Drucksache - 2549/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 27.06.2006 Vorlage zur
Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 29.06.06 1. Gegenstand der Vorlage: Bildung einer
Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Sozialamt Marzahn-Hellersdorf 2. Die
BVV wird um Kenntnisnahme des als Anlage beigefügten Konzeptes gebeten. Dr. Schmidt Dagmar
Pohle Stellvertretende
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Wirtschaft, Soziales und Gesundheit Juni 2006
Fachstelle
für Wohnungsnotfälle im Sozialamt Marzahn-Hellersdorf
Präambel
Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle ist die zentrale
Anlaufstelle für alle im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wohnhaften bzw. durch
weitere Zuständigkeitsregelungen zugewiesenen volljährigen wohnungslosen
Personen und deren Angehörige. In dieser Verwaltungseinheit sind das vorhandene Know-how,
sowie alle Instrumente und Leistungen zur Verhinderung und Behebung von
Wohnungsnot zusammengefasst. Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle wirkt dem Verlust von
Wohnraum durch den Einsatz aller zur
Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten auf Grundlage der gesetzlichen
Bestimmungen und in Kooperation mit anderen städtischen Diensten, den im Bezirk
wirkenden öffentlichen und freien Trägern sowie den im Bezirk tätigen
Wohnungsunternehmen entgegen. I.
Ausgangssituation
Mietschulden und die damit verbundenen komplexen sozialen
Folgen, wie drohender bzw. erfolgter Wohnraumverlust, stellen ein
gesamtgesellschaftliches Problem dar. Neben den sozialen Folgen für den
Einzelnen wird die Allgemeinheit mit weiteren hohen finanziellen Kosten (u.a.
für Wohnheimunterbringungen) konfrontiert. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin erlebt,
gekennzeichnet u.a. durch ein deutliches Gefälle vom Neubau- zum
Siedlungsgebiet, eine problematische Entwicklung in der Sozialstruktur, auch
wenn sich negative Entwicklungstendenzen verringert haben (s.a. Sozialstrukturatlas
2003, Sozialhilfebericht 2004). So erhielten im Jahr 2004 insgesamt 7 % der
Gesamtbevölkerung des Bezirkes Sozialhilfeleistungen. Dies bedeutete gegenüber
dem Vorjahr einen Anstieg um 0,3 %. Im Gesamtvergleich der Berliner Bezirke
liegt Marzahn-Hellersdorf damit im
Mittelfeld. Allerdings überstieg die Sozialhilfedichte im Neubaugebiet
mit 8,9 % die des Siedlungsgebiets mit nur 1,4 %, erheblich. Die überwiegend im
Neubaugebiet lebenden Hauptgruppen sozial schwacher Bevölkerungsteile, wie schlecht
ausgebildete Jugendliche ohne Arbeit, Alleinerziehende und Dauerarbeitslose
ohne Chancen auf dem Arbeitsmarkt, bestätigen dies. Vielfältige Ursachen wie Verschuldung,
Langzeitarbeitslosigkeit und persönliche Krisen können eskalieren und zum
Wohnungsverlust führen. Die Betroffenen verfügen über zunehmend geringere
Möglichkeiten, ihre Notlage aus eigener Kraft zu kompensieren bzw. zu
beseitigen. Diesem beobachtbaren Trend gilt es entgegenzuwirken. Für die Hilfe in Wohnungsnotfällen wurden bisher im
Sozialamt Marzahn-Hellersdorf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Sozial –
und dem Verwaltungsdienst zwar in einem Team, aber getrennt entsprechend der
jeweiligen Laufbahnprofession eingesetzt. Die Ressourcen und Hilfen sollen in Zukunft in einer Hand
zusammengeführt werden. Hierfür bildet die Fachstelle für Wohnungsnotfälle die
effektivste Organisationsform, weil in dieser Stelle alle wesentlichen
Kompetenzen gebündelt werden können und aufwändige Doppelarbeit, schwierige
Koordinierungsprozesse und folgenreiche Verzögerungen beim Schutz vor
Wohnungsverlust vermieden werden. Aufgrund der veränderten Gesetzeslage seit dem 01.01.2005
(Inkrafttreten der Sozialgesetzbücher II und XII) und der bisher gesammelten
Erfahrungen sind die Überprüfung, die Neuausrichtung und die Weiterentwicklung
