auf- bzw. umrüstbar. Prozessor >= 300 MHZ ; RAM = 64 MB.

Priorität 4 – Keine Maßnahmen
Hardware entspricht den Anforderungen. Prozessor >= 300 MHZ, RAM mindestens 64  bzw. 128 MB.

4.       Beschaffungsgrundsätze


Die SE OrgIT hat an einem multifunktionalen P3 Endgerät mit 64 MB Hauptspeicher (RAM) und einem Prozessor-Typ von 300 MHz die Betriebsfähigkeit sowie das Antwort-Zeitverhalten von ProFiskal P3 getestet. Es konnten mit der Hardwaremindestausstattung keine Behinderungen des Arbeitsprozesses festgestellt werden. Auch beim gleichzeitigen Betrieb der Anwendungen, wie Outlook, Intranet/Telefonbuch und Word im Hintergrund, war kein unvertretbares Antwort-Zeitverhalten zu registrieren. Jedoch muss eingeräumt werden, dass an multifunktionalen Endgeräten, bei denen mehrere Fachverfahren bzw. Anwendungen im Hintergrund geöffnet sind, während des gleichzeitigen Betriebes von ProFiskal P3 es zu Leistungsabfällen, die ein schlechtes Antwort-Zeitverhalten bewirken, kommen kann. Deshalb gilt:

 

§         Beim Betrieb des Verfahrens ProFiskal sind grundsätzlich alle für den Betrieb nicht notwenigen anderen IT Anwendungen zu schließen!

 

§         Für multifunktionale IT Arbeitsplätze, bei denen beim Betrieb von ProFiskal P3 auch nach dem Schließen aller Fachverfahren und Anwendungen ein unvertretbares Antwort-Zeitverhalten zu verzeichnen ist, muss eine Speicheraufrüstung über den Mindeststandard erfolgen. Erste Analysen der SE OrgIT haben gezeigt, das für Fälle dieser Art eine Sicherheitsreserve von ca. 25 Speichermodulen unabdingbar ist.

 

§         Um den finanziellen Aufwand bei den Aufrüstungs- und Beschaffungsmaßnahmen für ProFiskal P3 so gering wird möglich zu halten, werden bei allen PC Arbeitsplätzen, die der Gruppe Hauptnutzer zu geordnet sind, vorerst die technischen Mindestvorrausetzungen für den Einsatz von P3 geschaffen. Das bedeutet, die Mehrzahl der PC Arbeitsplätze verfügt über einen Hauptspeicher von 64 MB RAM und einen Prozessor vom Typ 300 MHz. Allein die Schwerpunktarbeitsplätze, wie Bezirkskasse und OE Finanzen bilden hier eine Ausnahme. Diese erhalten PC`s mit 128 bzw. 256 MB RAM. Für die Gruppe der Nebennutzer erfolgen keine Investitionen. Diese melden sich für die Wahrnehmung ihrer Vertretungsfunktion an einem beliebigen Profiskal P3-Arbeitsplatz an.

 

§         17” Monitore die ab den HHJ. 1997 beschafft wurden, erfüllen die gültigen ergonomischen Standards und werden nicht ersetzt.



Arbeitsstand per Juli 2003:

 

§         380 PC Arbeitsplätze sind überprüft und nach Haupt- und Nebennutzer unterteilt. Hierbei wurden strengste Beurteilungsmaßstäbe angesetzt.

 

§         248 PC Arbeitsplätze konnten nach Überprüfung von weiteren Betrachtungen ausge-schlossen werden.

Gründe: - Anwender ist als Nutzer entfallen;

 - Anwender ist Nebennutzer, Hardware wird nicht aufgerüstet;
 - Anwender ist Hauptnutzer; Hardware entspricht den Mindestanforderungen für
   ProFiskal P3.

 

§         132 PC Arbeitsplätze sind erst nach der Realisierung von Aufrüstungs- bzw. Beschaffungsmaßnahmen für den Einsatz von ProFiskal P3 betriebsfähig.

§         Die SE OrgIT hat mittels Analyse der im BA vorhandenen Hardware einen aufwendigen Hardwareringtausch incl. Aufrüstungsmaßnamen vorgenommen. Dieser Prozess ist per Juli 2003 abgeschlossen. Dadurch konnte ohne den Einsatz zusätzlicher Sachmitteln für 90 PC Arbeitsplätze die Betriebsfähigkeit für ProFiskal P3 hergestellt werden.

§         Für 42 PC Arbeitsplätze ist zur Sicherung der Betriebsfähigkeit von ProFiskal P3 eine Ersatz- bzw. Neubeschaffung der Hardware unabdingbar. Darunter: 37 Arbeitsplätze PC und Monitor; 5 Arbeitsplätze nur Monitor.

§         Der Finanzbedarf für die IT Maßnahme ist in der Anlage 5 aufgeführt.

 

Die IT Aufrüstungs- und Beschaffungsmaßnahmen für den Einsatz von ProFiskal P3 sind für die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Tätigkeit der Verwaltung, eine unabdingbare und zwingend notwendige Ausgabe im Sinne des Art. 89 VvB. Bei Nichtrealisierung der Maßnahme ist sämtlicher Zahlungsverkehr (Einnahmen und Ausgaben) sowie andere Aufgaben des Haushaltswesens in allen Abteilungen der Bezirksverwaltung gefährdet. Alle Zahlungen oder Arbeitsaufgaben, für die die Anwendung folgender Module des NBR unabdingbar sind, können nicht mehr bzw. nur unter schwierigsten Bedingungen (ohne den Einsatz von IT) realisiert werden:

 

§         Planaufstellung (DAV)

§         Haushaltsrechnung (DHR)

§         Mittelbewirtschaftung (DHB)

§         Kassenwesen (DMV)

§         Mahnung und Vollstreckung (DMV)

§         Anlagenbuchhaltung (DAB)

§         Kostenrechnung (DKR),

§         Leistungserfassung (DLE),

§         Produktverrechnung (DPV)

§         Produktkatalog (DPK)

 

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit dem Schreiben vom 17.Dezember 2002 die Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2003 bekannt gegeben. Zudem gelten die Regelungen in den Haushaltswirtschaftsrundschreiben des BA des HHJ. 2003 sowie das Schreiben Sen Fin II G 42 vom 29.04.03 zum Ergänzungsplan 2003. Danach gilt für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf die vorläufige Haushaltswirtschaft nach Art. 89 Abs. 1 VvB. Somit dürfen nur Ausgaben geleistet werden, wenn es sich um unbedingt notwendige Ausgaben im Sinne von Artikel 89 der Verfassung von Berlin handelt. Gemäß Art. 89 der Verfassung von Berlin – Erläuterungen Nr. 4, sind auch unbedingt notwendige Ausgaben nur zulässig, um bestimmte Zwecke zu erreichen. Zulässig sind Ausgaben, um

 

a)      bestehende Einrichtungen zu erhalten

b)      die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen

c)      die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen

d)      Bauvorhaben weiterzuführen und

e)      eine ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten.

 

Für die IT- Maßnahme Neues Berliner Rechnungswesen (NBR); Herstellung der IT Infra-struktur für den Einsatz des IT Verfahrens ProFiskal-Wechsel V-Linie auf P-Linie treffen die Regelungen Art. 89 VvB Erläuterungen Nr. 4 Buchstabe b) und e) eindeutig zu. Es handelt sich um eine Maßnahme, die gemäß Art. 89 VvB unabdingbar und zwingend notwendig ist.

