Drucksache - 1867/IX  

 
 
Betreff: Zu: Wird es ein OSZ in Biesdorf geben oder sollte der Bezirk Eigenbedarf anmelden?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStRin Stadt
Verfasser:Wessoly, Heike 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
21.03.2024 
32. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStRin Stadt PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1: Welche aktuellen Planungen des Senates sind dem Bezirksamt für ein Oberstufenzentrum (OSZ) auf dem Eckgrundstück Alt-Biesdorf 30 / Köpenicker Straße (Bebauungsplan XXI-34a) bekannt?

Das Grundstück wurde in der 25. Sitzung des Portfolioausschusses am 30.11.2027 mit dem Cluster Daseinsvorsorge II – 10 Jahre – mit dem Nutzungsziel „Oberstufenzentrum“ beschlossen.

Gegenwärtig sind dem Stadtentwicklungsamt keine aktuellen Planungen des Senats im Bezirk bekanntgemacht worden. Da die Oberstufenzentren nicht in der Verantwortung der Bezirke liegen, sondern beim Senat verortet sind, liegen auch dem Schul- und Sportamt keine diesbezüglichen Informationen vor.

In der Schriftlichen Anfrage S19-16824 teilte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie am 11. Oktober 2023 jedoch mit, dass die unmittelbare Kopplung des Standortes in Biesdorf mit allen Berufsfeldern „Soziale Berufe“ aktuell nicht mehr gegeben sei und das Raumprogramm somit neu konzipiert werden müsse. Die Erstellung des Bedarfsprogramms für ein Oberstufenzentrum in Biesdorf solle zeitnah beauftragt werden. Anschließend seien alle Verfahrensschritte dem Vorgehen bei großen Baumaßnahmen entsprechend der Anweisung Bau (ABau) bzw. deren Anlagen nötig. Eine Massenstudie sei bereits erstellt worden, nach deren Prüfung das Grundstück Alt-Biesdorf 30 als Schulgrundstück für ein Oberstufenzentrum geeignet sei. Für die Planung und den Bau des Oberstufenzentrums seien im Entwurf für den Doppelhaushalt  2024/2025 keine Mittel separat etatisiert. Für die Erstellung des Bedarfsprogramms stünden Bauvorbereitungsmittel zur Verfügung. Die Investitionsplanung 2023 bis 2027 sei entsprechend fortzuschreiben.

 

Frage 2: Welche Notwendigkeit sieht das Bezirksamt für die Fläche begründbaren Eigenbedarf anzumelden?

Das Bezirksamt sieht keinen dem Oberstufenzentrum entgegenstehenden Eigenbedarf für eine andere Nutzung der Daseinsvorsorge. Eine Mitnutzung des Gebäudes durch Integration einer Bibliothek wird in Erwägung gezogen.

 

 

 

Heike Wessoly

BzStRin Stadt

 
 

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