Drucksache - 2549/V  

 
 
Betreff: Bildung einer Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Sozialamt Marzahn-Hellersdorf (BA-Vorlage Nr. 1727/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR FinImBzStR FinIm
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
29.06.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    27.06.2006

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 29.06.06

 

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Bildung einer Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Sozialamt Marzahn-Hellersdorf

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme des als Anlage beigefügten Konzeptes gebeten.

 

 

 

Dr. Schmidt                        Dagmar Pohle

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin         Bezirksstadträtin für Wirtschaft, Soziales und Gesundheit

 

 

Anlage

 


                                                                                                                             Juni 2006                                                                                                                               

 

 

Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Sozialamt Marzahn-Hellersdorf

 

 

Präambel

 

Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle ist die zentrale Anlaufstelle für alle im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wohnhaften bzw. durch weitere Zuständigkeitsregelungen zugewiesenen volljährigen wohnungslosen Personen und deren Angehörige.

 

In dieser Verwaltungseinheit sind das vorhandene Know-how, sowie alle Instrumente und Leistungen zur Verhinderung und Behebung von Wohnungsnot zusammengefasst.

 

Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle wirkt dem Verlust von Wohnraum durch den  Einsatz aller zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und in Kooperation mit anderen städtischen Diensten, den im Bezirk wirkenden öffentlichen und freien Trägern sowie den im Bezirk tätigen Wohnungsunternehmen entgegen.

 

 

 

I.                    Ausgangssituation

 

Mietschulden und die damit verbundenen komplexen sozialen Folgen, wie drohender bzw. erfolgter Wohnraumverlust, stellen ein gesamtgesellschaftliches Problem dar. Neben den sozialen Folgen für den Einzelnen wird die Allgemeinheit mit weiteren hohen finanziellen Kosten (u.a. für Wohnheimunterbringungen) konfrontiert.

 

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin erlebt, gekennzeichnet u.a. durch ein deutliches Gefälle vom Neubau- zum Siedlungsgebiet, eine problematische Entwicklung in der Sozialstruktur, auch wenn sich negative Entwicklungstendenzen verringert haben (s.a. Sozialstrukturatlas 2003, Sozialhilfebericht 2004).

 

So erhielten im Jahr 2004 insgesamt 7 % der Gesamtbevölkerung des Bezirkes Sozialhilfeleistungen. Dies bedeutete gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 0,3 %. Im Gesamtvergleich der Berliner Bezirke liegt  Marzahn-Hellersdorf damit im Mittelfeld.

 

Allerdings überstieg die Sozialhilfedichte im Neubaugebiet mit 8,9 % die des Siedlungsgebiets mit nur 1,4 %, erheblich. Die überwiegend im Neubaugebiet lebenden Hauptgruppen sozial schwacher Bevölkerungsteile, wie schlecht ausgebildete Jugendliche ohne Arbeit, Alleinerziehende und Dauerarbeitslose ohne Chancen auf dem Arbeitsmarkt, bestätigen dies.

 

Vielfältige Ursachen wie Verschuldung, Langzeitarbeitslosigkeit und persönliche Krisen können eskalieren und zum Wohnungsverlust führen. Die Betroffenen verfügen über zunehmend geringere Möglichkeiten, ihre Notlage aus eigener Kraft zu kompensieren bzw. zu beseitigen. Diesem beobachtbaren Trend gilt es entgegenzuwirken.

 

Für die Hilfe in Wohnungsnotfällen wurden bisher im Sozialamt Marzahn-Hellersdorf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Sozial – und dem Verwaltungsdienst zwar in einem Team, aber getrennt entsprechend der jeweiligen Laufbahnprofession eingesetzt.

 

Die Ressourcen und Hilfen sollen in Zukunft in einer Hand zusammengeführt werden.

Hierfür bildet die Fachstelle für Wohnungsnotfälle die effektivste Organisationsform, weil in dieser Stelle alle wesentlichen Kompetenzen gebündelt werden können und aufwändige Doppelarbeit, schwierige Koordinierungsprozesse und folgenreiche Verzögerungen beim Schutz vor Wohnungsverlust vermieden werden.