 

 

 

Salti                                                                                         Mannigel

OrgIT L                                                                                    Fin L


 

Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin

 

 

Geschäftszeichen (bitte immer angeben)

Siehe Verteiler

II F 13/DSB

Bearbeiter(in)

Herr Witzel

Dienstgebäude: Klosterstraße 59,

Berlin-Mitte

Zimmer 1007

 

(            intern 9 20 -  41 62

Fax 90 20 -26 35

E-Mail:   Hans-Joachim.Witzel@senfin.verwalt-berlin.de

Internet: http://www.berlin.de/senfin

Datum:  01.08.2001

 

Projektrundschreiben Nr. 1/2001 zum Neuen Berliner Rechnungswesen (NBR)

Hier: Upgrade von ProFiskal V 3.18 auf ProFiskal P 3

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Senatsverwaltung hat in Vertretung des Landes Berlin am 30. Juli 2001 mit der Fa. DOGRO-Partner einen Vertrag über die Nachfolgeversion (sogenanntes Upgrade auf ProFiskal P 3) der für das NBR eingesetzten Standardsoftware ProFiskal - wiederum auf der Grundlage einer Landeslizenz - geschlossen. Die sich hieraus für Sie als Anwender ergebenden Auswirkungen und möglichen ersten Fragen sollen mit diesem Schreiben dar­gestellt und beantwortet werden.

1.       Warum ein Upgrade?

Das aktuell an rd. 10.000 Arbeitsplätzen eingesetzte Produkt (sogenannte V-Linie) repräsen­tiert den technologischen Standard um das Jahr 1990 herum. Durch die rasante Entwicklung, die seitdem bei Hard- und Software gegriffen hat, ist ProFiskal in seiner heutigen Ausprägung nicht mehr zeitgemäß. Dies wird z. B. ganz offensichtlich bei einem Blick auf die Benutzerober­fläche und ebenso auf die nicht immer befriedigende Performance. Vor diesem Hintergrund galt und gilt es, ProFiskal nicht nur fit bei der Ergonomie zu machen, sondern auch für die Her­ausforderungen der elektronischen Kommunikation in künftigen Jahren (Stichworte: Präsenz im Intra-/Internet, E-Government, Electronic Cash) zu rüsten. Mit dem Upgrade auf die soge­nannte P-Linie, die programmintern auf neuer Technologie beruht, werden entsprechende Chancen zum Vorteil der Anwender genutzt. Zugleich wird ProFiskal technisch auf eine Basis gestellt, die für mehrere Jahre funktionale Kontinuität und ausreichendes Entwicklungspoten­zial für kommende Anforderungen gewährleistet.

2.       Was ist neu an ProFiskal P 3?

§         Um die äußerliche Darstellung von ProFiskal und die grundsätzliche Handhabung mit dem Erscheinungsbild moderner Bürokommunikationssoftware zu harmonisieren, hat die Produktlinie P 3 (Release P3) eine Windows-Oberfläche erhalten, die fast ausschließlich auf dem Programmierhandbuch (Styleguide) von Microsoft basiert. Damit wird den Forderungen des Hauptpersonalrats (HPR) nach sig­nifikanter Verbesserung der Ergonomie umfassend Rechnung getragen.

§         ProFiskal P 3 ist in der sogenannten “Thin Client Architektur” entwickelt worden, bei der Benutzeroberfläche, Applikation und Datenhaltung voneinander getrennt sind, so dass die Datenvolumina, die zwischen den Endgeräten und Servern ausgetauscht werden,  sich er­heblich  verringern. Dies sollte künftig zu einem deutlich verbesserten Antwortverhalten (Performance) beitragen.

§         ProFiskal P 3 verfügt über eine universelle Schnittstelle für den Datenimport/-export. Über diese Schnittstelle ist künftig der Datenaustausch mit allen gängigen Datenbankverwal­tungssystemen und eine umfassende Kommunikation mit allen Office-Produkten von Microsoft möglich.

§         Für die Realisierung eines kunden-/ bürgernahen Datenaustauschs über das Intra-/Internet (E-Government) erhält ProFiskal Web-Fähigkeiten. Damit soll zugleich längerfristig die An­zahl der Applikationsinstallationen verringert werden.

§         Das mit ProFiskal mögliche Berichtswesen erhält durch die Integration eines modernen Reportingsystems (DOGRO Reporting System - DRS -) eine völlig neue Qualität. Im Ge­gensatz zu dem nur in begrenzter Lizenzanzahl verfügbaren Business Objects 3.1 steht das DRS grundsätzlich allen mit ProFiskal arbeitenden Endbenutzern zur Verfügung.

3.       Was bleibt erhalten?

Das bisher bekannte fachliche Leistungsspektrum wird unverändert beibehalten, d. h., dass zunächst weder Funktionalitäten hinzukommen noch wegfallen, die notwendige Weiterentwicklung ist aber möglich. Ebenso ist sicher gestellt, dass alle ge­genwärtigen Endbenutzer auch unter die neue Landeslizenz fallen.

4.       Was ändert sich?

Für den Endbenutzer ändern sich lediglich das optische Erscheinungsbild und einige wenige Bedienungselemente durch die Umstellung auf eine Windows-konforme Darstellung. Darüber hinaus wird es z. B. im Bereich des Planaufstellungsverfahrens eine Reihe von Optimierungen geben, die zu einer besseren inhaltlichen und zeitlichen Harmonisierung der Finanz- und In­vestitionsplanung mit der Haushaltsplanaufstellung führen werden.

5.       Welche technischen Auswirkungen ergeben sich?

§         Mit dem Einsatz einer Windows-konformen Benutzeroberfläche kann von der bisher erfor­derlichen UNIX-Emulation Abschied genommen werden. Damit entfällt künftig der Einsatz der Software HCL eXceed mit nicht unerheblichen Einsparungen an Lizenzgebühren.

§         Die Einführungsversion ProFiskal P 3 1.0 ist vollständig kompatibel zu ProFiskal V 3.18, d. h., dass beide Releasestände parallel ohne Gefährdung der Betriebssicherheit und der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung einsetzbar sind. Obwohl technisch möglich, be­absichtige ich aber keinen gleichzeitigen Einsatz beider Produktlinien innerhalb einer Dienststelle für ein und dasselbe Modul.

§         Für die an den Arbeitplätzen einzusetzenden PC empfiehlt die Fa. DOGRO-Partner fol­gende Leistungsparameter:

Thin client                                                                                                                                                                                   

Hardware             PC mit ³ 64 Mbyte Hauptspeicher

> 300 MHz-Prozessor

Netzkarte

Ca. 30 Mbyte Festplattenspeicher als Cache-Speicherplatz

Software                Windows NT 4.0 / Client SP6 od.

Windows 2000

Netzsoftware mit dem TCP/IP-Protokoll

Applikationspräsentationsmanager (APM) von ASES 6.0 [1]

Web-Client

Hardware             PC mit ³ 64 Mbyte Hauptspeicher

> 300 MHz-Prozessor

Netzkarte

Ca. 30 Mbyte Festplattenspeicher als Cache-Speicherplatz

Software                Windows NT 4.0 / Client SP6 od.

