Drucksache - 2346/V
Das
Bezirksamt wird um Auskunft gebeten: 1.
Trifft es zu, dass die städtische
Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land ihre Mieter kurz vor Weihnachten 2005
über den beabsichtigten Abriss von Wohngebäuden in der Zossener Straße
informiert und sie aufgefordert hat, schon bis Ende März 2006 aus ihren
Wohnungen aus- bzw. umzuziehen? 2.
Falls das zutrifft, welche Gründe hat das
Wohnungsunternehmen für ein solches Vorgehen? Welche Position vertritt das Bezirksamt
zu diesem Sachverhalt? Begründung der Dringlichkeit: Die Akzeptanz notwendiger
Rückbaumaßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus hängt von einer rechtzeitigen
kommunikativen Einbindung der Betroffenen ab. Keinesfalls zu akzeptieren ist es,
wenn über eine falsche Informationspolitik seitens Wohnungsunternehmen
vollendete Tatsachen geschaffen werden. Aus dem in diesem Fall angekündigten
Termin ergibt sich die besondere Dringlichkeit dieser Anfrage, um
Öffentlichkeit herzustellen und die rechtlich maßgebliche Situation
darzustellen. |
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