 

Aufgrund der veränderten Gesetzeslage seit dem 01.01.2005 (Inkrafttreten der Sozialgesetzbücher II und XII) und der bisher gesammelten Erfahrungen sind die Überprüfung, die Neuausrichtung und die Weiterentwicklung von Arbeits- und Kooperationsbeziehungen mit allen an der vielfältigen Problemlage “drohender Wohnungsverlust” Beteiligten zwingend notwendig geworden.

 

 

 

II.        Ziele

 

Wohnen statt Unterbringen

 

Ausgehend von den komplexen sozialen Folgen eines drohenden Wohnungsverlustes ist es vorrangiges Ziel der Fachstelle, Wohnungslosigkeit durch präventive Maßnahmen zu verhindern.

 

Ausgerichtet am beschriebenen Ziel gilt es, die dem Einzelfall angemessene Lösung zu finden, wobei oberste Priorität die Erhaltung der Wohnung hat. Die angestrebte Lösung soll möglichst dauerhaft sein.

Grenzen für eine dauerhafte Wohnungsversorgung ergeben sich in den Fällen, bei denen schwere Defizite im Wohnverhalten vorliegen.

 

Durch frühzeitiges Eingreifen der Fachstelle bei drohender Wohnungslosigkeit entsteht nur ein Bruchteil der Kosten, die eine Unterbringung in einer Unterkunft verursachen würde.

Studien aus NRW haben gezeigt, dass die Kosten für die Übernahme von Mietschulden lediglich 10%  bis 15% der Kosten betragen, die für die Unterbringung in Unterkünften aufgebracht werden müssen.

Unterbringungen sind als letztes Mittel nicht auszuschließen. Da sie jedoch durch notwendig werdende Reintegrations- und Nachsorgemaßnahmen sehr kostenintensiv sind, gilt es, diese möglichst zu minimieren.

 

Erst der konsequente Einsatz aller zur Verfügung stehenden Instrumente (Netzwerke, professionelle Hilfesysteme) sowie die Wahrnehmung einer verbindlichen Koordinationsfunktion durch die Fachstelle machen ein ziel- und problembezogenes Handeln möglich.

Erreicht werden kann dies nur über eine partnerschaftliche und kooperative Zusammenarbeit mit allen am Verfahren Beteiligten.

Netzwerkarbeit und Kooperationsbeziehungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung des Bezirksamtes sind zwingend erforderlich, um hier erfolgreich wirken zu können.

 

Durch die Einrichtung einer zentralen Fachstelle wird eine schnelle, problembezogene und situationsangemessene Hilfe für die Betroffenen installiert. Dies vor allem, weil ein zentraler Ansprechpartner/eine zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung steht, der/die grundsätzlich alle notwendigen Informationen erhält und weitgehende, insbesondere sozialarbeiterische, Hilfen initiiert und/oder fiskalische Unterstützung gewährt.

 

Hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger sollen in die Lage versetzt werden, ihre Probleme zu erkennen, zu benennen und zu sortieren, sowie weiterführende spezifische Unterstützung in bedarfs- und situationsgerechter Form in Anspruch zu nehmen.

 

Durch die Arbeit der Fachstelle für Wohnungsnotfälle werden Handlungsspielräume eröffnet, so dass:

 

-          drohende Wohnungsverluste durch frühzeitiges Eingreifen verhindert werden,

-          Betroffene auf Dauer mit angemessenem Wohnraum versorgt werden,

-          bestehende Wohnungslosigkeit sukzessiv beseitigt wird,

-          soziale Brennpunkte abgebaut bzw. ihre Entstehung verhindert wird und

-          strukturell auf den Wohnungsmarkt eingewirkt wird, um eine Entspannung im unteren Mietbereich zu erreichen.

 

Durch die Fachstellenstruktur und die damit zusammenhängende Bündelung aller Hilfen unter einem Dach wird eine optimale Bürgerorientierung erzielt.