Windows 2000

Netzsoftware mit dem TCP/IP-Protokoll

MS Internetexplorer ab 4.x

Webapplikationspräsentationsmanager (WEBAPM) von ASES 6.0 1

 

Obwohl nach den hier vorliegenden Erkenntnissen ProFiskal P 3 auch auf Hardware mit geringerer Leistungsfähigkeit ablauffähig ist, schließe ich mich der Empfehlung der Fa. DOGRO-Partner insbesondere deshalb an, um die möglichen Performanceverbesserungen in vollem Umfang ausschöpfen zu können. Dabei gehe ich davon aus, dass ohnehin die Mehrzahl der für ProFiskal eingesetzten Endgeräte bereits diesen Empfehlungen ent­spricht. Um mir aber hierüber ein aktuelles, konkretes Bild zu verschaffen, bitte ich Sie, mir den bei Ihnen für das NBR eingesetzten Gerätebestand bis zum 30.08.01 analog den zuvor genannten Leistungsparametern qualitativ und quantitativ zu beschreiben; diese Informati­onen sind mit Blick auf die Einführungsplanung wichtig, dringend und unverzichtbar. Ich bitte Sie allerdings schon jetzt um Verständnis dafür, dass qualitative oder quantitative PC-Ausstattungsverbesserungen vor dem Hintergrund der notwendigen Verwaltungsmoderni­sierung und mit Blick auf das Konzept der dezentralen Ressourcenverantwortung von mir weder ganz noch teilweise finanziert werden.

1.       Zeitplanung

Ich beabsichtige, noch in diesem Jahr mit dem Test und der Bereitstellung des Moduls DAV von ProFiskal P 3 zu beginnen, so dass es spätestens ab Februar 2002 für das Planaufstellungsverfahren in allen Behörden des Landes Berlin genutzt werden kann.

Wegen der EURO-Umstellung werden die Einführungsmaßnahmen für die anderen Module erst ab dem 2. Quartal 2002 fortgesetzt. Der gesamte Upgrade- und Einführungsprozess soll im Laufe des Jahres 2003 abgeschlossen werden. Differenzierte Zeitpläne werden noch von mir erarbeitet und Ihnen sobald als möglich zur Verfügung gestellt. Der Zeitpunkt ist allerdings neben der noch ausstehenden erforderlichen Abstimmung mit dem LIT abhängig von Ihren Angaben zur Endgeräteausstattung.

Schließlich werde ich nunmehr auch umgehend den HPR über die beabsichtigte Einführung von ProFiskal P 3 förmlich beteiligen. Die Ergonomie der neuen Produktlinie wurde schon deshalb bereits im Vorfeld der Einführung von der Ergonomieberatungsstelle des DGB geprüft und von der Herstellerin unter Berücksichtigung der dort getroffenen Aussagen angepasst.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Angaben hilfreich sind und wäre Ihnen für eine sachgerechte In­formation der Dienstkräfte Ihres Zuständigkeitsbereichs dankbar. Bitte informieren Sie insbesondere die lokale Anwendungssystem- und Infrastrukturbetreuung einschließlich der Ihnen nachgeordneten Bereiche. Für weitere Fragen stehen Ihnen in meinem Haus als Ansprechpartner Herr Büchler (Tel.: 9 20 - 41 65), Herr Rohbeck (9 20 - 41 63) und der Unterzeichner zur Verfügung. Darüber hinaus werde ich Sie selbstverständlich umge­hend über alle Konkretisierungen in der Einführungsplanung (u. a. auch Schulung von Dienstkräf­ten) unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Coorssen

Verteiler:                                                                                                                                                                                                      

 

1.

An die

Verwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin

2.

An den

Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs

3.

An den

Präsidenten des Rechnungshofs

4.

An den

Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht

5.

An die

Senatskanzlei

6.

An die

Senatsverwaltung für Inneres

7.

An die

Senatsverwaltung für Justiz

8.

An die

Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport

9.

An die

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen

10.

An die

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

11.

An die

Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie

12.

An die

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur

13.

An das

Bezirksamt Mitte

14.

An das

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

15.

An das

Bezirksamt Pankow

16.

An das

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

17.

An das

Bezirksamt Spandau

18.

An das

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

19.

An das

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

20.

An das

Bezirksamt Neukölln

21.

An das

Bezirksamt Treptow-Köpenick

22.

An das

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

23.

An das

Bezirksamt Lichtenberg-Hohenschönhausen

24.

An das

Bezirksamt Reinickendorf

nachrichtlich:

RH II B 3

LIT GB I 1 Gl

HPR


 

Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin

 

 

Geschäftszeichen (bitte immer angeben)

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

- SE Finanzen -

 

Nachrichtlich

BA Mitte - SE Finanzen -

BA Friedrichshain-Kreuzberg - SE Finanzen -

BA Pankow - SE Finanzen -

BA Charlottenburg-Wilmersdorf - SE Finanzen -

BA Spandau - SE Finanzen -

BA Steglitz-Zehlendorf - SE Finanzen -

BA Tempelhof-Schöneberg - SE Finanzen -

BA Neukölln - SE Finanzen -

BA Treptow-Köpenick - SE Finanzen -

BA Marzahn-Hellersdorf - SE Finanzen -

BA Lichtenberg-Hohenschönhausen - SE Finanzen -

 

 

 

II F 13/DSB

Bearbeiter(in)

Herr Witzel

Dienstgebäude: Klosterstraße 59,

Berlin-Mitte

Zimmer 1007

 

(            intern 9 20 -  41 62

Fax 90 20 -26 35

E-Mail:   Hans-Joachim.Witzel@senfin.verwalt-berlin.de

Internet: http://www.berlin.de/senfin

Datum:    29. August 2001

 

Ihre Rückfrage zum NBR-Projektrundschreiben Nr. 1/2001

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtrat Ewers,

für die in Ihrem Schreiben - Haush 1 - vom 21.08.2001 geäußerte Unterstützung bei der Umstellung des NBR auf die Version P3 danke ich Ihnen. Ich darf das Schreiben zum Anlass für folgende grundsätzliche Anmerkungen nehmen:

1.      Bereits mit dem Aufstellungsrundschreiben  für den Haushaltsplan 1997/1998 vom 23.11.95 (II B 21 - 9134/97/98) wurde unter Abschn. III Nrn. 16 und 17 die strikte Trennung von zentralen und dezentralen IuK-Maßnahmen verdeutlicht. Danach fällt die Finanzierung der Ersatzbeschaffungen von Datenendgeräten für die IT-Großverfahren entsprechend den Grundsätzen der dezentralen Ressourcenverantwortung ausschließlich in die Zuständigkeit der jeweiligen Anwender. Bei dieser Festlegung, die im Übrigen später zu keinen Widersprüchen geführt hat, wurde mit Blick auf die multifunktionale Nutzung der Endgeräte selbstverständlich von einem Ersatzbeschaffungszyklus ausgegangen, der den Ansprüchen an eine modern ausgestattete Verwaltung  (Verwaltungsreformziel!) gerecht wird. Die seitdem geübte ständige Praxis, die nicht nur zu Ersatzbeschaffungen bei der ursprünglich von mir finanzierten Grundausstattung sondern auch vielerorts zu eigenen Ergänzungsmaßnahmen geführt hat, ist hierfür Bestätigung. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die zahlreichen (unabgesprochenen) Ergänzungsbeschaffungen Aufrüstungsmaßnahmen bei den zentralen Servern  nach sich gezogen haben, deren finanzielle Auswirkungen aber nicht an Sie weitergereicht wurden.


Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Verständnis, dass die Senatsverwaltung für Finanzen als zentraler Verfahrenverantwortlicher den Anwendern zeitliche und technische Vorgaben für die Hard- und Softwarekonfiguration beim Betrieb des NBR machen muss. Hierauf würde ich mit Blick auf die Haushaltsrechnung auch dann nicht verzichten (können), wenn der Verfahrensbetrieb ähnlich dem Verfahren BASIS dezentral organisiert wäre.

