Auszug - ISS Mahlsdorf sicherer und für Menschen mit Behinderungen besser nutzbar machen!  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Schule, Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 17.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
0289/IX ISS Mahlsdorf sicherer und für Menschen mit Behinderungen besser nutzbar machen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEAusschuss für Soziales & Teilhabe
Verfasser:Maikowski, Ilka 
Drucksache-Art:Dringlicher AntragMitteilung
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

Der Ausschuss Schule, Sport hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 über o.g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, die Drucksache in folgender geänderten Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. umgehend alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Schulgebäude der ISS Mahlsdorf brandschutzsicherer zu machen. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf Schüler*innen und Beschäftigte mit Behinderungen gelegt werden.

 

  1. die Schule auf Mängel in der Nutzbarkeit für Schüler*innen und Beschäftigte mit Behinderungen zu überprüfen und festgestellte Mängel im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.

 

Dazu sollte als erster Schritt eine gemeinsame Begehung der Schule mit der zuständigen Vertretung des Bezirksamtes, der Baudienststelle, der örtlichen Feuerwehr, einem Schulleitungsmitglied, der/m Brandschutzbeauftragten der Schule, einer Vertretung betroffener Schüler*innen, einer Vertretung der Beschäftigten und der Eltern erfolgen, um die Mängel festzustellen.

 

Die festgestellten Mängel und die bei ihrer Behebung gemachten Erfahrungen sollen an die zuständigen Stellen der Senatsverwaltung weitergeleitet werden.

 

 

Ursprungsdrucksache:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. umgehend alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Schulgebäude der ISS Mahlsdorf brandschutzsicherer zu machen. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf Schüler*innen und Beschäftigte mit Behinderungen gelegt werden.

 

  1. die Schule auf Mängel in der Nutzbarkeit für Schüler*innen und Beschäftigte mit Behinderungen zu überprüfen und festgestellte Mängel zu beseitigen.

 

Dazu sollte als erster Schritt eine gemeinsame Begehung der Schule mit der zuständigen Vertretung des Bezirksamtes, der örtlichen Feuerwehr, einem Schulleitungsmitglied, der/m Brandschutzbeauftragten der Schule, einer Vertretung betroffener Schüler*innen, einer Vertretung der Beschäftigten und der Eltern erfolgen, um die Mängel festzustellen.

 

Die festgestellten Mängel und die bei ihrer Behebung gemachten Erfahrungen sollen an die zuständigen Stellen der Senatsverwaltung weitergeleitet werden.

 


 
 

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