Drucksache - 1781/IX
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen, insbesondere bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dafür einzusetzen, dass in den Rahmenlehrplänen für die allgemeinbildenden Schulen in Berlin Erste-Hilfe-Kurse und Kurse der Notfallvorsorge verankert werden. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler altersgerecht befähigt werden, in Notfällen Hilfe zu leisten und sich auf mögliche Gefahrensituationen vorzubereiten. Es ist zu prüfen, ob die Ausbildung in Erster Hilfe gesetzlich anerkannt und für verschiedene Zwecke nutzbar sein könnte, z.B. bei älteren Schülern für den Führerschein, die Berufsausbildung oder das Studium. Mittelfristig wird das Bezirksamt ersucht, die technischen und sachlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen. Dies kann in Kooperation mit den im Bezirk ansässigen Trägern, wie z.B. den Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk oder der Feuerwehr erfolgen.
Ursprungsdrucksache:
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen, insbesondere bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dafür einzusetzen, dass im Lehrplan für die allgemeinbildenden Schulen in Berlin Erste-Hilfe-Kurse und Kurse der Notfallvorsorge verankert werden. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler altersgerecht befähigt werden, in Notfällen Hilfe zu leisten und sich auf mögliche Gefahrensituationen vorzubereiten. Es ist zu prüfen, ob die Ausbildung in Erster Hilfe gesetzlich anerkannt und für verschiedene Zwecke nutzbar sein könnte, z.B. bei älteren Schülern für den Führerschein, die Berufsausbildung oder das Studium. Mittelfristig wird das Bezirksamt ersucht, in Zusammenarbeit mit den im Bezirk ansässigen Trägern, wie z.B. den Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk oder der Feuerwehr, Workshopformate für Schulklassen zu entwickeln, die die theoretischen und praktischen Kenntnisse in Erster Hilfe und Katastrophenschutz vertiefen und erweitern. Der Ausschuss für Schule hat am 14.03.2024 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 12 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen. |
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