2.      An meiner Absicht, grundsätzlich den gleichzeitigen Einsatz beider Produktlinien (ProFiskal V 3.18 und ProFiskal P3) innerhalb einer Dienststelle zu vermeiden, halte ich notgedrungen, aber aus einer Reihe von pragmatischen Gründen weiterhin fest. Es wird überall dort einen “Parallelbetrieb” beider Produktlinien geben müssen, wo aus technischen oder finanziellen Gründen keine andere Lösung kurzfristig umsetzbar ist. Ich habe gerade auch wegen der technischen Option des Parallelbetriebs den jetzigen Zeitpunkt für das Upgrade gewählt, weil dies mit künftigen Versionen von ProFiskal P3 nicht mehr möglich ist.

3.      Die Einführung von ProFiskal P3 wird nicht mit einer umfassenden Schulung, dagegen aber mit einer zentral finanzierten Unterweisung verbunden sein. Ich betone in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Begriff der ”Unterweisung”. Da alle aus dem laufenden Verfahren bekannten Funktionalitäten unverändert nach ProFiskal P3 übernommen werden und sich auch fachlich keine Änderungen ergeben, bedarf es lediglich einer Einführung in die neue, Windows-konforme Benutzeroberfläche. Dabei gehe ich davon aus, dass die Mehrzahl der Dienstkräfte in der Berliner Verwaltung, die über eine IT-Ausstattung am Arbeitsplatz verfügt, mit der Bedienung von Windows vertraut ist. Der tatsächliche Umfang der Unterweisung wird letztlich auch von den Ergebnissen abhängig sein, die bei der Beteiligung des Hauptpersonalrates erzielt werden. Hierüber werde ich Sie so rasch wie möglich informieren.

4.      Zu den in Ihrem Schreiben - IT 1 - vom 21.08.01 erbetenen Angaben über differenzierte Zeitpläne muss ich mich gegenwärtig auf folgende Eckwerte beschränken:

Modul

Voraussichtlicher Einführungsbeginn

DAV - Planaufstellung

Februar 2002

DPV - Produktverrechnung

Juni 2002

DLE - Leistungserfassung

Juni 2002

DAS - Anwendungssteuerung

Juni 2002

DHB - Mittelbewirtschaftung

September 2002

DKW - Kassenwesen

September 2002

DMV - Mahnung und Vollstreckung

September 2002

DKR - Kosten- und Leistungsrechnung

September 2002

DPK - Produktkatalog

September 2002

DHR - Haushaltsrechnung

September 2002

DAB - Anlagenbuchhaltung

Dezember 2003

 

1.      Für weitere Rückfragen stehen meine Mitarbeiter und ich Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Coorssen

 


 

 

 

 

 

Dienstvereinbarung

über die Einführung des IT-Verfahrens ProFiskal P3

für das Neue Berliner Rechnungswesen (NBR)

(DV NBR)

Zwischen der Senatsverwaltung für Inneres

- im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen -

und dem Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin

wird in Fortführung der Dienstvereinbarung vom 27. Oktober 1995 - Einführung der Neukonzeption des Automatisierten Haushaltswesen/AHW und der Kosten- und Leistungsrechnung/KLR - nunmehr zusammengefaßt unter dem Begriff NBR-

auf der Grundlage von § 74 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 4 des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) in der Fassung vom 14.Juli 1994 (GVBl. S. 337, 1995 S. 24), zuletzt geändert durch Art. VI des Gesetzes vom 30. November 2000 (GVBl. S. 495)  sowie nach § 13 Abs. 2 des Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik vom 23. März 1989 15. Oktober 1992 (TV Infotechnik) in der Fassung des ÄTV Nr. 2 vom 18. Oktober 1996

entsprechend Nr. 10 der Rahmendienstvereinbarung über die Personaldatenverarbeitung vom 8. August.1991 (DBl. I/1991 S. 300)

die folgende Dienstvereinbarung[2] abgeschlossen:

 

Inhalt:

1        Geltungsbereich................................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

2        Gegenstand der Vereinbarung........................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

3        Zusammenarbeit mit der Personalvertretung................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

4        Systembeschreibung und Technikkonzept...................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

5        Einführungs- und Migrationkonzept................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

6        Arbeitsplatzgestaltung / Software-Ergonomie  ‑ ProFiskal P3-Oberfläche Fehler! Textmarke nicht definiert.

7        Schulungskonzept............................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

8        Berichtswesen...................................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

9        Auswirkungen auf andere IT-Verfahren........................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

10      Verbot von automatisierten Leistungs- und Verhaltenskontrollen.............. Fehler! Textmarke nicht definiert.

11      Schlußbestimmungen.......................................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

 

Anlagen:

Anlage 1:                    Leistungsempfehlungen zur PC-Hardware               (Stand 08.07.2002)

Anlage 2:                    Eckwerte der Zeitplanung                                             (Stand 08.07.2002)

Anlage 3:                    Schnittstellen zu anderen Verfahren                          (Stand 08.07.2002)

Anlage 4:                    Bedingungen des Hauptpersonalrates für die Nutzung
des Betriebssystems Windows NT                             ( vom  04.08.1998)

 

   Ì  


 

1       Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt für alle Dienstkräfte des Landes Berlin, die

(1)    an ihrem Arbeitsplatz ProFiskal P3 für das Neue Berliner Rechnungswesens (NBR) einsetzen und

(2)    bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit von Dienstvereinbarungen gemäß § 74 Abs. 2 S. 3 Personalvertretungsgesetz erfaßt werden.

 

2       Gegenstand der Vereinbarung

2.1       Diese Dienstvereinbarung betrifft

(1)    die Planung, die Einführung und den Betrieb der Standard-Software ProFiskal P3 [3] als der Applikations-Software für das NBR sowie

(2)    die Rechte der Dienstkräfte und des Hauptpersonalrats beim Einsatz von ProFiskal P3.

2.2       Dem Hauptpersonalrat und den jeweiligen örtlichen Personalvertretungen wird die Möglichkeit verschafft, sich konstruktiv am Einführungsprozeß von ProFiskal P3 zu beteiligen.[4]

 

3         
Zusammenarbeit mit der Personalvertretung

3.1       Vor Beginn und während der Einführung von ProFiskal P3 wird der Hauptpersonalrat rechtzeitig über die Zeit- und Ablaufplanung für die Einführung der einzelnen Module und fortlaufend über wesentliche Veränderungen informiert. Ebenso rechtzeitig werden dem Hauptpersonalrat die einzelnen Module zur Zustimmung im Rahmen des § 85 PersVG vorgelegt.

3.2       Die Personalvertretungen der einführenden Dienststellen werden über die in ihrem Zuständigkeitsbereich geplanten Einführungsmaßnahmen – mindestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Beginn des Echtbetriebes – von der jeweiligen Dienststelle informiert und gegebenenfalls beteiligt.

4       Systembeschreibung und Technikkonzept

4.1       Beschreibung der Anwendung NBR

4.1.1     Für das NBR wird die Standard-Software ProFiskal P3 in der jeweils abgenommenen und freigegebenen aktuellen Version eingesetzt. Vor dem Ersteinsatz wird der
Hauptpersonalrat über die Freigabe der einsatzbereiten Module informiert.

