Drucksache - 2419/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 05.04.06 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 27.04.06 1. Gegenstand der Vorlage: Benennung der Freifläche (Teilfläche
vom Flurstück 279) im Ortsteil Hellersdorf zwischen Schwarzheider Straße 4-10
(nördlich), Annaburger Straße 9-15 (südlich), Adele-Sandrock-Straße (westlich)
und Louis-Lewin-Straße (östlich) auf Antrag der Stadt und Land
Wohnungsbaugesellschaft mbH 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
04.04.06 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1672/II der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dr. Klett S.
Simdorn Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Wohnen, Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 04.04.2006 Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 1672/II A. Gegenstand der Vorlage: Benennung der Freifläche (Teilfläche
vom Flurstück 279) im Ortsteil Hellersdorf zwischen Schwarzheider Straße 4-10
(nördlich), Annaburger Straße 9-15 (südlich), Adele-Sandrock-Straße (westlich)
und Louis-Lewin-Straße (östlich) auf Antrag der Stadt und Land
Wohnungsbaugesellschaft mbH B. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Herr
Simdorn C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt, die
Freifläche (Teilfläche vom Flurstück 279) im Ortsteil Hellersdorf zwischen
Schwarzheider Straße 4-10 (nördlich), Annaburger Straße 9-15 (südlich), Adele-Sandrock-Straße (westlich)
und Louis-Lewin-Straße (östlich) in "Branitzer Karree" zu benennen C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur
Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. Der Vorschlag
für die Namen kommt vom o.g. Eigentümer der mit der Aufnahme des Platzes
"Branitzer Karree" in das Straßenverzeichnis weitere Voraussetzungen
für eine breite Werbung für dieses Quartier sieht.
E. Rechtsgrundlage: BerlStrG v.
13.07.1999 § 5, Abschn. I Nr. 3a und Nr. 4 der AV zu § 5 BerlStrG vom
02.11.2000 §§ 15, 36 II
b, f und Abs. 3 BezVG F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine, da alle entstehenden Kosten vom Eigentümer des Platzes
getragen werden G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine S. Simdorn Bezirksstadtrat für
Wohnen, Bauen, Bürgerdienste und Ordnung Anlage |
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