Drucksache - 1873/IX
Frage 1: Wie lang müssen Kinder und ihre Familien momentan auf einen Termin im KJPD und KJGD warten?
Zu KJGD:
Die Termine für die Einschulungsuntersuchungen werden nach §5 Abs. 1 Grundschulverordnung vergeben, andere Untersuchungen wie Kinderschutz werden sofort durchgeführt. Termine für weitere Untersuchungen werden nach vorhandenen Kapazitäten vergeben.
Zu KJPD:
Die Sozialarbeiter/-innen können eine maximale Fallzahl von 532 im Jahr bearbeiten. Die aktuelle Fallzahl liegt bei 703. Die Wartezeiten für ein Aufnahmegespräch bei den Sozialarbeiter/-innen betragen zurzeit 5 bis 8 Wochen. In psychiatrischen Krisenfällen ist eine schnellere Terminvergabe möglich. Die Terminvergabe für ein Erstgespräch bei den Psychologinnen beträgt zurzeit 9 Monate.
Frage 2: Wie ist die personelle Ausstattung in KJPD und KJGD Marzahn Hellersdorf?
Zu KJGD:
Zu KJPD:
Gordon Lemm BzStR JugFamGes
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