von Arbeits- und Kooperationsbeziehungen mit allen an der vielfältigen
Problemlage “drohender Wohnungsverlust” Beteiligten zwingend notwendig
geworden. II. Ziele
Wohnen statt Unterbringen
Ausgehend von den komplexen sozialen Folgen eines drohenden
Wohnungsverlustes ist es vorrangiges Ziel der Fachstelle, Wohnungslosigkeit
durch präventive Maßnahmen zu verhindern. Ausgerichtet am beschriebenen Ziel gilt es, die dem
Einzelfall angemessene Lösung zu finden, wobei oberste Priorität die Erhaltung
der Wohnung hat. Die angestrebte Lösung soll möglichst dauerhaft sein. Grenzen für eine dauerhafte Wohnungsversorgung ergeben sich
in den Fällen, bei denen schwere Defizite im Wohnverhalten vorliegen. Durch frühzeitiges Eingreifen der Fachstelle bei drohender
Wohnungslosigkeit entsteht nur ein Bruchteil der Kosten, die eine Unterbringung
in einer Unterkunft verursachen würde. Studien aus NRW haben gezeigt, dass die Kosten für die
Übernahme von Mietschulden lediglich 10%
bis 15% der Kosten betragen, die für die Unterbringung in Unterkünften
aufgebracht werden müssen. Unterbringungen sind als letztes Mittel nicht
auszuschließen. Da sie jedoch durch notwendig werdende Reintegrations- und
Nachsorgemaßnahmen sehr kostenintensiv sind, gilt es, diese möglichst zu
minimieren. Erst der konsequente Einsatz aller zur Verfügung stehenden
Instrumente (Netzwerke, professionelle Hilfesysteme) sowie die Wahrnehmung
einer verbindlichen Koordinationsfunktion durch die Fachstelle machen ein ziel-
und problembezogenes Handeln möglich. Erreicht werden kann dies nur über eine partnerschaftliche
und kooperative Zusammenarbeit mit allen am Verfahren Beteiligten. Netzwerkarbeit und Kooperationsbeziehungen sowohl innerhalb
als auch außerhalb der Verwaltung des Bezirksamtes sind zwingend erforderlich,
um hier erfolgreich wirken zu können. Durch die Einrichtung einer zentralen Fachstelle wird eine
schnelle, problembezogene und situationsangemessene Hilfe für die Betroffenen
installiert. Dies vor allem, weil ein zentraler Ansprechpartner/eine zentrale
Ansprechpartnerin zur Verfügung steht, der/die grundsätzlich alle notwendigen
Informationen erhält und weitgehende, insbesondere sozialarbeiterische, Hilfen
initiiert und/oder fiskalische Unterstützung gewährt. Hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger sollen in die Lage
versetzt werden, ihre Probleme zu erkennen, zu benennen und zu sortieren, sowie
weiterführende spezifische Unterstützung in bedarfs- und situationsgerechter
Form in Anspruch zu nehmen. Durch die Arbeit der Fachstelle für Wohnungsnotfälle werden
Handlungsspielräume eröffnet, so dass: -
drohende
Wohnungsverluste durch frühzeitiges Eingreifen verhindert werden, -
Betroffene
auf Dauer mit angemessenem Wohnraum versorgt werden, -
bestehende
Wohnungslosigkeit sukzessiv beseitigt wird, -
soziale
Brennpunkte abgebaut bzw. ihre Entstehung verhindert wird und -
strukturell
auf den Wohnungsmarkt eingewirkt wird, um eine Entspannung im unteren
Mietbereich zu erreichen. Durch die Fachstellenstruktur und die damit zusammenhängende
Bündelung aller Hilfen unter einem Dach wird eine optimale Bürgerorientierung
erzielt. Zielgruppen
Die Zielgruppen sind von Wohnraum- und/oder Energieverlust
bedrohte sowie wohnungslose Personen in unterschiedlichsten sozialen
Konstellationen. Neben der Wohnungsnot liegen in der Regel soziale,
psychische und gesundheitliche Schwierigkeiten vor, die im Rahmen der Beratung
thematisiert und gleichsam mit den Betroffenen bearbeitet werden. Vorrangig
handelt es sich um: -
Familien
und Elternteile mit Kindern -
alleinstehende
Männer und Frauen -
Junge
Erwachsene -
Haftentlassene -
Obdachlose -
Spätaussiedler/-innen -
Asylbewerber/-innen -
Menschen
mit psychischen Beeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen bzw. mit
Suchtproblematiken -
Langzeitwohnungslose
mit starken Abbauerscheinungen - Wohnungslose. III.