4.1.2     Die Anwendung besteht aus folgenden Modulen:

(1)         DAS - Anwendungssteuerung

(2)         DAV - Planaufstellung

(3)         DHB - Mittelbewirtschaftung

(4)         DKW - Kassenwesen

(5)         DMV - Mahnung und Vollstreckung

(6)         DHR - Haushaltsrechnung

(7)         DKR - Kosten- und Leistungsrechnung

(8)    DLE - Leistungserfassung

(9)    DPK - Produktkatalog

(10)DPV - Produktverrechnung

(11)DAB - Anlagenbuchhaltung

(12)DRS – Reportsystem

4.1.3     Die Senatsverwaltung für Finanzen ist als verfahrensverantwortliche Stelle (s. Nr. 5.2 der IT-Organisationsrichtlinie vom 19.12.2000) zuständig für Planung, Weiterentwicklung, Einführung sowie den Betrieb des NBR, soweit er nicht durch Servicevereinbarung oder Vertrag ganz oder teilweise Dritten übertragen ist.[5]

4.1.4     Das NBR ist ein Querschnittsverfahren (s. Nr. 3.4 der IT-Organisationsrichtlinie), das dezentral im Dialog genutzt wird und bei dem die Daten- und Applikationshaltung durch eine Servicevereinbarung bei dem Landesbetrieb für Informationstechnik (LIT) konzentriert ist. Nach Nr. 5.3.2 der IT-Organisationsrichtlinie nimmt der LIT die Rolle des zentralen IT-Infrastrukturbetreibers wahr.

4.1.5     Für den Dialogbetrieb mit ProFiskal P3 sollen Arbeitsplatzrechner (PC-Hardware) eingesetzt werden, die für eine ausreichende Leistung konfiguriert sind. Die empfohlenen Leistungsparameter sind in der Anlage 1 beschrieben.

4.2       Dokumentation

4.2.1     Die  Software ProFiskal P3 wird hinsichtlich Konzeption und Handhabung durch folgende Dokumente beschrieben:

(1)    Handbücher (DV-technische Beschreibung der Software)

(2)    Betriebskonzept (Einsatzszenarien, Rollenverteilung)

(3)    Sicherheitskonzept (Datenschutz- und Datensicherheitskonzept, Risikoanalyse, Zugriffsregelungen für ausgewählte Rollen, insbesondere für Sachbearbeiter Kostenrechnung, Kostenstellenleiter und Controller)

4.2.2     Die Dokumentation unterliegt der laufenden Weiterentwicklung entsprechend dem jeweiligen technologischen Fortschritt, so er denn im Interesse verbesserter Ergonomie, einer Optimierung der Arbeitsabläufe, erhöhter Betriebssicherheit oder verbesserten Datenschutzes sofort umgesetzt wird. Dem Hauptpersonalrat wird der Zugang zur Dokumentation ermöglicht.

4.3       Zugriffskonzeption (nutzungsberechtigte Stellen, Nutzungsrechte)

4.3.1     Berechtigt zur Nutzung von ProFiskal P3 sind unter anderen

 

(1)    Dienstkräfte in den Kassen und Zahlstellen

(2)    Dienstkräfte in den mittelbewirtschaftenden Dienststellen

(3)    Dienstkräfte in den Serviceeinheiten Finanzen der Bezirke (oder vergleichbarer Organisationseinheiten)

(4)    Dienstkräfte in den Serviceeinheiten Haushalt der Hauptverwaltung (oder vergleichbarer Organisationseinheiten)

(5)    Controller in den Steuerungsdiensten

(6)    Sachbearbeiter Kostenrechnung

(7)    Dienstkräfte der Haushaltsabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen.

4.3.2     Innerhalb jeder nutzungsberechtigten Stelle werden die Nutzungsrechte entsprechend den zugewiesenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten vergeben. Die Berechtigung des Zugriffs wird vom System geprüft.

4.3.3     Die Zugriffsrechte auf Bewegungsdaten aus dem Modul DLE werden ausschließlich auf die Sachbearbeitung Kostenrechnung beschränkt. Der für Controlling und Kostenstellenleitung vorgesehene Maskenzugriff wird entsprechend eingeschränkt.

4.3.4     Die Zuordnung von Personen zu den Zugriffs- und Nutzungsschlüsseln kann von der zuständigen Personalvertretung vor Ort eingesehen werden.

4.4       Verarbeitung personenbezogener Daten

4.4.1     Aus dem Modul DLE dürfen personenbezogene Daten nur verdichtet und anonymisiert für Zwecke der Auswertung, Bearbeitung und Verarbeitung in anderen Modulen oder Verfahren weitergegeben werden.

4.4.2     Verbindungen und Verknüpfungen der mit dem Modul DPV erfaßten Mengendaten mit personenbezogenen Daten aus ProFiskal sind unzulässig, wenn sie sich zur Erstellung von individuellen Leistungs- und/oder Persönlichkeitsprofilen eigenen.

4.4.3     Diese Grundsätze werden auch bei den Auswertungen mit dem Reportsystem DRS eingehalten.

 

5       Einführungs- und Migrationkonzept

5.1       Methodische Vorgehensweise

5.1.1     Der Hauptpersonalrat erhält zur Durchführung seiner Aufgaben alle Regelungen, die die verfahrensverantwortliche Stelle zu wichtigen Einführungsschritten erläßt, insbesondere über

(1)    Zeitplanung der Einführung,

(2)    Qualifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

(3)    hard- und softwaretechnische Voraussetzungen,

(4)    personellen Ressourcenbedarf,

(5)    finanzielle Auswirkungen sowie

(6)    die Freigabebescheinigungen (Nr. 4.1.1).

5.1.2     Die einzelnen Module von ProFiskal P3 werden schrittweise bei den Behörden eingeführt. Der Parallelbetrieb von V- und P-Linie von ProFiskal für gleiche Module soll nach Möglichkeit vermieden werden, andernfalls bleiben die Rechte des zuständigen Personalrats unberührt.


 

5.2       Zeitliche Reihenfolge

Die zeitliche Reihenfolge bei der Einführung der einzelnen Module von ProFiskal P3 und der Einbeziehung der Behörden bestimmt sich vorrangig nach der Dauer der jeweiligen Test- und Abnahmeverfahren bei der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird die einzelnen Einführungsmaßnahmen so rechtzeitig mit den betroffenen Dienststellen abstimmen, daß sowohl ein angemessener Zeitraum für die Beteiligung der örtlichen Personalvertretungen (Nr. 3.2) als auch für die rechtzeitige Unterweisung von Instruktoren verbleibt.

Der aktuelle Zeitplan für die Einführung der Module ist der Dienstvereinbarung als Anlage 2 beigefügt.

 

6       Arbeitsplatzgestaltung / Software-Ergonomie
‑ ProFiskal P3-Oberfläche

6.1       Die Dienststellen übermitteln der zuständigen Personalvertretung den Ablaufplan der Arbeitsplatzbeurteilung nach § 3 BildscharbV.

6.2       Die Senatsverwaltung für Finanzen wird die Einhaltung der ergonomischen Grundsätze sicherstellen und – falls erforderlich - durch einen externen Sachverständigen begutachten lassen. Der HPR wird regelmäßig über den Sachstand informiert.

 

7       Schulungskonzept

Das Qualifikations- und Schulungs- bzw. Unterweisungskonzept wird dem HPR überreicht.

 

8       Berichtswesen

8.1       Das Reportsystem DRS löst die bisher für Datenauswertungen und Datenausgaben verwendete Software Business Objects (BO) ab.

