Drucksache - 0645/IX
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Fort- und Weiterbildung von Sportlehrkräften für die Befähigung zur Erteilung des Schwimmunterrichtes mit Plätzen seitens des Senates untersetzt wird.
Begründung:
Dem Bezirk stehen pro Jahr zwei Plätze zur Fortbildung der Sportlehrkräfte zu Schwimmlehrkräften zur Verfügung. Dies ist angesichts der wenigen Schwimmlehrkräfte und dem Bedarf an Schwimmunterricht zu wenig. Da eine solche Fort- und Weiterbildung etwa ein Jahr bedarf, muss hier entsprechend nachgesteuert werden.
Begründung der Dringlichkeit:
In den letzten Jahren kam es aufgrund geringerer Kapazitäten wegen sich verzögernder Baumaßnahmen und pandemiebedingt zu entsprechenden Ausfallzeiten von Schwimmunterricht. Aufgrund der daraus resultierenden steigenden Anzahl an Nichtschwimmern ergibt sich dringende Handlungsbedarf zur Vorbereitung des kommenden Schuljahrs für die Sicherstellung des Schwimmunterrichts in Marzahn-Hellersdorf.
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