Drucksache - 2193/V
Die BVV möge beschließen:
Ausgewählte Paragraphen der Geschäftsordnung der BVV werden wie folgt geändert bzw. im Abschnitt III. “Bezirksverordnete und Fraktionen” ein neuer Paragraph eingefügt:
§ 10a Akteneinsicht
Jedem Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung ist Akteneinsicht gemäß § 11 (2) BezVG zu gewähren.
§ 15 (3) Aufgaben und Befugnisse Die Ausschüsse nehmen, ihr jeweiliges Sachgebiet betreffend, die Rechte der BVV auf Unterrichtung gemäß § 15 BezVG wahr. Sie sind jeweils nach sachlicher Zuständigkeit unaufgefordert, rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben des Bezirksamtes zu informieren. Ausschüsse können mit Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder die Auskunftserteilung oder Akteneinsicht vom Bezirksamt verlangen. Ist ein Bezirksamtsbeschluss über das Vorliegen von Verweigerungsgründen gemäß § 17 (2) BezVG nötig, so wird das Bezirksamt durch die Vorsteherin ersucht, innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Einsichtnahmeverlangens zu entscheiden. Für die Einsicht in Personalakten gelten die dienstrechtlichen Bestimmungen. § 28 Bürgerfragestunde (1) Die BVV führt zu Beginn jeder ordentlichen Sitzung eine Bürgerfragestunde durch. Ihre Dauer wird auf 45 Minuten begrenzt. Wenn die Zeit unterschritten wird, wird die Sitzung der BVV eröffnet. (2) Bürgerinnen lassen sich in eine Frageliste eintragen und werden der Reihe nach aufgerufen. (3) Die Fragen müssen einen Zusammenhang zur aktuellen Bezirkspolitik und/oder zur Arbeit der BVV aufweisen. (4) Die Redezeit kann von der Vorsteherin begrenzt werden. Die Vorsteherin kann die Fragende, die vom Fragegegenstand abschweift, “zur Sache” rufen. §§ 47 bis 53 GO BVV gelten entsprechend. (5) Fragen, die nicht beantwortet werden, werden der fachlich zuständigen Dezernentin mit der Bitte um weitere Beantwortung übergeben.
Die früheren Absätze 2 und 3 entfallen.
§ 33 (1) Tagesordnung Die Reihenfolge der Tagesordnung ist in der Regel wie folgt festzulegen: 1. Bürgerfragestunde 2. Wegen Zeitablaufs vertagte Drucksachen 3. Konsenslisten 4. Wahlen 5. Mündliche Berichterstattung des Bezirksamtes 6. Mündliche Fragestunde 7. Dringliche Drucksachen 8. Große Anfragen 9. Anträge 10. Anträge und Beschlussempfehlungen der Ausschüsse 11. Vorlagen des Bezirksamtes zur Beschlussfassung 12. Vorlagen des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme
Begründung:
Nach Änderungen im Bezirksverwaltungsgesetz, welche am 16. Juli 2005 in Kraft getreten sind, ist die Änderung bzw. Anpassung einzelner Paragraphen der GO BVV an die neue Gesetzeslage erforderlich. Die Beratung im Ältestenrat gemäß § 54 (2) und (4) GO BVV fand am 25.10.2005 statt. |
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