8.2       Architektur von DRS

8.2.1     Für jedes ProFiskal-Modul wird mit der Einführung von DRS (DOGRO Report System) ein eigener Datenbankausschnitt (Universum) ausgeliefert, der nur einen Teilbereich der gespeicherten Informationen abbildet. Dabei werden die Informationseinheiten zu Grunde gelegt, die dem Anwender aus den ProFiskal-Masken geläufig sind.

8.2.2     Die in den ProFiskal-Modulen hinterlegten Zugriffseinschränkungen greifen auch in DRS.

8.3       Auswertungen, Berichte

Auswertungen aus der Datenbank werden mit der Einführung von ProFiskal P3 sukzessive auf das integrierte Modul DRS verlagert. Dabei werden drei Funktionalitätsbereiche unterschieden:

(1)    Auswertungen, die fest in die ProFiskal-Menüleiste integriert sind (s. Nr. 8.3.1, Menüberichte),

(2)    Auswertungen, die über standardisierte und von der Senatsverwaltung für Finanzen autorisierte Berichte aus der Anwendung DRS heraus angestoßen werden (s. Nr. 8.3.2, Standardberichte) und

(3)    Auswertungen, die individuell in den Verwaltungen mit DRS erstellt werden (s. Nr. 8.3.3, Individuelle Berichte).

8.3.1     Menüberichte

Die von der Senatsverwaltung für Finanzen freigegebenen Auswertungen werden langfristig in die Menüliste der ProFiskal-Module integriert. Maßstab ist die Funktionalität der bisherigen V-Version; ein Aufrufen des DRS als separate Anwendung ist nicht erforderlich. Dabei greifen die restriktiven Zugriffseinschränkungen, die in der Anwendung ProFiskal hinterlegt sind, so daß jeder Nutzer nur den Datenbestand auswerten kann, der ihm im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung zugeordnet wurde.

8.3.2     Standardberichte

Die Standardberichte werden von der Senatsverwaltung für Finanzen erstellt und an die Verwaltungen weitergegeben. Die bisherigen Berichte werden technisch in die Funktionalitäten des DRS integriert.

8.3.3     Individuelle Berichte

Die im bisherigen Verfahren erforderlichen individuellen Datenbankausschnitte für Aufgaben des dezentralen Controlling (Controller-Universen) sollen künftig nach Möglichkeit entfallen. An ihre Stelle treten Standardberichte mit entsprechend konfigurierten Zugriffsrechten.

8.3.4     Information

Der Hauptpersonalrat erhält eine Auflistung der Standardberichte und eine Übersicht über die freigegebenen Menüberichte. Die örtlichen Personalvertretungen werden von der jeweiligen Dienststelle über die für ihren Bereich erstellten Standardberichte informiert.

9       Auswirkungen auf andere IT-Verfahren

9.1       IT-Verfahren. Bei sachgemäßer Bedienung und Bestehende Konzepte

Die Einführung von ProFiskal P3 erfordert keine Änderungen an bestehenden Konzeptionen (z. B. Zeitstatistik). Soweit aus anderen Gründen konzeptionelle Weiterentwicklungen geboten sind, werden sie durch die Einführung von ProFiskal P3 nicht verhindert.

9.2       Schnittstellen zu anderen Verfahren

ProFiskal P3 ermöglicht über standardisierte Input-/Output-Schnittstellen den Datenaustausch mit anderen Nutzung dieser Schnittstelle ergeben sich für die Daten liefernden und Daten empfangenden Stellen keine negativen Auswirkungen auf Arbeitsablaufgestaltung oder Ergonomie der dortigen Anwendungen.

Der Dienstvereinbarung wird eine Auflistung bestehender Schnittstellen zu anderen Verfahren als Anlage 3 beigefügt; diese wird laufend aktualisiert.

9.3       Neue Konzepte

ProFiskal P3 bildet den Funktionsumfang der jetzigen V-Version ab, zu deren Ausprägung ein langer Abstimmungsprozeß innerhalb der Berliner Verwaltung geführt hat. Zukünftige konzeptionelle Erweiterungen (z. B. Budgetierung Hauptverwaltung) sind nicht berücksichtigt und werden gegebenenfalls den bestehenden Rahmenbedingungen untergeordnet oder angepaßt.

 

10     Verbot von automatisierten Leistungs- und Verhaltenskontrollen

10.1      Die Software ProFiskal P3  wird nicht als Hilfsmittel zur individuellen Leistungs- und Verhaltenskontrolle eingesetzt. Zwangsprotokollierungen dürfen nur im Rahmen des Regelungsbereichs von § 9 TV Infotechnik ausgewertet werden; der zuständige Personalrat hat das Recht, diese Protokolle einzusehen.[6]

10.2      Wertet die Dienststelle Protokolle nach § 9 Nr. 3 TV Infotechnik aus oder besteht auf Grund sonstiger Tatsachen der Verdacht auf mißbräuchliche Nutzung des NBR-Verfahrens, wird der zuständige Personalrat über Auswertungen der entsprechenden Protokolldateien und ihre Ergebnisse informiert.

11     Schlußbestimmungen

11.1      Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

11.2      Zugleich tritt außer Kraft die Dienstvereinbarung vom 27. Oktober 1995 - Einführung der Neukonzeption des Automatisierten Haushaltswesen/AHW - einschließlich ihrer Geltungsbereichs-Ausdehnung vom 25. November  1997.

11.3      Die Einführungsregelungen dieser Vereinbarung enden mit dem erfolgreichen Beginn des Echtbetriebes nach der Einführung des letzten Upgrade Moduls von ProFiskal P3 (voraussichtlich Ende 2003). Die Dienstvereinbarung kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

   Ì  

 

 

Berlin, den

 

Berlin, den

 

 

 

Senator für Inneres

 

Hauptpersonalrat

 


Anlage 1

 

Leistungsempfehlungen zur PC-Hardware:

 

1.        Für den Standardbetrieb von ProFiskal P3:

Hardware             PC mit ³ 64 Mbyte Hauptspeicher

>= 300 MHz-Prozessor

Netzkarte

ca. 30 Mbyte Festplattenspeicher als Cache-Speicherplatz

Software               Windows NT 4.0 / Client SP6 od.

Windows 2000

Netzsoftware mit dem TCP/IP-Protokoll

MS Internet-Explorer ab 4.x

 

2.        Bei der Zusammenführung von Arbeitsschritten und multifunktionaler Nutzung durch andere IT-Verfahren können höhere Leistungsparameter erforderlich sein.

 

   Ì  


Anlage 2

Eckwerte der Zeitplanung

(Module in fachlicher Reihenfolge)

Beabsichtigte Reihenfolge

Modul

Erstauslieferung an SenFin

Voraussichtliche Bereitstellung für dezentrale Implementierung

4.

DAV

Oktober 2001

November 2002

 

 

 

 

5.

DAS

April 2002

Januar 2003

7.

DHB

August 2002

Januar 2003

6.

DKW

Juli 2002

Januar 2003

6.

DMV

Juli 2002

Januar 2003

 

 

 

 

1.

DHR

Dezember 2001

Juli 2002

 

 

 

 

3.

DKR

Juli 2002

Oktober 2002

3.

DPK

Juli 2002

Oktober 2002

3.

DLE

Juli 2002

Oktober 2002

2.

DPV

April 2002

Oktober 2002

7.