 

 

Zielgruppen

 

Die Zielgruppen sind von Wohnraum- und/oder Energieverlust bedrohte sowie wohnungslose Personen in unterschiedlichsten sozialen Konstellationen.

Neben der Wohnungsnot liegen in der Regel soziale, psychische und gesundheitliche Schwierigkeiten vor, die im Rahmen der Beratung thematisiert und gleichsam mit den Betroffenen bearbeitet werden. Vorrangig handelt es sich um:

 

-          Familien und Elternteile mit Kindern

-          alleinstehende Männer und Frauen

-          Junge Erwachsene

-          Haftentlassene

-          Obdachlose

-          Spätaussiedler/-innen

-          Asylbewerber/-innen

-          Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen bzw. mit Suchtproblematiken

-          Langzeitwohnungslose mit starken Abbauerscheinungen

-    Wohnungslose.

 

III.        Aufgaben

 

Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle bündelt und koordiniert als verantwortliche Instanz der Kommune alle notwendig werdenden Hilfen und steuert den Hilfeprozess.

Der Wirkungskreis der Fachstelle umfasst alle im Bezirk lebenden Personen, die eigenen Wohnraum bewohnen und landeseinwohneramtlich im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gemeldet sind. Darüber hinaus ergeben sich Zuständigkeiten für wohnungslose Personen, die aufgrund ihrer letzten einwohneramtlichen Meldung bzw. auf Grundlage der Geburtsdatenregelung einen Versorgungsanspruch haben.

 

 

Schwerpunktmäßige Aufgaben der Fachstelle sind:

 

1.      Präventive Hilfen/Maßnahmen

 

·         Hilfe zur Selbsthilfe

     Ressourcen und Defizite werden durch anamnestische Gespräche eruiert,

     bewertet und in Folge gemeinsam mit den Betroffenen mögliche 

     Handlungsstrategien vereinbart.

     Durch den eingeleiteten Hilfeprozess werden Handlungskompetenzen aufgebaut  

     und erweitert, um den Betroffenen zur zukünftig eigenständigen Lebensführung 

     zu befähigen.

     Hilfe zur Selbsthilfe bleibt immanenter Bestandteil auch der nachfolgend 

     beschriebenen Aufgabenkreise.

 

·         Aufbau und Nutzung von Kooperationsbeziehungen

     Die vielfältigen Problemlagen betroffener Adressaten erfordern den Aufbau und 

     die Nutzung verschiedener Kooperationsbeziehungen innerhalb und außerhalb

     des Bezirkes (siehe auch Punkt V).

 

 

2.      Leistungen zum Erhalt oder der Erlangung von Wohnraum

 

·         Entscheidungen über Miet- bzw. Energieschulden nach § 34 SGB XII für den anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem SGB XII und die hilfesuchenden Personen, die keine laufenden Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten (Gesetzesänderung zum 01.08.2006).   

·         Erstellung sozialpädagogischer Stellungnahmen als Entscheidungsvorlage für das JobCenter bei Anträgen auf Miet-/Energieschuldenübernahme gemäß           § 22 (5) SGB II für den anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem SGB II.

 

Oberste Priorität bei der Arbeit der Fachstelle hat die Sicherung des noch bestehenden Wohnraums. In diesem Zusammenhang sind Informationen durch Dritte wie Gerichte, Vermieter oder andere Dienststellen zur frühzeitigen Kontaktaufnahme zwingend erforderlich. Diesbezügliche Instrumente sind:

 

a)   Kompetente und einzelfallbezogene Beratung;

b)       Kontakte/Verhandlungen mit Vermietern hinsichtlich möglicher Tilgungs- 

vereinbarungen und anderweitiger  Absprachen;                             

c)      Entscheidungsfindung im Rahmen der Möglichkeiten der § 22 (5) SGB II und

      § 34 SGB XII ( Miet- und/oder Energieschuldübernahme).

 

·         Unterbringung bei unvermeidbarem Wohnungsverlust

     Die Fachstelle vermittelt, orientiert an den Bedarfen betroffener Personen und  

     Familien, zur Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit die Unterbringung in 

     öffentlichen oder privaten Unterkünften.

