Drucksache - 1555/IX
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Frage 1: Welche Änderungen im Baurecht und das Bauen betreffenden Verwaltungsvorgängen sind geplant?
Ich gehe davon aus, dass das sog. Schneller-Bauen-Gesetz gemeint ist, welches zu den prioritären Regierungsvorhaben des Senats zählt und auf eine Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozessen sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Bauen abzielt. Dieses wird derzeit federführend durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erarbeitet.
Aufgrund der Komplexität will der Senat dabei alle Phasen und Themenbereiche des Bauens in den Blick nehmen. Anders als bei klassischen Gesetzesvorhaben sollen daher laut Senat nicht nur Landesgesetze im Fokus stehen, sondern auch bundes- und europarechtliche Normen sowie untergesetzliche Maßnahmen, die gemeinsam zu besseren Rahmenbedingungen sowie schnelleren Verfahren und Prozessen im Wohnungsbau beitragen können.
Deshalb werden bei der Erarbeitung nicht die Senatsverwaltungen und Bezirksämter um fachliche Stellungnahmen gebeten, sondern auch landeseigene Wohnungsunternehmen, Fachverbände und Kammern.
Mit Schreiben vom 17. Oktober 2023 wurde den Bezirksämtern durch die zuständige Senatsverwaltung eine Sammlung von möglichen Ideen und Maßnahmen übermittelt, die durch verschiedene Wohnungsbauakteure formuliert wurden. Die Bezirksämter sind gebeten, durch die jeweiligen Fachämter prüfen zu lassen, inwieweit sie diese Vorschläge für geeignet halten. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf wird die Möglichkeit der Beteiligung selbstverständlich nutzen und sich in den Prozess konstruktiv einbringen.
Ziel des Senats ist es, bis Ende 2023 erste konkrete Maßnahmen zu benennen und einen Referentenentwurf vorzulegen.
Inwiefern die Stellungsnahmen und Anregungen der Bezirke und der anderen Akteure letztlich im Prozess der Gesetzgebung Berücksichtigung finden werden und welche konkreten Gesetze und/oder Verwaltungsvorschriften davon betroffen sein werden, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.
Frage 2: Das Bauen von wie vielen Wohnungen soll damit zusätzlich oder schneller wo in unserem Bezirk ermöglicht werden?
Die Frage kann nicht beantwortet werden, da es beim Schneller-Bauen-Gesetz nicht um die Formulierung von konkreten Wohnungsbauzielen geht, sondern um die Entschlackung und Beschleunigung von Verfahren.
Heike Wessoly BzStRin Stadt
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