Aufgaben Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle bündelt und koordiniert
als verantwortliche Instanz der Kommune alle notwendig werdenden Hilfen und
steuert den Hilfeprozess. Der Wirkungskreis der Fachstelle umfasst alle im Bezirk
lebenden Personen, die eigenen Wohnraum bewohnen und landeseinwohneramtlich im
Bezirk Marzahn-Hellersdorf gemeldet sind. Darüber hinaus ergeben sich
Zuständigkeiten für wohnungslose Personen, die aufgrund ihrer letzten
einwohneramtlichen Meldung bzw. auf Grundlage der Geburtsdatenregelung einen
Versorgungsanspruch haben. Schwerpunktmäßige Aufgaben der Fachstelle sind: 1.
Präventive
Hilfen/Maßnahmen ·
Hilfe
zur Selbsthilfe Ressourcen und
Defizite werden durch anamnestische Gespräche eruiert, bewertet und in
Folge gemeinsam mit den Betroffenen mögliche
Handlungsstrategien vereinbart. Durch den
eingeleiteten Hilfeprozess werden Handlungskompetenzen aufgebaut und erweitert,
um den Betroffenen zur zukünftig eigenständigen Lebensführung zu befähigen. Hilfe zur
Selbsthilfe bleibt immanenter Bestandteil auch der nachfolgend beschriebenen Aufgabenkreise. ·
Aufbau
und Nutzung von Kooperationsbeziehungen Die vielfältigen
Problemlagen betroffener Adressaten erfordern den Aufbau und die Nutzung
verschiedener Kooperationsbeziehungen innerhalb und außerhalb des Bezirkes
(siehe auch Punkt V). 2.
Leistungen
zum Erhalt oder der Erlangung von Wohnraum ·
Entscheidungen
über Miet- bzw. Energieschulden nach § 34 SGB XII für den anspruchsberechtigten
Personenkreis nach dem SGB XII und die hilfesuchenden Personen, die keine
laufenden Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten
(Gesetzesänderung zum 01.08.2006). ·
Erstellung
sozialpädagogischer Stellungnahmen als Entscheidungsvorlage für das JobCenter
bei Anträgen auf Miet-/Energieschuldenübernahme gemäß § 22 (5) SGB II für den anspruchsberechtigten
Personenkreis nach dem SGB II. Oberste Priorität bei der Arbeit der Fachstelle hat die
Sicherung des noch bestehenden Wohnraums. In diesem Zusammenhang sind
Informationen durch Dritte wie Gerichte, Vermieter oder andere Dienststellen
zur frühzeitigen Kontaktaufnahme zwingend erforderlich. Diesbezügliche
Instrumente sind: a) Kompetente und
einzelfallbezogene Beratung; b)
Kontakte/Verhandlungen mit Vermietern
hinsichtlich möglicher Tilgungs- vereinbarungen und anderweitiger Absprachen; c)
Entscheidungsfindung
im Rahmen der Möglichkeiten der § 22 (5) SGB II und § 34 SGB XII (
Miet- und/oder Energieschuldübernahme). ·
Unterbringung
bei unvermeidbarem Wohnungsverlust Die Fachstelle
vermittelt, orientiert an den Bedarfen betroffener Personen und Familien, zur
Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit die Unterbringung in öffentlichen
oder privaten Unterkünften. Dieses Angebot
