Drucksache - 0977/V  

 
 
Betreff: Korrektur des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes XXI-26 "Elisabethstraße" (BA-Vorlage Nr. 547/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Dr. Heinrich NiemannLüdtke, Norbert
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeMitteilung
   Beteiligt:Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
20.08.2003 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV überwiesen   
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Anhörung
03.09.2003 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)     
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Entscheidung
17.09.2003 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf                                                 Berlin, den 24.07.03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.08.03

 

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:            Korrektur des Geltungsbereiches des Bebauungs- planes XXI-26 ”Elisabethstraße”

 

 

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 22.07.03 beschlossen,
die BA-Vorlage Nr.547/II (siehe Anlage) der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Klett                                                                 Dr. Niemann

Bezirksbürgermeister                                            Bezirksstadtrat für

                                                                              Ökologische Stadtentwicklung

 

 

Anlage:

 

Beschluss des Bezirksamtes Nr.547/II

 

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                      Berlin,  22. Juli 2003

Abteilung Ökologische Stadtentwicklung                                                               

Stapl 22

 

 

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung -

Nr. 547/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:

Korrektur des Geltungsbereiches des Bebauungs-planes XXI-26 ”Elisabethstraße”

 

B. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat für Ökologische Stadtentwicklung

Herr Dr. Niemann

 

C.1 Beschlussentwurf:

Das Bezirksamt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXI-26 für das Gelände mit folgenden Begrenzungen neu zu formulieren: (Übersichtsplan siehe Anlage 1)

 

Norden:    ost- westlicher Abschnitt des Adersleber

              Weges in Verlängerung der Grundstücke

              Adersleber Weg 6 und Geißenweide 13, 

              die nördlichen Abschnitte der Geißen-  

              weide

 

Osten:      Grundstücke Hiltrudstraße 45/49

 

Süden:      Elisabethstraße

 

Westen:   Allee der Kosmonauten

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

       zugleich Veröffentlichung:

Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:

Die Beschlussfassung zur Korrektur der Geltungs-bereichsbeschreibung ist erforderlich, da die textliche Beschreibung im BA- Beschluss Nr. II/621/94 vom 20.09.1994 zur Aufstellung des Bebauungsplanes, entsprechend den Vorschriften für Geltungsbereichsbeschreibungen, in Abschnitten nicht der Plandarstellung entspricht.

 

E. Rechtsgrundlage:

§§ 1 und 2 BauGB

§§ 15 und 36 Abs.2 b, f und Abs.3 BezVG

 

F. Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Keine

 

 

G. Gleichstellungsrelevante     Auswirkungen

 

Keine

 

 

H. Behindertenrelevante Auswirkungen:

Keine

 

I. Migrantenrelevante Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

Dr. Niemann

Bezirksstadtrat für

Ökologische Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 


 

 

 
 

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