     Dieses Angebot gilt auch für Menschen, deren Wohnung nicht erhalten werden 

     konnte und die kurzfristig eine Unterkunft benötigen.

 

·         Hilfen zur Vermittlung in Wohnraum (z.B. über das Geschützte Marktsegment)

Die Sozialarbeiter/-innen der Fachstelle ermitteln den notwendig werdenden    Hilfebedarf betroffener Haushalte und wirken vermittelnd.

     Primäres Ziel ist die erfolgreiche, eigenständige Wohnungssuche.

     Sollte diese ergebnislos bleiben, kann in Zusammenarbeit mit der   

     Senatsverwaltung ( Zeko) und den städtischen Wohnungsunternehmen  

     verfügbarer Wohnraum an wohnungslose Menschen vermittelt werden.

 

·         Entscheidung über Hilfen nach § 67 SGB XII (stationäre/ambulante Maßnahmen)

     Die Fachstelle vermittelt bei Bedarf weitergehende Angebote, die die Betroffenen 

     zu einer eigenständigen Lebensführung befähigen. Besonderes Augenmerk wird

     in diesem Zusammenhang auf die Ausgestaltung der geforderten Gesamtpläne

     gelegt, deren Erfüllung beratend begleitet wird.

     Hinsichtlich der dann durch freie Träger zu erbringenden Leistungen gemäss

     § 67 ff SGB XII, werden diese Hilfen durch die Fachstelle insbesondere auf ihre

     Effektivität zur Reintegration der Hilfebedürftigen geprüft und bewertet.

 

·    Erhaltung von Wohnraum bei Inhaftierten

     Übernahme von Mietkosten bei einer Haftdauer von maximal 9 Monaten, sofern 

     Personen zum Personenkreis des SGB XII zugehörig sind ( gilt für Personen nach

     § 2 AsylbLG analog).

 

 

 

3.      Nachgehende Hilfen

 

Aufgrund der in der Regel vielfältigen und kulminierten Notlagen, in denen sich die Hilfesuchenden befinden, ist mit einer rein materiellen Hilfegewährung (Mietschuldübernahme/Unterbringung) keine dauerhafte Lösung verbunden.

 

Hier sind für den Weg von kurzfristiger Notlagenbeseitigung zum dauerhaften Wohnungserhalt nachgehende Hilfen (Nachsorge) unerlässlich.

 

Diese Hilfen sind insbesondere:

 

·         Hilfen gem. § 67 ff SGB XII wie Wohnungserlangung und Wohnungserhalt (WuW) und Betreutes Einzelwohnen in eigenem Wohnraum (BEW).

·         Nachgehende begleitende Beratung und Betreuung, insbesondere nach Übernahme von Mietschulden, wie Vermittlung zur Schuldnerberatung, um die primäre finanzielle Sicherung des Wohnraumes im Rahmen der vorhandenen wirtschaftlichen Mittel zu gewährleisten.

 

Die zentrale Stellung der Fachstelle im Hilfesystem und die daraus resultierende "Lotsen" - Funktion ermöglichen eine adäquate Hilfe im Einzelfall.

 

Nachgehende Hilfen sollen insbesondere in Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern im Bezirk (Stadtteilzentren, freie Träger, Betreuungs- und Beratungsvereine) durchgeführt bzw. an diese delegiert werden, da die Ressourcen der Fachstelle alleine dafür nicht ausreichen (s. auch Punkt V).

 

 

 

IV.        Struktur

 

Orientierend an den Zielen und Aufgaben wird die konkrete Arbeitsstruktur ausgerichtet, die je nach den Erfordernissen veränderbar ist. Die Personalstruktur wird ausgerichtet an den bisherigen Fallzahlen. Die Fachstelle besteht aus 10 Mitarbeiter/-innen (acht Sozialarbeiter/-innen, die in enger arbeitstechnischer Verflechtung mit zwei Sachbearbeiter/-innen tätig sind). Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter wird koordinierend für die Fachstelle tätig.

 

Die klar abgegrenzten Aufgaben stellen sich wie folgt dar:

 

Sozialarbeiter/-innen

Sachbearbeiter/-innen

·         Sozialpädagogische Beratung und Prozessbegleitung zur Vermeidung von Wohnraumverlust sowie bei der Suche und Anmietung von neuem Wohnraum bei nicht zu verhinderndem Wohnraumverlust und bei Wohnungslosigkeit;

·         Initiator/-in der erforderlichen Maßnahmen, Koordinator/-in zwischen den Betroffenen, den Leistungserbringern, Vermietern, freien Trägern und anderen Partnern/-innen; Schwerpunktsetzung bei der Problembearbeitung;

·         Bei Bedarf Einbeziehung der Netzwerkpartner/-innen im Bezirk oder berlinweit und/oder Installation von Hilfen nach § 67 SGB XII;

·         Aktenvorgänge verbleiben bei den Sozialarbeiter/-innen;

·         Durchführung von Hausbesuchen in Wohnungen, Einrichtungen und Unterkünften à hier vor allem im Sinne einer präventiven (aufsuchen-den Sozialarbeit) bzw. im Rahmen einer Nachbetreuung;

 

 

 

·         Prüfung und Bewertung von Anträgen auf Gewährung von Leistungen gem. § 22(5) SGB II (Mietschuldübernahme bzw. Hilfe in vergleichbaren Notlagen) auf Grundlage der Kooperationsver-einbarung zum § 22(5) SGB II zwischen dem Sozialamt und dem JobCenter;

·         Verhandlungen mit Vermietern zur Abwendung von Zwangsräumungen;

·         Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Leistungen gemäß              § 34 SGB XII und §§ 67, 68 SGB XII;

·         Bearbeitung und Entscheidung über Anträge zur Aufnahme in das Geschützte Marktsegment;

·         Vorgangsbezogenes Zusammenwir-ken mit Kooperationspartnern/-innen im verbundenen Hilfesystem;

·         Die Fachstelle, in Sonderheit der/die jeweils zuständige Sozialarbeiter/-in, wird von den Gerichten über etwaige Klagen auf Räumung von Wohnraum informiert. In diesen Fällen erfolgt durch die Sozialarbeiter/-innen eine erste schriftliche Kontaktaufnahme zu den betroffenen Haushalten, um diesen die Beratungs- und Hilfsangebote deutlich zu machen.

 

·         Einweisung wohnungsloser Personen in Wohnheime; ggf. nach ASOG;

·         Information an die Sozialarbeiter/-innen zwecks Kontaktaufnahme und weiterer Arbeit/Unterstützung mit Wohnungslosen;

·         Einweisung von Berechtigten in Wohnheime analog AsylbLG;

·         Akteneingabe, Zahlbarmachung, Rechnungsbearbeitung, Fallbeendigung, Schlussverfügung      (bzw. alle im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Anwendung von PROSOZ  §§ 67 SGB XII stehenden Arbeiten am Verwaltungsvorgang) für die Sozialarbeiter/-innen nach Zuständigkeit im Buchstabenbereich;

·         Vermittlung von anspruchsberechtig-ten Personen in das Geschützte Marktsegment, nach vorheriger Prüfung durch die Sozialarbeiter/-innen;

·         Übernahme von Mietkosten bei einer Haftdauer von max. 9 Monaten, sofern Personen zum Personenkreis des SGB XII zugehörig ( gilt für Personen nach § 2 AsylbLG analog);

 

 

·         Übernahme bei Mietkosten bei einer Haftdauer (nur rechtskräftige Frei-heitsentziehung) von max. 9 Monaten von Personen, die dem Grunde nach zum Personenkreis SGB II gehören, aber länger als 6 Monate inhaftiert sind  (Mietkostenübernahme bei einer Haftdauer von bis zu 6 Monaten erfolgt bei diesem Personenkreis durch das Jobcenter);

·         Ansprechpartner der ZEKO für das Geschützte Marktsegment und für die bezirksamtsübergreifende Arbeits-gruppe der ZEKO;

·         Heimbegehung bei Beschwerden und Ansprechpartner für das LAGeSO und bezirksübergreifende Arbeitsberatung im LAGeSO.

 

Die Fachstelle wird als spezialisierter Bereich dem Regionalen Sozialdienst zugeordnet und somit von einer sozialpädagogischen Fachkraft  geführt.

Dies vor allem, um Schnittstellenreibungen durch die dann enge Anbindung an den Regionalen Sozialdienst zu minimieren und ein enges Zusammenwirken der bestehenden  kommunalen Sozialen Dienste innerhalb der Stadtteile zu forcieren.

 

Zu den Aufgaben der Teamleitung gehören:

 

·         Aufbau und Förderung der Teamstruktur;

·         Planung und Organisation des Dienstbetriebes;

·         Fachliche Anleitung der Mitarbeiter/-innen zu verwaltungstechnischen Abläufen sowie zur aktuellen Gesetzgebung;

·         Ermittlung, Evaluierung, Planung und Organisieren von Aus- und Fortbildungen;

·         Initiieren von Fachzirkeln;

·         Durchführung von Fallbesprechungen, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme anderer (auch externer) Fachkräfte;

·         Widerspruchsbearbeitung und Vorgangsbearbeitung für den Beirat im Rahmen der Rechtsnormen des SGB XII;

·         Planung und Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit den bezirklichen und außerbezirklichen Partnern/Partnerinnen im Rahmen des Netzwerkes.

 

 

 

V.                  Kooperationspartner/-innen

 

Im Verbund und in der Nutzung der Netzwerke liegen die entscheidenden Chancen zur erfolgreichen Fachstellenarbeit.

Durch die Verknüpfung der Hilfesysteme zu einem Verbund kann die Fachstelle für Wohnungsnotfälle rechtzeitig auf Notlagen reagieren.

 

Interne Kooperationspartner/-innen sind insbesondere:

·         Regionaler Sozialdienst;

·         Betreuungsbehörde;

·         Sucht-/Psychiatriekoordinator/-in;

·         Team I-III Leistungsgewährung;

·         Jugendamt;

·         Wohnungsamt;

·         Bürgeramt;

·         Gesundheitsamt, insbesondere Beratung für Behinderte und Sozial-psychiatrischer Dienst.

 

Externe Kooperationspartner/-innen sind insbesondere:

·         Jobcenter als Leistungserbringer des SGB II, vor allem aufgrund der veränderten Gesetzgebung zum 01.04.2006 (hier: § 22 ( 5 ) SGB II);

·         die Wohnungsunternehmen im Bezirk;

·         Freie und gewerbliche Träger im Bezirk, bzw. weitere außerbezirkliche Träger, die mit Leistungserbringungen (Unterkunft/ Obdach, ZeKo, Betreuung gemäß               § 67 SGB XII etc.) beauftragt sind

·         Betreuungs- und Beratungsvereine, die in Stadtteilzentren eingebunden sind

·         Schuldnerberatungsstellen

·         Suchtberatungsstellen

·         Bewährungshilfe

·         Justizvollzugsanstalten.

 

 

Die vorliegende Konzeption bildet die Grundlage eines stetigen Entwicklungsprozesses. In der fachlichen Auseinandersetzung mit der Konzeption kann fortlaufend und zeitnah auf aktuelle Tendenzen reagiert werden, um letztlich optimale Arbeitsprozesse zu entwickeln und diese, im Sinne einer Fortschreibung, in die Konzeption einfließen zu lassen.

 


Anlage 1

 

 

Statistische Angaben zu vorbeugenden Hilfen bei drohendem Wohnungs-

verlust im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.04.2006 

 

 

Vorbeugende Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust im Jahr 2005

 

Anzahl der sozialpädagogischen Beratungen :                              5488

 

Anzahl der Übernahmen von Mietschulden nach § 34 SGB XII:      377

 

 

 

Vorbeugende Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust von Januar – April 2006

 

Anzahl der sozialpädagogischen Beratungen :                              2819

 

Anzahl der Übernahmen von Mietschulden nach § 34 SGB XII:      145

 

 
 

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