gilt auch für Menschen, deren Wohnung nicht erhalten werden konnte und die
kurzfristig eine Unterkunft benötigen. ·
Hilfen
zur Vermittlung in Wohnraum (z.B. über das Geschützte Marktsegment) Die Sozialarbeiter/-innen der Fachstelle
ermitteln den notwendig werdenden
Hilfebedarf betroffener Haushalte und wirken vermittelnd. Primäres Ziel
ist die erfolgreiche, eigenständige Wohnungssuche. Sollte diese
ergebnislos bleiben, kann in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung
( Zeko) und den städtischen Wohnungsunternehmen verfügbarer
Wohnraum an wohnungslose Menschen vermittelt werden. ·
Entscheidung
über Hilfen nach § 67 SGB XII (stationäre/ambulante Maßnahmen) Die Fachstelle
vermittelt bei Bedarf weitergehende Angebote, die die Betroffenen zu einer
eigenständigen Lebensführung befähigen. Besonderes Augenmerk wird in diesem
Zusammenhang auf die Ausgestaltung der geforderten Gesamtpläne gelegt, deren
Erfüllung beratend begleitet wird. Hinsichtlich der
dann durch freie Träger zu erbringenden Leistungen gemäss § 67 ff SGB XII,
werden diese Hilfen durch die Fachstelle insbesondere auf ihre Effektivität zur
Reintegration der Hilfebedürftigen geprüft und bewertet. ·
Erhaltung von Wohnraum bei Inhaftierten Übernahme von
Mietkosten bei einer Haftdauer von maximal 9 Monaten, sofern Personen zum
Personenkreis des SGB XII zugehörig sind ( gilt für Personen nach § 2 AsylbLG
analog). 3.
Nachgehende
Hilfen Aufgrund der in der Regel vielfältigen und kulminierten
Notlagen, in denen sich die Hilfesuchenden befinden, ist mit einer rein
materiellen Hilfegewährung (Mietschuldübernahme/Unterbringung) keine dauerhafte
Lösung verbunden. Hier sind für den Weg von kurzfristiger Notlagenbeseitigung
zum dauerhaften Wohnungserhalt nachgehende Hilfen (Nachsorge) unerlässlich. Diese Hilfen sind insbesondere: ·
Hilfen
gem. § 67 ff SGB XII wie Wohnungserlangung und Wohnungserhalt (WuW) und
Betreutes Einzelwohnen in eigenem Wohnraum (BEW). ·
Nachgehende
begleitende Beratung und Betreuung, insbesondere nach Übernahme von
Mietschulden, wie Vermittlung zur Schuldnerberatung, um die primäre finanzielle
Sicherung des Wohnraumes im Rahmen der vorhandenen wirtschaftlichen Mittel zu
gewährleisten. Die zentrale Stellung der Fachstelle im Hilfesystem und die
daraus resultierende "Lotsen" - Funktion ermöglichen eine adäquate
Hilfe im Einzelfall. Nachgehende Hilfen sollen insbesondere in Zusammenarbeit mit
den Netzwerkpartnern im Bezirk (Stadtteilzentren, freie Träger, Betreuungs- und
Beratungsvereine) durchgeführt bzw. an diese delegiert werden, da die
Ressourcen der Fachstelle alleine dafür nicht ausreichen (s. auch Punkt V). IV.
Struktur
Orientierend an den Zielen und Aufgaben wird die konkrete
Arbeitsstruktur ausgerichtet, die je nach den Erfordernissen veränderbar ist.
