Drucksache - 2209/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 09.11.2005 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 24.11.2005 1. Gegenstand der Vorlage: Bestellung von Mitgliedern im
Verwaltungsrat des Eigenbetriebes “Kindergärten NordOst” 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
08.11.2005 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.1500/II der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dr. Klett Dr.
Manuela Schmidt Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend
und Familie Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 01.11.2005 JugFam Ref 4001 Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr.
1500/II A. Gegenstand der Vorlage: Bestellung von Mitgliedern im
Verwaltungsrat des Eigenbetriebes “Kindergärten NordOst” B. Berichterstatter: Bezirksstadträtin Frau Dr. Schmidt C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt: 1.
Gemäß
§ 7 Abs. 2 der Betriebssatzung werden a.)
Frau
Dr. Manuela Schmidt, Bezirksstadträtin für Jugend und Familie b.)
Herr
Dr. Uwe Klett, Bezirksbürgermeister und zugleich zuständig für Finanzen, Personal
und Verwaltung als Mitglieder im Verwaltungsrat des
zukünftigen Eigenbetriebes “Kindergärten NordOst” bestellt. Als Stellvertreter der Mitglieder im
Verwaltungsrat werden gemäß § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung zu a.) Frau Marlitt Köhnke, Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport zu b.) Herr Svend Simdorn,
Bezirksstadtrat für Wohnen, Bauen, Bürgerdienste und Ordnung bestellt. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur
Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 2 der Betriebssatzung sind
zwei Vertreter des Trägers aus jedem Bezirk durch das Bezirksamt zu bestellen
und zwar das für den Geschäftsbereich Jugend und das für den Geschäftsbereich
Finanzen zuständige Mitglied des Bezirksamtes. Gemäß
§ 7 Abs. 3 der Betriebssatzung sind für die Mitglieder im Verwaltungsrat
Stellvertreter aus demselben Kreis zu bestellen. Die Stellvertretung kann nicht
der Vertretungsregelung im Bezirksamt folgen, da beide Mitglieder sich
gegenseitig vertreten. Die Bestimmung der Stellvertretung erfolgte nach
Beratung im Bezirksamtskollegium. E. Rechtsgrundlage: §6 EigG, § 7, Abs.2,3 Betriebssatzung F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Dr.
Manuela Schmidt Bezirksstadträtin für Jugend und Familie |
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