Drucksache - 2065/V  

 
 
Betreff: Trägerwechsel der 61. Kindertagesstätte Hellersdorf, Pestalozzistraße 29, 12623 Berlin an den Freien Träger Jugendwerk Aufbau Ost e.V., Torgauer Straße 27-29, 12627 Berlin zum 01.08.2005 (BA-Vorlage Nr. 1298/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Stellvertretender BezirksbürgermeisterBzStRin JugFam
Verfasser:Dr. Schmidt, ManuelaSchmidt, Manuela
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
03.08.2005 
Öffentliche Sitzung der Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.08.2005 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
29.08.2005 
Öffentliche Sondersitzung des Hauptausschusses vertagt   
26.09.2005 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss Vorberatung
Hauptausschuss Vorberatung
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
28.09.2005 
Öffentliche Sitzung der Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.10.2005 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme  
2. Mitteilung des Hauptausschusses  
3. Beschlussvorschlag für die BVV  

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Der Übergabe der 61. Kindertagesstätte Hellersdorf, Pestalozzistraße 29, 12623 Berlin, an den freien Träger Jugendwerk Aufbau Ost e.V., Torgauer Straße 27-29, 12627 Berlin, zum 01.08.2005 wird zugestimmt.

Der Hauptausschuss der BVV Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat in seiner Sitzung am 26

Der Hauptausschuss der BVV Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat in seiner Sitzung am 26.09.2005 o.g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 14 Ja-Stimmen, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

Die Kenntnisnahme ist damit vollzogen.

 

 
 

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