Die Personalstruktur wird ausgerichtet an den bisherigen Fallzahlen. Die
Fachstelle besteht aus 10 Mitarbeiter/-innen (acht Sozialarbeiter/-innen, die
in enger arbeitstechnischer Verflechtung mit zwei Sachbearbeiter/-innen tätig
sind). Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter wird koordinierend für die Fachstelle
tätig. Die klar abgegrenzten Aufgaben stellen sich wie folgt dar:
Die Fachstelle wird
als spezialisierter Bereich dem Regionalen Sozialdienst zugeordnet und somit
von einer sozialpädagogischen Fachkraft
geführt. Dies vor allem, um Schnittstellenreibungen durch die dann
enge Anbindung an den Regionalen Sozialdienst zu minimieren und ein enges
Zusammenwirken der bestehenden
kommunalen Sozialen Dienste innerhalb der Stadtteile zu forcieren. Zu den Aufgaben der Teamleitung gehören: ·
Aufbau
und Förderung der Teamstruktur; ·
Planung
und Organisation des Dienstbetriebes; ·
Fachliche
Anleitung der Mitarbeiter/-innen zu verwaltungstechnischen Abläufen sowie zur
aktuellen Gesetzgebung; ·
Ermittlung,
Evaluierung, Planung und Organisieren von Aus- und Fortbildungen; ·
Initiieren
von Fachzirkeln; ·
Durchführung
von Fallbesprechungen, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme anderer (auch
externer) Fachkräfte; ·
Widerspruchsbearbeitung
und Vorgangsbearbeitung für den Beirat im Rahmen der Rechtsnormen des SGB XII; ·
Planung
und Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit den
bezirklichen und außerbezirklichen Partnern/Partnerinnen im Rahmen des
Netzwerkes. V.
Kooperationspartner/-innen
Im Verbund
und in der Nutzung der Netzwerke liegen die entscheidenden Chancen zur
erfolgreichen Fachstellenarbeit. Durch die
Verknüpfung der Hilfesysteme zu einem Verbund kann die Fachstelle für
Wohnungsnotfälle rechtzeitig auf Notlagen reagieren. Interne
Kooperationspartner/-innen sind insbesondere: ·
Regionaler
Sozialdienst; ·
Betreuungsbehörde;
·
Sucht-/Psychiatriekoordinator/-in; ·
Team
I-III Leistungsgewährung; ·
Jugendamt; ·
Wohnungsamt; ·
Bürgeramt; ·
Gesundheitsamt,
insbesondere Beratung für Behinderte und Sozial-psychiatrischer Dienst. Externe
Kooperationspartner/-innen sind insbesondere: ·
Jobcenter
als Leistungserbringer des SGB II, vor allem aufgrund der veränderten
Gesetzgebung zum 01.04.2006 (hier: § 22 ( 5 ) SGB II); ·
die
Wohnungsunternehmen im Bezirk; ·
Freie
und gewerbliche Träger im Bezirk, bzw. weitere außerbezirkliche Träger, die mit
Leistungserbringungen (Unterkunft/ Obdach, ZeKo, Betreuung gemäß § 67 SGB XII etc.) beauftragt
sind ·
Betreuungs-
und Beratungsvereine, die in Stadtteilzentren eingebunden sind ·
Schuldnerberatungsstellen ·
Suchtberatungsstellen ·
Bewährungshilfe ·
Justizvollzugsanstalten. Die vorliegende Konzeption bildet die Grundlage eines
stetigen Entwicklungsprozesses. In der fachlichen Auseinandersetzung mit der
Konzeption kann fortlaufend und zeitnah auf aktuelle Tendenzen reagiert werden,
um letztlich optimale Arbeitsprozesse zu entwickeln und diese, im Sinne einer
Fortschreibung, in die Konzeption einfließen zu lassen. Anlage 1
Statistische
Angaben zu vorbeugenden Hilfen bei drohendem Wohnungs-
verlust im
Zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.04.2006
Vorbeugende Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust im
Jahr 2005 Anzahl der sozialpädagogischen Beratungen : 5488 Anzahl der Übernahmen von Mietschulden nach § 34 SGB
XII: 377 Vorbeugende Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust von
Januar – April 2006 Anzahl der sozialpädagogischen Beratungen : 2819 Anzahl der Übernahmen von Mietschulden nach § 34 SGB
XII: 145 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin