Auszug - Erfahrungsbericht zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu "Hartz IV"
Die BVV hat beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, nach dem
1. Halbjahr der Wirksamkeit von Hartz IV einen ersten Erfahrungsbericht
vorzulegen zu Mängeln, die sich in der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen
zeigen, die auf Gesetzeslücken hinweisen und einen grundsätzlichen gesetzlichen
Regelungsbedarf widerspiegeln. Diese Erkenntnisse sollten anschließend an die
Monitoring-Gruppe bei der Bundesregierung weiter gereicht werden.
Realisierung: siehe 88.
GM vom 12.10.2005 |
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