Auszug - Ausschussantrag - Erneuerungsquote und Stellenaufwuchs für Bibliotheken nach ZV Bibliotheken  

 
 
Öffentliche Sondersitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 18.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:06 - 20:01 Anlass: Außerordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Marzahn-Hellersdorf, Rathaussaal, Raum 201
Ort: Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

Geänderte Fassung aus den Ausschussanträgen 2+3

neuer Titel: Erneuerungsquote und Stellenaufwuchs für Bibliotheken nach ZV Bibliotheken“

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, die notwendigen Mittel zur Umsetzung der Zielvereinbarung Bibliotheken dem Bezirk umgehend zuzuweisen. Das Bezirksamt wird ersucht, diese Mittel entsprechend den Forderungen (Anträge zwei und drei) des Kulturausschusses für den vorgesehenen Zweck einzusetzen.

 

Begründung:

Die Begründung ergibt sich aus folgender Tabelle:

 

Zu 3.

3640

42801

 

Biblio-theken

  • Um wie viele & welche Stellen erfolgt hier ein Aufwuchs in 24 bzw 25?
  • Hier ist insbesondere bei den Bibliotheken die Umsetzung der ZV
    BB zu beachten.
  • Stellenzugang von 2,083 VZÄ gemäß AG
    Ressourcensteuerung - Zusätzliche VZÄ (Bibliotheken 25 VZÄ), siehe
    auch Budgetierung 2024 - Übersicht Sonderkalkulationen Nr. 3
    Veranschlagungspraxis zur Bildung der Personalansätze die
    Veranschlagung erfolgt gemäß Aufstellungsrundschreiben auf Basis der
    Ist-Ausgaben des für die Planung maßgebenden Haushaltsjahres. Für die
    Planung 2024/2025 sind die Ist-Ausgaben des Haushaltsjahres 2022
    maßgeblich.

Zu 2.

 

52306

 

Archive und Sammlungen

 

  • Ist mit diesen gleichbleibenden Mitteln die Erneuerungsquote von 10% trotz steigender Preise der Medien wirklich möglich?

         Derzeit liegt die ermittelte Quote bei 6,5 %.
Siehe Berechnung Bedarfsberechnung Medienetat im Anhang und Statistik
Preisentwicklung Buchhandel (im Anhang).

Zu 3.

 

 

 

  • Ist die ZV VÖBB tatsächlich bereits in der zugewiesenen Globalsumme
    erhalten?
  • Nein.

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Da eine Änderung des Bezirkshaushaltsplans beantragt wird, muss der Antrag unbedingt zur zweiten Lesung in der Sitzung der BVV am 21. September 2023 beschlossen werden.

 

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen (einstimmig)


 
 

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