Drucksache - 2314/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 07.02.06 Vorlage zur Beschlussfassung
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 23.02.06 1. Gegenstand der Vorlage: Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk
2 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
07.02.06 beschlossen, die BA-Vorlage
Nr.1585/II der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die
BVV möge beschließen: Herr Dietmar Pahlitzsch wird als Schiedsperson für den
Schiedsamtsbezirk 2 Marzahn-Hellersdorf gewählt. Dr. Klett Bezirksbürgermeister Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 01.02.06 RA I 1 2404 Bearbeiterin:
Frau Bath
Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 1585/II A. Gegenstand der Vorlage: Neuwahl der Schiedspersonen für den
Schiedsamts- bezirk 2 im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf B. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister Herr Dr. Klett C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
beschließt, der BVV Herrn Dietmar Pahlitzsch zur Neuwahl für den
Schieds-amtsbezirk 2 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf vorzuschlagen. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur
Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage E. Rechtsgrundlage: §§ 1, 3 Berliner Schiedsamtsgesetz in der
Fassung vom 07.04.94; § 1 GOBA; §§ 12 Abs. 2 Nr. 11, 36 Abs. 2 b, e
BezVG F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine
weiteren, da die monatlichen Ausgaben in Höhe von 48,57 € bei Kapitel/Titel
3308/41201 bereits eingestellt sind. G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Dr. Niemann Bezirksstadtrat für Ökologische Stadtentwicklung
Anlage Begründung: Schiedsfrauen
und Schiedsmänner (Schiedspersonen) führen das Schlichtungsverfahren nach dem
Berliner Schiedsamtsgesetz durch. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie
werden durch die BVV jeweils für 5 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der bisher
für den Schiedsamtsbezirk 2 zuständige Schiedsmann, Herr Andreas Ortbandt, hat
sein Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt, so dass die Neuwahl einer
Schieds-person erforderlich ist. Herr
Dietmar Pahlitzsch hat sich als Schiedsperson beim Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf beworben. Herr
Pahlitzsch konnte im Rahmen eines Bewerbungsgespräches seine hohe Motivation
für das Ehrenamt deutlich machen. Er war im
“Verband deutscher Grundstücksnutzer e.V.” einige Zeit als Schlichter
tätig. Dort hat er bereits Erfahrungen
beim schlichten von Streitigkeiten gesammelt, die ihm bei einer Tätigkeit als
Schiedsperson von großem Nutzen sein könnten. Er verfügt
über fundierte Kenntnisse der im Rahmen der Amtsführung als Schiedsperson zu
beachtenden gesetzlichen Grundlagen. Der
persönliche Eindruck, welchen er bei dem Gespräch hinterließ, lässt ihn als
Schieds-person sehr gut geeignet erscheinen. Herr
Pahlitzsch wohnt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und erfüllt damit das
Erfordernis des § 2 Abs. 3
Nr. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz. Auch die
von Amts wegen zu beteiligende regionale Organisation, die sich die
Wahr-nehmung der Interessen der Schiedsamtspersonen zum Ziel gesetzt hat, hat
gegen eine Wahl von Herrn Pahlitzsch keine Bedenken. |
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