Auszug - Erhaltung der Barrierefreiheit des Wohnungsbestandes
Der Ausschuss für Soziales & Teilhabe hat in seiner Sitzung am 13.09.2023 o.g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV, mit zwölf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, den Antrag abzulehnen.
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, die Eigentümergesellschaften von Wohnungen, bei denen baurechtlich das Vorhandensein eines Aufzuges vorgeschrieben ist, an die Pflicht zu erinnern, diesen auch funktionsfähig zu erhalten. |
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