DAB

Oktober 2002

Februar 2003

 

 

 

 

 

DRS, davon:

 

 

c

DAV

Juli 2001

2003

a

DAS

November 2001

2002

h

DHB

November 2001

2003

g

DHB

Zusatz-kontierung

Oktober 2001

2003

i

DKW

November 2001

2003

i

DMV

Juli 2001

2003

f

DHR

November 2001

2003

b

DKR

Oktober 2001

2002

b

DPK

November 2001

2002

e

DLE

Oktober 2001

2003

a

DPV

November 2001

2002

d

DAB

November 2001

2003

Anlage 3

 

Schnittstellen zu anderen Verfahren

 

Verwaltung

Verfahren

Input

Output

Bezirk Lichtenberg / LEA

Ordnungswidrigkeiten

DHB

-

Bezirke

Musikschulen MUSIKA

DHB

-

Sen Inn LEA (Reste)

Ordnungswidrigkeiten

DHB

-

Sen Inn LPVA

Parkraumbewirtschaftung

DHB

-

Sen Inn LVwA

Zahlungspartner

DHB

-

Sen Inn LVwA

Besoldung

DHB

-

Sen Inn LVwA

Tarifbezüge

DHB

-

Sen Inn LVwA

Beihilfe

DHB

-

Sen Stadt

Strahlenmessstelle

DHB

-

Sen Stadt

Kostenstandsübersicht Hochbau

DHB

-

Sen Stadt für Bezirke

Fehlbelegungsabgabe (Afwog)

DHB

-

Sen Wi Tech

Mess- und Eichwesen

DHB

-

Bezirke

Friedhofsämter

DHB

-

 

 

 

 

Kassen

Auszahlungen, Lastschriften

 

Landes­zentralbank

Banken (ohne LZB)

Istbuchungen (DTA, DTE, AIB)

DKW

-

Statistisches Landesamt

Jahresrechnungsstatistik

-

DHR

SenInn LPVA

Scannerverfahren

DLE

-

Alle

AHW-ALT-Verfahren (Erträge)

DKR

-

 


 

Senatsverwaltung für Inneres

Senatsverwaltung für Inneres, 10702 Berlin (Briefanschrift)

1

 

 

Anlage 4 zur Dienstvereinbarung NBR 2002

 

 

      Hauptpersonalrat
für die Behörden, Gerichte und
nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin

 

 

 

Betr.:       Beteiligung

zum Einsatz von Windows NT Version 4.0

1.     Windows NT 4.0 als Workstationbetriebssystem und

2.     Windows NT 4.0 als Serverbetriebssystem

hier:  Beteiligung gemäß § 85 (2) Nr. 9 und § 85 (2) Nr. 2 und Nr. 3, § 85 (1) Nr. 13 PersVG

 

Vorg.:     Gemeinsame Besprechung sowie Präsentation von Windows NT mit Ihrem Kollegen -         Herrn      Klang - am 18. März 1998 und Besprechung vom 12. Mai 1998, 16. Juni 1998
                und 15. Juli 1998

 

Anlagen

Protokolleinstellungen, Windows NT Prüfkonzept des Berliner Datenschutzbeauftragten

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

absprachegemäß legen wir die nachstehenden Beteiligungsunterlagen mit der Bitte um Zustimmung zum landesweiten NT-Einsatz vor.

 

1. Einsatz der Standardsoftware Windows NT Version 4.0

      (§ 85 Abs. 2 Nr. 9 PersVG - Einführung, wesentliche Änderung oder wesentliche Ausweitung neuer Arbeitsmethoden im Rahmen der IuK-Technik),

§ 85 (2) Nr. 10 PersVG (Einführung, wesentliche Änderung oder wesentliche Ausweitung betrieblicher IuK-Netze) und

      Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufs (§ 85 Abs. 2 Nr. 2 PersVG)

 

An Standorten mit mehreren hundert Nutzern einer PC orientierten Datenverarbeitung ist eine einheitliche Arbeitsumgebung zwingend erforderlich: Heterogene Umgebungen führen zwangsläufig zu Kommunikationsbrüchen und sind schlimmstenfalls nicht einmal kompatibel im Datenaustausch. Das führt zu der Forderung nach einer möglichst homogenen Hard- und Softwareumgebung bezogen auf eine gesamte organisatorische Einheit wie z.B. die Senatsverwaltung für Inneres.

Durch die Forderung nach höherer Stabilität des Betriebssystems und Anforderungen von Fachverfahren, die nur in einer 32-Bit Umgebung lauffähig sind ist der Wechsel zu einer neuen Betriebssystemplattform auf der Clientseite unumgänglich. Unter den derzeit zur Verfügung stehenden Systemen “Windows 95/ 98” und “Windows NT 4.0” kann nur letzteres alle Forderungen erfüllen. Zur einheitlichen, stark vereinfachten Administration des Netzwerkbetriebssystems ist, ausgehend von einer Netware 3.x Umgebung die Migration auf Windows NT-Server nur dann sinnvoll, wenn eine auf einem anderen System basierende hierarchige Datenstruktur vorhanden ist, und die NT-Server lediglich als Anmelde- und Applikationsserver im Netz genutzt werden.

Das ist mit dem Einsatz der Bürokommunikationslösung LinkWorks (UNIX-Server) gegeben.

 

Bei SenInn wird es voraussichtlich keine Stand-Alone-Lösungen geben, sondern nur PC-Clients in einer Windows NT-Domäne.

 

2. Umfang des Hardwareeinsatzes/ Softwarekomponente

 

Windows NT 4.0 besitzt eine optimierte graphische Oberfläche (die Bedieneroberfläche entspricht den Erfordernissen der jeweils geltenden DIN/ ISO-Normen).

Bei der Planung, Einrichtung und Änderung der Arbeitsplätze mit Bildschirmgeräten wird der jeweilige Stand der Technik unter Berücksichtigung neuester gesicherter ergonomischer Erkenntnisse berücksichtigt.

Für den Betrieb von Windows NT Workstation ist mindestens ein x86 -basierter 32-Bit-Mikroprozessor wie beispielsweise ein Intel 80486/25, 12 MB Arbeitsspeicher und eine verfügbare Festplattenkapazität von 124 MB erforderlich. Im realen Arbeitsumfeld sollte jedoch mindestens die empfohlene Hardwareausstattung - Pentium-Prozessor, 32 MB Arbeitsspeicher und je nach dem Umfang der lokalen Installation ab 300 MB freie Festplattenkapazität - zur Verfügung stehen. 

3. Verhaltens- und Leistungskontrolle

(§ 85 (1) Nr. 13 PersVG)

Verwendung personenbezogener Daten

(§ 85 (2) Nr. 8 PersVG)

 

Das jeweils gültigen/aktuelle Windows NT Prüfkonzept des Berliner Datenschutzbeauftragten (Mindestanforderung Prüfkonzept Stand April 1998, siehe Anlage) muß vor dem Einsatz von Windows NT 4.0 jeweils beim BehDSB und dem örtlichen/ zuständigen PR beteiligt werden.

 

Es können sowohl für den Workstationsbetrieb als auch für den Betrieb im Netz Überwachungsrichtlinien vom Administrator eingestellt werden (siehe Anlage - Protokolleinstellungen).

Die Dienststelle ist verpflichtet, generell nur die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und zur Absicherung des Netzes unbedingt erforderlichen Ereignisse zu protokollieren. Dazu zählen unberechtigte LOGIN-Versuche, Versuche die Gruppen oder Benutzerverwaltung zu verwenden und das Bearbeiten von Registryeinstellungen (vgl. a. Anlage - Protokolleinstellungen). Sind zur Abwendung von Gefahren, die für den Datenbestand der Behörde bestehen oder zu erwarten sind, darüberhinausgehende Protokollierungen notwendig, sind diese nur unter Einbeziehung des örtlichen PR und/oder des BehDSB gestattet (vier-Augen-Prinzip). Werden Abweichungen zu diesen Festlegungen durch weiterführende Sicherheitsprofile erforderlich sind diese über den örtlichen PR beteiligungpflichtig.

Zugang zu den Logdateien (Protokolleinsichtsberechtigung) hat nur der Systemadmininistrator. Die Aufbewahrungszeit ist auf maximal 3 Monate zu begrenzen (vgl. Anlage Protokolleinstellungen: Ereignisanzeige-Einstellung).

Die Überwachungsrichtlinien client- und serverseitig sind auf die notwendigen Protokollfunktionen zu beschränken. Dazu dürfen maximal

·       die Protokollierung aller Fehler und

·       bei Benutzer- und Gruppenverwaltung bzw. Sicherheitsrichtlinienänderung die erfolgreichen Versuche aktiviert sein.

Die Verzeichnisse auf dem lokalen client werden nicht überwacht (vgl. Anlage Protokolleinstellungen).

Eine Verzeichnisüberwachung auf dem Server wird entsprechend der Anlage Protokolleinstellungen: Verzeichnisüberwachung protokolliert. Bei der Nutzung des Servers zur Datenablage darf keine Verzeichnisüberwachung erfolgen (s.a. client Verzeichnisüberwachung).

 

·       Eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Dienstkräfte wird nicht durchgeführt und ist auch zukünftig nicht beabsichtigt. Der Administrator darf nicht angewiesen werden, mit den Protokollen eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Dienstkräfte durchzuführen. Diese dürfen nur zur Sicherheits- und Stabilitätskontrolle dienen.

 

Windows NT 4.0 kann als Betriebssystem nicht die Sicherheitsrestriktionen der eingesetzten Verfahren ersetzen. Über Security-Einstellungen und den Zwang zur Authentifikation im Netzwerk kann der unerlaubte Zugriff auf eben diese Verfahren weitgehend ausgeschlossen werden.

Der Zugriff auf besonders sicherheitskritische Verfahren (Verarbeitung personenbezogener Daten) muß über eigenständige Login-Prozeduren geregelt sein.

Die Fachverfahren müssen einen Datentransfer über Multitasking verhindern. Sicherheitslücken, die den unerlaubten Export von Daten aus Verfahren ermöglichen, sind nicht NT-spezifisch.

 

Der  Abschluß einer entsprechenden Dienstvereinbarung ist nicht in Betracht zu ziehen, da die Protokollierung soweit schon in § 9 InfoTech und § 5 BerlDSG hinreichend geregelt ist auf welche im Zusammenhang mit der nur zu datenschutzrechtlichen Zwecken erfolgende Protokollierungen/ Speicherungen verwiesen wird.

Die Anlage zu dieser Beteiligung Benutzerrechte und “Maschinenrechte” wurde Ihnen bereits beim Gespräch am 16. Juni 1998 übergeben.

4. Schulungen

      (§ 85 Abs. 2 Nr. 3 PersVG - Durchführung der Fortbildung von Dienstkräften)

 

Bei der Planung von Schulungen zur Erfüllung der tarifvertraglichen Anforderungen ist zu berücksichtigen, daß jede Teilnehmerin/ jeder Teilnehmer zuvor die Grundschulung für Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Grundschulung) absolviert hat.

Für Umsteiger von WfW 3.11 auf Windows NT 4.0 ist diese Grundschulung nicht mehr erforderlich. Somit ist ein unterschiedlicher Zeitablauf für Neu- und Umsteiger vorhanden (vgl. a. § 7 TV Info Tech).

Die Schulungen der Umsteiger bzw. aller Dienstkräfte  sind rechtzeitig vor Einsatz der Software durchzuführen.

Um einen optimalen Lernerfolg zu erzielen, ist die Schulung so zu terminieren, daß das erworbene Wissen unmittelbar Anwendung im Routinebetrieb finden kann.

Die Schulungsteilnehmer erhalten nach Absolvieren der Schulung eine Teilnahmebestätigung.

 

Wir bitten Sie, dem landesweiten Einsatz der Standardsoftware Windows NT Version 4.0 vor dem Hintergrund der hiervon tangierten Beteiligungstatbestände gemäß

§ 85 (2) Nr. 9 PersVG (Einführung, wesentliche Änderung oder wesentliche Auswei-tung neuer Arbeitsmethoden im Rahmen der IuK-Technik),

§ 85 (2) Nr. 10 PersVG (Einführung, wesentliche Änderung oder wesentliche Ausweitung betrieblicher IuK-Netze),

§ 85 (2) Nr. 2 PersVG (Maßnahmen zur Erleichterung des Arbeitsablaufs),

§ 85 (1) Nr. 13 PersVG (Verhaltens- und Leistungskontrolle),

§ 85 (2) Nr. 8 PersVG (Verwendung personenbezogener Daten) und

§ 85 (2) Nr. 3 PersVG (Schulungen des Projekts)

zuzustimmen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag                                                                                                             beglaubigt

Löper


 

 



[1]             Wird von SenFin zusammen mit ProFiskal P 3 zur Verfügung gestellt

[2]       Druckfassung.  Im Internet: Noch nicht verfügbar.
Speicherung bei  SenInn – Q C S –:  DVNBR13.doc, 0910/102,  06.12.2002,  13.09.2002 nach
             Änderungen durch HPR  und Abstimmung mit SenInn  - R A - ,  R A 1 (V) - , - R A 42 -;  
Speicherung bei SenFin :H:\GRUPPE\GIIF1\Externe\Hauptpersonalrat\DV P 3\Stand 1504 2002\
                             Dienstvereinbarung  ProFiskal P3 150402.doc

 

[3]       ProFiskal P3 stellt die sogenannte “Produktlinie P” dar - die technologische Weiterentwicklung der gegenwärtig genutzten “Produktlinie V”.  ProFiskal P3 ist gegenüber der V-Linie im Funktionsumfang unverändert, in der Funktionalität verbesserten Arbeitsabläufen angepaßt und in der Ergonomie vollständig - soweit technisch und rechtlich möglich - auf den Style-Guide von Microsoft Windows abgestellt.

[4]       Im Rahmen dieses Prozesses können betroffene Dienstkräfte in zweckentsprechender Weise beteiligt werden. Zur besseren Bewältigung organisatorischer oder ergonomischer Probleme bei den Arbeitsabläufen können bei den einführenden Dienststellen Arbeitsgruppen gebildet werden, in denen neben den Mitgliedern der Personalvertretung und den verantwortlichen Leitern der Verwaltung auch betroffene Dienstkräfte die Möglichkeit haben, kontinuierlich Erfahrungen mit der Nutzung des Verfahrens zu erörtern und Optimierungen unter Rückkopplung mit dem Verfahrensverantwortlichen vorzuschlagen.

[5]       Gegenwärtig sind wesentliche Teile der Betriebsdurchführung aufgrund einer Servicevereinbarung vom 10.05.1999 an den Landesbetrieb für Informationstechnik LIT
übertragen.

[6]       Bei der Nutzung des Betriebssystems Windows NT werden die Bedingungen, die der Hauptpersonalrat an die landesweite Einführung von Windows NT geknüpft hat, beachtet. Das Beteiligungsschreiben vom 04.08.1998 wird als Anlage 4 beigefügt.

 
 

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