Drucksache - 1861/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 07.09.06 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 28.09.06 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation zum Ersuchen
der BVV, DS-Nr. 1861/V
aus der 44. BVV vom 17.03.05 Beitritt des
Bezirkes zur "Fair Company" 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Dem
Ersuchen der BVV kann nicht gefolgt werden: Die fünf Regeln der Fair Companies, wonach diese - keine Vollzeitstellen durch Praktikanten, vermeintliche
Volontäre, Hospitanten substituieren - keinen Hochschulabsolventen, der sich auf eine feste Stelle
beworben hat, mit einem Praktikum vertrösten - keine Praktikanten mit der vagen Aussicht auf eine
abschließende Vollzeitstelle ködern - vornehmlich Praktika zur beruflichen Orientierung während
der Ausbildungsphase bieten - Praktikanten eine adäquate Aufwandentschädigung zahlen sind zu unterstützen. Die Inititative "Fair Company" der Zeitschrift
"Karriere" richtet sich an Unternehmen: Sie will nach eigenen
Aussagen dem von ihr gesehenen Trend entgegentreten, dass "immer
häufiger" Unternehmen "abgebaute Vollzeitstellen mit schlecht oder
gar nicht entlohnten Praktikumsstellen" kompensieren und "diese mit
Absolventen, die erwartungsvoll ihre erste Herausforderung suchen"
besetzen. Die beteiligten Unternehmen verpflichten sich, diese Regeln zu
beachten. Es handelt sich nach den hier verfügbaren Unterlagen nahezu
ausschließlich um Wirtschaftsunternehmen. Behörden sind nicht beteiligt, schon
gar nicht Bezirke als Selbstverwaltungseinheit Berlins ohne eigene
Rechtspersönlichkeit. Dies wird seinen Grund darin haben, dass es sich dabei
nicht um die Zielgruppe der Initiative handelt, und es aufgrund der dort
praktizierten Verfahrensweise eines solchen explizierten Regelwerks nicht
bedarf. Gleichwohl wurde geprüft, ob entsprechend dem Ersuchen der
BVV schon aus der Sicht der "Fair
Company" ein Beitritt des Bezirks möglich ist. Die Redaktion
"Karriere" hat dies grundsätzlich bejaht. Sie hat aber gleichzeitig
vermittelt, dass Bedingung für einen Beitritt ist, dass Praktikanten - mit
Ausnahme von Schülerpraktikanten - mindestens 300 € monatlich als
Vergütung gezahlt werden. An diesem Kriterium scheitert jedoch ein Beitritt: Im Rahmen der Aus- und Fortbildung, der Umschulung und des
Studiums über- und außerbetrieblicher Träger, der Agentur für Arbeit und der
Hoch- und Fachhochschulen werden für die Bewerber im Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin regelmäßig Praktika realisiert. Mit Beginn des
Praktikums darf dem/der Praktikanten/Praktikantin jedoch kein
Vergütungsanspruch gegenüber dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
entstehen, weil Personalmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen. Auch
wenn die Vergütungskriterien der "Fair Company" nicht erfüllt werden,
ist für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin trotzdem festzustellen,
dass die o. g. Regeln beachtet werden: Die
Verpflichtung, Praktikaten eine adäquate Aufwandentschädigung zu zahlen, ist
nicht losgelöst, sondern im Kontext zu den übrigen Regeln der "Fair
Company" und deren Ansatz hinsichtlich der Kompensation von abgebauten
Vollzeitstellen mit Praktikumsstellen zu sehen. Eine solche Kompensation findet
im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin nicht statt. Garant hierfür ist
schon die im Bezirksamt praktizierte Verfahrensweise. Dr. Klett Bezirksbürgermeister |
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